1829 / 325 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Gebiet besitzt, als er einnehmen und so viel Handel, als er nur umfassen kann. Wir haben Zeitungen aus Chili vom 15. und 24. Juli gesehen; sie enthalten einen Briefwechsel,

8 den die Minister beider Regierungen kurz vor dem Waffen⸗

stillstande, dessen wir neulich erwaͤhnten, mit etnander ge⸗

8 * führt haben. Dieser Briefwechsel jedoch, obwohl er ziemlich

wuͤnsche den Frieden, keiner ader sagt 8 wurde. Es ist daher auch zu hoffen, daß der kuͤrzlich abge⸗

der Ruhe berbeigeführt habe, und daß Spanien lexgenheit finden werde, als Schiedsrichter auftreten zu wollen, wie es kuͤrzlich bei

Sllaͤne in der Grafschaft

b⸗ ee. Herrn Macklor

weitläuftig ist, giezt nichts weniger als Aufschluß uͤber das Geheimniß jenes Streites. Jeder Theil erklaͤrt, sein Land warum er gebrochen

schlossene Waffenstillstand die vollkommene Wicberhenstelung

in dem Streite den Mißhelligkeiten den streitenden Partheien in Mexiko zu thun ver⸗ ucht hat.“ b Der Marquis von Conyngham, dem das Staͤdtchen Meath (Irland) gehöͤrt, hat den Befehl ertheilt, daß der stadtische, in seine Kassen fließende Zoll nicht mehr erhoben werde. b teeeeree

7. Nov. In der Sitzung der zwei⸗ ten 24841. las Herr Varthelemy 22 aus 6 Artikeln bestehenden Antrag vor, um das Verfahren der Kammer bei einer Anklage gegen einen der im 177. Ar⸗ tikel des Grundgesetzes bezeichneten hohen Beamten festzu⸗ stellen. Wenn ein Mitglied der Kammer glaubt, daß einer dieser Beamten sich in der Ausuͤbung seiner Functionen eines Vergehens schuldig gemacht habe, das eine Verfolgung des⸗ selben vor dem hohen Gerichtshofe begruͤnden koͤnne, so soll dasselbe auf das Buͤüreau der Kammern seinen Antrag mit Beziehung auf die in Anwendung zu bringenden peinlichen Gesetze niederlegen. Der angeschuldigte Beamte kann ein vertheidigendes Memoire bei der Kammer einreichen, wes⸗ halb ein Zwischenraum von 20 Tagen zwischen den Bera⸗ thungen der Sectionen und dem Berichte der Central⸗Sec⸗

tion über den Antrag gelassen werden soll. Stimmt die Kam⸗

mer fuͤr denselben, so wird ihr Beschluß der ersten Kammer üͤbersendet, und tritt auch diese bei, so wird der Beschuß

der Generalstaaten dem General⸗Procurator bei dem hohen Gerichtshofe mitgetheilt.

Derselbe Gang soll befolgt werden, wenn die Ermaͤchtigung zur gerichtlichen Verfolgung des Beamten vom General⸗Procurator oder von einem betheilig⸗

ten Buürger nachgesucht wird. In letzterem Falle wird das Gesuch vorlaͤufig an eine Commission zur Berichterstattung verwiesen. Die Kammer beschloß den Druck und die Verthei⸗

lung des Antrags des Herrn Barthelemy.

Gestern wurde der zweiten Kammer ein Gesetz⸗Entwurf in Betreff einiger Aenderungen in den Einfuhr⸗, Ausfuhr⸗ und Transit⸗Zöllen vorgelegt. Die Zulassung des rohen Salzes in die allgemeinen Entrepots wurde einstimmig ange⸗ nommen. Der Finanz⸗Minister wiederholte, daß das Sy⸗

stem dieser Entrepots zur Befoͤörderung des Handels auf

der Ostsee wirken koͤnne.

