Capitain von mehreren Dieben, welche jetzt in jener Stadt ihr Weſen treiben, waͤhrend er ſich auf dem Wege nach ſei⸗ nem Fahrzeuge befand, Fegriſſen und ſo mißhandelt, daß er einige Tage nachher ſtarb. a der Stadt⸗Magiſtrat und die vollziehende Staats⸗Behoͤrde, ſagt der Richmond⸗Whig, un⸗ terlaſſen haben, eine Belohnung auf die Haftnahme der Moͤrder zu ſetzen, ſo haben mehrere Kaufleute und Buͤrger die Summe von 5000 Dollars zuſammengeſchoſſen, welche derjenige als Belohnung erhaͤlt, welcher die Moͤrder einbringt. Neu⸗York, 17. Februar. Folgendes iſt der weſent⸗ liche Inhalt des zweiten Schreibens des Herrn Ma⸗ diſon. (Siehe Nummer 56 der Staats⸗Zeitung.) Er be⸗ ruft ſich darin auf die in ſeinem erſten Briefe ange⸗ fuͤhrten Gruͤnde fuͤr die Befugniß des Congreſſes: zum Be⸗ ſten der einheimiſchen Erzeugniſſe Zoͤlle und Beſchraͤnkungen auf den Einfuhr⸗Handel zu legen, und fahrt dann folgender⸗ maaßen fort: „Da hiebei natuͤrlicher Weiſe vorausgeſetzt wird, daß es Faͤlle geben muͤſſe, wo der Congreß die ihm ertheilte Befugniß nuͤtzlich anwenden koͤnne, ſo darf man von mir erwarten, daß ich dergleichen Faͤlle anfuͤhre. Bevor ich das thue, finde ich fuͤr noͤthig, zu bemerken, daß, meiner Anſicht nach, die Gewerbtreibenden ſelbſt in der Re⸗ gel die beſten Richter uͤber die nutzreichſte Anwendung ihrer Induſtrie und ihrer Huͤlfsquellen ſind, und daß es kein Land in der Welt giebt, auf welches dieſe allgemeine Regel mit größerer Sicherheit angewendet werden kann, als die Ver⸗ einigten Staaten. Endlich will ich auch nicht laͤugnen, daß die Regierung in zweifelhaften Faͤllen beſſer thue, dem Rath einzelner Perſonen zu folgen, als durch ihre Dazwiſchenkunft die freie Thaͤtigkeit derſelben zu ſtoͤren. Aller dieſer gemachten ſgeſtaͤndnäſſe ungeachtet boff 49 hinlaͤnglich darthun zu oöͤnnen, daß ſich auch als Ausnahmen von der allgemeinen Regel, die man uns mit den Worten: „Laßt uns nur ge⸗ hen“ bezeichnet, Faͤlle darbieten, wo die Einſchreitung der competenten Autoritaͤten nothwendig wird, und wo ſie nicht unvertraͤglich mit der allgemeinen G „Laßt uns nur gehen“ ſetzt voraus, daß alle Nationen in einer vollkommenen gegenſeitigen Handels⸗Freiheit mit ein⸗ ander leben. Faͤnde ein ſolcher Fall ſtatt, ſo wuͤrden, in com⸗ mercieller Hinſicht, alle Nationen nur eine einzige ausma⸗ chen. Aber dieſes goldene Zeitalter des freien Handels iſt noch nicht da; auch hat noch keine einzige Nation ein ſol⸗ ches Beiſpiel aufgeſtellt. Eine Nation, die in allen Faͤllen ihren auswaͤrtigen Handel ſeinem eigenen Gange frei uͤber⸗ ließe, wuͤrde ihn durch fremde Nationen bald nur ſo geſtal⸗ tet ſehen, wie es dem fremden Intereſſe und nicht dem ihri⸗ gen gemaͤß waͤre. Es iſt bekannt, daß, waͤhrend des Frie⸗ dens von 1788 bis zur Einfuͤhrung der Conſtitution der Vereinigten Staaten, der Mangel einer geſammten Au⸗ toritaͤt dieſe Folge nach ſich gezogen hat. Und ließen die kuͤrzlich noch von Großbritanien gemachten Anſpruͤche und ſeine beobachtete Politik nicht ein gleiches Reſultat er⸗ warten, wenn die Vereinigten Staaten auf alle entge⸗ genwirkenden Maaßregeln verzichtet haͤtten? War es erlaubt, daß Großbritanien, während es einem Theile ſei⸗ nes Gebietes, dem es die Benennung von Colonieen gegeben hatte, die Freiheit ertheilte, mit fremden Laͤndern Handel zu treiben, gleichzeitig die naͤmlichen fremden Länder von einem gegenſeitigen Verkehr mit jenen Colonieen ausſchloß? Wozu ein ſolches Monopol fuͤhren ſollte, bedarf keiner Auseinan⸗ derſetzung. Gluͤcklicher Weiſe indeſſen wurden die Britiſchen Anſpruͤche, unter ſo ſchoͤnen Farben ſie auch dargeſtellt und ſo geſchickt ſie auch eingekleidet wurden, ſchon im Beginn unſerer Handels⸗Laufbahn als unabhaͤngige Nation, und ſpäͤ⸗ terhin waͤhrend der Conſtitution bei verſchiedenen Gelegen⸗ heiten, ſowohl in legislativen Discuſſionen als durch diplo⸗ matiſche Unterhandlungen zuruͤckgewieſen, und zwar aus dem ſehr gediegenen Grunde, daß der Handel mit den Colonieen, wenn er als ein rechtmaͤßiges Monopol angeſehen werden ſoll, auf den Verkehr zwiſchen dem Mutterlande und ſeinen Colonieen, und zwiſchen den Colonieen untereinander beſchraͤnkt ſeyn muß, wo er dann voͤllig wie ein Kuͤſten⸗Handel einer und derſelben Nation, von einem ihrer Haͤfen zum andern, zu betrachten iſt, in welchem keine fremde Nation ſich zu miſchen das Recht hat. Daraus geht nothwendig hervor, daß das Mutterland, wenn es einen Letohalhafen zu di⸗ rectem Handel mit einem fremden Lande öoͤffnet, freiwillig ſeinem rechtmäßigen Monopol entſagt, und das fremde Land berechtigt, nach dieſem Colonial⸗Hafen in jeder Hinſicht eben ſo freien Verkehr zu treiben, als nach jedem an⸗ deren Hafen des Mutterlandes. So erfordert es die ge⸗ ſunde Vernunft und das Voͤlkerrecht. Reciprocitäͤt, oder irgend ein Erſatz dafuͤr, iſt die einzige Regel des Verkehrs

