1829 / 336 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

oder gemilderten Gesetzbestimmung verurtheilt worden, dieser ihnen guͤnstigen Veraͤnderung genießen sollen.

Deutschland.

Darmstadt, 27. Nov. Der 2. Kammer der Land⸗ stände wurde in ihrer heutigen (13.) Sitzung ein Antrag der Abg. E. E. Hoffmann und Heimrich, die Verwandluüng der fiscalischen Zehnten in Grundrenten betr., ein Antrag der Abg. Muüͤller und E. E. Hoffmann, die Abaͤnderung der Verordnung vom 2. Mäͤrz 1795 hinsichtlich der Buͤrgschaf⸗ ten der Eheweiber betr., und ein Antrag der Abg. E. E. Hoffmann, Koͤnig, Roßmann, Breimer und Schuͤtz, die von der Gr. Regierung dahier am 20. Junt 1829 angeordnere betr., vorgelegt. Sodann berichtete der 2.

usschuß über den Antrag der Abg. E. E. Hosfmann, Eb⸗ wert und Brunk in Bezug auf das Armenrecht, und über den Gesetz⸗Entwurf, die Pensiontrung der auf Wider⸗ ruf angestellten Staarsdiener betr. Endlich wurde der Ge⸗ setzentwurf über die Zwangsveraͤußerungen in Rhein⸗ hessen mit einigen Mobificationen von der Kammer an⸗ vensmea, 28. Nov. Unsere heutige Zeitung ent⸗ häͤlt Folgendes:

Den Bewohnern von Mainz.

Dem unterzeichneten Großherzoglich Hessischen Regie⸗ es zur angenehmen Pflicht, die nachfolgende Stelle eines von des Prinzen Wilhelm von Preußen, seitherigen Gouverneurs. der hiesigen Bundesfe⸗ stung, Köntalicher Hoheit, ihm zugekommenen hoͤchsten Schrei⸗ dens, aus Schloß Fischbach, vom 1iten d. M., seinen ge⸗

schaͤtzten Mirbuͤrgern hierdurch zu geziemender Kenntniß zu

dri⸗ 8*8 9g Jiachdem Ich durch den tractatenmäßigen Gouverne⸗

mentswechsel der Bunderfestung Mainz Meiner Wüͤrde als

umhin, Ihnen, Herr Prosident, so wie den Einwohnern von Mainz, Meinen herzlichsten Dank abzustatten, fuͤr die Mir während dieses Zeitraumes gegebenen vielen Beweise der Aufmerksamkeit und Anhänglichkeit. Haben Sie die Guͤte, die dortigen Behörden, so wie die Bürgerschaft hiervon, nehst der Versicherung, daß Ich stets die besten Wuͤnsche fuͤr deren Wohlergehen hege, in Kenntniß zu setzen.“

Wenn bei dieser ehrenvollen Mittheilung irgend etwas die Satisfaction des Unterzeichneten erhoͤhen kann, so ist es das vollempfundene Bewußtseyn, in welchem er bei unver⸗ weilrer ehrerhietiger Erwiederung dem Durchlauchtigsten Prin⸗ zen die Versicherung ertheilen durfte, daß die von Sr. Ko⸗ niglichen Hoheit in so schmeichelhafter Art erkannten Em⸗ pfindungen der ungetheilten Liebe und Verehrung in dem dankbaren Andenken aller Bewohner dieser Stadt zu keiner Zeit erlöschen werden.

Mainz, 26. Nov. 1829.

Frhr. von Lichtenberg.

Schwerin, 27. Nov. Zu Sternberg wurden am 20. d. M. Hr. v. Oertzen auf Leppin zum Klosterhauptmann zu Dobbertin, so wie Hr. v. Blücher auf Groß⸗Welzien zum Klosterhauptmann zu Malchow erwaͤhlt. Seit Jahren war der Landtag nicht so besucht, wie an genanntem Tage, indem die Zahl der Anwesenden uͤber 100 7. Von den Resulta⸗ ten der Berathungen verlautet bisher sehr 1] doch hoͤrt man mit Vergnügen, daß die außerordentlichen Staatsbeduͤrf⸗ nisse nicht allein ohne Erhöhung der Steuern werden gedeckt werden fönnen, sondern daß noch ein betraͤchtlicher Ueberschuß vorhanden, welcher zum uͤberetatmäßigen Schulden⸗Abtrage verwandt werden soll.

Spanien.

Aus Madrid vom 16. Nov. wird (in Pariser Bläͤt⸗ tern) gemeldet: „Heute früh wurden auf die Nachricht, daß kuͤnftige Königin am 12ten d. M. das Spanische Ge⸗

iet betreten babe, 101 Kanonenschuͤsse abgefeuert. Der Cou⸗

er, Weicher diese Nachricht uͤberbrachte, hat den Weg von Jonquieères bis b (125 Lieues) in 76 Stunden zuruͤck⸗ Lelegt. —, Der Menistet ber Justiz und der Gnaden, Herr 84 1 der Capitain, General (Feldmarschall) der imeen, Don Francisco Povier Castanos und der rhog von Hisar habsen von Se⸗ Majestaͤt dem Koͤnige den

Orden des goldenen Vließes sere Hauptstadt ren zu den Vermaͤhlungsfestlichkei⸗

sewonnen. er mehr der H. Man giebt immer stie enae, das Se. Maj. eine allgemeine Amne⸗ langs tödtlich

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dessen Wunden An⸗

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Wege der Besserung. o de Compottella hat

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Gounverneur daselbst enthunden worden bin, kann Ich nicht

