tentheils das dreißigſte Jahr herankommt, ehe es im buͤrger⸗ lichen Mitteiſtande raͤthlich und anſtändig gefunden wird, ſich zu verheutathen, und ſelbſtſtaäͤndig ein Gewerbe anzu⸗ ſtellen. Aber ein geſunder Mann von dreißig Jahren hat die wahrſcheinliche Ausſicht, das ſechzigſte Jahr zu uͤberleben; alſo wenigſtens dreißig Jahre lang Meiſter zu bleiben. Er lehrt in dieſer Zeit ſieben Lehrtinge aus, da die Lehrzeit im mitlern Durchſchnitte vier Jahre währt, wenn er auch nie⸗ mals mehr als einen Leheling gleichzeitig unterhaͤlt. Das iſt nicht zu viel, wenn es darauf ankomamt, ſoviel Geſellen anzu⸗ ziehn, daß er deren durchſchnittlich drei beſtaͤndig halten

könne. Allein es iſt viel zu viel, wenn erwogen wird,

daß alle dieſe Gehuülfen nach vollendetem dreißigſten Ledensjahre einen wohldegruͤndeten Anſpruch auf Verheura⸗ thung und Anſtellung eines ſelbſtſtaͤndigen Gewerbes haben.

eenn auch theils die Bevölkerung und mit ihr der Ver⸗

brauch von Handwerkerarbeiten waͤchſt, theils in den Lehr⸗ und Geſellenjahren einiger Abgang durch Tod oder Veraͤnde⸗ rung des Lebensplaus ſtatt findet: ſo iſt doch beides bei wei⸗ tem unzureichend, die Zahl der norhwendigen jungen Gehuͤl⸗ fen ſo weit zu vermindern, daß nicht um Vieles mehr An⸗ pruͤche auf das Meiſterrecht erhoben werden, als mit der vorbeſchri⸗ gkeit beſtehen koͤnnen. Eine noth⸗ wendige Folge hiervon iſt, daß die Zahl der Meiſter in ein ganz andres Verhältniß gegen die Zahl der Gehuͤlfen kommt, als das vorhin 8 Neben einigen wohlhabenden n, die mit drei oder vier, wo nicht mehr Gehuͤlfen arbeiten, muͤſſen ſehr viele beſtehn, die gar keinen Gehuͤl⸗ fen unterhalten koͤnnen; weil auf andre Weiſe diejenigen Ge⸗ huͤlfen, deren die wohlhabenden Meiſter beduͤrfen, gar nicht unterzubringen ſind, wenn ſie die Jahre erreicht haben, wo der Menſch nach voller Billigkeit einen eignen Heerd, und einen ſelbſtſtändigen Erwerb verlangt. Es iſt an ſich klar, daß nur etwan halb ſoviel Gehuͤlfen als Meiſter ſeyn koͤn⸗ nen, weun der einzelne Menſch vom vierzehnten bis zum dreiſſigſten Lebensjahre, alſo ſechzehn Jahre lang, Lehrling und Geſelle, und vom dreiſſigſten bis zum ſechzigſten Lebens⸗ jahre durchſchnittlich, alſo dreißig Jahre lang, Meiſter iſt. Das beſtätigt auch nahe genug die Erfahrung. Nach der zu Ende des Jahres 1828 aufgenommnen Gewerbetabelle hatte

der ganze preußiſche Staat Meiſter, Gehuͤlfen, Es kamei bei 8ee Hand zanftig und an Geſellen auf 1cg gie.

unzuͤnfrig u. Lehrlingen ſter Gehül br.. 7 L. Bre 21,708 77599 ſt * fen Eee1 15,654 5,344 34 EEE1 22,022 41 Schuſter u. Pantoffelmacher 64,119 32,968 51 .23,066 16,615 22 Grob⸗oder Huf⸗ und Waf⸗ 1 fen⸗Schmiede ... . . .. 29,933 12,913 43 Schloſſer und Kleinſchmiede EEEööF 15,068 11,181 74 öpfer u. fenfabrikanten 4981 3,81 77 2—*— Stellmacher 13,148 4,040 31 icher u inbinder. ,E“ ann Kleun⸗ E

b..⸗„

iemern und Sattler 5,976 3,90065 8

Gerber und Lederbereiter al⸗ 5,329 4,279 80 Zuſammen 268,023 129,892 48 Haneh⸗ die Regel, wornach die Städte der Sitz der nd, lebte mehr als die Hälfte der hier nämlich Handwerkermeiſter auf dem Lande. Es waren unter den

2 8 bei uͤberhaupt Landmeiſter alſo unter u Grobſchmieden Meiſtern⸗ hundert

W 24,964 83 und Stellmachern. 1828 8 2☛ 75 8 Iu 3791 31977 59 Botcher 15,068 öo 52 Fſclern ...... .SHeIe2 Feſchern . 8 15,657 —2 * 2

