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— b — * e“ E 525 — t f 8 3 * 2 * 2 2 2 t Preußische Staats⸗Zeitung 1 . 7 1 . 8 er o he em⸗eeecr veb en⸗ 8 „ 2 2* jenstag den 8ten December 2Z10 340. Ses , 8 1 eins. Dieser Verein besteht nur bedingungsweise. M t, A mtliche N a chr i chten. daß die Bedingung nicht in Erfuͤllung gehe, und der — ba 2 it des Tages. loͤst sich von selbst auf. Dem sey indessen, wie ihm wolle; E2 Kroni uͤber einen Punkt sind beide Gerichtshöͤfe einverstanden,
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Seeine Majestaͤt der
8 gen Hofe,
eenant a. D. den . . und mit dem adelich von
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Köuig haben dem Koͤnigl. Wuͤr⸗ Minister der r es
on Beroldingen, den othen Gralen alashe mit Brillanten; dem Koͤnigl. Wuͤrtembergischen Finanz⸗Minister, Freiherrn von Varn⸗ düler, den Rothen Adler⸗Orden erster Klasse; dem bts⸗ herigen Köͤnigl. Wuͤrtembergischen Geschaͤftstraͤger am hiesi⸗ jetzigen außerordentlichen Gesandten und bevoll⸗ Minister am Kaiserlich⸗Oesterreichischen Hofe, Blomberg und dem Koͤnigl. Wuͤrtembergi⸗ Legations⸗Rath von Bilsinger, den Ro⸗
tembergischen Staats⸗ und
maͤchtigten b Freiheren von
schen Geheimen
then Adlet⸗Oeden zweiter, Klasse zu verleihen geruhet.
Sein zr der Koͤnig haben dem von der verwitt⸗ weten Solms, gebornen von Baehr, an Kindes⸗ Statt angenommenen Johann Leopold Neumann Lieu⸗ Adelstand, mit dem Namen: von Baehr,
Baehrschen Wappen, zu ertheilen
geruhet. E * EE11“ Zeitungs⸗Nachrichten. Frankreicch. BE
Gestern vor der Messe bewilligten Se. Mas. dem Kaiserlich⸗Russischen Botschafter, Grafen Pozzo di Borgo, eine Privat Audienz. Nach der Messe hat⸗ ten die uͤbrigen fremden Botschafter und Gesandten die Ehre, dem Könige und der Koöniglichen Familie ihre zu machen. 5 8 Um 1 Uhr führten Se. Maj. den Vorsitz im Minister⸗ athe.
Der Köͤnig und die Köͤnigin von pel, Prinzessin Tochter, haben am 20sten d. M. Vormittags Bar⸗ celonga wieder verinssen, und üder Valencia die Reise nach
Madrid fortgesetzt.
Das Jeurnal des Débats macht auf die Verschie⸗ denheit in den Ansichten der Zuchtpolizei⸗Gerichte zu Paris und zu Rouen uͤber die Bekanntmachung des Bretagner Steuer Verweigerungs⸗Vereins aufmerksam. „Das Tribu⸗ nal zu Rouen“, äußert dasselbe, „sieht in der dem Prospec⸗ tus der Bretagner Association gegebenen Publicität nichts als eine allzu rasche Wirkung der Furcht, als die entschuld⸗ bare Voraussicht eines Falles, der sich nicht verwirklicht hat, und sich nach dem Buchstaben der Charte auch nicht ver⸗ wirklichen darf; und es spricht frei⸗ Hunal dagegen sicht, eben weil jener Fall sich nicht verwirk⸗ licht hat und auch nicht verwirklichen darf, in der ge⸗ dachten Publication das Vergehen der Anregung zu Haß und Berachtung der Regierung, und es verurtheilt. Ueber das Princiy seibst einverstanden, weichen also beide Gerichte nur hinsichtlich der Schlußfolgerungen, die sie daraus ziehen, ab. Uns scheinen die des Tridunals zu Rouen die richtigeren. Gesetzt, der von dem vorhergesehene Fall
B eine 1 b ereignet sich nicht 7 I Verein nichts wei⸗ ter gewesen, als eine
uͤs orsicht, durchaus nicht beunruhigend fuͤr die — 2 . die Steuern nur unter
immung r K leben? Gut, so Fahlt das 8s Ihr wollt mittelst ei⸗
ner Königl. Verordnung andern? lachen wir auf Kosten des Herrn Cottu, und 89,526. 2 wenn Ihr n erlangt habet, auf Kosten des Bretagner Ver⸗
öö1ö1ö1;
Paris, 30. Nov.
