1829 / 330 p. 5 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

tentheils das dreißigste Jahr herankommt, ehe es im buͤrger⸗ lichen Mitteistande raͤthlich und anständig gefunden wird, sich zu verheutathen, und selbststaäͤndig ein Gewerbe anzu⸗ stellen. Aber ein gesunder Mann von dreißig Jahren hat die wahrscheinliche Aussicht, das sechzigste Jahr zu uͤberleben; also wenigstens dreißig Jahre lang Meister zu bleiben. Er lehrt in dieser Zeit sieben Lehrtinge aus, da die Lehrzeit im mitlern Durchschnitte vier Jahre währt, wenn er auch nie⸗ mals mehr als einen Leheling gleichzeitig unterhaͤlt. Das ist nicht zu viel, wenn es darauf ankomamt, soviel Gesellen anzu⸗ ziehn, daß er deren durchschnittlich drei bestaͤndig halten

könne. Allein es ist viel zu viel, wenn erwogen wird,

daß alle diese Gehuülfen nach vollendetem dreißigsten Ledensjahre einen wohldegruͤndeten Anspruch auf Verheura⸗ thung und Anstellung eines selbststaͤndigen Gewerbes haben.

eenn auch theils die Bevölkerung und mit ihr der Ver⸗

brauch von Handwerkerarbeiten waͤchst, theils in den Lehr⸗ und Gesellenjahren einiger Abgang durch Tod oder Veraͤnde⸗ rung des Lebensplaus statt findet: so ist doch beides bei wei⸗ tem unzureichend, die Zahl der norhwendigen jungen Gehuͤl⸗ fen so weit zu vermindern, daß nicht um Vieles mehr An⸗ pruͤche auf das Meisterrecht erhoben werden, als mit der vorbeschri⸗ gkeit bestehen koͤnnen. Eine noth⸗ wendige Folge hiervon ist, daß die Zahl der Meister in ein ganz andres Verhältniß gegen die Zahl der Gehuͤlfen kommt, als das vorhin 8 Neben einigen wohlhabenden n, die mit drei oder vier, wo nicht mehr Gehuͤlfen arbeiten, muͤssen sehr viele bestehn, die gar keinen Gehuͤl⸗ fen unterhalten koͤnnen; weil auf andre Weise diejenigen Ge⸗ huͤlfen, deren die wohlhabenden Meister beduͤrfen, gar nicht unterzubringen sind, wenn sie die Jahre erreicht haben, wo der Mensch nach voller Billigkeit einen eignen Heerd, und einen selbstständigen Erwerb verlangt. Es ist an sich klar, daß nur etwan halb soviel Gehuͤlfen als Meister seyn koͤn⸗ nen, weun der einzelne Mensch vom vierzehnten bis zum dreissigsten Lebensjahre, also sechzehn Jahre lang, Lehrling und Geselle, und vom dreissigsten bis zum sechzigsten Lebens⸗ jahre durchschnittlich, also dreißig Jahre lang, Meister ist. Das bestätigt auch nahe genug die Erfahrung. Nach der zu Ende des Jahres 1828 aufgenommnen Gewerbetabelle hatte

der ganze preußische Staat Meister, Gehuͤlfen, Es kamei bei 8ee Hand zanftig und an Gesellen auf 1cg gie.

unzuͤnfrig u. Lehrlingen ster Gehül br.. 7 L. Bre 21,708 77599 st * fen Eee1 15,654 5,344 34 EEE1 22,022 41 Schuster u. Pantoffelmacher 64,119 32,968 51 .23,066 16,615 22 Grob⸗oder Huf⸗ und Waf⸗ 1 fen⸗Schmiede ... . . .. 29,933 12,913 43 Schlosser und Kleinschmiede EEEööF 15,068 11,181 74 öpfer u. fenfabrikanten 4981 3,81 77 2—*— Stellmacher 13,148 4,040 31 icher u inbinder. ,E“ ann Kleun⸗ E

b..⸗„

iemern und Sattler 5,976 3,90065 8

Gerber und Lederbereiter al⸗ 5,329 4,279 80 Zusammen 268,023 129,892 48 Haneh⸗ die Regel, wornach die Städte der Sitz der nd, lebte mehr als die Hälfte der hier nämlich Handwerkermeister auf dem Lande. Es waren unter den

2 8 bei uͤberhaupt Landmeister also unter u Grobschmieden Meistern⸗ hundert

W 24,964 83 und Stellmachern. 1828 8 2☛ 75 8 Iu 3791 31977 59 Botcher 15,068 öo 52 Fsclern ...... .SHeIe2 Feschern . 8 15,657 —2 * 2