Die Nord⸗Amerikanischen Staädte Washington, George⸗ town und Alexandria haben unter Genehmigung des Con⸗ gresses in Amsterdam eine 5proc. Anleihe von 3,750,000

Niederlaͤndischen Fl. eröffnet, die hauptsaͤchlich 8 Fortsez⸗

zung mehrerer Kanalbauten, und namentlich zur Beendigung lolcher verwendet werden soll, welche die Ohto⸗ und Chesapeake⸗ esellschaft unternommen hat. Die Anleihe geschieht auf ctien, jede zu 1000 Fl.; der Anleihe ist fuͤr Rechnung der Stadt Washington, füͤr Georgetown und ¼ fuͤr Ale⸗ randria. In 10 nach einander folgenden Jahren werden blos die Renten, und von dieser Epoche an das Kapital in⸗ nerhalb darauf folgender 25 Jahre zu jaͤhrlichen gleichen Theilen bezahit; die jährlichen Kapital⸗Zahlungen geschehen vermitrelst einer Lotterie. Die Geldgeber haben 50 pCt. im ause des Januars 1830, und die anderen 50 pCt. im Laufe des nachstbaraufsolgenden Juli⸗Monats einzutragen. Die naturwissenschaftliche Commission in unsern Ost⸗ indischen Kolonieen hat durch das Ableden der Herren van Raalten und Zippeltus einen empfindlichen Verlust erlitten. Beide starben auf der Insel Simor, wo sie nebst threm Ge⸗

mit naturhistorischen Forschungen be⸗

8 ve1an “.

amburg, 19. Rov. Aus ist die traurige

Nachricht von dem Ableben des ö. aͤltesten

Sohnes des verstordenen Prinzen Peter Georg Friedrich von denburg und der Großfürstin Katharina von Rußland,

Bcmalt en Koͤnigin von Wuͤrtemberg, eingegargen. Beide urchl. Bruͤder befanden sich erst küͤrzlich hier.

schäftigt waren.

bitte,

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Der Hamburger Correspondent iebt nach⸗ stehendes Schreiben aus Braunschweig vom 15. November: „Bekanntlich ist der bisherige Kammerherr Ludwig von Cramm auf Samleben ohne Abschied entlassen und dem⸗ selben zu gleicher Zeit angedeutet worden, den Hof und alle unter dem Hof⸗Etat besonders stehende Orte zu meiden. Ueber die Veranlassung zu diesem Befehle erfährt man jetzt Folgendes: Der Kammerherr von Cramm war vormals Ad⸗ jutant des Hochseligen Herzogs Friedrich Wilhelm, und ist der naͤmliche, welchen die Braunschweigische Landschaft un⸗ laͤngst aus ihrer Mitte nach Frankfurt committirte, um dort die Rechtsbeständigkeits⸗Erklärung der erneuerten Landschafts⸗ Ordnung nachzusuchen. Herr von Cramm wurde von Sr. Durchlaucht dem jetzt regierenden Herzoge vor sechs Jahren zum Titular⸗Kammerherrn ernannt, und bezog als solcher, und da er nicht im wirklichen Dienste stand, auch keine Be⸗ soldung. Bei seiner neulichen Ruͤckkehr von Frankfurt wurde er hoͤchsten Orts aufgefordert, den Hofdienst⸗Eid zu leisten, worauf er dem hiermit beauftragten Commissarius ehrerbie⸗ tigst vorstellte, daß, da er blos eine Titular⸗Charge, aber kein Amt und keine Amtspflichten habe, er unterthaͤnigst ihn von der sechs Jahre lang unterbliebenen Eidesleistung auch fernerhin zu dispensiren, und ihn in seiner bisherigen Unabhängigkeit (Herr von Cramm ist einer unserer angesehensten Gutsbesitzer) gnaͤdigst zu lassen. Hierauf wurde er aufs Neue vor denselben Commissarius geladen, und ihm eine peremtorische Frist zur Ableistun des geforderten Eides angesetzt. Hr. v. Cramm wandte sch nun unmittelbar an Se. Durchlaucht, und wiederholte seine obige ehrerbietige Bitte um Dispensation von diesem Eide, wobei er zugleich, als Beweis seiner persoͤnlichen Unterwuͤr⸗ figkeit gegen seinen legitimen Landesherrn, hinzufuͤgte, daß er als getreuer Unterthan, nebst allen seinen Mitständen je⸗ den Augenblick mit Freuden bereit sey, statt des von ihm verlangten Diensteides, Sr. Durchl. den uͤblichen Huldigungs⸗ Eid zu leisten, sobald Hoͤchstdieselben geruhen wollten, den laͤngst gewuͤnschten Huldigungs⸗Act vorzunehmen und die hergebrachten Reversalien auszustellen. Auf diese unterthäͤ⸗ nigste Immediat⸗Vorstellung erhielt Hr. v. Cramm ein von dem Ober⸗Ceremonienmeister v. Hohnhorst unterzeichnetes Antwortschreiben, in welchem er zum letztenmale, innerhalb 24 Stunden den Eid zu leisten, aufgefordert wurde. Nun gab Hr. v. Cramm seinen Kammerherrnschluͤssel an den Ober⸗ Ceremonienmeister zuruͤck, und begleitete diesen Schritt mit einem ehrfurchtsvollen Entschuldigungsschreiben an Se. Durch⸗ laucht, welches aber nicht angenommen wurde. Statt dessen erfolgte die mehrerwähnte Verabschiedung des Hrn. v. Cramm, welcher uͤbrigens allgemeiner Achtung genießt und sich stets als ein Mann von unbescholtenem und rechtlichem Charakter erwiesen hat.“ 1

