1829 / 349 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

noch eine Ungewißheit uͤbrig lassen. Der Constitutionnel macht bemerklich, daß die Koͤnigl. Verordnung keinen Termin anberaume, bis zu welchem die neue Rente nicht eingeloͤst werden duͤrfe. Wir glauben, daß dies eine Lücke, aber keine Auslassung ist; diese Luͤcke findet sich indeß in dem Gesetze selbst. In der That giebt der Artikel 1. dem Minister die Befugniß, nach demjenigen Satze und unter denjenigen Be⸗ dingungen zu negociiren, welche die Interessen des Staats⸗ Schatzes mit einer Erleichterung der Negociation am besten vereinigen wuͤrden; man findet also darin nicht ausdruͤcklich die Ermächtigung, eine Garantie zu gewähren, deren Noth⸗ wendigkeit man nicht vorausgesehen hatte, und welche nur durch das Gesetz ausgesprochen werden kann. Dasselbe Blatt bedauert, daß der Zeitpunkt, von welchem der Zinsgenuß der neuen Rente anheben soll, nicht lieber, statt auf den 22. März auf den 22. Junt festgesetzt worden sey. Seine Bemerkung mag richtig seyn, in sofern sie die Erleichterung betrifft, die fuͤr den Staats Schatz daraus hervorgehen wuͤrde, daß die Zahlungen sich nicht alle zu einer und derselben Verfallzeit an⸗ haͤuften; sie ist aber nicht richtig hinsichtlich des Nachtheils, der fuͤr die Anteihe daraus entstehen kann, daß der Zins⸗ genuß um drei Monate verspätet wird. Indem der Zins⸗ genuß vom 22. Mäͤrz des naͤchsten Jahres beginnt, wer⸗ den diejenigen, denen das Geschaft zugeschlagen worden, am 22. Sept. den halbjährigen Zinsenbetrag erhalten; wäre der Genuß auf den 22. Juni angesetzt, so wuͤrde der halb⸗ jährige Betrag erst am 22. Dec. zahlbar seyn. Diese Be⸗ stimmung kann also die Ziffer der Submission um nichts vermindern. Wir haben bisher die auf die Formen und die Bedingungen der Anleihe bezuͤglichen Bemerkungen gepruͤft und wollen jetzt einen Blick auf diejenigen werfen, welche die Anleihe selbst angreifen. Man wundert sich daruͤber, daß der Finanz⸗Minister, der bisher die außerordentlichen Ausga⸗ ben durch Köͤnigl. Bons gedeckt hatte, die Anleihe nicht bis zu der Zeit verschoben habe, wo man sich mit der Tilgung und Einloͤsung der 5procentigen Rente beschäftigen wird. Eben darum, weil der Finanz⸗Minister sich bisher mit der Ausgabe Königlicher Bons geholfen hat, deren Realisi⸗ rung jeden Augenblick verlangt werden kann, mußte er sich gegen die Verlegenheiten verwahren, welche fuͤr den Schatz entstehen konnten, wenn man Zahlung verlangt hätte, die man freilich nicht verlangt, aber zu verlangen berechtigt ist, und welche der Finanz⸗Minister zu decken verpflichtet ist. Ueberdem ist es wichtig, die durch die Ausgabe dieser Bons entstehende Huͤlfsquelle nicht mit Unbedacht zu benutzen. Sie müssen aufbewahrt werden, um denjenigen Theil der schwehenden Schuld zu bilden, der bereits seine feste Bestimmung hat, und sind nur als Mittel zu gebrau⸗ chen, um die Einnahme zu allen Zeiten des Jahres mit den Bebuͤrfnissen ins Gleichgewicht zu setzen. Man fragt sich, warum der Minister, da er doch Zprocentige Renten zun 86 hatte und zu wenigstens 80 negoctiren konnte, es fuͤr noͤthig hielt, einen neuen Fond zu schaffen. Ohne Zweifel hat derselbe, wie ein anderes Blatt bemerkt, geglaubt, daß es, wenn auch nur als Versuch, nicht ohne Nutzen seyn wuͤrde, dem Publckum einen neuen Fonds darzubiegten, der sowohl jetzt als kuüͤnftig Veranlassung zu neuen Combinatio⸗ nen gabe. Ohne der Entscheidung ber wichtigen Frage über eine verlorene und wiedergefundene Milliarde vor⸗ greifen zu wollen, scheint es uns, daß der Minister weise daran gethan habe, die Gelegenheit zu vermeiden, diese Frage erneuert zu sehen, und sich auf eine Operation zu beschrän⸗ ken, deren Ausfuͤhrung einsach ist, und deren Resultate leicht zu rechtfertigen seyn werden. Es ist in der That hinltaͤng⸗ 1üc, wenn man bedenkt, daß die Iprocentige Rente zu 80 und selbst zu 86 viel weiter vom Pari. Course entfernt ist, als die Negociation der 4procentigen Rente unfehlbar von selbigem entfernt seyn wird. Endlich fuͤrchtet man, daß die neue Anleihe den 3 Procenten nachtheilig werde und man scheint den Minister anzuklagen, daß er die Mittel versäume, letztere in den Händen derer, die sie empfingen, entweder durch Umschreibung oder durch Indemnitaten zu verbessern. Die 4procentigen Renten koͤnnen aber einer steigenden Bewegung der Zprocentigen nicht hinderlich wer⸗ den. Es werden sich immer eine Menge Kapitalisten finden, die sich mit einem geringeren Zinse begnuüͤgen, um auf eine Vermehrung des Kapitals zu specultren. Andere werden ei⸗ nen hoͤheren Zins mit Unauftuüͤndbarkeit des Kapitals vor⸗ iehen. Beide Fonds können sich nie einander in den Weg men. Vielleicht hat man Grund, sich daruber zu wun⸗ dern, daß die Regterung, nachdem man ihr den Vorwurf ge⸗ macht, daß sie allein der Zprocentigen Rente den Tilgungs⸗ f ihren jetzigen Standpunkt erhob, habe zu

Spantschen Fahrzeuge sind bereits vor dem 26. Sept.

