Stelle des verstorbenen Generals
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ten⸗Stuhl der Wahl⸗Kammer verlor, erhielt, nachdem er in die Pairs⸗Kammer berufen worden, den constitutionellen Can⸗ didaten, Herrn Bosc zum Nachfolger. Nichts konnte ent⸗ schiedener die zunehmende Opposition der Waͤhler gegen die Politik einer Ultra⸗Verwaltung bezeugen, als solche Wahl an solchem Orte und dem Einsiusse gegenuͤber, der zur Er⸗ wählung eines ministeriellen Deputirten angewandt wor⸗ den war.“
„Man meldet aus Frankreich“, heißt „daß Herr von la Bourdonnaye, der einem 1 lais sein bevorstehendes (inzwischen erfolgtes) Ausscheiden aus dem Ministerium anzeigte, hinzugefüͤgt habe, es sey dies blos ein temporaͤres Auskunfts⸗Mittel, um dem Ministerium eine Maoritaͤt in der Deputirten Kammer a scheie 8
ral⸗Maj 1 ande oe ng ens zum Commandeur des Ingenieur⸗Corps ernannt worden.
. Lansdowne ist zum Lord⸗Rector der Universität Glasgow erwählt, jedoch unter Protestation des Professors der Gottesgelahrtheit, welcher der Wahl sich wi⸗ dersetzte, weil der Marquis weder in Schottland ansaͤssig no er 2
ö Uioterhandlungen wegen Eroͤffnung des Westindischen Handels fuͤr die Nord⸗Amerikanische Flagge.
In Liverpool wurden am letzten Mittwoch allein 8000 Ballen und innerhalb 3 Tagen 20,000 Ballen Baumwolle
es im Globe, Freunde in Ca⸗
verkauft. Man schlaͤgt den Werth der in den letzten zwei⸗
Monaten verkauften Baumwolle auf 1,209,000 Pf. St. an. Sie ist in dieser Zeit ungefähr 12 pCt. im Preise gestiegen.
Die hier in den letzten Tagen zum oöͤffentlichen Verkauf gebrachte Wolle von Neu⸗Suͤd⸗Wallis und Van⸗Diemens⸗ Land wurde rasch abgesetzt. Die gegenwaͤrtig aus den Colvo⸗ niecen kommende Wolle hat sich in Qualttaͤt sehr gebessert und werd gut bezahlt; insbesondere geschieht alles moͤgliche zur Verbesserung der feineren Gattung, waͤhrend man gerin⸗ gere Sorgfalt auf die niedrigen Sorten verwendet, indem die Hersendung derselben, der verhältnißmaͤßig Ko⸗ sten wegen nicht so viel Vortheil uͤbrig laͤßt, als es bei fei⸗ nen der Fall ist.
In Folge widriger Winde hat es zu Glasgow eine ganze Woche hindurch an Salz gefehlt, so daß ein Pfund zuletzt mit 3 Pence bezahlt wurde, und groͤßere Quantitaͤten gar nicht feil waren, bis eine Ladung aus Liverpool der all⸗ gemeinen Verlegenheit ein Ende machte.
Wie man aus Bengalen vernimmt, ist es dem Haupt⸗ mann A. Mackintosh an der Spitze des 7ten Regiments gelungen, die E“ welche die Umgegend von Nassuck
ruhigten, zu zerstreuen.
E; Feruszen enthalten den Bericht uͤber eine in Columbien geschehene 182 der Englischen Brigg „John Catto“ gefuͤhrt vom Capitain Clarke. Derselbe ward beschuldigt, auf den Peri⸗Inseln, wo er sein Segelwerk aus⸗ gebessert hatte, Contrebande gemacht zu soben; er versichert sedoch, den Einwohnern nichts weiter, als etwas Knoblauch und Zwiebeln, woran es ihnen ganz und gar fehlte, uͤber⸗ lassen zu haben. Als der Capitain von den Perl⸗Inseln ab⸗ gesegelt war, wurde er von einem Columbischen Schooner verfolgt, eingeholt und nach Panama ebracht, wo er sich zwar unter den Schutz des Britischen Consuls stellte, jed och zusehen mußte, wie seine Brigg der darauf befindlichen Ka⸗ nonen und der Ladung beraubt wurde. Auf die Beschwerden Capitains wurde er in ein Gefänqniß gebracht; es wur⸗ ugen dafuͤr aufgestellt, daß der Capitain Taback auf den rl⸗Inseln verkauft hade, was er jedoch ensbes leug⸗ net Und Auch noch nicht erwiesen zu sein scheint. Späͤter war inzwischen ein Britisches Kriegsschiff in Panama einge⸗ laufen; der Capitain desselben drohete dem Präaferten, den Columdischen Schooner, welcher sich die Wegnahme des Bri⸗ tischen Schiffen erlaudt, zu verfolgen, und den Capitain des⸗ selben, sodald er ihn gefaßt, gefesselt nach England zu brin⸗
e ectirt und wie⸗ der herauegege,d ielce Eigenthum nicht resp
Niederlande,.
Aus dem Haa „ 25. Nov. Gestern 6 Se. Koͤnigl.
Vorgestera fand 1 8. 8 —2 .Pres des Prinzen von Oranien or einigen Tagen gab des Prinzen von Oranien Kö⸗
8 2 die amtl Nachri nmheaff Er. 1422, Hohett diesel
ten, wo die bereits erfolgte gemeldet ist.