88 8*

Riemer und Sattlern .. 5,976 2,012 Toͤpfern und Ofenfabri⸗ 8* bvatenü vhre. 4,981. 1,866 Sgee.r r. 8n. 5329 1,249 Sutern. .. 3,235 539 Zuſammen.. 268,023 140,112 Dieſe Landmeiſter hatten im Durchſchnitte nur wenig Gehuͤlfen: doppelt ſo groß war ſchon verhäͤltnißmaͤßig die Zahl

der Gehuͤlfen in den kleinen und mitlern Staͤdten, und wie⸗ derum verhaltnißmaͤßig doppelt ſo groß in den 39 anſehnlich⸗ ſten Stadten der preußiſchen Lande, die weirerhin einzeln be⸗

nannt werden ſollen. 2 4 Es hatten naͤmlich in Meiſter Gehuͤlfen alſo auf hun⸗ dert Meiſter

vorſtehend benannten

Handwerken Gehuͤlfen Die anſehnlichſten Staͤdte. 31/687 37,177 Sre nn alle übrigen Staͤdte 96,224 55,9599 38 Das Land in Flecken und veeeehn Derfern. ... 140,112 36,756 26 Zuſammen. 208,023 129,892 28

Von den Landmeiſtern arbeitet alſo offenbar der bei wei⸗

tem groͤßte Theil ganz ohne Gehuͤlfen: denn die Zahl aller Gchuͤlfen auf dem Lande bocragt wenig uͤber ein Viertheil der Zahl aller Landmeiſter. gEs kann daher die vorhin be⸗ zeichnete wohlhaͤbige Stellung eines Handwerkermeiſters in einer wohlbeſetzten Werkſtaͤte auf dem Lande nur in aͤußerſt ſeltnen Fallen ſtattfinden: indeſſen hilft der Beſitz eines Kar⸗ toffelgartens und einer Kuh bei einfacher Lebensweiſe die Fa⸗ milie ernahren; und die Landhandwerker ſind deshalb wahr⸗ ſcheinlich nicht die duͤrftigſten unter ihren Genoſſen. „. In den mitlern und kleinen Städten wird vornämlich uͤber die Vermehrung der Landhandwerker geklagt. Es iſt aber nicht abzuſehn, daß dieſe Stäͤdte dabei gewinnen koͤnn⸗ ten, wenn die deneme ſeen auch dahin zogen, wo ſie jeden⸗ 5b2— weniger Gelegenheit finden, ihren Unterhalt zu ebleich⸗ kern. Darauf geht aber auch eigentlich der Wunſch nicht; ſondern darauf, daß dieſe Landmeiſter verſchwaͤnden, ohne die Zahl der Stadtmeiſter zu vermehren. Danmn wuͤrden die lez⸗ tern allerdings mehr Arbeit haben, folglich mehr Gehuülfen halten, und alſo mehr erwerben koͤnnen. Wo jedo dieſe Mehrzahl von Gehulfen bletben ſoll, wenn ſie endli auch einen eignen Heerd verlangt, ergiebt ſich aus ſolchen Vor⸗ ſchlagen zur Aufhulfe der Gewerbe nicht. Alte Ge⸗ ſellen ſind uͤberhaupt nicht beliebt, wo die Werkſtäͤte nicht ſo groß iſt, daß ſie gewiſſermaaßen als Unterauf⸗ ſeher dienen: noch weniger annehmlich ſcheinen verheurathete Geſellen; der uͤbliche Lohn iſt auch nur auf den Unterhalt junger lediger Leute berechnet.

Aber gegrundet iſt es glelch wohl, daß auch in den klei⸗ nen und mitlern Staͤdten die Zahl der Meiſter ſehr berrücht⸗ lich ſeyn muß, die in armſeligen Umſtänden leben. Denn auch hier kommen nur 58 Gehuülfen auf 100 Meiſter; das iſt der groͤßte Theil der Meiſter muß noch immer ohne Gehuͤlfen arbeiten, und die Zahl der wohlhabenden Meiſter, die beſtän⸗ dig einige Gehuͤlfen beſchaͤftigen, kann nur gering ſeyn.

Selbſt die anſehnlichſten Städte haben im Dacch ehnätte auf 100 Meiſter nur 117. Haͤlfte der

welche vorhanden ſeyn mußten,

E

Gehulfen; das iſt noch nicht die

nur zwei Drittheile der Meiſter wohlhabend ſeyn ſollten. 2

Es giebt Gewerbe, worin der Gehaͤlfe nur in dem Ve haͤltniſſe des Geſindes oder der Taglöhner Regel gar keinen Anſpruch darauf macht, zu werden. In dieſer Lage beſinder ſich beiſpielsweiſe die Brauerei, das Brandweinbrennen, das Frachtfuhrwerk.

8 In 88 ſteht 8 SecFölt allein nur diejentgen, welchen es moͤglich iſt, e—

Grad von Ausbildung zu erwerben, 1 der gröͤßre Theil verzichtet darauf, bleibt auf einer niedern Bildungsſtufe lebenslang e, heurathet afs ſoicher, und erhaͤlt einen Lohn, wobei er auch eine arbeitfame und is ige Famtlie wohl unterhalten kann. In dieſer Stellung ſind ſplolsweiſe die Zimmerleute und Maurer, wo nur der Geſtbe weichet neben wohlerlernter Handacbeit auch neue Grtztzud anugoben, Riſſe und Anſchlaͤge zu machen, und ganze 2 5 leiten verſteht, auf das Meiſterrecht Anfpruch me

ſteht, und in der ober Meiſter

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