I

egel iſt. Die Theorie:

aaten; ine Nati 8 wiſ 8 Suus aten; und keine Nation ſollte ſich zu

Grundſaͤtzen oder zu einer unveraͤnderlichen Politik bekennen, die ihr die Mittel zu Maaßregeln benimmt, durch welche dieſe Regel noͤthigenfalls mit Gewalt feſtgeſtellt werden kann. Die obgedachte Theorie erheiſcht uͤbrigens auch einen immer⸗ vahfrnpen veleden; eine Vorausſetzung, an deren Erfuͤllung wohl eben ſo wenig zu denken iſt, als an eine allgemeine Handels⸗Freiheit. Waͤhrend des letzten Jahrhunderts waren ſich die Epochen des Krieges und des Friedens beinahe gleich. Wenn man nun annimmt, daß eine Yard Tuch in Kriegs⸗ Zeiten Dollars, im Frieden aber nur 7 Dollars koſtete, waährend daſſelbe Tuch jederzeit im Lande zu 8 Dollars ver⸗ fertigt werden koͤnnte, ſo geht deutlich daraus hervor, daß ein Zoll von Dollar fuͤr die eingefuͤhrte Yard den inne⸗ ren Fabrik⸗Handel in Friedens⸗Zeiten beſchuͤtzen, und in Kriegs⸗Zeiten eine Auflage von 1 ½ Dollars unnoͤthig machen wuͤrde. Eine ſtrenge Staats⸗Oekonomie erfordert, daß man, als Ausnahme von der allgemeinen Regel auf dieſe Baſis, einen Tarif feſtſtelle, der im Frieden als Norm dient, damit man nicht noͤthig habe, im Kriege Auflagen zu machen. Eine Meinung, in der gewiß Jeder mit uͤbereinſtimmen wird, iſt die, daß jede Nation, ſo weit es der Natur der Dinge nach irgend moͤglich iſt, ſich in ihren Vertheidigungs⸗Mitteln zu Waſſer und zu Lande von Anderen unabhaͤngig zu machen ſuchen muß. Zu den hiernach von jener Theorie zu machenden Ausnahmen gehoͤrt auch die Beſchaffung der zur Erzielung erſter Lebens⸗Beduͤrfniſſe unentbehrlichen mechaniſchen und Acker⸗Geraͤthſchaften. Viele dieſer Artikel wurden fruͤher vom Auslande bezogen, und wuͤrden auch wohl noch jetzt von dort⸗ her bezogen werden, wenn man die Fabrikation derſelben nicht beſchuͤtzt haͤtte. Es giebt Faͤlle, wo eine Nation in einer gewiſſen Fabrikation ſo weit gekommen iſt, daß dieſe ſich durch ſich ſelbſt erhalten kann; ſie waͤre aber vielleicht nicht bis zu die⸗ ſer Stufe gelangt, wenn man ſie in ihrem Entſtehen huͤlflos gelaſſen haͤtte. Hiervon liefern unſere ſo bedoutenden Baum⸗ wollen⸗Fabriken den beſten Beweis, und gewiß werden nur Wenige nicht der Meinung ſeyn, daß wir dieſen Manufac⸗ turzweig wohlfeil genug durch einen Tarif erkauft haben, dem er ſeine gegenwaͤrtige Bluͤthe zu verdanken hat. Es iſt ein ſehr gewoͤhnlicher Einwurf gegen Aufmunterung