1829 / 330 p. 7 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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5 8 1 S E 2A .ISe ESEEbET e * Es hatten n bei einer gin⸗ Meister. Gesellen Es k La⸗ wohnerzahlvon zünftig und und aut 100,000 4 unzünftig Lehrlinge Higrvohgen r.

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sämmtliche Staͤdte 5 des preußischen üg. Staats..... 3,367,433 127,911 3,136 380 277 Die Flecken und Doͤrfer in den Provinzen Ost⸗ und West⸗ 4 1 Preußen 1,556,217 16,020 1,815 103 12 2 e 775,559 4,608 529 59 7 randenburg und 2 8 Pommern. 1,507,193 17,312 4,4107 115 2 SchlestenV 1,912,683 30,839 6/456 161 34 Sachsen . . . .. 900,851 15,030 3,459 167 38 Westfalen und Rheinprovinz 2,706,171 56,303 20,390 208 75 Der ganze Staat 12,726,110 268,023 129,892 211 102

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und zwar insbe⸗ He .

sondre b18288—

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die 39 vorbenannnnun. E“ I ten Städte 1,172,837 31,687 - 37,177 270 317 alle uͤbrigen Staͤdte 2,194,596 96,224 55,959 438 255 Das Land in Flek⸗ 2 2 ken und Dörfern 9,358,677 140,112 36,756 150 39

Die Besatzungen der Staͤdte und uͤberhaupt alle Mili⸗ tärpersonen sind in der angegebenen Einwohnerzahl mit be⸗ griffen. In den östlichen und mitlern Provinzen entscheidet die Verfassung, welchen Ortschaften Stadtrechte zukommen; in Westfalen und der Rheinprovinz reicht dieses Kennzeichen nicht aus, und es sind daher die Ortschaften vierter Gewerb⸗ steuer⸗Klasse zum Lande, alle uͤbrigen aber zu den Staͤdten gerechnet worden.

Die groͤßte Zahl von Handwerkermeistern haben hiernach im Verhäͤltnisse ihrer Volkszahl die mitlern und kleinen, nicht aber die groͤßern Staͤdte; jene naͤmlich 438, diese nur 270 auf jedes Hunderttausend der Einwohner. Zwar haben die großen Städte verhaäͤltnißmaͤßig mehr Gehuͤlfen, allein bei weitem nicht genug, um jenen Unterschied auszugleichen. Es kommen nämlich an Meistern und Gehuͤlfen zusammengenom⸗ men auf jedes Hunderttausend der Einwohner in den 39 an⸗ sehnlichsten Städten 587, in allen uͤbrigen Staͤdten aber 693. Demohngeachtet braucht die gleiche Menschenzahl in den großen Staͤdten gewiß viel mehr Handwerkerarbeit, als in den mitlern und kleinen: und diese Wahrnehmung beweist daher nur, wie sehr viel weniger auch Handwerkerarbeit er⸗

t, wenn sie mit geringerm Verlage und Kunstfleiße, in

e Antheile zerstuͤckelt, betrieben wird. Allerdings verle⸗ gen die städtischen Handwerker auch zum Theil die Flecken und Dorfer, uͤberhaupt die ländliche Umgegend mit ihrer Ar⸗ beit. Das thun aber die Handwerker eben so wohl in großen, als in mitlern und kleinen Stadten. Allerdings kommt viele kleinstaäͤdtische Toͤpfer⸗, und O2naher⸗ auch wohl andre Handwerkerarbeit die großstaͤdtischen Jahrmaͤrkte: aber es geht auch das ganze Jahr hindurch viel großstädtische eandwererardeit in die kleinen und mitlern Städte und

auch auf das Land in entferntere Gegenden.

Je wohlhabender die Provinzen sind, desto mehr haben ndwerker im ältnisse ihrer laͤndlichen Bevoͤlke⸗ 2 auf jedes

kamen an Meistern und Gehuͤlfen zusammenge⸗

Hunderttausend der laͤndlichen evoͤlkerung

8 Westfalen und der Rheinprovinz Landhandwerker. Süegen

in Brandenburg und Pommern. 132

9b „.

Ost⸗ und Preußen.... 115 der Prepi . era 62 Auch balten⸗ Fnncgher in fast aͤhnlichem Verhaͤlt⸗ Ng.Sch das ist, betreiben ihr Gewerbe in groͤ⸗ meister 8eheg.g kamen naͤmlich auf jedes Hundert Land⸗ in Westsalen und der Rheinprovinz 3636 11““ E1“ in Ost dünd West Preußen. .. .. 11 58 in der Provinz en .. 11 8

, wuͤrken hierbei auch andre Verhäͤltnisse mit:

scheint das

r au seit Jahrhunderten Seͤdte bemüht waren, sich den 1 88 und wie nachdruͤcklich sie das Steuer⸗In⸗

