1829 / 328 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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uu 2₰& . 8 . b II Briefe aus New⸗Orleans melden uns, daß diejenigen Spanischen Truppen, welche auf ihrer Ueberfahrt von Ha⸗ vana nach Tampico durch den Sturm gezwungen worden waren, in jenem Orte eine Zuflucht zu suchen, am 16. Sept. unter dem Geleite des Admiral Laborde und seines Geschwa⸗ ders, in New⸗Orleans sich wieder eingeschifft haben, um nach Tampico sich zu begeben. Dem Vernchmen nach, waren sie

600 Mann stark. 8 2 Niederlande. 8

Bruͤssel, 20. Nov. Vorgestern wurde hier das Ge⸗ burtsfest Ihrer Majestaͤt der Koͤnigin gefeiert. Die Truppen der Garnison hatten große Parade. Abends waren die oͤf⸗ fentlichen Gebaͤude und viele Privat⸗Wohnungen erleuchtet. Bei einem Gastmahle, welches der hiesige Wohlthätigkeits⸗ Verein den Armen gab, brachte eine 90jährige Frau den Toast auf das Wohl und das lange Leben der erlauchten Beschuͤtze⸗ rin des Vereins aus, in welchen alle uͤbrigen Gaͤste mit Be⸗ geisterung einstimmten.

Aus dem Haag, 20. Nov. Vorgestern, am Geburts⸗ feste Ihrer Majestat der Köͤnigin, war große Parade. Abends fand Ball und Gala bei Hofe statt.

Der Geschäftsträger der Vereinigten Staaten, Herr Hughes, ist hier angekommen.

Herr Reyphins, Präͤsident der zweiten Kammer in der vorjährigen Sitzung, hat an den Berathungen über die Zu⸗ lassung des Herrn Brugmans nicht Theil genommen. So⸗

„wohl er als die Herren Dotrenge und Le Clereg sollen sich im Staats⸗Rathe gegen die unbeschränkte Freiheit des Un⸗ terrichts ausgesprochen haben.

Deutschland.

Stuttgart, 20. Nov. Nach Inhalt einer Aller⸗ höchsten Verordnung vom 15ten d. M. haben Se. Majestaͤt der König fuͤr die Zukunft woͤchentlich einen Tag bestimmt, und zwar den Freitag, um Jedermann, ohne Unterschied des Standes, der Hochstihnen persönlich eine Bitte, Vorstellung oder Beschwerde vorzutragen wünscht, Audienz zu ertheilen. Gegenstaͤnde, welche zur Enrtscheidung durch eine hiefür be⸗ stellteStaats⸗Behoͤrde geeignet sind, duͤrfen aber nur in dem Fall an Se. Maäjestät unmitteldar gebracht werden, wenn Je⸗ mand uͤber Verzoͤgerung oder Verweigerung der Rechtshülfe, oder uͤber gesetz und ordnungswidriges Verfahren der zustän⸗ digen Verwaltungs⸗Behoͤrde sich zu beschweren hat, und die diesfallige Abhuͤlfe bei der vorgesetzten Stelle vergebens nach⸗ gesucht haben sollte.

Darmstadt, 19. November. In der am 4. d. M. gehaltenen gemeinschaftlichen Sitzung der beiden Kammern der Landstuͤnde, worin Se. Exc. der Großherzogl. Praͤsident des Finanz⸗Ministeriums, Freiherr von Hofmann, meh⸗ rebe —. uͤber die Finanz⸗Verwaltung hielt, äͤußerte derselbe über die Zollvereinigung mit Preußen Folgendes:

„In der Organisation der Finanz⸗Behöͤrden hat im Laufe der letzten drei Jahre keine andere als diejenige Ver⸗ aͤnderung Statt gefunden, welche eine nothwendige Folge der Zollvereinigung mit dem Preußtschen Staat gewesen ist. Da diese Organisation in allen ihren Bestandtheilen durch das Großherzogliche Regierungsblatt zur allgemeinen Kennt⸗ niß gebracht worden ist, so wuͤrde es uüberfluͤssig seyn, wenn ich hier eine Darstellung derselben liefern wollte. Interessan⸗ ter werden Sie, meine hochverehrtesten und hochgeehrtesten Herren, es ohne Zweifel finden, wenn ich einige von den Resultaten angebe, welche jene Zollvereinigung im ersten Jahre ihrer Dauer, in Beziehung auf Handelsverkehr der detden vereinigten Staaten bewirkt hat, zumal da aus diesen Resul⸗ taten sicherer als aus irgend einem abstracten Raisonnement hervorgeht, wie wohlthaͤtig der Einfluß dieser Vereinigung auf die Interessen der Angehörigen beider hohen contrahiren⸗ den Thelle gewesen ist, und mit weicher Zuversicht man da⸗ her dieser, auf gegenseitige Vortheile gegrüüͤndeten Verbin⸗ bung Bestand und Dauer voraussagen kann. Die wichtig⸗ sten Artibel, welche vom 1. Juli 1828 an bis zum 1. Julit 1829 aus dem Großherzogthum in den Preußischen Staat ausgefüͤhrt wurden, waren Wein, Getreide, Muͤhlenfabrikate, Oel, rohe und fabricirte Tabacke, graue Packleinwand, grobe Schuhmacher⸗Arbeiten, Branntwein, hoͤlzernes Haus⸗ geräͤthe, Bunter, chemische Fabrskate, feine Lederwaaren, Fleisch, gemeine Töpferwaaren und getrocknetes Obst. Der Werth dieser Gegenstände betrug in einem sehr maͤßigen An⸗ schlag 3,198,131 Fl., und es wuüͤrde davon, wenn die Ver⸗ einigung nicht bestanden hätte, nach dem gesetzlichen Tarif, und nach Abzug der wirklich entrichteten Ausgleichungs⸗Ab⸗ gabe von Wein, Branntwein und Taback bei ihrem Ueber⸗ gang üͤber die Preußische Graͤnze, noch weiter ein Zoll⸗Be⸗

