läͤngere Dauer ſichert, auf dem wechſelſeitigen Vortheile. — Achtbar ſind die Gewiſſenhaftigkeit und der feſte Wille, mit welchen er von beiden Seiten ausgefuͤhrt und ſo eine Auf⸗ gabe geloͤſt ward, die man kurz zuvor fuüͤr unlöoͤsbar hielt. — Die Folgen, welche dieſe Uebereinkunft bisher äͤußerte, ent⸗ ſſprechen vollkommen Meiner Erwartung. Indeſſen iſt es einleuchtend, daß ſie ſich in ihrem ganzen Um⸗ fange erſt im Laufe der Zeit entwickeln koͤnnen. — Durch dieſen, ſo wie durch einen ausgedehnten Handels⸗Vertrag mit wei andern Deutſchen Koͤnigreichen, an welchem Ich gleich⸗ ſalls Antheil nahm, werden Sie die Bitte, die Sie am Schluſſe des vorigen Landtags an Mich richteten, nicht nur gewäͤhrt, ſondern ſelbſt ihre kuͤhnſten Wuͤnſche uͤübertroffen finden. — Mir gereicht es zur Zufriedenheit, auf dieſe Weiſe Rkeeein Ziel erreicht zu haben, welchem Ich ſeit zehn Jahren und auf den verſchiedenſte“ Wegen Mein Land zuzufuͤhren verſuchte. — Der Abſchluß einer Uebereinkunft, durch welche den Rheinſchiffahrts⸗Angelegenheiten eine veraͤnderte Ordnung gegeben und verſchiedene Hinderniſſe gehoben werden ſollen, die der Handels⸗Schiffahrt auf dieſem Strome bisher hem⸗ mend entgegen traten, iſt nahe bevorſtehend. Ich zweifle nicht, daß ſie auch auf Mein Land eine guͤnſtige Wirkung aͤußern werde. — Ueberhaupt laſſen Mich mehrere Gruͤnde glauben, daß ſich Meinen Unterthanen, und folglich auch Mir — denn beide trenne Ich nie in Meiner Geſinnung — eine beſſere Ausſicht in die Zukunft eröffne. — Ich bin da⸗ hin gelangt die Schwierigkeiten zu uͤberwinden, welche eine angemeſſene und vollſtändige Ordnung der Angelegenheiten der Roͤmiſch⸗katholiſchen Kirche in Meinem Großherzogthume bisher verzoͤgerten. Es ſteht Mir daher, ganz in der Kuͤrze, die Genugthuung bevor, durch Wiederanfeichtung des älte⸗ ſten Deutſchen Biſchoffs⸗Sitzes, fuͤr die Gewiſſens⸗Beduͤrf⸗ niſſe Meiner Unterthanen jenes Glaubensbekenntniſſes ſor⸗ gen zu koͤnnen. — Die Finanz⸗Verwaltung befindet ſich in einem befriedigenden Zuſtande. Der Zinsfuß der Staats⸗ Schuld iſt durchgaͤngig herabgeſetzt — eine nicht unbedeu⸗ tende Summe der âlteren Schuld getilgt und das nöͤthige Betriebs Kapital der Staatskaſſe aus Ueberſchuͤſſen und Erſpar⸗ niſſen gebildet. — Wenn Ich Ihnen durch meine Behoͤrden einige aaußerordentliche Ausgaben vorſchlagen laſſe, ſo werden Sie ſich überzeugen, daß ſie theils durch die Nothwendigkeit gehoten, theils
deurch die unverkennbaren Vortheile eeerken ſind, die
