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Die Herzogin von Berry wurde gestern in Orange er⸗ wartet; die Nacht vom 23sten auf den 2isten wollte J. K. H. in Lyon zubringen, am 25sten in Moulins, am 27sten in Fontainebleau, und am 28sten wieder in der Hauptstadt eintreffen.
Die Gazette de France giebt nachträglich aus der von dem jetzigen Minister des öͤffentlichen Unterrichts, Hrn. Guernon de Ranville, bei seiner Installation als General⸗ Procurator am Koͤnigl. Gerichtshofe in Lyon gehaltenen Rede, denjenigen Theil, worin derselbe sein politisches Glau⸗ densbekenntniß ablegt: „Ich halte es fuͤr uͤberfluͤssig“, heißt es darin, „meine gewissenhafte Anhänglichkeit an die Regie⸗ rung Sr. Maj. zu betheuern; meine Geundsaͤtze uͤber diesen Gegenstand müuüssen hinlänglich bekannt seyn, da der Koͤnig mich zu seinem Mandatarius bei dem zweiten Gerichtshofe des Landes zu wählen geruhet hat; aber ich glaube den All⸗ tags⸗Vorwurf der Ueberspannung zuruͤckweisen zu muͤssen, womit die treuen Diener des Thrones von dessen Feinden unablässig uͤberschüttet werden. Nein, m. H., die wahren Royalisten sind nicht unversöͤhnlich; ihre Herzen sind nicht unzugänglich für die aus erhabenem Munde hervorgegange⸗ nen Worte: „„Einigkeit, Vergessenheit““; sie sind nicht so in⸗ consequent, daß sie die Bourbonen liecben, und die Maͤnner, die sich redlich um das monarchische Panier reihen wollen, zurückweisen sollten. Wir vorzuüͤglich, die Mandatarien einer durchaus väterlichen Macht, wir betrachten es als unsere vornehmste Pflicht, die von dem Throne ausgegangenen Grund⸗ saͤtze der Nachsicht in Anwendung zu bringen. Als aufmerksame Huͤter der Ruhe und Ordnung werden wir den wahrhaft seindlich Gesinnten von dem blos Irregeleiteten zu un⸗ terscheiden, und letzterem einerseits die unerschoͤpfliche Guͤte des gottesfuͤrchtigen Hauses der Bourbonen, andererseits aber die schimpflichen Umtrlebe jener fuͤr das Verbrechen ge⸗ borenen Maͤnner zu schildern uns bemuͤhen, die stets bereit sind, zu Aufruhr und Empoͤrung, unter welcher Gestalt es auch sey, die Hande zu bieten. Vielleicht werden die Männer, die ich hier als Feinde der öoͤffentlichen Ruhe be⸗ zeichne, die Beschufdigung, woran ich schon läaͤngst gewohnt bin, daß ich naͤmlich partheisuͤchtig sey, wiederholen. Ja, meine Herren, ich nehme Parthei fuͤr das Koͤnigthum ge⸗ gen den Aufruhr und die Usurpation, Parthei für die ge⸗ setzliche Orduung gegen die Maͤnner, deren Bemuͤhungen aus⸗ schließlich dahin gehen, die Anarchie herbeizufuͤhren; und in diesem Sinne nehme ich jene Bezeichnung an. Man wird mir auch noch vorwerfen, daß ich ein Feind der Revolution sey, daß ich die Contre⸗Revolutton heabsichtige. Ein seltsa⸗ mer Vorwurf, heute wo die Legitimität siegt, und die Soͤhne des heiligen Ludwig ihr altes Erbtheil wieder errungen ha⸗
