noch eine Ungewißheit uͤbrig laſſen. Der Conſtitutionnel macht bemerklich, daß die Koͤnigl. Verordnung keinen Termin anberaume, bis zu welchem die neue Rente nicht eingeloͤſt werden duͤrfe. Wir glauben, daß dies eine Lücke, aber keine Auslaſſung iſt; dieſe Luͤcke findet ſich indeß in dem Geſetze ſelbſt. In der That giebt der Artikel 1. dem Miniſter die Befugniß, nach demjenigen Satze und unter denjenigen Be⸗ dingungen zu negociiren, welche die Intereſſen des Staats⸗ Schatzes mit einer Erleichterung der Negociation am beſten vereinigen wuͤrden; man findet alſo darin nicht ausdruͤcklich die Ermächtigung, eine Garantie zu gewähren, deren Noth⸗ wendigkeit man nicht vorausgeſehen hatte, und welche nur durch das Geſetz ausgeſprochen werden kann. Daſſelbe Blatt bedauert, daß der Zeitpunkt, von welchem der Zinsgenuß der neuen Rente anheben ſoll, nicht lieber, ſtatt auf den 22. März auf den 22. Junt feſtgeſetzt worden ſey. Seine Bemerkung mag richtig ſeyn, in ſofern ſie die Erleichterung betrifft, die fuͤr den Staats Schatz daraus hervorgehen wuͤrde, daß die Zahlungen ſich nicht alle zu einer und derſelben Verfallzeit an⸗ haͤuften; ſie iſt aber nicht richtig hinſichtlich des Nachtheils, der fuͤr die Anteihe daraus entſtehen kann, daß der Zins⸗ genuß um drei Monate verſpätet wird. Indem der Zins⸗ genuß vom 22. Mäͤrz des naͤchſten Jahres beginnt, wer⸗ den diejenigen, denen das Geſchaft zugeſchlagen worden, am 22. Sept. den halbjährigen Zinſenbetrag erhalten; wäre der Genuß auf den 22. Juni angeſetzt, ſo wuͤrde der halb⸗ jährige Betrag erſt am 22. Dec. zahlbar ſeyn. Dieſe Be⸗ ſtimmung kann alſo die Ziffer der Submiſſion um nichts vermindern. Wir haben bisher die auf die Formen und die Bedingungen der Anleihe bezuͤglichen Bemerkungen gepruͤft und wollen jetzt einen Blick auf diejenigen werfen, welche die Anleihe ſelbſt angreifen. Man wundert ſich daruͤber, daß der Finanz⸗Miniſter, der bisher die außerordentlichen Ausga⸗ ben durch Köͤnigl. Bons gedeckt hatte, die Anleihe nicht bis zu der Zeit verſchoben habe, wo man ſich mit der Tilgung und Einloͤſung der 5procentigen Rente beſchäftigen wird. Eben darum, weil der Finanz⸗Miniſter ſich bisher mit der Ausgabe Königlicher Bons geholfen hat, deren Realiſi⸗ rung jeden Augenblick verlangt werden kann, mußte er ſich gegen die Verlegenheiten verwahren, welche fuͤr den Schatz entſtehen konnten, wenn man Zahlung verlangt hätte, die man freilich nicht verlangt, aber zu verlangen berechtigt iſt, und welche der Finanz⸗Miniſter zu decken verpflichtet iſt. Ueberdem iſt es wichtig, die durch die Ausgabe dieſer Bons entſtehende Huͤlfsquelle nicht mit Unbedacht zu benutzen. Sie müſſen aufbewahrt werden, um denjenigen Theil der ſchwehenden Schuld zu bilden, der bereits ſeine feſte Beſtimmung hat, und ſind nur als Mittel zu gebrau⸗ chen, um die Einnahme zu allen Zeiten des Jahres mit den Bebuͤrfniſſen ins Gleichgewicht zu ſetzen. Man fragt