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oͤffentliche Gebete für die Genesung des Generals angesrdnet. Bei einem großen Stiergefecht, das am 12ten d. M. ge⸗ geben wurde, zeichnete sich der Toreador Miranda aus, der eine neue Art, die Stiere umzubringen, erfunden hat. Sechs Stiere und 17 Pferde wurden getoͤdtet. Die Einnahme be⸗ trug 60,000 Realen.“ 3 Barcelona, 17. Nov. Vorgestern sind IJJ. MMN. der Koͤnig und die Koͤnigin beider Sicilien mit der Prinzese 4 sin Christine, kuͤnftigen Koͤnigin von Spanien, hier angekom... men und im Pallast des General⸗Capitains von Catalonien,

Grafen Espana, abgestiegen. Die Stadt war gestern und 8 vorgestern Abend erleuchtet. 2 1““ Portugal. 1 8

Franzoͤsische Blatter melden aus Lissabon vom 11. Nov. „Die Infantin Donna Maria da Assumpgav be⸗ findet sich seit einigen Tagen besser. Der Ministerrath ver⸗ sammelt sich, taͤglich, um Mittel zur Abhülfe der finanziellen Bedraͤngniß, in welcher sich der Schatz besindet, zu suchen; man hat die Unterhandlung einer Anleihe und den Verkauf der Guͤter aller Ausgewanderten vorgeschlagen; nur fehlt es im erstern Falle an Darleihern, im letztern an Kaͤufern. Zwischen Dom Miguel und der Koͤnigin Mutter herrscht eine Spannung, weil der Regent nicht, wie seine Mutter es wuͤnscht, nach Madrid gehen und der Vermaͤhlung seines Koͤnigl. Oheims beiwohnen will. Die Bemuͤhungen des Minister Leite, ihn dazu zu bewegen, sind fruchtlos geblieben. Dom Miguel wird daher nur einen Edelmann vom Hofe, wahrscheinlich den Marquis von Borba, nach Madrid sen⸗ den. Die Sanitaͤts⸗Behoͤrde hat eine Verordnung erlas⸗ sen, welcher zufolge die aus der Havana und dem Meer⸗ busen von Mexiko kommenden Schiffe, Personen und Effek⸗ ten in den Tajo zwar zugelassen, aber einer strengen Quaran⸗ taine unterworfen werden sollen. Nach Briefen aus Porto steht das dortige Tribunal im Begriff, sechszig der in den dortigen Kerkern befindlichen Gefangenen zum Tode zu ver⸗ urtheilen.“

Taärkei⸗

Die Allgemeine Zeitung enthält (in ihrem bereits gestern hier eingegangenen Blatte) folgendes Schretben aus Adrianopel vom 31. Oct. *)

„In dem achten Artikel des am 14. v. M. hier unter⸗ zeichneten Haupt⸗Tractates ist festgesetzt worden, daß die Pforte als Ersatz des Schadens und der Verluste, welche die Rufsi⸗ schen Unterthanen und Kaufleute zu verschiedenen Zeiten seit dem Jahre 1806 erlitten haben, an Rußland im Laufe von achtzehn Monaten **) in Fristen, die naͤher hbestimmt werden sollten, die Summe von1,500,000 Holläͤndischen Dukaten zuzahlen habe. Diese Fristen sind in einer am naͤmlichen Tage mit dem Haupt⸗ Tractate unterzeichneten Separat’ oder erlaͤuternden Convention (Art. 1I.) folgendermaßen festgesetzt worden: die Pforte zahlt nach Auswechselung der Ratificationen des Friedens⸗Tractats 100,000 Dukaten; sechs Monate nach dieser Auswechselung 400,000 Dukaten; in den folgenden sechs Monaten 500,000 Dukaten, und dann wieder in sechs Monaten die noch restirenden 500,000 Dukaten, so daß in achtzehn Monaten die ganze Summe von 1,500,000 Dukaten abgetragen wird. In dem ten Artikel des Haupt⸗Tractats ist stipulirt, daß sich die Pforte verpflichtet, an Rußland als Entschädigung fuüͤr die Kriegskosten eine Geldsumme zu bezahlen, deren Quantum durch gemeinschaftliches Uebereinkommen regulirt werden soll. In der vorerwahnten Separat⸗Convention (Art. III.) ist diese Entschaͤdigungssumme auf 10,000,000 Holländische Dukaten festgesetzt, und die Pforte verspricht, besagte Summe nach den Modalitaͤten zu entrichten, welche Se. Maj. der Kaiser von Rußland, in Folge der Verufung der Pforte auf Seine Großmuth und Seine Hochherzigkeit, bestimmen werden. Um der Pforte die Last dieser Baarzahlung so viel als möglich zu erleichtern, ist ausgemacht worden, daß der Russische Hof auf Abschlag der obenerwaͤhnten Summen Aequtvalente in Natura, in Gegenstaͤnden, welche nach gemeinschaftlichem Eiuverstandniß annechmbar befunden werden, annimmt. Was die in der Separat⸗ Acte in Betreff der Fürstenthüͤ⸗ mer Moldau und Wallachei enthaltene Stipulation anlangt kraft deren die auf dem linken Donau⸗Ufer gelegenen Türki⸗

Da dieses Schreiben ohne den,

behesaeen —2 Tractat kein Int aben wuͤrde, so haben wir die Mitthei gestern

noch ausschen zu mäͤsen geglaubt. Meei, Ab⸗ Dem urspruͤnglichen Ennwurfe des Tractats zufolge sollte Zahlung binnen Einem Jahre, in drei Raten, jede 500,000 Dulaten, geleistet werden; auf der Pferte jedoch diese Zahlungsfrist auf achtzehn ausgedehnt worden. IAumerk der Allgem. Zeitung. 11.“

dem heut. Bl. d. St.⸗Z. eresse fuͤr unsere Leser ge⸗