8 fuͤr das Land daraus hervorgehen werden. Vielleicht komme Ich hierin nur Ihren eigenen Wuͤnſchen entgegen. — Die Finanz⸗Geſetzgebung hat ſich bisher bewaͤhrt. Im Allgemei⸗ naen erachte Ich ſie in ihren Grundlagen fuͤr vollendet und dden Beduͤrfniſſen des Landes entſprechend. Wenigſtens finde Ich Mich nicht veranlaßt, Ihnen neue Geſetze in dieſem ggwWweige vorſchlagen zu laſſen. — Ich beharre in dem Vor⸗ ſatze, die buͤrgerliche und peinliche Geſetzgebung ganz zu er⸗ neuern. Um zu umfaſſenden Werken in dieſen Fächern zu 5 8* gelangen, habe Ich neue Wege einſchlagen laſſen, die, wie Ich hoffe, in wenig Jahren zum Ziele fuͤhren werden. — Birss dahin darf indeſſen die uͤbrige Geſetzgebung nicht ſtille ſtehen. Noch ſind mehrere Luͤcken in derſelben auszufuͤllen. Die Zahl der neuen Geſetze und der Ergäͤnzungen aͤlterer, die Ich Ihrer Berathung unterlegen laſſe, iſt daher nicht klein. — Während Meiner ganzen Regierung ſtrebte Ich unausgeſetzt dahin, die Hinderniſſe zu heben, welche Berechtigungen und Reechtsverhaͤltniſſe einem freien und vollendeten Anbaue des Bodens entgegenſetzen. Eine Reihe von Geſetzen zeugen von dieſem Streben und von der Ruͤckſicht, die Ich dabei erworbenen Rechten widmete. Auch jetzt habe Ich die Vor⸗ lage verſchiedener Culturgeſetze anbefohlen, beſtimmt jenes SGSpoyſtem zu vervollſtändigen und zu vollenden. Dann wird ——( es an der Zeit ſeyn, von dieſer mittelbaren Befoͤrderung des 7 2 Ackerbaues zu einem unmittelbaren Einwirken auf die Cul⸗ tur des Bodens überzugehen. Es haͤngt von Ihnen ab, Mir hierzu die Mittel zu hren. — Mit deſonderem —Wohlgefallen habe Ich Mich durch die Beſchluüͤſſe des vori⸗ gen Landtags in den Stand geſetzt geſehen, ein anderes Werk zu vollenden und den Bewohnern der Standes, und Gerichtsherrlichen Bezirke, hinſichtlich der Frohnden, die 8 Wohlthaten zu gewähren, welche Ich fruͤher meinen 2 4 uͤbrigen Unterthanen zugewendet hatte. — Erfreulich war b * Mir auch in dieſer Zeit das Gelingen eines großen Un⸗ ternehmens der Waſſerbaukunſt, zu welchem Ich vor beinahe 140 Jahren den erſten Plan entwarf, das künftig ſeine Be⸗ ſtimmung erfuͤllen und in dieſen Gegenden die zerſtoöͤrende Wirkung der Ueberſchwemmungen mindern wird, ſchon jetzt laber der Schifffahrt durch die Abkgezung des Weges bedeu⸗ renden Vorſchub leiſtrt. — Abermals ſind manche Diſtricte ſdes Landes von Natur⸗Ereigniſſen empfindlich betroffen wor⸗
der Grundlage, welche vorzuͤglich Staats⸗Vertraͤgen eine den.
Das Uebel iſt bedeutend, aber nicht geeignet Muth⸗ loſigkeit zu erregen. Schlimmeres ward ſchon uüberſtanden. Was von Mitteln zu Gebote ſteht, habe und werde Ich zur Unterſtuͤtzung der Huͤlfsbeduͤrftigſten verwenden laſſen. Soll⸗ ten dieſe Mittel und die oͤffentliche Mildthätigkeit nicht die nothwendige Huͤlfe gewaͤhren, ſo wuͤrde Ich, wiewohl un⸗ gern, Ihre Mitwirkung in Anſpruch nehmen muüͤſſen. — In⸗ dem Ich Sie ſchließlich Meines landesvaͤterlichen Wohlwol⸗ lens verſichere, ermahne Ich Sie, die Arbeiten, zu welchen Sie berufen ſind, auf alle Weiſe zu foͤrdern.