Neapel, mit Ihrer
“
Das Pariser Tri
Aufwartung
nämlich daruͤber, daß, wenn die Minister es wagen sollten, mittelst Verordnungen Steuern zu erheben, oder ein Gesetz zu aͤndern, oder ein neues zu geben, sie sich dadurch selbst den Stab brechen wuͤrden. Ein solches Verbrechen wird von den Tribunaͤlen fuͤr so groß erachtet, daß sie dasselbe vorweg fuͤr unmoͤglich halten; und gerade dieser Unmsglich⸗ keit halber verurtheilen sie die Associationen, wodurch man jenem Verbrechen vorbeugen will. Von dem Augenblicke an, wo also ein Ministerium die Charte verletzte, wuͤrde der passive Widerstand der Buͤrger, die Verweigerung der Steuern, gesetzlich seyn. Die Jurisprudenz der Gerichts⸗ hoͤfe in dieser Hinsicht steht fest.“
Der Courrier frangais aͤußert sich etwa in derselben Art: „Wenn man,“ meint er, „auf das wichtige Resultat hinblickt, das sich aus dem Erkenntnisse beider Zuchtpolizei⸗ gerichte fuͤr die Gesellschaft ergiebt (daß naͤmlich in demsel⸗ ben jede gesetzwidrige Steuer⸗Erhebung indirect als ein Ver⸗ brechen gestempelt wird), so glauben wir dasselbe mit einer 1monatlichen Haft und einer Geldbuße von 500 Fr. nicht zu theuer erkauft zu haben.“ Aus dieser Aeußerung scheint her⸗ vorzugehen, daß das gedachte Blatt nicht gencigt ist, von dem Urtheile zu appelliren. Auch das Journal du Com⸗ . hat eine solche Absicht noch nicht zu erkennen ge⸗
eben.
8 Der in Lyon erscheinende Précurseur will wissen, daß man dort den Versuch machen wolle, einen Verein zu Stande zu bringen, dessen Mitglieder sich gerade im Gegensatze zu den bisherigen Steuer⸗Verweigerungs⸗Verbaͤnden dazu ver⸗ pflichteten, auch solche Steuern zu entrichten, die durch eine eö-. einem Minister contrasignirte Verordnung ausgeschrieben waͤrden.
„Wenn es heutiges Tages,“ sagt die Gazette de France, „noch etwas giebt, das die Hoffnungen der Wohl⸗ gesinnten fuͤr das Heil der Monarchie aufrecht erhalten kann, so ist es die täglich uüͤberhand nehmende Einigkeit unter den Royalisten. Alles, was sie noch entzweien konnte, schwindet heute vor der Nothwendigkeit eines engen Zusammenhaltens. Es giebt kein Uebel, woraus die Vorsehung nicht Gutes zu ziehen wuͤßte; die Ausschweifungen des Lideraltsmus haben die Eintracht unter den Freunden der Ruhe und Ordnung herbeigefuͤhrt, und diese Eintracht wird hinreichen, um das große Prodlem, das heutiges Tages die Aufmerksamkeit des gesammten Europa erregt, in einem monarchischen Sinne zu slosen.“ — Diese Worte dienen als Einleitung zu einer Dank⸗ sagung an die Quotidienne dafuͤr, daß sie gestern den Grafen von Peyronnnet zum Nachfolger des Marquis von Barbé⸗Mar⸗ bois (Praͤsidenten des Rechnungshofes), fuͤr den Fall, daß dieser mit Tode abgehen sollte, in - gebracht hatte.
Das Journat du Commerce enthaͤlt ein Schreiben aus Corbeil, worin die Frage beleuchtet wird, ob das Mi⸗ nistertum auf den Beistand der Armee für den Fall wuͤrde rechnen koͤnnen, daß es irgend einen Staatsstreich ausfuͤhren wollte. Der Einsender züßert im Allgemeinen die Meinung daß die Regierung auf einen blinden Gehorsam zaͤhlen koͤnn⸗ te, sobald sie die Truppen einem fremden Heere entgegen fuͤhren wollte; wo es sich dagegen von innern Zwistigkeiten handel
2 2 7 die durch eine Verletzung des Grund⸗Vertrages herb — te worden waͤren, koͤnnte die Regierung sich 8½ —2 Bestimmtheit auf einen angemessenen Wi 8
—qv een Widerstand gefaßt machen. scheiadaten Awif vortliche Geschäftsfuͤhrer des in Toulon er⸗ ’ o de la Méditerranée, welcher der Verlaͤum⸗ ung gegen den Präͤfekten des Departements der Niedern
[pen, Hrn. von Auderis, angeklagt war, ist von dem dor⸗
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