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den drei verbüͤndeten Maͤchten gebilligten Vorſchläge an; gab
trag vom 6. Juli als vollzogen angeſehen werden; die Grie⸗ chiſche Frage war ſodann von der Tuüͤrkiſch⸗Ruſſiſchen getrennt, und kein Vertrag hinderte ferner England ſich zu Gunſten des Sultans zu erklären. Die Vermiſchung beider Fragen, der Griechiſchen und Ruſſiſchen, hatte England in die laͤh⸗ mende Nothwendigkeit geſetzt, zugleich der Alliirte Rußlands und der Pforte zu ſeyn. Aus dieſer Klemme zwiſchen ent⸗ gegengeſetzten Intereſſen ſich heraus zu winden, 2 das erſte Beduͤrfniß des Cabinets von St. James. Dat Fes koll vom 22. Maͤrz gad hiezu einen erwuͤnſchten Anlaß⸗ 7 ozffentliche Meinung war zwar durch das Reſultat & * 84 ſtaates in Griechenland nicht befriedigt, ſie verlor aber 7. Nachdruck, da Rußland und Frankreich dieſes Reſultat gebil⸗ ligt hatten. Setzre auch Rußland den Krieg fuͤr eigene Rech⸗ nung fort, ſo konnte England die alten Klagen gegen Erobe⸗ rungs⸗Sucht der Ruſſen wieder vorbringen, und durfte hof⸗ fen, Gchoͤr zu finden. So lange dagegen der Zweck der Ai⸗ lianz vom 6. Jult nicht erreicht war, konnte England nicht mit Anſtand und Ehre den Ruſſiſchen öffentlichen Alliirten, aus Vorltebe fuͤr den geheimen Türkiſchen, angreifen; es hätte die Allianz mit dem Kaiſer Nikolaus ohne voͤlkerrecht⸗ lichen Grund einſeitig aufheben, den Krieg Rußlands gegen die Pforte, den es öͤffentlich als legitim anerkannt hatte, plöͤtzlich füͤr ungerecht erklären, und indem es die verhaßte Sache des Sultans zu der ſeinigen machte, ſich in den ſchnei⸗ dendſten Widerſpruch mit der Sache der Civiliſation und der Humanitaͤt ſetzen müſſen. Das mehr erwaͤhnte Protokoll vom 22. März zeigte die Moͤglichkeit, aus dieſem Gewebe von Verwickelungen und Schwierigkeiten ſich mit einem Schein von Recht und Ehre herauszuwirren. Dabei aber war die Annahme der Vorſchläge von Seiten des Sultans die unerläßliche Bedingung des Gelingens, denn die Nicht⸗ annahme machte das Protokoll zu einem Papier ohne Werth uund Folge, befreite die Unterzeichner von der Verbindlichkeit, ſich mit dieſen Zugeſtändniſſen zu begnuͤgen, und gab die bi neuer Stipularionen ihrem Gutdefinden zuruüͤck. Die Annahme der Vorſchlaͤge alſo zu bewirken, war den Mini⸗ ſtern durch das Engliſche Intereſſe unweigerlich geboten, wenn nicht alle Vortheile des Protokolls wieder verloren werden ſollten. Sie mußten ſich daher entſchliezen, der Hartnaͤckigkeit Mahmuds, in Abſicht auf die ſogenannte Befreiung der Grie⸗ chen, ſchlechthin ein Ende zu machen; ſie mußren thm die Vor⸗ ſchläͤge des Protokolls als ein Ultimatum uͤberreichen, und Ferklaͤren, daß die verbuͤndeten Maͤchte die Nichtannahme als eine Kriegs Erklärung anſehen wuͤrden. Solchen Drohungen bätte der Divan nicht widerſtanden; er wuͤrde ſich gefuͤgt ha⸗ den, beſonders wenn man ihm vorgeſtellt hätte, daß das zum Schein freigegebene Griechenland in einigen Jahren, wenn 8. die Umſtände ſich ändern, eine leichte Eroberung und Beute u. Sultans werden könnte, waͤhrend er gegenwaͤrtig, durch England von der Allianz mit Rußland befreite, ohne Bruch E” ihn
mi in die rranken zu treten. Sollte auch, wider . 1— fortwaͤhrend die Annahme der Vor⸗ ſchläge zurückgewieſen haden, ſo war, ſelbſt in dieſem Fall, noch nicht Alles verloren. Denn England und Frankreich traten dann mit Rußland in gleiche Linie, ſie konnten ge⸗ meinſchaftlich die Bedingungen des Friedens verabreden, waͤh⸗ rend Rußland, ſo lange es allein den Krieg fuͤhrt, auch al⸗ lein, im Falle des Sieges, den Frieden zu dietiren das Recht „ Es ſcheint, die Vorſchriften einer hellſehenden, ener⸗ iſchen Walintk flad hier unwerkennbar durch den Stand der Dinge vorgezebchiäet. Zu welchem Betragen nahm man da⸗ gegen ſeine Zufiucht? Man ſchmeichelte dem Stolze des Sul⸗ lans; die Geſandten kehrten zu ihm zurück, ohne daß man ſeiner friedlichen Geſinnung für die Griechen gewiß war. Die Miniſter wollten das Protokoll vom 22. Marz nicht aals ein Ultimatum geltend machen, ſondern legten ihm nur den Werth eines erſten Vorſchlags dei, den die Pforte annehmen oder verwerfen kͤnne. Dies war ein Fehler, den die Sophiſterei ſelbſt nicht zu eutſchuldigen vermoͤchte. Kine Sput iſt zu entdecken, daß Miniſter das unver⸗ diente Glück des Preotokolls fuͤr England anerkannt haͤtten; der mtiniſterielle Courter von Lendon ſpottete über die darin
Ausdehnung der Griechtſchen Monarchie.“ ö1öe—“— 8
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die Annahme, a und in den Stand ſetzte,
fie den Griechen die zweideutige Freiheit, ſo konnte der Ver⸗
— „Sie ſey blos votirt“, ſagte er. nicht ihre Zuſtimmung giebt, koͤnne dieſes Votum ſchwerlich in Geſetzeskraft uͤbergehen. Einige alte Mitglieder des Di⸗ vans wuͤrden über dieſe Mummerei unterm Barte lachen.“ — Nun, die Mummerei iſt den Vermummten uͤbel bekom⸗ men; weder ſie noch die alten Mitglieder des Divans duͤrf⸗ ten hentiges Tages zum Lachen geneigt ſeyn.“
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„So lange die Pforte
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Berlin, 12. Oct. Heute fruͤh gegen 4 Uhr brach hier auf dem Boden des Hauſes Ziegelſtraße Nr. 11 Feuer aus, wodurch jedoch nur ein Theil des Daches zerſtoͤrt wurde. Weiterer Verbreitung des Feuers ward durch ſchnelle Anwen⸗ dung der Löͤſchmittel vorgebeugt.