en! Was auch die strafbaren Hoffnungen jener ergrauten Sectirer der Empoͤrung seyn mögen, fuͤr welche Zeit und Erfahrung keine Früchte tragen, ihr Götzenbild ist zertruͤm⸗ mert, und cs ist cine eben so beruhigende als unbestreibare ahrheit, daß die Contre⸗Revolntion an dem Tage fuͤr im⸗ mer beendigt war, wo jener heilige Pact erschien, der, nach den Absichten des Stifters desselben, den Abgrund der Re⸗ volutionen auf cwige Zeiten verschließen sollte. Nachdem ich Ihnen solchergestalt, us- 22 von vesan keit an di ischen Grundsätze gesprochen habe, halte Fbe . Ausdruck der Gefuͤhle von denen ich fuͤr die Institutionen beseelt n, womit der gesetzgebende König das wledergeborne srantreic auszestattet hat, und die mit der Monarchte ein v völlig untheildarrs Ganze ausmachen, daß der Gedanke allein, beide von einander zu trennen, uns als strafbar er⸗ wüͤrde. Ja, ich liche diese Institutionen, weil sie din freier Ausslun der rechtmäßigen Gewalt sind: ich liebe lie, weil sie duech Erweckung des Patriotismus den wahren ürgerstnn bilden; weil sie durch Verbürgung der Gleichheir der te eine fruchtbare Quelle der Nacheiferung und schoͤner andlungen find; ich liebe sie, weil sie unter uns die 8 gesetzliche Freiheit das erste Bedücfuiß eines edeln Herzens, begrünt 731 liebe sie, weil sie zugleich das Paladi uder haben; ich liebe sie, zu⸗ des Them er Rechte der Nation und die dauerhafteste Stuͤtze , Thrones sind. Aus diesem Bekenntnisse, m. H., moͤgen sich von selbst überzeugen, daß ich gegen die Unversichtt⸗ 1 C etwa versuchen sollten, auf bircerem oder g22 größt ege die verfassangsmäͤßige Regierung auzutaf g. te veStreng⸗ versahren werde. Fern von 2 8 4 igren Tadel de en Gedanken unterdruͤcken oder d a gen —l der Verwaltung zu einem Staats⸗Verbrechen uge der u — dem vaterlichen Scepter der Bouebonen kennen gelernt
lepels zu wollen; dergleichen Erörterungen, ein unverwerf⸗ 3⸗ Fretheit, deren Annchmlichkeiten wir erst
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A u 1 8 d. ,I ₰ 8 8 8 1I”]“ 8 8 * klären, deren Sorgfalt rege machen, und das Leben in den verschiedenen Zweigen der Verwaltung unterhalten. Wehe aber den schlechten Buͤrgern/ die sich bemuͤhen moͤchten, unter uns das Feuer der Zwietracht anzuschuͤren und jene Partheien⸗ wuth aufs Neue zu wecken, die so lange Zeit Maͤnner, ge⸗ schaffen sich gegenseitig zu achten, entzweit und bis auf die zartesten Bande des Blutes zerrissen hat. Wehe jenen Stif⸗ tern von Aufruhr und Scandal, die, in dem kostbarsten un⸗ serer Vorrechte eine Waffe der Vernichtung suchend, aus der Presse ein Werkzeug ihrer schimpflichen Speculationen und ihrer gehaͤssigen Absichten machen, die ein friedfertiges, aber leicht zu taͤuschendes Volk zum Aufruhr anreizen oder ihre Waffen frech gegen das, was die Welt als das Heiligste und Erhabenste anerkennt, richten wollten. Der allgemeine Un⸗ wille wuͤrde nicht der alleinige Lohn ihrer Verderbtheit seyn; erreicht von dem maͤchtigen Arme der Gerechtigkeit, wuͤrde sie nichts der Rache der Gesetze entziehen.“
Das Zuchtvpolizeigericht in Rouen hat den Redacteur und den verantwortlichen Geschäftsfuͤhrer des Journal de Rouen, welche wegen der Bekanntmachung des Steuer⸗Ver⸗ weigerungs⸗Vereins in der Bretagne von dem Koͤnigl. Pro⸗ curator gerichtlich belangt worden waren, freigesprochen. Das Urtheil lautet wie folgt: „In Betracht, daß nicht con⸗ stirt, daß der Redacteur und der verantwortliche Geschaͤfts⸗ füͤhrer des Journals von Rouen sich der Aufreizung zum Ungehorsam gegen die Gesetze, so wie eines foͤrmlichen An⸗ griffs auf die verfassungsmaͤßige Autoritaͤt des Koͤnigs schul⸗ dig gemacht haben; in Betracht, daß das dritte ihnen zur Last gelegte