ſich, warum der Miniſter, da er doch Zprocentige Renten zun 86 hatte und zu wenigſtens 80 negoctiren konnte, es fuͤr noͤthig hielt, einen neuen Fond zu ſchaffen. Ohne Zweifel hat derſelbe, wie ein anderes Blatt bemerkt, geglaubt, daß es, wenn auch nur als Verſuch, nicht ohne Nutzen ſeyn wuͤrde, dem Publckum einen neuen Fonds darzubiegten, der ſowohl jetzt als kuüͤnftig Veranlaſſung zu neuen Combinatio⸗ nen gabe. Ohne der Entſcheidung ber wichtigen Frage über eine verlorene und wiedergefundene Milliarde vor⸗ greifen zu wollen, ſcheint es uns, daß der Miniſter weiſe daran gethan habe, die Gelegenheit zu vermeiden, dieſe Frage erneuert zu ſehen, und ſich auf eine Operation zu beſchrän⸗ ken, deren Ausfuͤhrung einſach iſt, und deren Reſultate leicht zu rechtfertigen ſeyn werden. Es iſt in der That hinltaͤng⸗ 1üc, wenn man bedenkt, daß die Iprocentige Rente zu 80 und ſelbſt zu 86 viel weiter vom Pari. Courſe entfernt iſt, als die Negociation der 4procentigen Rente unfehlbar von ſelbigem entfernt ſeyn wird. — Endlich fuͤrchtet man, daß die neue Anleihe den 3 Procenten nachtheilig werde und man ſcheint den Miniſter anzuklagen, daß er die Mittel verſäume, letztere in den Händen derer, die ſie empfingen, entweder durch Umſchreibung oder durch Indemnitaten zu verbeſſern. — Die 4procentigen Renten koͤnnen aber einer ſteigenden Bewegung der Zprocentigen nicht hinderlich wer⸗ den. Es werden ſich immer eine Menge Kapitaliſten finden, die ſich mit einem geringeren Zinſe begnuüͤgen, um auf eine Vermehrung des Kapitals zu ſpecultren. Andere werden ei⸗ nen hoͤheren Zins mit Unauftuüͤndbarkeit des Kapitals vor⸗ iehen. Beide Fonds können ſich nie einander in den Weg men. Vielleicht hat man Grund, ſich daruber zu wun⸗ dern, daß die Regterung, nachdem man ihr den Vorwurf ge⸗ macht, daß ſie allein der Zprocentigen Rente den Tilgungs⸗ f ihren jetzigen Standpunkt erhob, habe zu
Spantſchen Fahrzeuge ſind bereits vor dem 26. Sept.
Gute kommen laſſen, gegenwärtig angeklagt wird, die Mit⸗ tel zur Einlöſung jener Rente zu vernachläſſigen. Von den zum Ruͤckkaufe und Tilgung dieſer Rente beſtimmten Fonds iſt nichts zu anderen Zwecken verwendet worden, und mit⸗ hin der gerechten Gunſt, die ſie genießt, nicht der mindeſte Eintrag geſchehen.“
„Man hat,“ aͤußert der Conſtitutionnel, „das Ge⸗ ruͤcht von einer angeblichen Spaltung unter den Eigenthuüͤ⸗ mern unſers Blattes verbreitet; aus welchem Grunde, wiſ⸗ ſen wir nicht. Die Vorausſetzung iſt aber falſch: die drel Haupt⸗Redactoren, die Geſchäftsfüͤhrer und die gewohnlichen Mitarbeiter des Conſtitutionnel ſind immer noch dieſelben. Die groͤßte Einigkeit hat ſtets unter den Literaten geherrſcht⸗ die ihre Feder unſerm Blatte leihen, und am allerwentaſten wird dieſe Uebereinſtimmung in einem Augenblicke aufhöͤren — eine gewichtige Zeit be Zufammenwirken aller ihre
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Großbritanken und Ir dab.
