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5 8 1 S E 2A .ISe ESEEbET e * Es hatten n bei einer gin⸗ Meiſter. Geſellen Es k La⸗ wohnerzahlvon zünftig und und aut 100,000 4 unzünftig Lehrlinge Higrvohgen r.

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ſämmtliche Staͤdte 5 des preußiſchen üg. Staats..... 3,367,433 127,911 3,136 380 277 Die Flecken und Doͤrfer in den Provinzen Oſt⸗ und Weſt⸗ 4 1 Preußen 1,556,217 16,020 1,815 103 12 2 e 775,559 4,608 529 59 7 randenburg und 2 8 Pommern. 1,507,193 17,312 4,4107 115 2 SchleſtenV 1,912,683 30,839 6/456 161 34 Sachſen . . . .. 900,851 15,030 3,459 167 38 Weſtfalen und Rheinprovinz 2,706,171 56,303 20,390 208 75 Der ganze Staat 12,726,110 268,023 129,892 211 102

1

und zwar insbe⸗ He .

ſondre b18288—

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die 39 vorbenannnnun. E“ I ten Städte 1,172,837 31,687 - 37,177 270 317 alle uͤbrigen Staͤdte 2,194,596 96,224 55,959 438 255 Das Land in Flek⸗ 2 2 ken und Dörfern 9,358,677 140,112 36,756 150 39

Die Beſatzungen der Staͤdte und uͤberhaupt alle Mili⸗ tärperſonen ſind in der angegebenen Einwohnerzahl mit be⸗ griffen. In den öſtlichen und mitlern Provinzen entſcheidet die Verfaſſung, welchen Ortſchaften Stadtrechte zukommen; in Weſtfalen und der Rheinprovinz reicht dieſes Kennzeichen nicht aus, und es ſind daher die Ortſchaften vierter Gewerb⸗ ſteuer⸗Klaſſe zum Lande, alle uͤbrigen aber zu den Staͤdten gerechnet worden.

Die groͤßte Zahl von Handwerkermeiſtern haben hiernach im Verhäͤltniſſe ihrer Volkszahl die mitlern und kleinen, nicht aber die groͤßern Staͤdte; jene naͤmlich 438, dieſe nur 270 auf jedes Hunderttauſend der Einwohner. Zwar haben die großen Städte verhaäͤltnißmaͤßig mehr Gehuͤlfen, allein bei weitem nicht genug, um jenen Unterſchied auszugleichen. Es kommen nämlich an Meiſtern und Gehuͤlfen zuſammengenom⸗ men auf jedes Hunderttauſend der Einwohner in den 39 an⸗ ſehnlichſten Städten 587, in allen uͤbrigen Staͤdten aber 693. Demohngeachtet braucht die gleiche Menſchenzahl in den großen Staͤdten gewiß viel mehr Handwerkerarbeit, als in den mitlern und kleinen: und dieſe Wahrnehmung beweiſt daher nur, wie ſehr viel weniger auch Handwerkerarbeit er⸗

t, wenn ſie mit geringerm Verlage und Kunſtfleiße, in

e Antheile zerſtuͤckelt, betrieben wird. Allerdings verle⸗ gen die ſtädtiſchen Handwerker auch zum Theil die Flecken und Dorfer, uͤberhaupt die ländliche Umgegend mit ihrer Ar⸗ beit. Das thun aber die Handwerker eben ſo wohl in großen, als in mitlern und kleinen Stadten. Allerdings kommt viele kleinſtaäͤdtiſche Toͤpfer⸗, und O2naher⸗ auch wohl andre Handwerkerarbeit die großſtaͤdtiſchen Jahrmaͤrkte: aber es geht auch das ganze Jahr hindurch viel großſtädtiſche eandwererardeit in die kleinen und mitlern Städte und

auch auf das Land in entferntere Gegenden.

