1829 / 332 p. 7 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

l„ 8—--—— Beherrscher zu vermehren. Man kann nicht eugnen, da

die Kreolen, desonders die der letzten Klasse des Volks auf die ungeheueren Reichthuͤmer, welche die Spanier sowohl durch das Uebergewicht ihrer Kenntnisse als durch ihre Sparsamkeit und Thaͤtigkeit erworben hatten, eifersuͤchtig waren. Auch die oͤffent⸗ lichen Blaͤtter fuͤhrten Krieg gegen sie und wandten alle Mittel an, um sie beim Volke verhaßt zu machen. Der Bundes⸗Congreß befahl endlich, daß die Spanier von ihren Aemtern in der Armee, bei den Douanen und der Postverwaltung suspendirt wer⸗ den sollten, bis Spanien die Unabhaͤngigkeit Mexlko6 an⸗ erkannt haben wuͤrde. Dieses am 11. Mat 1827 bekannt gemachte Decret wurde von dem niedern Volke mit den ausschweifendsten Freudensbezeugungen aufgenommen. Alle Handelszweige wurden durch eine solche Maaßregel gelaͤhmt, und die Spanischen Kaufleute geriethen in Bestuͤrzung und Besorgniß fuͤr die Cicherheit ihrer Peesonen und Guͤter. Die gesetzgebenden Koͤrper in den Provinzen folgten dem Beispiele des Congresses. Die Dinge blieben den Sommer dindurch in dieser Lage; zuleßt ging man aber von Fhsen zu Gewaltthatigkeiten und offener Verfolgung gegen die Eu⸗ ropäer über. Der gesetzgebende Körper von Jalisco erließ ein Decret zur Vertreidung aller in dieser Provinz ansaͤssi⸗ gen Spanier. Dieser Beschluß wurde von dem Senate, aber nur mit einer sehr schwachen Maoritaͤt fuͤr verfassungs⸗ widrig erklart. Die Kammer der Repraͤsentanten brachte die Frage in Anregung: alle Spanischen Priester zu verban⸗ nen und deren Guͤter einzuzichen; aber die Mehrzahl war auch diesem Vorschlage nicht guͤnstig. In Acapulco und der Umgegend erhoben sich laute Beschwerden gegen die Spa⸗ nier, welche genöthigt waren, sich an Vord ihrer auf der Rhede befindlichen Schiffe zu fluͤchten. Hier wie allenthalben uͤberließ sich das niedere Volk allen Arten von Ausschweifungen, verfolgte die Spanier mit dem Dolche in der Hand und schrie: Tod den gachupines! was beim Beginn der Revolution der Prie⸗ ster Hidalgo gethan hatte, um seine Haufen zu versammeln. Endlich am 16. Oetober 1827 beschloß der Gouverneur von Mexikoe die Austreibung des Spanischen Klerus und befahl, daß die Guͤter desselben den Mexikanischen Priestern gege⸗ ben wuͤrden. Dieses Decret wurde am 23sten desselben Mo⸗ nats durch den vollziehenden Rath genehmigt. Die Erbitte⸗ rung gegen die Spanier war allgemein. In Ajaca, Valla⸗ dolid, Mechoacan und in vielen andern Städten drang das Volk auf Vertreibung derselben. Einige gesetzgebende Behoͤr⸗ den wollten, daß diese Maaßregel auf alle ohne Ausnahme ausgedehnt werde; andere beschlossen sie nur auf die Unver⸗ heiratheten und die erst seit kurzer Zeit im Lande besindlichen anzuwenden. An vielen Orten erlanbte man ihnen, uͤber ihre Guͤter zu verfuͤgen, an anderen verweigerte man ihnen diese Befugniß! Auch das Volk in Vera⸗Cruz erhob sich

gen die proscribirte Einwohner⸗Klasse, und die dortige ge⸗ ee. Behoͤrde erließ ein Decret, in welchem allen Spa⸗ niern üͤber 50 Jühren und die keine Kylegsdienste zu Gunsten der Unabhängigkeit gethan hatten, befohlen wurde, das Land