London, 9. Dec. Vorgeſtern war große Cour Sr. Majeſtaͤt im Schloſſe von Windſor. Der Herzog von Clarence und ſämmtliche Miniſter waren zugegen. Hert Addington, der zum diesſeitigen Geſandten beim Hofe vo Madrid ernannt iſt, wurde dem Koͤnige vom Miniſter de auswärtigen Angelegenheiten vorgeſtellt. Es fand hierau die feierliche Bekleidung des Herzogs von Clarence mit de Wuͤrde des erſten Ritters und Groß⸗Kreuzes des Militat ſchen Bath⸗Ordens ſtatt; der Herzog von York war zulctz damit bekleidet geweſen. Herr Stratford Canning iſt zu Cwvil⸗Großkreuz deſſelben Ordens ernannt und hei dieſe Gelegenheit ebenfalls damit bekleidet worden. Nachdem die Audienz beendigt war und Se. Maj. ſich entfernt hatten, begab ſich der Herzog von Wellington nach Stowe zu einem Beſuche beim Herzog von Clarence.
Am ö5ten machte der Herzog von Cumberland einen Be⸗ ſuch deim Koͤnige in Windſor. Dem Vernehmen nach wer⸗ den Se. Koͤnigl. Hoheit nebſt Familie einen Fluͤgel des neuen Schloſſes von Windſor beziehen, ſobald Se. Ma. die Reſidenz im Pavillon gegen die des neuen Schloſſes vertauſcht haben werden. Naͤchſtdem aber iſt (der Windſor⸗ Zeitung zufolge) ein bedeutendes Grundſtuͤck im Windſer Park von Sr. Maj. neu angekauft worden und zwar dem Zwecke, um dem Herzoge von Cumberland einen Lande ſitz in der Nähe Sr. Maj. einrichten zu laſſen.
Im Geheimen Rath iſt vorgeſtern von Sr. Maſ. di
Proclamation zur Zuſammenberufung des Parlamenttz af den 4. Febr. k. J. unterzeichnet worden. Die geſtrige Ho †
Zeitung enthaͤlt dieſelbe und zeigt zugleich an, daß an
Herr Robert Gordon, unſer Botſchafter in Konſtantin zum Groß⸗Kreuz des Bath⸗Ordens ernannt worden iſt.
Aus Mexiko beſchen wir Nachrichten (üͤber NemPor⸗ die bis zum 10. Oct. reichen, folglich um 14 Tage 28* 899 als die (geſtern erwaͤhnten) direct eingegangenen. (S. 2 Man iſt ungemein erfreut daſelbſt uͤber die von den Spanterus littene Niederlage. — Die Diviſton von 500 Spanſeru le⸗ aus Newahrleans abgegangen war, um ſich ihren Landes 2 ten in Tampico anzuſchließen, zog bei der Ankunft die hg⸗ lamentair⸗Flagge auf und unterhandelte ſo mit dem „ als ſie von der Capitulation des General Barrahas 5 richtet wurde, wandte ſie ſogleich die Seen und kchrte egg Havana zuruͤck. Alle fruͤher in Tampico beſindlich gewe nach
Havana zurückgeſegelt. au ba Das geſtern aus angekommene Poſtſchi⸗ Zeitungen aus zum 30. Sept. mitgebracht⸗ da jedoch die Kammern bekanntlich nicht mehr ver⸗ g ſind, ſo enthalten dieſe Blätter nichts wetter als Aneuoge aus Reden, die vor dem Schluſſe der Seſſton gehalten zum
den ſind, und Rotizen üder die Vorhercitungen, d Empfange der kuͤnftigen Kaiſerin getroffen werden. Unſer Conſul in Panama hat unterm 25. vas. 8* berichtet, daß die Peruaniſche Regierung ein am 11. Jrrh v. J. erlaſſenes Geſetz, durch das die Einfuhr ſolcher wan kel, die einem Zolle von 90 pEt. unterworfen warene e verboten worden, wieder aufgehoben habe, und 1n gehase dieſes Geſetz nicht die von ihm erwartete Wirkung häͤtte. bebene In der City waren geſtern und heute ſehr 2 Gerüchte von einem Ruͤckfalle verbreitet, den 8 Courler Rußland in ſeiner Krankhezt erlitten habe. D 8
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