Durch den anhaltenden Frost hat sich das Treibeis in der Elbe so sehr gehaͤuft, daß einige von hier abgegangene Schiffe sich genoͤthigt gesehen haben, an die Stadt zuruͤck zu kommen, um nicht entweder deshalb am Strande holen

zu muͤssen, oder auch durchstochen zu werden.

Oesterreich.

Wien, 16. Nov. Se. Majestät der Kaiser haben den Feldmarschall⸗Lieutenant Philipp von Pfluͤger, Ritter des militairischen Marien⸗Theresien⸗Ordens, und Commandeur des Kaiserl. Oesterreichischen Leopold⸗Ordens, in Ruͤcksicht seiner langjährigen, durch vorzuͤgliche Tapferkeit im Felde ausgezeichneten Dienste, sammt seiner ehelichen Nachkommen⸗ schaft beiderlei Geschlechts in den Freiherrnstand des Oester⸗ reichischen Kaiserstaates taxfrei allergnaͤdigst zu erheben geruhet.

Schweiz.

Zuͤrch, 14. Nov. Durch Kreisschreiben vom 5. Nov. theilt der voroͤörtliche Geheimerath Bern den Regierungen der Cantone die von dem Königl. Großbritanischen Gesandten, Herrn Algernon⸗Percy, erhaltene Anzeige mit, daß derselbe mit Urlaub den Winter in e zubringen werde, und daß wahrend seiner Abwesenheit der Gesandtschafts⸗Seecre⸗ tair, Herr Edgecourt, als Geschäftsträger seine Stelle ver⸗ treten solle.

Der Staatsrath Hirzel hat sich am 9ten d. M. aus sei⸗ ner Wohnung entfernt und wird seitdem vermißt. Amtlichen Nachrichten zufolge ist seine Entsernung und sein Verschwin⸗ den unter Umständen geschehen, die der Besorgniß Raum geben, daß die Regierung den Verlust eines ihrer ersten Mit⸗ glieder zu beklagen haben duͤrfte; im Uebrigen aber waltet die beruhigende Gewißheit, daß weder die öffentliche Vern al⸗ tung noch das Staatsvermoͤgen kabei gefahrdet ist.