1829 / 320 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

dig ist. Geruhen Allerhoͤchstdieselben die Geluͤbde unse⸗ rer tiefsten Ehrfurcht huldvollst zu empfangen. EgvWV. Koͤniglichen Hoheit allekunterthaͤnigste, treugehorsamste I Am erste Kammer der Stäͤnde des Großherzogthums.“ Darmstadt, am 7. Nov. 1829. RNachstehendes ist der Inhalt der Dank⸗ Adresse der zweiten Kammer der Staͤnde. 5 1“ Allerdurchlauchtigster Großherzog! 8 vuEn Allergnaͤdigster Herr! Wehmuth und tiefe Ruͤhrung durchstroͤmten das In⸗ nerste Ihrer getreuen Unterthanen, der Mitglieder der zwei⸗ ten Kaͤmmer der Stände, als Ew. Koͤnigliche Hoheit, kaum erst von der Vorsehung haͤrtester Pruͤfung heimgesucht, die Staͤnde um Ihre Allerhoͤchste Person versammelten und mit Ihrer gewohnten väterlichen Herzlichkeit anzureden ge⸗ ruheten. Das erste Beduͤrsniß unserer Herzen ist es, Ew. Koͤniglichen Hohett dafuͤr die Gefuͤhle unseres tiefsten Dan⸗ kes auszudruͤcken. Denn wir erkennen eben so gut die Groͤße dieses Opfers, als wir den ergreifendsten Beweis Landesvä⸗ terlicher Huld und Liebe darin finden, daß Ew. Koͤnigliche Hoheit Sich gedrungen fuͤhlten, mit Ihren getreuen Stän⸗ den zuerst von dem unersetzlichen Verluste der geliebtesten Regentin zu sprechen und so in unserm Schmerze einigen Trost fuͤr den Ihrigen zu suchen. Genießen Ew. Koͤnig⸗ liche Hoheit dieses Trostes, denn die allgemeine Trauer aller Hessen beweist, wie sehr sie Ihren gerechten Kummer thei⸗ len. Das ganze Großherzegthum beweint den Verlust einer Fuͤrstin, die Sich durch unerschoͤpfliche Huld und Guͤte in den Herzen aller Unterthanen das unvergänglichste Denkmal gesetzt hat, und noch der spaͤtesten Zukunft wird es uͤberlie⸗ fert werden, wie sehr Sie die Mutter Ihres Volkes, der Schutz des Bedrängten, der Trost und die Stuͤtze des Un⸗ gluͤcklichen war. Doch gestaͤrkr durch Resignation von unserm allverehrten Fuͤrsten,