Gotha, 4. Nov. Bereits im Jahre 1825 hatte die Herzogliche Landes⸗Regierung hieſelbſt der loöblichen, immer allgemeiner werdenden Sitte der Frauen, ihre Kleidung von weiblichen und nicht mehr von männlichen Händen verferti⸗ gen zu laſſen, dadurch Vorſchub geleiſtet, daß ſie einzelnen Frauensperſonen geſtattete, das Kleidermachen als ordentli⸗ ches Gewerbe zu betreiben, ohne daß die Zunft der Frauen⸗ ſchneider Einſpruch dagegen thun, und ihr Verbietungs⸗ oder Aufhebungsrecht, wie man es nannte, ausuͤben konnte. Eine neuere Verfuͤgung der Herzoglichen Regierung gewährte aber den Naͤherinnen uͤberhaupt, welche die Koſten einer Conceſ⸗ ſion nicht aufbringen koͤnnen, Schutz gegen das herkoͤmmliche Recht der Frauenſchneider auf weibliche Arbeit, das die fort⸗ geſchrittene Sitte zum Unrecht werden ließ. Von jetzt an iſt das Fertigen aller Arten von Frauenzimmer⸗Kleidung in den Häuſern und Wohnungen der Beſtellerinnen auch o. Eonceſſions⸗Ertheilung geſtattet, und die Näherinnen, we ſich mit dieſem Erwerbszweige beſchaͤftigen wollen, haben da⸗ von nur beim Stadtrathe Anzeige zu machen. Nur zur Ver⸗ fertigung von Frauenzimmer⸗Kleidern in den Wohnungen der Näherinnen, ſo wie zur Unterweiſung von Schuͤlerinnen, und zur ſelbſtſtändigen Betreibung dieſes Erwerbzweiges ſind auch ferner Congceſſionen erforderlich, auf welche jedoch die⸗ jenigen keinen Anſpruch zu machen haben, deren Aeltern oder Ehemänner durch Anſtellung in oͤffentlichen Bedienungen oder durch Betreibung eines Gewerbes fuͤr ſich und ihre Fa⸗ milien ihr hinlängliches Auskommen haben, ſo wie diejeni⸗ gen, welche nach Stand, Herkommen und ſonſtigen Verh⸗ niſſen ſich mehr zum haͤuslichen Dienſt eignen. Die Fr en ſchneider behalten nur ein Anzeigerecht gegen diejenigen nit mit Conceſſionen verſehenen Frauenzimmer, welche in ihren eignen Wohnungen fuͤr Andere Kleider machen.
Bremen, 4. Oct. Die hteſige Zeitung enthaͤlt Folgendes: „Wie guͤnſtig ſich der Deutſche Handels⸗Verkehr mit den transatlantiſchen Laͤndern im Verhaͤltniß zu dem des üͤbrigen Europa zu geſtalten beginnt, davon giebt unter An⸗ derm der nachſtehende, aus zuverlaͤſſiger Quelle ſtammende Auszug eines officiellen Handels⸗Berichts der Behoͤrden von
22 an die Spaniſche Regierung einen erfreulichen weis. — Ueberſicht des Handels von Havana im Jahre 182383.
Eingefuͤhrt fuͤr Ausgefuͤhrt fuͤr
Die V. St. von Nord⸗Amerika 4,676,340 2,022,879 Doll. Die freien Hanſeſtaͤdte 1,584,108 1,344,129 * Großbritagien... 1,441,445 1,081,170 AüEAETA— 1,405,418 506,643 A*Mmn 276,760 587,985 * EEW1*— 242,058 560,259 * 15 “ 155,058 11,053 ET1 85,613 381,920 * eEEEE1“ 60,907. 4,346 7 EeP ee.— 28,631 108,270 * e1“ 13,959 16,00
Oeſterreich.
Wien, 1. November. Ihre K. K. Hoheiten der Prinz und die Prinzeſſin von Salerno ſind nebſt Ihrer Durchl. Tochter, der Prinzeſſin Caroline, im erwuüͤnſchteſten Wohl⸗ ſeyn hier eingetroffen. .
Die K. K. Truppen, welche die Beſatzung von Mailand bilden, beſchloſſen am 15ten, 16ten und 17ten d. M. die jähr⸗ lichen Herbſt⸗Uebungen mit einem großen Manoͤver: „Die Beſatzung brach zu dieſem Ende in der Nacht vom 14ten auf den 15ten von hier auf, und theilte ſich in zwei Corps⸗ wo⸗ von das eine bei Barlaſſina, und das andere z Due Porte und Cermenate bivouaquirte. — Es wurde angenom⸗ men, als 28* — — des Ticino und 2 Po —
efuͤhrt wuͤrde, und die Stadt Mailand inzwiſchen mit ei⸗ — 35,8 ſich ſelbſt uͤberlaſſen ſey. Das bei Varlaſſina ehende Corps ſollte Mailand vertheidigen, das andere ſtellte ee⸗ vor, welcher von der Schweiz heranruͤckte, um ſich auptſtadt der Lombardei zu bemäͤchtigen.
den der