1829 / 361 p. 5 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Deputation war, . zu Gunsten Georgiens angegebenen Gruͤnde einleuchtend und überzeugend seyen, sie sich uͤbrigens auch zur Abreise fertig emacht hatte und sehnlichst nach Hause zu kehren wuͤnschte, so hielt sie es fuͤr unnoͤthig, auf jenes Schreiben zu antworten. Die auffallende Ausdehnung, die der Secretair des Kriegs⸗ wesens dem Souverainitaͤts⸗Rechte Georgiens giebt, erscheint als ein deutlicher Versuch, in unseren politischen Rechten eine Neuerung zu bewirken, und ist darauf berechnet, in unsere Verhältnisse mit der Ober⸗Verwaltung auf eine ernstlich stoͤ⸗ rende Weise einzugreifen. Georgien hat zur Vermehrung un⸗ serer Beschwerden uͤber so viele uns widerfahrene Beeintraͤch⸗ tigungen von Seiten seiner uͤberlaͤstigen und S. wohner vor Kurzem noch Anspruͤche auf einen großen d hei unseres Gebietes gemacht, und zwar unter dem laͤcher ichen Vorwande, daß die Vereinigrten Staaten ihn durch mit Me. Intosh und seinen Gefaͤhrten bei den Indianischen Quellen abgeschlossenen Vertrag an sich gekauft ee r darauf füͤr seine Besitzungen eine sogenannte 8 i⸗ nie“ durch unser Gedier gezogen. Es ist nur zu bekannt, daß viele Bewohner von Georgien schon fruͤher in unser Land eingedrungen waren, daß sie sich schreiende Angriffe auf die Personen und das Eigentuhm unserer an den Graͤnzen woh⸗ nenden Mitbuürger erlaubten, in der Voraussetung, wir wuͤr⸗ den auf Befehl der Regierung der Vereinigten Staa⸗ ten unser Land raͤumen muͤssen; es ist bekannt, daß einige Politiker Georgiens fest bei den eben so ungegruͤndeten als beeintraͤchtigenden Anspruͤchen an unser Gebiet beharrten, um wenigstens die von uns beabsichtigte Verweisung ihrer bei uns eingedrungenen Mithuͤrger zu verzoͤgern; und daß man endlich durch ein auf Hinterlist, Gewalt und Unter⸗ drückung beruhendes, gegen die an den Graͤnzen wohnenden Cherokesen, gerichtetes System letztere zu bewegen hoffte, ihre fleipig

egebzuten 2egeepacf an verlassen, und sich in das Innere des Landes zurückzuziehen, ja am nde a. die Na⸗ Ronal⸗Verwaltung zu zwingen, die in Anspruch genommenen Ländereten den Vereinigten Staaten zum Besten Georgiens abzutreten. Ihr werdet aus einem an mich gerichteten und die Abschrift eines Schreibens des Kriegs⸗Secretairs enthal⸗ tenden Briefe des Obersten Montgomery ersehen, daß die Vollstreckung des Befehls zur Verweisung der in unser Ge⸗ bier eingedrungenen Georgier aufgeschoben worden ist, bis er (der Secretair) in Kenntniß der Lhürsachen gesetzt seyn wuͤrde, die jenes Eindringen veranlaßten. In den Archiven der Vereinigten Staaten sind Dokumente vorhanden, die hin⸗ läͤnglichen Stoff liefern, um die Welt davon zu uͤberzeugen, daß das besprochene Land den Cherokesen gehoͤrt; daß die Graͤnzlinie zwischen letzteren und den Creeks definitiv und zu gegenseitiger Zufriedenheit eesstgesetzt worden ist; und daß dar⸗ üͤber Vertraͤge mit den Vereinigten Staaten existiren, die von Seiten Georgiens anerkannt und befolgt worden sind. Das von dem Secretair des Kriegeswesens in dieser Angele⸗ genheit beobachtete Verfahren erscheint befremdend, indem Ihr aus den Euch mitgetheilten Dotumenten ersehen werdet, daß die unbegruͤndeten Anspruͤche Georgiens auf unser Land durch die Depntatidn zu seiner Kenntniß kamen und daß die Regierung nichts weiter darauf that, als von Seiten des Prüsidenten die bestimmte Versicherung zu geben, daß die in Kaser Gebiet eingedrungenen Georgier es wieder raͤumen soll⸗ ten. Daß diese Raͤumung wider alles Erwarten verzoͤgert wuürde, geschah, um die Einwanderungen aus Georgien zu be⸗ guͤnstigen, woövon die Folgen fuͤr unsere Mitburger an den Graͤnzen nicht anders als sehr nachtheilig werden muͤssen. Den in Anspruch gemommenen Theil unseres Landes haben wir von jeher unbestritten und in Frieden besessen. Durch den Vertrag mit den Creeks an den Indianischen Quellen, auf den sich Georgien beruft, wurden den Vereinigten Staaten

nur die Ländereien abgetreten, welche die Creeks innerhalb der

durch Verträge bestimmten Graͤnzen Georgiens bewohnten.