IAö1“ (Fortsetzung folgt.) . ö“;

8 82 folgenden Auszug aus einem Han⸗ b Das allgemeine Vertrauen

ehrt täglich mehr zuruück, besonders seitdem die vor wenigen Tagen 0 vegreserge. daß ein Waffenstillstand zwischen eru und Columdien abgeschlossen worden, zu der Heffnung rechtigt, daß man die Feindseligkeiten nicht mehr erneuern werde. Ein Adjutant des General Bolivar besindet sich ge⸗ genwärtig hier und ist in fortwaͤhrenden Untechandlungen mit der Regicrung, an deren Spihze sich noch General La

NE8Z8IEIW’ Die Times theilt

delsschreiben mit: „Lima

Fuente als provisorischer Chef befindet, was er bis zur Zu⸗

ammenkunft r ie schon in einigen Tagen statt finden Ag 2634 den ersten Gegenstaͤnden, mit denen der Cemgreß sich beschöftigen will, werden die Be⸗ dingungen des mit Celumbien abzuschließenden Friedens Ver⸗ trages gehören; denn da der gegenwärtige Waffenstillstand —2 auf 60 Tage abgeschlossen ist, so muß vor seinem Ab⸗ ause entweder ein dem Kriege * Ende machender Traectat Stande gekommen seyn, oder die Feindseligkeiten beginnen ufs Neue. Man zweißelr indessen wenig daran, daß, wenn ngen von Columbien nur irgend

General Bolivars Forderu aaßhaltend sind, der Friede zu Stande kommen werde.

dinehsauil befindet sich wieder in den Haͤnden der Colum⸗

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ZZ“ 11““ Inland. Berlin, 29. Nov. Se. Kaiserl. Hoheit der Cesare⸗

witsch Großfuͤrst Constantin ist nebst der Frau Fuͤrstin von

Lowicz Durchl. und Gefolge am 26. d. M. Vormittags

gegen 11 Uhr in Breslau eingetroffen. Hoöͤchstderselbe gee..

ruhete die Aufwartung der obersten Militair⸗ und Civil⸗Be⸗ hoͤrden anzunehmen und setzte nach 12 Uhr die Reise nach

Warschau fort. 88 82 Nach Inhalt eines im gestrigen Militair⸗Wochen⸗

blatt enthaltenen Verzeichnisses von fretwilligen Beiträgen, 8

welche den Commandeuren der Landwehr⸗Bataillone im Bee-.⸗—

reich des Zten Armee Corps, zur Verschönerung der parade-:- maͤßigen Bekleidung ihrer Bataillone, von den Landraͤthen der Kreise und einigen dahin gehoͤrenden Gebern baar uͤber. wiesen worden sind, haben solche uͤberhaupt 10,804 Rthlr. 9 Sgr. 6 Pf. betragen.

8.— 8

Die preußische Staatszeitung meldete am 22ͤsten Novem-⸗ ber den Tod des Wuͤrklichen Geheimen Ober⸗Regierungsraths Kunth mit der Vanekun⸗ sie duͤrfe diesen Namen nur nen⸗ nen, um auf den großen Verlust hinzuweisen, den der Staat durch diesen Todesfall erleide. So treffend wahr auch dieser ungeschmuͤckte Nachruf ist: so duͤrfte dennoch eine freundlice Erinnerung an die wichtigsten Lebensverhaͤltniße des Verstorbaà. nen Vielen nicht unnüͤtz erscheinen. Der Kreis, welchem Kunth angehoͤrte, ist viel zu ausgedehnt, als daß sein Geist und seine Wuͤrksamkeit uͤberall darin so vollstaͤndig bekannt sein koͤnnten, wie Gerechtigkeit und Dankbarkeit es erfordern. 8