lamen also tresse auch hierin unterstuͤtzte: so

fanden Grundherrn

Gemeinen auf dem Lande doch immer Vorwaͤnde 82 aane tel, Handwerker aufzunehmen und zu schuͤtzen, sobald sie wohlhabend genug wurden, Handwerkerarbeit in reicherm Maaße zu beduͤrfen. Auch wo der strengste Staͤdtezwang herrschte, wohnten laͤngst viele Handwerker, zum Theil im Verborgnen, auf dem Lande, wenn dasselbe volkreich und wohlhabend war. Die große Zahl von Landhandwerkern, welche die preußische Regierung im Jahre 1742 in Schlesien, und im Jahre 1815 im Herzogthum Sachsen und in Schwe⸗ dischPommern vorfand, bestatigt diesen Satz vollkommen. Auch entgeht keinesweges den Staͤdten alle diejenige Arbeit, welche Landhandwerker verfertigen: ein großer Theil dersel⸗ ben wuͤrde gar nicht verlangt werden, wenn er nicht so be⸗ quem und wohlfeil beschafft werden koͤnnte, als es dem Land⸗ handwerker moͤglich ist. Die Vertheilung der Landhandwer⸗ ker in Flecken und Doͤrfern ist ein Bildungsmittel fuͤr die große Masse des Volks, die auf dem Lande lebt, indem sie die Bequemlichkeiten und Annehmlichkeiten des Lebens, welche die wachsende Kultur erfindet, aus dem staͤdtischen Leben in das laͤndliche uͤbertraͤgt, wohin dieselben sonst nur spaͤt und spaͤrlich gelangen wuͤrden. Ein zahlreicher Handwerkerstamm auf dem Lande vermehrt endlich selbst den Verbrauch von staͤdtischer. Handwerkerarbeit, da er so vieler Werkzeuge und Zuthaten bedarf, und an nicht wenige persoͤnliche Genuͤsse ze⸗ woͤhnt ist, die nur aus den Werkstaͤten und Laͤden der Staͤdte entnommen werden koͤnnen. Ueberhaupt aber kann das wahr⸗ haft staͤdtische in wohlbesetzten Werkstaͤten betriebne Hand⸗ werk nur darin eine sichre Begruͤndung finden, daß seine zahlreichen Gehuͤlfen nicht in der unbedingten Nothwendig⸗ keit bleiben, auch ohne hinreichende Kundschaft und Verlag staͤdtische Meister zu werden, wenn die Jahre herankommen, worin sie nach Vernunft und Billigkeit einen eignen Haus⸗ stand verlangen. Das Land kann Viele aufnehmen, und bei seiner wohlfeilern Lebensweise mit kleinerm Erwerbe hinrei⸗ chend naͤhren, die in den Staͤdten nach wenig in schmaͤhlicher Duͤrftigkeit verlebten Jahren nur die Zahl der Almosenempfan⸗ ger und Hospitaliten vermehrt haͤtten. Will und kann der städtische Handwerker auch fernerhin der wohlfeilen Huͤlfe junger unverehlichter Gesellen nicht entbehren; will und kann der wohlhabende Buͤrger sich nicht mit der lebensläͤnglichen Versorgung derer befassen, deren Jugendkraͤften er zunäͤchst seinen hoͤhern Erwerb verdankt; soll endlich das Gewerbe selbst gegen die widernatuͤrliche Zersplitterung bewahrt wer⸗ den, die aus der Verlegenheit, alternden Gesellen ein Unter⸗ kommen zu verschaffen, entsteht: so wird es das Intresse der staͤdtischen Handwerker und Gemeinen selbst erfordern, daß die Ansiedelung der Handwerker in Flecken und Dorfern durch keine Beschraͤnkung verkuͤmmert werde.

Diese Betrachtungen beziehn sich nur allein auf die vor⸗ benannten Gewerbe. Es sind die zahlreichen Klassen der We⸗ ber, als Tuchmacher, Raschmacher, Leinen⸗, Baumwollen⸗, Seiden⸗Weber und Strumpfwirker ganz uͤbergangen; weil bei ihnen ein durchaus andres verhain findet. Der Webermeister wird entweder selbst ein Fabrikherr, der eine betraͤchtliche Anzahl Stuͤhle beschaͤftigt; oder er wird der Lohn⸗ arbeiter eines zabricheren in mannigfaltigen Abstufungen der Abhaͤngigkeit: der mitlere Zustand eines selbststaͤndigen wohl⸗ habenden Handwerkers paßt nicht mehr zu dem gegenwaͤrti⸗ gen Zustande der Weberei, die nur als Fabrikgewerbe noch preiswuͤrdige Waaren erzeugen kann.

Es haben aber auch die Zimmerleute und Maurer wegen der gaͤnzlich abweichenden Verhaͤltnisse hier uͤbergangen wer⸗ den muͤssen. Diese Handwerke haben nicht nur, wie bereits vorhin erwaͤhnt worden, einen ansaͤßigen verheuratheten Ge⸗ sellenstand; sondern selbst der Lehrling ist bei ihnen schon ein Lohnarbeiter, und, tritt in der Regel nicht in das haͤusliche Verhältniß mit der Familie des Meisters.

Auch die Ge , die mittelst Muͤhlenwerken betrieden werden, sind wegen ihrer abweichenden Stellung uͤbergangen worden: indem das Meisterrecht hier nur von denen erwor⸗ ben wird, welche sich in den Besitz eines so betraͤchtlichen Grundstuͤckes, als eine Muͤhle gewoͤhnlich ist, setzen koͤnnen; oder doch wenigstens als Disponenten dabei angestellt sind. .

Endlich sind auch diejenigen Handwerker und theils me⸗ chanischen Kuͤnstler uͤbergangen worden, welche, viel weniger zahlreich als die vorbenannten, mehrentheils nur in großen und mitlern Staͤdten ihr Gewerbe betrieben; wie Beispiels⸗ weise Mechanici, Uhrmacher, Goldschmiede, Kupferschmiede, Guͤrtler, Zinngießer, Gelbgießer, Klempner, Drechsier, Kamme⸗ macher, Buͤrstenbinder u. s. w.

Die Gewerbetabelle, welche von drei zu drei Jahren in den preußischen Staaten aufgenommen wird, t auch nur die Zahl der Weberstuͤhle und der Muͤhlen, nicht aber auch