88 8*

Riemer und Sattlern .. 5,976 2,012 Toͤpfern und Ofenfabri⸗ 8* bvatenü vhre. 4,981. 1,866 Sgee.r r. 8n. 5329 1,249 Sutern. .. 3,235 539 Zusammen.. 268,023 140,112 Diese Landmeister hatten im Durchschnitte nur wenig Gehuͤlfen: doppelt so groß war schon verhäͤltnißmaͤßig die Zahl

der Gehuͤlfen in den kleinen und mitlern Staͤdten, und wie⸗ derum verhaltnißmaͤßig doppelt so groß in den 39 ansehnlich⸗ sten Stadten der preußischen Lande, die weirerhin einzeln be⸗

nannt werden sollen. 2 4 Es hatten naͤmlich in Meister Gehuͤlfen also auf hun⸗ dert Meister

vorstehend benannten

Handwerken Gehuͤlfen Die ansehnlichsten Staͤdte. 31/687 37,177 Sre nn alle übrigen Staͤdte 96,224 55,9599 38 Das Land in Flecken und veeeehn Derfern. ... 140,112 36,756 26 Zusammen. 208,023 129,892 28

Von den Landmeistern arbeitet also offenbar der bei wei⸗

tem groͤßte Theil ganz ohne Gehuͤlfen: denn die Zahl aller Gchuͤlfen auf dem Lande bocragt wenig uͤber ein Viertheil der Zahl aller Landmeister. gEs kann daher die vorhin be⸗ zeichnete wohlhaͤbige Stellung eines Handwerkermeisters in einer wohlbesetzten Werkstaͤte auf dem Lande nur in aͤußerst seltnen Fallen stattfinden: indessen hilft der Besitz eines Kar⸗ toffelgartens und einer Kuh bei einfacher Lebensweise die Fa⸗ milie ernahren; und die Landhandwerker sind deshalb wahr⸗ scheinlich nicht die duͤrftigsten unter ihren Genossen. „. In den mitlern und kleinen Städten wird vornämlich uͤber die Vermehrung der Landhandwerker geklagt. Es ist aber nicht abzusehn, daß diese Stäͤdte dabei gewinnen koͤnn⸗ ten, wenn die deneme seen auch dahin zogen, wo sie jeden⸗ 5b2— weniger Gelegenheit finden, ihren Unterhalt zu ebleich⸗ kern. Darauf geht aber auch eigentlich der Wunsch nicht; sondern darauf, daß diese Landmeister verschwaͤnden, ohne die Zahl der Stadtmeister zu vermehren. Danmn wuͤrden die lez⸗ tern allerdings mehr Arbeit haben, folglich mehr Gehuülfen halten, und also mehr erwerben koͤnnen. Wo jedo diese Mehrzahl von Gehulfen bletben soll, wenn sie endli auch einen eignen Heerd verlangt, ergiebt sich aus solchen Vor⸗ schlagen zur Aufhulfe der Gewerbe nicht. Alte Ge⸗ sellen sind uͤberhaupt nicht beliebt, wo die Werkstäͤte nicht so groß ist, daß sie gewissermaaßen als Unterauf⸗ seher dienen: noch weniger annehmlich scheinen verheurathete Gesellen; der uͤbliche Lohn ist auch nur auf den Unterhalt junger lediger Leute berechnet.

Aber gegrundet ist es glelch wohl, daß auch in den klei⸗ nen und mitlern Staͤdten die Zahl der Meister sehr berrücht⸗ lich seyn muß, die in armseligen Umständen leben. Denn auch hier kommen nur 58 Gehuülfen auf 100 Meister; das ist der groͤßte Theil der Meister muß noch immer ohne Gehuͤlfen arbeiten, und die Zahl der wohlhabenden Meister, die bestän⸗ dig einige Gehuͤlfen beschaͤftigen, kann nur gering seyn.

Selbst die ansehnlichsten Städte haben im Dacch ehnätte auf 100 Meister nur 117. Haͤlfte der

welche vorhanden seyn mußten,

E

Gehulfen; das ist noch nicht die

nur zwei Drittheile der Meister wohlhabend seyn sollten. 2

Es giebt Gewerbe, worin der Gehaͤlfe nur in dem Ve haͤltnisse des Gesindes oder der Taglöhner Regel gar keinen Anspruch darauf macht, zu werden. In dieser Lage besinder sich beispielsweise die Brauerei, das Brandweinbrennen, das Frachtfuhrwerk.

8 In 88 steht 8 SecFölt allein nur diejentgen, welchen es moͤglich ist, e—

Grad von Ausbildung zu erwerben, 1 der gröͤßre Theil verzichtet darauf, bleibt auf einer niedern Bildungsstufe lebenslang e, heurathet afs soicher, und erhaͤlt einen Lohn, wobei er auch eine arbeitfame und is ige Famtlie wohl unterhalten kann. In dieser Stellung sind splolsweise die Zimmerleute und Maurer, wo nur der Gestbe weichet neben wohlerlernter Handacbeit auch neue Grtztzud anugoben, Risse und Anschlaͤge zu machen, und ganze 2 5 leiten versteht, auf das Meisterrecht Anfpruch me

steht, und in der ober Meister

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