Gottlob Johann Christian Kunth ward am 12ten Ju- nius 1757 zu Baruth, dem Hauptorte einer graͤflich solmsi“. schen Herrschaft, damals unter kursaͤchsischer ö ZI1n boren. Sein Vater, Pfarrer daselbst, war schon sieben und

funfzig Jahre alt, als seine vierte Frau ihm diesen Sohn gee. bar. Es scheint, daß die Sorge fuͤr eine zahlreiche Familie kostbare Vevzwendungen auf die Bildung dieses Sohnes nicht zuließ: er verdankte daher bildenden Lebensverhältnißen, die 8 „. sein kraͤftiger Geist trefflich benutzte, mehr als der Schule. Bis ins sechzehnte Jahr im vaͤterlichen Hause erzogen, genoß 8 er kaum anderthalb Jahre des Gymnasia⸗⸗Unterrichts im Pä⸗ dagogium zu Halle, und nur zwei Jahre des akademischen auf der Universitaͤt zu Leipzig, die er wegen Mangel an Un⸗ terstuͤtzung noch vor vollendetem neunzehnten Lebensjahre ver⸗ laßen mußte. Allein das Leben in der Vaterstadt, veredelt duͤrch einen auf Reisen gebildeten Grundherrn, hatte gluͤcklich vorbereitet; der gruͤndlich gelehrte Vater hatte den Sohn fuͤr die hoͤhere Geistesbildung gewonnen: roͤmische, franzoͤsische und deutsche Litteratur, Geschichte und Philosophie hatten ihn seitdem fast ausschließlich beschaäftigt. Das juristische Stu,! dium war kaum im Beginnen: aber Bildung fuͤr das ge.. sellige Leben, fuͤr den Umgang in gewaͤhlteren Kreisen war bereits in solchem Maaße erworben, daß er, ohngeachtet sei- ner Jugend, sehr geeignet schien, als Erzieher in ein ange, sehnes Haus zu treten. 22 6. Selten duͤrfte der Erfolg wohlbegruͤndete Erwartungen vollstaͤndiger bestaͤtigt haben. Der Kammerherr, Major von Humboldt, uͤbertrug im Jahre 1777 dem damals zwanzige jaͤhrigen Kunth die Erziehung zweier Soͤhne, Wilhelm und Alexander, von zehn und acht Jahren. Es war eine hoͤhere Sorgfalt, als die des treuen Lehrers, der nur eigee Kenntniße auf den Geist reichbegabter Schuͤler uͤbertraͤgt; es war ein eben so thaäͤtiges, als wohlgeordnetes Bestreben, 8 Alles, was Berlin an aͤchten Bildungsmitteln besaß, fuͤr die * Entwickelung großer Anlagen fruchtbar zu machen, was den Erzieher, nach dem fruͤhen Tode des Vaters, der schon . Januar 1779 erfolgte, von dem edelmuͤthigen Vertranen und der hohen Gesinnung der Mutter unterstuͤtzt, unauflöslich mit seinen Zöglingen verband. Nach eilf Jahren war die Erziehung vollbracht; aber was auch Wirksamkeit im Reiche der Wissenschaften und im oͤffentlichen Leben, Rang unter den Geistern und Ehrenstellen im Staate, seitdem in vierzig Jahren umwandeln mußten, die alte Sorgfalt, die alte Treue die Se. Zunetgung blieb unwandelbar.

Die Stellung, worin Kunth sie G wuͤrkte maͤchtig bildend auf ihn —— mit geistreichen, angesehnen, gewandten Personen aus allen Stäͤnden, die Sorge fuͤr haͤusliche Verhäͤltnt unbeschraͤnkte Vertr „uche ergsee eshe lit schaf Vertrauen der Familie ihm uͤbertrug, die Ge⸗

te, die fuͤr ihn aus dieser Verwaltung erwuchsen, —23 ten ihn selbst thaͤtig in das außre Leben ein, und empfahlen ihn zur Anstellung im Dienste des Staats. Indem er noch

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