288 E111 1] ö nigl. dem Officier⸗Corps der hiesigen Buͤrgergarrde— ein Gastmahl. 2 ꝓ* Derm der zweiten Kammer der Generalstaaten in der Sitzung vom 20sten d. M. vorgelegten Gesetz⸗Entwurfe zu-u...—
folge soll die Abgabe vom Bier von 6 Fl. auf 7 Fl. 50 Cents fuͤr das Faß, und die vom Zucker von 36 Fl. auf 50 Fl. fur 100 Pfd. erhöͤht werden. 9. Hier eingegangenen Schiffer⸗Nachrichten zufolge ist die Fregatte „Rupel“, an deren Bord sich der neu ernannte General⸗Gouverneur des Niederlaͤndischen Indiens befand, am 15. Sept. in Rio⸗Janeiro eingelaufen. Vorgestern ist der als Gelehrter ruͤhmlich bekannte Abb6s Sikkes Bangma, Mitglied des Instituts, 62 Jahr alt, in ⸗ Amsterdam gestorben. 8 Der Antwerpenaer berichtet, daß die in der Pro⸗ vinz Antwerpen circulirende Bittschrift wegen Abstellung 8 mehrerer Beschwerden bereits 800 Unterschriften von Perso,. nen aller Staͤnde zaͤhle. 1“ 8 ESIE1116“ . Muͤnchen, 23. Nov. Die Heilung des Fußuͤbels Sr. Maj. des Koͤnigs schreitet, wenn auch langsam, immer mehr vor. Se. Maj darf zwar das Zimmer noch nicht ver⸗ lassen, widmet sich aber ununterbrochen und auf das Ange⸗ strengteste den Regierungsgeschaften. — Der neue Schul⸗ plan wird nun uͤberall in Ausfuͤhrung gebracht. Selbst der Rheinkreis, dessen Landrath sich dagegen in mehrfacher Be. ziehung ausgesprochen haben soll, hat denselben gemäͤß neuce· sten Befehlen unverzüͤglich ins Werk zu setzen. Destomehe nimmt ecs Wunder, daß von den zwei hiesigen Gymnasien nur das sogenannte alte den neuen Schulplan eingefuͤhrt, dagegen das neue noch den alten vor der Hand beibehalter 82 7. hat. — Die hiesige Universität zählt bereits gegen 1700 Studirende, und hoffentlich steigt die Anzahl derselben noch hoͤher, sobald die vorgeschriehenen Anmeldungen der der Untversttät schon fruͤher Angehoͤrigen saͤmmtlich erfolgt sind, deren Abschluß selten vor Mitte December geschieht. Man bemerkt unter den Neuangekommenen sehr viele Auslaͤnder. Am naͤchsten Donnerstag den 26. d., als dem Jahrestag der Publikation der neuen akademischen Satzungen, wird der b jetzige Rektor der Universitat, Herr Hofrath Thiersch, seine Antrittsrede halten. — Die Anfangs nach dem Willen des— Koͤnigs unbewacht gebliebenen Frescogemäͤlde in den Ark⸗-⸗“— den des Hofgartens sind nun des Abends und waͤhrend de Nacht dennoch unter Wache gesetzt worden, nachdem einige, wenn auch unbebeutende Vorletzungen derselben wahrgenom⸗ men worden, uͤber die man jedoch zweifelhaft ist, ob sie nich — aus bloßem Versehen geschahen. 1u“] Darmstadt, 24. Nov. Der zweiten Kammer der Landstaͤnde wurde in threr heutigen (12ten) Sitzung ein An- trag der Abgeordneten E. E. n. Wund Brunck, die Freiheit der Presse betreffend, ein Antrag der Abgeordnete — E. E. Hoffmann, Glas und Moͤllinger, die Aufhebung der hiest⸗ gen Klassen⸗Lotterie, und das Verbot des Spielens in auswärti gen Lotterieen betreffend, und ein Antrag des Abgeordnete E. E. Hoffmann, die Aufhebung des Salzbetriebes auf der Saline Theodorshalle betreffend, vorgelegt. Dann wurden uͤber den Gesetz⸗Entwurf, die Zwangs⸗Verzͤußerungen in Rheinhessen betreffend, Berathung gepflogen. Endlich nahm die Kammer die Gesetz⸗ Entwarse uͤber die Abschaffung der Strafe der Brandmarkung in Rheinhessen, und uüͤber das Verfahren in unbestrittenen Schuldsachen in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen (den letzteren mit einem der Re⸗ gierung als Wunsch verzulegenden Amendement) einstim⸗ mig an. Das heute erschienene Regierungsblatt enthält eine Declaration der Verordnungen, die Pruͤfungen der Reife d Behufe des Akademischen Studiums betreffend. Nach orschrift der Verordnungen vom 26. September 1807 und vom December 1824 sind alle Inländer, welche sich zum Staatsdienste auf der Landes⸗Untversttaͤt vorbereiten wollen verbunden, wenigstens zwei Jahre die oberste Klasse eines Landes⸗Gymnastums frequentirt zu haben. Wer von den Inlandern sich bis zur Aufnahme in die genannte oberste Klasse durch Privat⸗Unterricht qualificirt, bedarf ruͤcksichtl seines bisherigen Privat⸗Unterrichts zwar keiner bes⸗ 2 Dispensation, es soll aber sowohl dann, wenn ,é einer unteren Klasse zu einer höheren aufsteigen als auch dann, wenn einet den Gymnasial⸗Cursus mit bver ees beginnen will, in Gemaͤßheit des §. 4. der Verorbnung 8 S-„ mit unnachsichtlicher Strenge verfahren werden. chuͤler, welche, um sich zum Staats⸗ Dienste vorzubereiten, ein aussaͤndisches Gymnastum besuchen wollen, haben, mit Anfuͤhrung der Gruͤnde und Angabe des gewählten Gymna⸗
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