und mit einem zweimal ſo ſtarken Tilgungs⸗Fonds

chraͤnkten, Inſcriptionen noch faſt volle 5 pCt. Zin⸗

dotirten Ruſſiſchen ſen tragen.

Die Berliner Boͤrſe iſt in dieſem Augenblicke der Mit⸗ telpunkt eines hoͤchſt beweglichen Treibens in mehreren aus⸗ ländiſchen Staats⸗Eſſecten, deren Courſe ſich hier mit dem der Preußiſchen Staats⸗Schuldſcheine, welche in dem Pari (wovon ſie nur noch um 1 pCt. entfernt ſind) einſtweilen einen fixen Punkt erreicht haben, in Gleichgewicht zu ſetzen ſtreben. In einer tabellariſchen Ueberſicht der wichti Fonds⸗Courſe, (die am Schluſſe dieſes Aufſatzes mitgetheilt wird) läͤßt ſich daher der Zins⸗Ertrag von 4 poEt. als maaßgebende Norm annehmen, nach welcher die Stufenfolge der Courſe zu deſtimmen iſt, wobei aber die 5 proc. kuͤnd ba⸗ ren Effecten eine beſondere Klaſſe bilden, indem ihr höͤherer Cours uüͤber dem Pari gerade einen niedrigeren Standpunkt des Staats⸗Kredits andeuten kann, weil er die Folge einer entfernteren Ausſicht auf die Kuͤndigung iſt, wie dies na⸗ mentlich die Oeſterreichiſchen 5 proc. Metalliques, verglichen mit dem Courſe der Engliſch⸗Preußiſchen Odligationen, jetzt

igen. Es iſt ferner zu erwaͤgen, daß, wenn die Preußi⸗ ſaen Staats⸗Schuldſcheine im Verhältniß des Zins⸗Ertrages gegen Franzoͤſiſche und Engliſche 3proc. Rente zuruͤckſtehen, dies zum Theil dem groͤßern Kapital⸗Neunwerth der letzteren zu⸗ geſchrieben werden muß.

Außerdem bilden noch eine ganz fuͤr ſich ſtehende Klaſſe die in beſtimmten Terminen mit Praͤmien ruͤckzahlbaren Staatspapiere, welchen der Reiz hoher Gewinne einen eigenthuͤmlichen Werth verleiht. Da dieſe Gewinne aber nur auf Koſten der Geſammtheit der Intereſſenten den Einzelnen zufallen, und ſolche Effecten ſich daher fuͤr eine ſolide Kapitals⸗Anlage wenig eignen, ſo erhebt ſich ihr Cours um ſo mehr uͤber das Pari, je geringer das Kapital iſt, das zu jedem Looſe erfordert wird, und je mehr ſich dieſelben bereits im Publikum vertheilt haben; 8 daß z. B. die zuletzt in dieſe Reihe getretenen Polniſchen Partial Obli⸗ 2 wegen ihrer Neuheit noch nicht die ihnen angemeſ⸗

eene Coursſtellung gegen andere Anleihen dieſer Art genom⸗

men haben koͤnnen. Bei der Emtſſton dieſer Effecten wurde groͤßtentheils der Zinsfuß von 5 pCt. zum Grunde gelegt; die Subſtitution von 4 pCt. jährlichen Zinſen aber, die bei der jetzigen Berechnung des Pari angemeſſen erſcheint, bringt einen deſto größern Unterſchied hervor, je langſamer die plan⸗ mäßige Tilgung vor ſich gedt.

Wie weit ſelbſt die Fonds großer Staaten uͤber einen dem Zinsfuß von 4 pCt. entſp Standpunkt hinaus⸗ gehen können, zeigt füͤr jetzt in höchſter Stufe der Cours der Zproc. Engliſchen Conſols, die nur noch einen Zins⸗Ertrag von 3 ½ pCt. gewaͤhren, ohne daß ein irgend deträchtlicher Tilgungs⸗Fonds auf ſie wirkt und dem Kapital⸗Nennwerth cine Bedeutung giebt. Wenn dies ſeinen Grund darin hat, daß in England der Ertrag der Guͤter, im Verhäͤltniß zu ihrem Preiſe, und der allgemeine Zinsſatz niedriger iſt, als in den übrigen Ländern Europa's, ſo können auch umgekehrt die einmal vorhandenen Sraatspapiere durch ihren geſteiger⸗ ten Cours eine Erhöhung der Guͤterpreiſe, ſo wie eine Herab⸗ ſetzung des allgemeinen Zinsſatzes bewirken, und ſo ein maͤchtiger Hebel dienen, die Gewerdthättgkeit in noch größe⸗ ren Schwung 2. bringen. Denn in dem Zinsſatz tſt weſent⸗ lich das Verhältniß der Arbeit zum ruhlgen Böt ausge⸗ drückt. Je geringer derſelbe iſt, um ſo mehr hat ein Jeder zu erarbeiten, um endlich unthaͤtigen Genuß zu gelangen, deſto mäöchtiger iſt die heit der Kräfte, die mit ein⸗