Gute kommen lassen, gegenwärtig angeklagt wird, die Mit⸗ tel zur Einlösung jener Rente zu vernachlässigen. Von den zum Ruͤckkaufe und Tilgung dieser Rente bestimmten Fonds ist nichts zu anderen Zwecken verwendet worden, und mit⸗ hin der gerechten Gunst, die sie genießt, nicht der mindeste Eintrag geschehen.“

„Man hat,“ aͤußert der Constitutionnel, „das Ge⸗ ruͤcht von einer angeblichen Spaltung unter den Eigenthuüͤ⸗ mern unsers Blattes verbreitet; aus welchem Grunde, wis⸗ sen wir nicht. Die Voraussetzung ist aber falsch: die drel Haupt⸗Redactoren, die Geschäftsfüͤhrer und die gewohnlichen Mitarbeiter des Constitutionnel sind immer noch dieselben. Die groͤßte Einigkeit hat stets unter den Literaten geherrscht⸗ die ihre Feder unserm Blatte leihen, und am allerwentasten wird diese Uebereinstimmung in einem Augenblicke aufhöͤren eine gewichtige Zeit be Zufammenwirken aller ihre

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Großbritanken und Ir dab.

London, 9. Dec. Vorgestern war große Cour Sr. Majestaͤt im Schlosse von Windsor. Der Herzog von Clarence und sämmtliche Minister waren zugegen. Hert Addington, der zum diesseitigen Gesandten beim Hofe vo Madrid ernannt ist, wurde dem Koͤnige vom Minister de auswärtigen Angelegenheiten vorgestellt. Es fand hierau die feierliche Bekleidung des Herzogs von Clarence mit de Wuͤrde des ersten Ritters und Groß⸗Kreuzes des Militat schen Bath⸗Ordens statt; der Herzog von York war zulctz damit bekleidet gewesen. Herr Stratford Canning ist zu Cwvil⸗Großkreuz desselben Ordens ernannt und hei diese Gelegenheit ebenfalls damit bekleidet worden. Nachdem die Audienz beendigt war und Se. Maj. sich entfernt hatten, begab sich der Herzog von Wellington nach Stowe zu einem Besuche beim Herzog von Clarence.

Am ö5ten machte der Herzog von Cumberland einen Be⸗ such deim Koͤnige in Windsor. Dem Vernehmen nach wer⸗ den Se. Koͤnigl. Hoheit nebst Familie einen Fluͤgel des neuen Schlosses von Windsor beziehen, sobald Se. Ma. die Residenz im Pavillon gegen die des neuen Schlosses vertauscht haben werden. Naͤchstdem aber ist (der Windsor⸗ Zeitung zufolge) ein bedeutendes Grundstuͤck im Windser Park von Sr. Maj. neu angekauft worden und zwar dem Zwecke, um dem Herzoge von Cumberland einen Lande sitz in der Nähe Sr. Maj. einrichten zu lassen.

Im Geheimen Rath ist vorgestern von Sr. Mas. di

Proclamation zur Zusammenberufung des Parlamenttz af den 4. Febr. k. J. unterzeichnet worden. Die gestrige Ho

Zeitung enthaͤlt dieselbe und zeigt zugleich an, daß an

Herr Robert Gordon, unser Botschafter in Konstantin zum Groß⸗Kreuz des Bath⸗Ordens ernannt worden ist.

Aus Mexiko beschen wir Nachrichten (üͤber NemPor⸗ die bis zum 10. Oct. reichen, folglich um 14 Tage 28* 899 als die (gestern erwaͤhnten) direct eingegangenen. (S. 2 Man ist ungemein erfreut daselbst uͤber die von den Spanterus littene Niederlage. Die Diviston von 500 Spanseru le⸗ aus Newahrleans abgegangen war, um sich ihren Landes 2 ten in Tampico anzuschließen, zog bei der Ankunft die hg⸗ lamentair⸗Flagge auf und unterhandelte so mit dem als sie von der Capitulation des General Barrahas 5 richtet wurde, wandte sie sogleich die Seen und kchrte egg Havana zuruͤck. Alle fruͤher in Tampico besindlich gewe nach

Havana zurückgesegelt. au ba Das gestern aus angekommene Postschi⸗ Zeitungen aus zum 30. Sept. mitgebracht⸗ da jedoch die Kammern bekanntlich nicht mehr ver⸗ g sind, so enthalten diese Blätter nichts wetter als Aneuoge aus Reden, die vor dem Schlusse der Sesston gehalten zum

den sind, und Rotizen üder die Vorhercitungen, d Empfange der kuͤnftigen Kaiserin getroffen werden. Unser Consul in Panama hat unterm 25. vas. 8* berichtet, daß die Peruanische Regierung ein am 11. Jrrh v. J. erlassenes Gesetz, durch das die Einfuhr solcher wan kel, die einem Zolle von 90 pEt. unterworfen warene e verboten worden, wieder aufgehoben habe, und 1n gehase dieses Gesetz nicht die von ihm erwartete Wirkung häͤtte. bebene In der City waren gestern und heute sehr 2 Gerüchte von einem Ruͤckfalle verbreitet, den 8 Courler Rußland in seiner Krankhezt erlitten habe. D 8