Muth, diesen schweren Schlag des Schicksals zu ertragen, als Sich Ew. Koͤnigliche 272 noch im veiscen Küe. sogleich wieder zu Ihrem Volke, als der Ihnen gebliebenen großen treu ergebenen Familie, wandten, und zu ihm die segnend belobenden Worte sprachen, daß die Geletze uͤberall Gehorsam und Ihre Regierung Ergebenheit gefunden haben ein unzweifelhafter Beweis der Dankbarkeit, mit wel⸗ Ew. Königliche Hoheit erwecken zugleich Ihrer Unterthanen die ruhigende Wahrnehmung eines sich in Landes wieder hebenden Wohlstandes Regsamkeit der Gewerbe/ und durch die Erwartung, daß sich diese Erscheinungen auch bald in andere Theile des Lan⸗ des verbreiten werden, auf welchen die Folgen einer verhaͤng⸗ nißvollen Vergangenheit allerdings noch lasten. Mit in⸗ niger Ruͤhrung vernahmen hierbei Ihre getreuen Untertha⸗ nen von ihrem Regenten die ehrwuͤrdigen Worte, daß, wenn auch Verhältnisse, deren Beseitigung Ew. Köͤniglichen Ho⸗ heit nicht moͤglich war, die Wirkung der von Ihnen ergrif⸗ fenen Maaßregeln zuweilen laͤhmten, Ihnen Ihr H den Trost gewährte, Alles, was von Ihnen abhing, zur Herbeifuͤhrung eines bessern Zustandes gethan zu haben. Die Gefühle des Dankes und der Liebe in den Herzen Ihrer Unterthanen koͤnnen durch eine solche Aeußerung nur ver⸗ mehrt werden, weil ein Fürst, der mit seinem Volke von der Erfuͤllung seiner Regentenpflichten spricht, noch die Hei⸗ ligkeit der Unterthanen⸗Verpflichtungen erhoͤht. Ja, Ew. Königliche Hoheit, Ihr ganzes Volk weiß und fuͤhlt innig den hohen Werth der ewig denkwürdigen Worte: „Denn beide trenne ich nie in Meiner Gesinnung“ es erkennt mit dankbarer Rüͤhrung, daß Ew. Koͤniglichen Hoheit vrs Re⸗ gierung nur ein rastloses Bestreben war, das Glüͤck Ihrer Unterthanen zu befördern, die aͤußern und innern Verhaͤltnisse des Staats immer mehr zu befestigen und zu verbessern, selbst unter Zeitumständen, welche der groͤßten Weisheit und Beharrlichkeit unubersteigliche Schwierigkeiten darzubleten geeignet waren. Rur dieser Weisheit und Beharrlichkeit konnte es, nach vielfachen vergeblichen 22n* waͤhrend einer Reihe von Jahren gelingen, eine Aufgabe zu lösen, die man kurz zuvor noch für unauflösbar hielt, die Wieder⸗ herstellung der Handels⸗ und Gewerbefreiheit fuͤr Ihr Volk mit mehreren Staaten. Schon sind die Fruͤchte des mit der Krone Preußen abgeschlossenen Zollvereinigungs⸗Vertrags sichthar; der fuͤr das Wohl der Unterthanen beider Staa⸗ ten gemeinschaf tliche Vortheil desselben sichert seine Dauer, mehrt den Ruhm zweier hochherzigen Monarchen, 8 2 28* ““

manchen Theilen des und einer erfreulichen

das Beispiel edler

unsere tief gebeugte Herzen sich wieder auf und fanden Gesetzgebung fuͤr das ganze Großherzogthum zu bewirken und die zuversichtliche Erwartung, durch die von 1

cher Regierung und Gesetze allgemein verehrt werden. in den Herzen schoͤnsten Hoffnungen durch die de⸗

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die in Ihrem Bestreben zur moͤglichsten Wiederherstellung der leider in Deutschland geschwundenen Handelsfreiheit ein erhabenes nachahmungswuͤrdiges Muster darstellen. Daß auch in mehreren anderen wichtigen Beziehungen der innere Zustand des Landes befriedigend und immer zum Bessern fortschreitend erscheint, kann der zweiten Kammer der Staͤnde nicht anders als hoͤchst erfreulich seyn. Sie rech⸗ net hierher namentlich auch: daß Ew. Koͤnigl. Hoheit durch die Wiederaufrichtung des ältesten Deutschen Bischofsitzes fuͤr

die Gewissensbeduͤrfnisse Ihrer Unterthanen des Roͤmischcka⸗

tholischen Glaubensbekenntinisses sorgen konnten, so wie die

rühmenswerthe Sorgfalt, welche die Finanz⸗Verwaltung in

allen Theilen ihres umfassenden Wirkens bisher mit so guͤn⸗ stigem Erfolge bewaͤhrt hat, und wird gewiß nach Kraͤften Alles zu unrerstuͤtzen bemühr seyn, was zum wahren Vortheile des Landes fernerhin als nothwendig und nüutzlich erscheint. Der Pruͤfung der neuen Gesetze, welche Ew. Königl. Hoheit ihr auf diesem Landtage werden vorlegen lassen, wird sie sich mit angelegentlichster Sorgfalt unterztehen, und sie erkennt es aufs dankbarste als einen neuen Beweis des unermuüͤdli⸗ chen Bestrebens zur Vervollkommnung eines zeitgemaͤßen ge⸗ setzlichen Zustandes bürgerlicher Freiheit, wenn Ew. Königl.