ge⸗ wiſſer Induſtrie⸗Zweige von Seiten des Staates, daß da⸗ durch Arbeiter von anderen, fuͤr vortheilhafter gehaltenen Beſchaͤftigungen abgezogen werden, und dieſer Einwurf iſt im Allgemeinen von Bedeutung. Jedoch verliert er an Wichtigkeit, wenn man bedenkt, daß in Folge der Aufmun⸗ terung geſchickte Arbeiter aus der Fremde ins Land gezogen werden. Schon zeigt ſich dieſes Reſultat bei uns. Die Geſchichte der Manufacturen Großbritaniens, des groöͤß⸗ ten Fabrik⸗Staates der Erde, belehrt uns uͤbrigens, daß die Wollen⸗Fabrikation, die dort ſo aäͤußerſt bedeutend iſt, ihren Urſprung ſowohl als ihr ununterbrochenes Zunehmen, den verfolgten Niederlaͤndiſchen Ausgewanderten verdankt, und eben ſo verhaäͤlt es ſich mit Englands Seiden⸗Fabriken, deren Stifter Franzoſen waren, welche durch die Aufhebung des bekannten Edicts aus Frankreich vertrieben wurden.“ Hr. Madiſon endigt dieſes zweite Schreiben mit der aus allem Geſagten gezogenen Schlußfolgerung, daß die dem Congreß uͤbertragene Macht, einheimiſche Erzeugniſſe durch Verord⸗ nungen, die ſich auf den auswaͤrtigen SHance beziehen, auf⸗ zumuntern, ein nothwendiges Attribut deſſelben ſey, und, mit gehöͤriger Discretion ausgeübt, der Nation nur zum Beſten gereichen koͤnne.

* Meriko. Die Hamburger Borſenhalle giebt . die neueſten Ereigniſſe in Mexiko 2 —— auf

dem Schreiben eines daſigen Deutſchen Kau

obſchon von älterem Datum (von Ende ee. 5 22 eſſante Notizen und Anſichten von dem Stande der Dinge in jenem Lande mit ſpeciellem Bezug auf die damalige 8 ſidenten⸗Wahl enthaͤlt: „Was den Gang der Wahlen be⸗ trifft, ſo iſt es bei den obwaltenden Kabalen ſchwer, zu be⸗ ſtimmen, welche Parthei ſiegen werde. Die der Gorkinos ſcheint obenauf zn ſeyn, und mag auch am Ende, als die ſanguiniſchſte, za lreichſte und populairſte, wirklich die Ober⸗ hand Eeimmen; viel muß man aber von den Hoffnungen dieſer Parthei abrechnen, weil ſie laut iſt, ihre Pläne aus⸗ ſchreiet, waͤhrend die Gegenparthei der Escoceſes bei einem ebenfalls ſtarken Anhange ihre Plaͤne mit Conſeguenz, Geld und Klugheit in der Stille zur Ausfuͤhrung vorbereitet. Die erſten Wahlen ſind ſchon vollfuͤhrt, d. h. jeder der 19 Staa⸗ ten und der eine Diſtriet (die Hauptſtadt) haben aus 4000 Seelen, durch Stimme jedes ſchreibkundigen Buͤrgers, einen Wäͤhler erleſen; dieſe Waͤhler gemeinſchaftlich ernennen die Congreß⸗Mitglieder, und dleſer Congreß, aus 20