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Staatspapiere von Manchem als nachtheilig fuͤr den Staat angeſehen worden iſt, weil ſie der Tilgungs⸗Fonds um ſo viel theurer aufkaufen muß, ſo iſt ſowohl der eben erwaͤhnte Einfluß als auch der Nutzen, welcher den Staats⸗Finanzen unmittelbar durch eine Zins⸗Reduction erwaͤchſt, hiebei uͤber⸗ ſehen worden. Das Verdienſt des Staatspapier⸗Handels iſt es nun wie ſehr auch mit allzu einſeitigem Hervorhe⸗ ben einzelner Mißdräͤuche und widerwärtiger Erſcheinungen ge⸗ gen denſelben geeifert worden iſt, den Staats⸗Kredit nach und nach zu ſeinem wahren Werthe gebracht zu haben, ſo daß er mit dem Privat⸗Kredit in die Schranken treten und dieſen noch hinter ſich zuruͤcklaſſen kann. Es kommt nun nichts mehr auf den Unterſchied an, daß die dem erſteren zugewandten Kapitalien von dem Darleiher aicht gekuͤndigt werden koͤnnen; dieſe Bedingung iſt vielmehr eine an dem Privat⸗Kredit haftende Unvollkommenheit, der Staat hinge⸗ gen hat eine ſo viel hoͤhere und allgemeinere Exiſtenz, daß es niemals an einer Concurrenz von Kapitalien fehlt, wodurch die Realiſirung unendlich prompter und bequemer erfolgt. Selbſt die temporairen Cours⸗Schwankungen ſind hierbei kein bedeutendes Hinderniß, da, zumal auf inlandiſche Staats⸗ papiere, jederzeit mit Leichtigkeit Geld geborgt werden kann. Der Cours der Staatspapiere iſt übrigens im Weſent⸗ lichen nur die Mantfeſtation der beſtaͤndigen Werthveraͤnde⸗ rung, welcher alle Gegenſtaͤnde des Beſitzes und des Verkehrs unterliegen. Der Inhaber von Staatspapieren iſt in ſofern nicht blos Darleiher eines unveränderlich bleibenden Kapitals, ſondern theilt auch gewiſſermaaßen das Verhältniß des Be⸗ ſihers, ader in einer Sphäre, wo beſonders der Gang der Weltereigniſſe, der alle Verhältniſſe bedingt, ſeinen Einfluß I1 ſogleich Unmittelhar manifeſtirt. Ueberhaupt liegt eine wahr⸗ haft weltgeſchichtliche Beziehung in dem großen Umfange, welchen das Staatspapierweſen in neuerer 12 erhalten hat. Es iſt das entſchiedene und unauſhaltbare Streben der Zeit zur Allgemeinheit, welches auch in dieſer Richtung ſich kund gieht. Der erſte Trieb, den Privat⸗Kredit ſelbſt durch Verall⸗ emeinerung in ſeinem Werthe und ſeiner Beweglichkeit zu den, hatte im Preußiſchen Staate ſchon längſt das vor⸗ treffliche Pfandbrief Syſtem hervorgebracht, welches bis jetzt im Auslande noch gar nicht Rolkagiach gewüͤrdigt worden iſt. Das neuere Staats⸗Schuldenweſen iſt eine Potenzirung dieſes Verhältniſſes, womit gleichſam der geſammte Privat⸗ Kredit des Landes in die allgemeine Sphäre des Staats ge⸗ hoben iſt. Wie aber die Betraͤchtlichkeit der in einem Lande exiſtirenden Privatſchulden nicht nothwendig ein Zeichen der Armuth und des ſtockenden Verkehrs iſt, ſo kann auch die Größe der Staatsſchuld an und für ſich nicht als ein Uebel erſcheinen; vielmeht iſt anzunchmen, daß die Beduürfniſſe, aus

einem andern Wege haͤtten befriedigt werden können.

Recht wird daher der öffentliche Kredit als eine der bedeu⸗ tendſten Kraͤfte angeſchen, welche der Staat auf ſede Weiſe, und namentlich dürch die Garantie der Oeffentlichkeit mit Schonung zu bewahren hat. Und was den Handel mit Staatspapieren betrifft, ſo darf er nur, wie die Erſahrung gezeigt hat, ſeiner eignen freien Bewegung ůͤberlaſſen wer⸗ den, um die mit ihm verbundenen rßnaare in ſich ſeldſt auszugleichen. Freilich darf ihm von Seiten der Staaten nicht durch Erſchaffung imaginairer Werthe, und durch An⸗ wendung ungeſunder Reizmittel, wie es die Lortericen ſind, üͤberfluͤſſige Nahrung gegeben werden, um in verderbliche Agiotage auszuarten.

*) Rach Arhig der in dem Courſe begricſenen Ziaſen.

welchen ſie etwachſen iſt, nur zum Nachtheil des Ganzen auf Mit

ander in Wetteifer kommen. Wenn daher das Steigen dect.

b r 88283 Ueberſicht der ſeit Januar 1828 in mehreren Fonds⸗Courſen erfolgten Veranderung. 3 t E 8 Datum. Cours. Datum. Cours. S Pee. —— von 1818 2 5 Bertin. 3. Jan. 1828. 99 26. Oct. 1829 104½ 4,598 Engliſche Conſ 9SS⸗ London 4. 1 8 20. 8 9z* 8,72 4n Batriſche Selehatnen. 84- Angsdurng 4. 2„ 2 94½ 20. * 38½2 * 2 e. —. 4 T. 42 39 2 8 „e⸗ 108 en. Sebb. ee““ 5 ½ Oeſterreichtſche Metaütgucs ..WBan 2 1 88 21. 4 „112 16,, 525 Ruſſiſche Inſcripelonen in Hamdurger 1 Cerxtiſſcaten. .. . HBerlin 8 43 Polniſche Pfandbrieſe . . . . Berltu 1 53 —— . . .. Parts 2X1 2 3 ½ Franzöſi entae.üS Paris⸗ 38 Fenlſch Dämuſche Oöligsttonen . . hambarg ¹S .

8.