Ein sputer in Washington abgeschlossener Vertrag erklaͤrte

übrigens den eben erwäͤhnten fuͤr Null und nichtig, als auf Suͤnde beruhend und durch Unbilligkeit abgefaßt. Vermoͤge dieses Vertrages wurde die Cherokesische Graͤnze und die un⸗ Staaten vorgenommene

daß die vom Secretair des Kriegswesens

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Vermessung anerkannt. Das von den Agenten der Regie⸗ rung eingeschlagene Verfahren, sich bei Anwerbung von Ein⸗ wanderern in Arkansas, geheimer Agenten zu bedienen, um diesen Einwanderern Vortheile einzuraͤumen, die sie nie besa⸗ ßen, und auf die sie fruͤher niemals Anspruch gemacht hatten, ist ganz darauf berechnet, die Ruhe und den Frieden unserer Mitbuͤrger zu stoͤren. Man behauptet als ganz gewiß, daß die Einwanderer durch Regierungs⸗Beamte ermuthigt worden sind, einen Theil ihrer Besitzungen anderen .-, des der Vereinigten Staaten abzutreten, um durch eine neue Klasse von aufgedrungenen Besitzern unsere friedlichen Mitbuͤrger auf ihrem eigenen Grund und Boden zu quaͤlen und zur Last zu fallen. Es ist nothwendig, daß Ihr Maaßregeln ergreifet, um die Ansiedelung dieser Letzteren zu verhindern. Im 8ten Artikel des Vertrages von Holston von 1791 heißt es: „Wenn irgend ein Buͤrger der Vereinigten Staaten oder ein anderes Individuum, das kein Indianer ist, sich irgendwo im Chero⸗ kesischen Gebiete ansiedelt, so soll ein solches Individuum des Schutzes der Vereinigten Staaten verlustig gehen, und von den Cherokesen nach Gutduͤnken bestraft werden duͤrfen.“ Zu Curer Nachricht uͤberreiche ich Euch die Abschrift einer Mittheilung Sr. Excellenz des Gouverneurs von Tennessee, Hrn. W. Carroll, die derselbe in Folge der ihm von dem Secretair des Kriegswesens ertheilten Instructionen gemacht hat, desgleichen auch Abschrift der hierauf von dem ausuͤben⸗ den Räch erchelten Antwort. Es scheint, als naͤhere sich mit raschen Schritten eine Krisis, die das endliche Schicksal unse⸗ rer Nation feststellen wird. Die Erhaltung und die Wohl⸗ fahrt des Cherokesischen Volkes steht auf dem Spiel und die Vereinigten Staaten muͤssen bald die Entscheidung herbei⸗ fuͤhren. Wir koͤnnen dabei nichts anderes thun, als unsere Blücke mit Vertrauen auf die Treue, den Glauben und den Edelmuth der Ober⸗Verwaltung richten, die sich zu freien und republikanischen Grundsaäͤtzen 18 und feierlich verpflich⸗ tete, uns Recht angedeihen zu lassen und uns zu beschuͤtzen. Un⸗ sere gegenseitigen Vertraͤge beruhen auf einer verfassungsmaͤßigen Basis, und so lange Friede und guter Glaube obwalten, darf keine Macht, außer der Cherokesischen Nation und den Ver⸗ einigten Staaten nach getroffener gegenseitiger Uebereinkunft sie gesetzlicher Weise veraͤndern. Es haͤngt mithin, um unsere alten heiligen Rechte aufrecht zu erhalten, Vieles von unserer Einigkeit in Sinn und That ab. In unseren Verhandlun⸗ gen uͤber diesen Gegenstand muͤsse immer die Feierlichkeit vor⸗ herrschen, die dessen hohe Wichtigkeit verdient. Sollten aber die Vereinigten Staaten gegen alles Erwarten ihr feierliches Versprechen, uns zu beschuͤtzen, zuruͤcknehmen, ihr gegebenes Wort brechen, uns des Rechtes, uns selbst zu regieren, be⸗ rauben, und uns aus unserem Gebiete vertreiben, dann koͤnnen wir, durch unser Ungluͤck tief gebeugt, mit Grund ausrufen: „Es ist kein sicherer Wohnplatz mehr füͤr uns vorhanden, und ver⸗ schwunden ist jede Hoff mr. * ist Hoffnung, daß die Vereinigten Staat in den wuͤsten Flaͤchen ,— 2 sten Floͤchen des Westens sich gerechter und zuver⸗ läͤfsiger gegen uns zeigen werden, als sie auf dem vom gro⸗

Boden thaten.“

ßen Schoͤpfer unseres Daseyns uns angewiesenen Grund

Ino. Roß, erstes Oberhaupt. Geo. Low rey, Assistent des ersten Oberhaupts.

Gestern wurden hier an der Börs⸗ t a2 se zwei D sehr wohlfeil, näͤmlich zu 7750 und zu 809 Dedeestee Auktion -g die Dongpfmaschine des 8 ein hatte dem ersten Ei 1 büee e sten Eigenthuͤmer 10,000 Dollats ge⸗ In diesen Tagen wurde ein M. 3 Kann, 824 Baumwollen⸗Spinnerei in Brand gesteckt hatte 8 öder zu einsährigem Gefaͤngniß und zu ei 22 von 1000 Dollars verurtheilt; außerdem mußte Ohren .=5 de Säirn erheelt en und er eine Brandmarke auf der

Ein hiesiger ausgezei

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* 2 vüscge za von 500 Dollare vn ste, in Indien spielende die,

mie ist seßt von ein ragöͤdie, ausgesetzt. Diese 9

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zur Allgemeinen Preußischen Staats⸗Zeitung Nr. 361.

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