Hoheir die durch eine Reihe der weisesten Gesetze eingeleitete Aushebung der persoͤnlichen Lasten und der Beschränkungen

des Eigenthums, mit sorgfäͤltigster Schonung wohlerworbe⸗ ner Vermöͤgensrechte, durch weitere Maaßregeln zu einem Ziele vinzufuͤhren im Begriffe stehen, das man im friedlichen

Wege der Gesetzgebung noch in keinem Staate Deutschlandes erreicht hat, nachdem schon seit vielen Jahren unter Allet⸗. hoͤchstihrer Regierung, und längst vor dem Geschenke der Verfassungs⸗Urkunde, in dem Großherzogthume Freiheit der 5

Personen, des Eigenthums, der Gottesverehrung, Gleich⸗ heit vor dem Gesetze und Unabhaͤngigkeit der Rechtspflege

in einem Grade bestanden haben, welcher in keinem Staate

Die von Ew. Königl. Ho⸗ richteten auch heit auf das Bestimmteste wiederholte Landesfuͤrstliche Ver⸗

Europa'’s uͤbertroffen wurde.

sicherung, die Erneuerung der buͤrgerlichen und peinlichen

selben ergriffenen und zweckmaͤßigen Maaßregeln in went

Jahren dieses Ziel erreicht zu sehen, vernahmen die Abgeorde neten Ihres Volkes mit ungetheilter Freude und dem waͤrm⸗ sten Danke. Sie find uͤberzeugt, daß Allerhöͤchstste diese Erwartungen zu verwirklichen wissen, und werden stolz dar⸗— auf seyn, demnaͤchst an Werken der vaterlaͤndischen Gees. gebung Theil zu nehmen, mit welchen füͤr das Großherzog⸗ thum eine neue sehnlichst gewuͤnschte gluͤckliche fuͤr Ew, 8 nigl. Hoheit so ruͤhmliche Epoche beginnen wird. Beson⸗ ders erfreulich mußte es der zweiten Kammer der Stäͤnde seyn, aus dem Munde Ew. Koͤnigl. Hoheit selbst das Ge⸗

lingen eines kuüͤhnen, in mehrfacher Hinsicht höchst interese.

santen Werkes der Wasserbaukunst zu vernehmen, zu wel⸗ chem Ew. Koͤnigl. Hoheit mit dem Ihnen eigenen Scatf⸗ sinn schon vor 40 Jahren den ersten Plan entworfen haben. Sie hegt ebenfalls die Hoffnung, daß dadurch, außer der Erreichung anderer Vortheile, die Wirkung der Ueberschwem⸗ mungen vermindert werden wird. Auch theilt sie mit Ew. Königl. Hoheit die Ueberzeugung, daß es den auf Ihren Befehl getroffenen Anordnungen und dem Wohlthäaͤtigkeits⸗ gefühle aller Hessen fuͤr huüͤlfsbeduͤrftige Mitbruͤder gelingen wird, die Spuren mehrerer unlängst in einigen Gegenden des Landes eingetretenen ungünstigen Naturereignisse zu be⸗ seitigen. Ihre getreuen Abgeordneten zollen Ew. Kö⸗ nigl. Hoheit den tiefgefuͤhltesten Dank fuͤr die feierliche Ver⸗ sicherung Ihres väterlichen Wohlwollens und werden sich bestreben, die ihnen auf diesem Landtage obliegenden Arbei⸗ ten auf alle Weise zu fördern. Möge Ew. Königl. Ho⸗ heit, der ehrwuͤrdige Vater des Vaterlandes, der Nestor un⸗ ter Europas Herrschern so sehr durch den göttlichen Schut beguͤnstigt noch recht lange ein Volk regieren, das seinen Ruhm darin setzt, Ihm anzugehoͤren, das Ihm seine musterhafte Verfassung, seine Freiheiten und sein Glͤck ver⸗ dankt. Wir ersterben in tiefster Ehrfurcht 8 1 Ew. Koͤuiglichen Hoheit

ö11u.“ allerunterthäͤnigst treu gehorsamste die zweite Kammer der Landstände des Großherzogthums Hessen.

Italien.

Rom, 5. Nov. Am vorigen Sonnabend Nachmittags begah sich der Paͤbst nach der Pauls⸗Kapelle im Quirinal, um am Vorabend des Allerheiligen, Festes die erste Vesper

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