Je wohlhabender die Provinzen ſind, deſto mehr haben ndwerker im ältniſſe ihrer laͤndlichen Bevoͤlke⸗ 2 auf jedes

kamen an Meiſtern und Gehuͤlfen zuſammenge⸗

Hunderttauſend der laͤndlichen evoͤlkerung

8 Weſtfalen und der Rheinprovinz Landhandwerker. Süegen

in Brandenburg und Pommern. 132

9b „.

Oſt⸗ und Preußen.... 115 der Prepi . era 62 Auch balten⸗ Fnncgher in faſt aͤhnlichem Verhaͤlt⸗ Ng.Sch das iſt, betreiben ihr Gewerbe in groͤ⸗ meiſter 8eheg.g kamen naͤmlich auf jedes Hundert Land⸗ in Weſtſalen und der Rheinprovinz 3636 11““ E1“ in Oſt dünd Weſt Preußen. .. .. 11 58 in der Provinz en .. 11 8

, wuͤrken hierbei auch andre Verhäͤltniſſe mit:

ſcheint das

r au ſeit Jahrhunderten Seͤdte bemüht waren, ſich den 1 88 und wie nachdruͤcklich ſie das Steuer⸗In⸗

lamen alſo treſſe auch hierin unterſtuͤtzte: ſo

fanden Grundherrn

Gemeinen auf dem Lande doch immer Vorwaͤnde 82 aane tel, Handwerker aufzunehmen und zu ſchuͤtzen, ſobald ſie wohlhabend genug wurden, Handwerkerarbeit in reicherm Maaße zu beduͤrfen. Auch wo der ſtrengſte Staͤdtezwang herrſchte, wohnten laͤngſt viele Handwerker, zum Theil im Verborgnen, auf dem Lande, wenn dasſelbe volkreich und wohlhabend war. Die große Zahl von Landhandwerkern, welche die preußiſche Regierung im Jahre 1742 in Schleſien, und im Jahre 1815 im Herzogthum Sachſen und in Schwe⸗ diſchPommern vorfand, beſtatigt dieſen Satz vollkommen. Auch entgeht keinesweges den Staͤdten alle diejenige Arbeit, welche Landhandwerker verfertigen: ein großer Theil derſel⸗ ben wuͤrde gar nicht verlangt werden, wenn er nicht ſo be⸗ quem und wohlfeil beſchafft werden koͤnnte, als es dem Land⸗ handwerker moͤglich iſt. Die Vertheilung der Landhandwer⸗ ker in Flecken und Doͤrfern iſt ein Bildungsmittel fuͤr die große Maſſe des Volks, die auf dem Lande lebt, indem ſie die Bequemlichkeiten und Annehmlichkeiten des Lebens, welche die wachſende Kultur erfindet, aus dem ſtaͤdtiſchen Leben in das laͤndliche uͤbertraͤgt, wohin dieſelben ſonſt nur ſpaͤt und ſpaͤrlich gelangen wuͤrden. Ein zahlreicher Handwerkerſtamm auf dem Lande vermehrt endlich ſelbſt den Verbrauch von ſtaͤdtiſcher. Handwerkerarbeit, da er ſo vieler Werkzeuge und Zuthaten bedarf, und an nicht wenige perſoͤnliche Genuͤſſe ze⸗ woͤhnt iſt, die nur aus den Werkſtaͤten und Laͤden der Staͤdte entnommen werden koͤnnen. Ueberhaupt aber kann das wahr⸗ haft ſtaͤdtiſche in wohlbeſetzten Werkſtaͤten betriebne Hand⸗ werk nur darin eine ſichre Begruͤndung finden, daß ſeine zahlreichen Gehuͤlfen nicht in der unbedingten Nothwendig⸗ keit bleiben, auch ohne hinreichende Kundſchaft und Verlag ſtaͤdtiſche Meiſter zu werden, wenn die Jahre herankommen, worin ſie nach Vernunft und Billigkeit einen eignen Haus⸗ ſtand verlangen. Das Land kann Viele aufnehmen, und bei ſeiner wohlfeilern Lebensweiſe mit kleinerm Erwerbe hinrei⸗ chend naͤhren, die in den Staͤdten nach wenig in ſchmaͤhlicher Duͤrftigkeit verlebten Jahren nur die Zahl der Almoſenempfan⸗ ger und Hospitaliten vermehrt haͤtten. Will und kann der ſtädtiſche Handwerker auch fernerhin der wohlfeilen Huͤlfe junger unverehlichter Geſellen nicht entbehren; will und kann der wohlhabende Buͤrger ſich nicht mit der lebensläͤnglichen Verſorgung derer befaſſen, deren Jugendkraͤften er zunäͤchſt ſeinen hoͤhern Erwerb verdankt; ſoll endlich das Gewerbe ſelbſt gegen die widernatuͤrliche Zerſplitterung bewahrt wer⸗ den, die aus der Verlegenheit, alternden Geſellen ein Unter⸗ kommen zu verſchaffen, entſteht: ſo wird es das Intreſſe der ſtaͤdtiſchen Handwerker und Gemeinen ſelbſt erfordern, daß die Anſiedelung der Handwerker in Flecken und Dorfern durch keine Beſchraͤnkung verkuͤmmert werde.