Koͤnigsberg, 8. Oct. Unſere heutige Zeitung enthäͤlt folgende Bekanntmachungen:
„Da die dreijährige Friſt, welche Se. Majeſtät der Kö⸗ nig durch die Allerhöchſte Cabinets⸗„Ordre vom 6. Aug. 1825 8 der Stadt Koͤnigsberg fuͤr die Aufbringung zur Tilgung ihh res Kapital⸗Antheils an den Koͤnigsberger Stadt Obligatio⸗ 2 nen feſtgeſetzten zwei Procent der Kapital⸗Schuld bewilligt hatten, bereits mit dem Schluſſe des vorigen Jahres zu Ende gegangen iſt, ſo haben Se. Majeſtät der Köͤnig die in der erwähnten Allerhoͤchſten Cabiners⸗Ordre vorbehaltenen, 8 nach Ablauf der bewilligten drei Jahre zu erlaſſenden naͤhe⸗ 3 ren Beſtimmungen, gegenwärtig in huldreicher Erwäaͤgung, daß der Stadthaushalt ſich fortdauernd in ſo unguünſtiger Lage befindet, daß es bei dem geſunkenen Nahrungsſtande der Einwohner fuͤr unausfuͤhrbar geachtet werden muüͤſſe, die vorgeſchriebenen zwei Procent ohne Bedruͤckung der Stadt⸗ 8 gemeinde einzuziehen, durch die Allerhoͤchſte Cabinets⸗Ordre — vom 10. Aug d. J. dahin zu erlaſſen geruhet, daß die Start Köͤnigsberg einſtweilen, und bis zur Verbeſſerung ihres Stadthaushalts und des Nahrungsſtandes der Einwohner 88s ſtatt der vorgedachten zwei Procent nur die Summe von jaͤhrlich 8000 Rtchlr., mit dem laufenden Jahre anfangend, einzahle, damit ſolche, nebſt den durch die Einlöſung zu erſparenden Zinſen und dem Kapital⸗Antheil der Haupt⸗Verwaltung der Staatsſchulden, zur Verloſung der Stadt⸗Obligationen ver⸗ wendet werde, und es auch fernerhin bei dieſer Amortiſations⸗ Maaßregel verbleiben ſoll.“
„Damit aber auch die Inhaber der außer den Stabt⸗ Obligationen vorhandenen Magiſtrats⸗Obligationen an der * Verlooſung Theil nehmen koͤnnen, haben des Köͤnigs Maj. gleichfalls zu beſtimmen geruhet, daß der hieſige Magiſtrat auf das Verlangen der Glaͤubiger die, uͤber größere Kapira⸗ lien ausgeſtellten Obligationen gegen anderweitige, auf klei⸗ nere, moͤglichſt abgerundete Summen lautende Eühuld Ver⸗ ſchreibungen austauſchen ſolle.“
„Zufolge Sr. Maj. Allerhöͤchſten Auftrages mache ich dieſe Beſtimmungen hiedurch bekannt. 4
Königsberg, den 2. Sept. 1829. vn 8 Der Ober⸗Praͤſident der Provinz Preußen. 1 9 (gez.) von Schön. „Den hoͤhern Orts ergangenen Feſtſetzungen gemäß, be-. nachrichtigen wir die Inhaber von Magiſtrats Obligationen, daß eine Umſchreibung dieſer auf beſtimmte Namen und in der Regel auf ſehr große Summen lautende Schuldver⸗ ſchreibungen in andere au porteur und fuͤr kleinere Summen üͤltige Obligationen, nachgegeben worden. Wir fordern da⸗ 2 die Inhaber von ſolchen Magiſtrats⸗Obligationen hier⸗ durch auf, binnen 8 Wochen uns anzuzeigen, in welchen Apolnts — ſedoch nicht unter 100 Thlr. und nicht uͤber 1000 Thlr., aber in vollen abgerundeten Hunderten — ſie ihre Magiſtrats⸗Obligationen umgeſchrieben Seenan zu haben wuͤnſchen, gleichzeitig aber die in Haͤnden habenden Magiſtrats⸗Oblt - 8 ga⸗ G Beſcheinigung bei zen wenächf dos k. g bei unſerm Sequeſtrum ntederzule⸗
Leitere veranl I Könlgeberg, den 26, L en nlaßt werden wird. nen
ver . 1829. Magiſtrat Königi. Haupe, und. Fießtzangſteht
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