Vergehen: zu Haß und Verachtung der Regie⸗ rung anzeregt zu haben, sich nicht aus der in ihrem Blatte vom 13. Sept. 1829 enthaltenen einfachen Ankuͤndigung einer Assocariong⸗Acte herleiten laͤßt, die, wie es scheint, in der ehemaligen Bretagne fuͤr den Fall eines Ereignisses, das sich nicht verwirklicht hat und nach unseren verfassungsmäßi⸗ gen Garantiecen auch nicht verwirklichen darf, geschlos⸗ sen worden ist; in Betracht, daß wenn der Redacteur des Journals de Rouen in seiner Abfassung nicht die Veor⸗ sicht gebraucht dat, die mit einer richtig verstandenen Freiheit der Presse zu verbinden ist, hieraus doch noch nicht hervorgeht, daß der incriminirte Artikel Zeichen an sich trage, die zur Erregung des Hasses oder der Ver⸗ achtung der Regiecrung geeignet wären; daß sonach kein Grund vorhanden ist, weder auf ihn noch auf den verant⸗ wortlichen Geschaͤftsfuͤhrer irgend eine Strafbestimmung an⸗ zuwenden; — spricht das Gericht beide von der Anklage des General⸗Prokuratoers frei, hebt die Beschlagnahme der Num⸗
As
mern 250 und 257 des Journals von Rouen auf, und ver⸗
ordnet die Zuruͤckgabe derselben.“
Der Courrier frangais äußert sich uͤber dieses Ur⸗ theil in folgender Art: „Eine wichtige Frage, von der es ihrer Natur nach schien, daß sie in einem verfassungsmäaͤßi⸗ gen Staate kaum streitig seyn koͤnne, naͤmlich die Frage we⸗ gen der Verweigerung gesetzwidrig ausgeschriebener Steuern, ist von dem Zuchtpolizetgerichte zu Rouen entschieden wor⸗ den. Nur unter einem Ministerium, wie das jetzige, konnte das Recht, sich zur Aufrechthaltung der dem Lande geleiste⸗ ten Vuͤrgschaften zu verbuͤnden, zu einem Verbrechen gestem⸗ pelt werden. Das Urtheil des Tribunals zu Rouen ist ein seierliches Anerkenntniß der Gesehzlichkeit einer Maaßregel, woruͤber eine uͤberspannte Parthei sich mit blinder Heftigkeit in Tadel ergossen hatte. Wir wollen den Gerichtspersonen von Rouen nicht weirer zu ihrem Erkenntnisse Gluͤck wuͤn⸗ schen; sie haben nur ihre Schuldigkeit gethan. Aber es macht uns wahrhaft Vergnuͤgen, zu sehen, wie der Richterstand in Fraukreich sich nicht durch die Reertminationen des Ministe⸗ riums irre leiten läßt, und wie die uns von der Charte be⸗ willigten Buͤcgschaften vor den Schranken der Tribunzle nicht verschwinden, wie solches cinige Unsinnige geglaubt hatten.“
Der Constitutionnel will wissen, das Ministerium wolle mit dem 1. December ein neues Blatt erscheinen las⸗ sen, dessen Eigenthuͤmer der Baron Dudon sein werde; die Mintster haͤtten sich naͤmlich uͤberzeugt, daß die Gazette de France und die Auotidienne sich wegen ihrer Unpopularitäͤt wenig zu Vertheidigern der Verwaltung schickten. 8
er Courrier françgais behauptet, sicht des Fuͤrsten von Polignaec sey, jedem Uater⸗Staats⸗Secretair beizugeben.
In einer von hiesigen Blaͤttern vor längeter Zeit mit⸗ getheilten Uebersicht von dem Zustande des oöffentlichen Un⸗ terrichts in den einzelnen Departements waren die beiden Departements des Ober⸗ und Nieder⸗ Rheins unter den am wenigsten! vorgeschrittenen aufgefuͤhrt. Der Courrter du
a5⸗Rhin widerlegt jetzt diese Behauptung aus den amt⸗
daß es die Ab⸗ Ministerium einen
sind in sofern von Nutzen, als sie die Regierung auf, lichen Registern der Straßburger Untversität, aus denen sich