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trag von 871,429 Fl. 33 Kr. zu entrichten gewesen seyn. Der letzte Umstand beweist, daß diese Ausfuhren, welche nicht nur an sich selbst, sondern noch besonders, vermoͤge ihrer Ruͤckwirkung auf die Preise der bezeichneten Gegenstände in⸗ nerhalb Landes, für das Großherzogthum von so großer Wichtigkeit waren, unter den, vor der Zoll⸗Vereinigung be- standenen Verhältnissen nicht haͤtten Sratt finden kͤnnen, indem diese Zölle, vielleicht mit geringen Ausnahmen, als gewirkt haben wuͤrden, und es ist daher die eit dem 1. Juli vorigen Jahres beinahe in allen Theilen des Landes eingetretene, und in allen Verhaͤltnissen des ge⸗ sellschaftlichen Lebens sehr bemerkbar gewordene Belebung des Handelsverkehrs lediglich jener Zoll⸗Vereinigung zu verdan⸗ ken. Fuüͤr den Preußischen Staat stellt sich die Bilanz der Ausfuhr, welche seit der Zoll⸗Vereinigung in das Großher⸗ zogthum Hessen stattgefunden hat, noch bei weitem guͤnstiger, desonders, weil diese Ausfuhr groͤßtentheils in sehr werthvollen Fa-⸗ brikaten bestand; allein auch darin ist kein Nachtheil fuͤr das Groß⸗ herzogthum zu erkennen, vielmehr haben an allen seit dem 1. Juli 1828 zollfrei in das Großherzogthum uͤbergegange⸗ nen Preußischen Producten und Fabrikaten die Consumen⸗ ten, deren Bedürfniß den Ankauf dieser Gegenstände erfor⸗, derlich machte, die fruͤher davon zu entrichtende Verbrauch steuer erspart. Die Erfahrung hat daher auf das glänzend⸗ ste bewährt, daß beide Regierungen den Zweck ihrer Verei⸗ nigung, welcher kein anderer als der war, zur Befoͤrderung der Wohlfahrt ihrer beiderseitigen Unterthanen, die Han⸗ delsfreiheit derselben zu erweitern und einen lebhafteren Aus⸗. tausch ihrer Erzeugnisse herbeizufuͤhren, vollständig erreicht haben, und ich werde spaͤter die Ehre haben, Ihnen näher zu zeigen, daß dieses geschehen ist, ohne daß der eine oder andere der vereinigten Staaten in den Fall gekommen waͤre, desfalls finanzielle Opfer von irgend einiger Bedeu⸗ tung zu bringen. Erwaͤgen Sie nun noch außerdem, meine hochverehrtesten und hochgeehrtesten Herren, daß die so eben angegebenen Resultate des ersten Jahres bei weitem dass jeuige nicht erschoͤpfen, was sich mit Recht von der Zukunft erwarten läßt, da mit jedem Tage neue Handelsverbindun⸗ gen zwischen Hessischen und Preußischen taatsangehöͤrigen angeknüüpft werden, daß der mit den Kronen Batern und Wuͤrtemberg abgeschlossene Handelsvertrag den Producten und dem Gewerbfleiß des Großherzogthums mene ege eröͤffnen wird, und daß die Regierung des Großherzogrhüms, ihren Grundsätzen getreu, keine Gelegenheit versaͤumt, um, so viel es ihr moͤglich ist, auf immer gröͤßere Ausdehnung der Deutschen Handelsfreiheit hin zu wirken, so werden Säis hoffentlich bald dasjenige verwirklicht sehen, was noch vor wenigen Jahren, zwar Gegenstand Ihrer angelegentlichsten Wuͤnsche war, aber nach so vielen vergeblichen Bestrebungen kaum in der Reihe der Moͤglichkeiten zu liegen schien.“— Karlsruhe, 19. Nov. Ihre Koͤnigl. Hoheit die per⸗ wittwete Frau Großherzogin ist in Begleitung der Prinzes⸗ sin Louise vorgestern hier angekommen, und im Palais Jb⸗ rer Koͤnigl. Hoheit der Frau Markgräfin Amalie abgestiegen. Se. Durchl. der regierende Landgraf von Hessen“ burg, Hoͤchstwelcher am 16ten, von Straßburg kommend⸗ hier eingetroffen war, ist heute wieder abgereist.

Oesterreich.

Wien, 19. Nov. Se. Kaiserl. Königl. Mazestät he⸗ ben dem Königl. Baierischen Minister des Königl. Hauses, der auswaͤrtigen Geschäfte und der Finanzen, Grafen Armansperg, und dem Koͤnigl. Baierischen Kaͤmmerer, Wirk⸗ 8 lichen Staatsrath, außerordentlichen Gesandten und bevoll maͤchtigten Minister am hiesigen Kaiserl. Königl. Hofe, Gro⸗ fen von Bray, das Großkreuz des Oesterreichisch Kais Leopold⸗Ordens; dem Koͤnigl. Baierischen Mintstertal. Rarhe Belli di Pino aber das Commandeur⸗Kreuz, und dem Königt⸗ Baierischen Ministerial⸗Rarhe Knore das Ritter⸗Kreuz de erwaͤhnten Ordens zu verlethen geruhet.

Der Kaiserl. Hofrath, Minister⸗Resident bei det Stadt Frankfurt und Direktor der Bundestags⸗C Frecherr ven Handel, hat das Commandeur⸗Kreuz des pold⸗Ordens erhalten.

Die Leiche J. K. H. der Erzherzogin Maria B

tinzessin von Este, Herzogin zu Massa und Carrare, ist ge fruͤh um 8 Uhr in der K. K. Hofdurg⸗Pfarrkirche —2 und Nachmittags um 4 Uhr mit dem herkömmlzchen . in der ö bei den PP. * . am neuen Markte beigesetzt worden. te

titen und morgen ees die Hoͤchste Be 8 büüchene mit der gewoͤhnlichen Feierlichkeit statt

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