Dieſe Betrachtungen beziehn ſich nur allein auf die vor⸗ benannten Gewerbe. Es ſind die zahlreichen Klaſſen der We⸗ ber, als Tuchmacher, Raſchmacher, Leinen⸗, Baumwollen⸗, Seiden⸗Weber und Strumpfwirker ganz uͤbergangen; weil bei ihnen ein durchaus andres verhain findet. Der Webermeiſter wird entweder ſelbſt ein Fabrikherr, der eine betraͤchtliche Anzahl Stuͤhle beſchaͤftigt; oder er wird der Lohn⸗ arbeiter eines zabricheren in mannigfaltigen Abſtufungen der Abhaͤngigkeit: der mitlere Zuſtand eines ſelbſtſtaͤndigen wohl⸗ habenden Handwerkers paßt nicht mehr zu dem gegenwaͤrti⸗ gen Zuſtande der Weberei, die nur als Fabrikgewerbe noch preiswuͤrdige Waaren erzeugen kann.

Es haben aber auch die Zimmerleute und Maurer wegen der gaͤnzlich abweichenden Verhaͤltniſſe hier uͤbergangen wer⸗ den muͤſſen. Dieſe Handwerke haben nicht nur, wie bereits vorhin erwaͤhnt worden, einen anſaͤßigen verheuratheten Ge⸗ ſellenſtand; ſondern ſelbſt der Lehrling iſt bei ihnen ſchon ein Lohnarbeiter, und, tritt in der Regel nicht in das haͤusliche Verhältniß mit der Familie des Meiſters.

Auch die Ge , die mittelſt Muͤhlenwerken betrieden werden, ſind wegen ihrer abweichenden Stellung uͤbergangen worden: indem das Meiſterrecht hier nur von denen erwor⸗ ben wird, welche ſich in den Beſitz eines ſo betraͤchtlichen Grundſtuͤckes, als eine Muͤhle gewoͤhnlich iſt, ſetzen koͤnnen; oder doch wenigſtens als Disponenten dabei angeſtellt ſind. .

Endlich ſind auch diejenigen Handwerker und theils me⸗ chaniſchen Kuͤnſtler uͤbergangen worden, welche, viel weniger zahlreich als die vorbenannten, mehrentheils nur in großen und mitlern Staͤdten ihr Gewerbe betrieben; wie Beiſpiels⸗ weiſe Mechanici, Uhrmacher, Goldſchmiede, Kupferſchmiede, Guͤrtler, Zinngießer, Gelbgießer, Klempner, Drechſier, Kamme⸗ macher, Buͤrſtenbinder u. ſ. w.

Die Gewerbetabelle, welche von drei zu drei Jahren in den preußiſchen Staaten aufgenommen wird, t auch nur die Zahl der Weberſtuͤhle und der Muͤhlen, nicht aber auch