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Deputation war, . zu Gunſten Georgiens angegebenen Gruͤnde einleuchtend und überzeugend ſeyen, ſie ſich uͤbrigens auch zur Abreiſe fertig emacht hatte und ſehnlichſt nach Hauſe zu kehren wuͤnſchte, ſo hielt ſie es fuͤr unnoͤthig, auf jenes Schreiben zu antworten. Die auffallende Ausdehnung, die der Secretair des Kriegs⸗ weſens dem Souverainitaͤts⸗Rechte Georgiens giebt, erſcheint als ein deutlicher Verſuch, in unſeren politiſchen Rechten eine Neuerung zu bewirken, und iſt darauf berechnet, in unſere Verhältniſſe mit der Ober⸗Verwaltung auf eine ernſtlich ſtoͤ⸗ rende Weiſe einzugreifen. Georgien hat zur Vermehrung un⸗ ſerer Beſchwerden uͤber ſo viele uns widerfahrene Beeintraͤch⸗ tigungen von Seiten ſeiner uͤberlaͤſtigen und S. wohner vor Kurzem noch Anſpruͤche auf einen großen d hei unſeres Gebietes gemacht, und zwar unter dem laͤcher ichen Vorwande, daß die Vereinigrten Staaten ihn durch — mit Me. Intoſh und ſeinen Gefaͤhrten bei den Indianiſchen Quellen abgeſchloſſenen Vertrag an ſich gekauft ee r darauf füͤr ſeine Beſitzungen eine ſogenannte „ 8 i⸗ nie“ durch unſer Gedier gezogen. Es iſt nur zu bekannt, daß viele Bewohner von Georgien ſchon fruͤher in unſer Land eingedrungen waren, daß ſie ſich ſchreiende Angriffe auf die Perſonen und das Eigentuhm unſerer an den Graͤnzen woh⸗ nenden Mitbuürger erlaubten, in der Vorausſetung, wir wuͤr⸗ den auf Befehl der Regierung der Vereinigten Staa⸗ ten unſer Land raͤumen muͤſſen; es iſt bekannt, daß einige Politiker Georgiens feſt bei den eben ſo ungegruͤndeten als beeintraͤchtigenden Anſpruͤchen an unſer Gebiet beharrten, um wenigſtens die von uns beabſichtigte Verweiſung ihrer bei uns eingedrungenen Mithuͤrger zu verzoͤgern; und daß man endlich durch ein auf Hinterliſt, Gewalt und Unter⸗ drückung beruhendes, gegen die an den Graͤnzen wohnenden Cherokeſen, gerichtetes Syſtem letztere zu bewegen hoffte, ihre fleipig
egebzuten 2egeepacf an verlaſſen, und ſich in das Innere des Landes zurückzuziehen, ja am nde a. die Na⸗ Ronal⸗Verwaltung zu zwingen, die in Anſpruch genommenen Ländereten den Vereinigten Staaten zum Beſten Georgiens abzutreten. Ihr werdet aus einem an mich gerichteten und die Abſchrift eines Schreibens des Kriegs⸗Secretairs enthal⸗ tenden Briefe des Oberſten Montgomery erſehen, daß die Vollſtreckung des Befehls zur Verweiſung der in unſer Ge⸗ bier eingedrungenen Georgier aufgeſchoben worden iſt, bis er (der Secretair) in Kenntniß der Lhürſachen geſetzt ſeyn wuͤrde, die jenes Eindringen veranlaßten. In den Archiven der Vereinigten Staaten ſind Dokumente vorhanden, die hin⸗ läͤnglichen Stoff liefern, um die Welt davon zu uͤberzeugen, daß das beſprochene Land den Cherokeſen gehoͤrt; daß die Graͤnzlinie zwiſchen letzteren und den Creeks definitiv und zu gegenſeitiger Zufriedenheit eeſſtgeſetzt worden iſt; und daß dar⸗ üͤber Vertraͤge mit den Vereinigten Staaten exiſtiren, die von Seiten Georgiens anerkannt und befolgt worden ſind. Das von dem Secretair des Kriegesweſens in dieſer Angele⸗ genheit beobachtete Verfahren erſcheint befremdend, indem Ihr aus den Euch mitgetheilten Dotumenten erſehen werdet, daß die unbegruͤndeten Anſpruͤche Georgiens auf unſer Land durch die Depntatidn zu ſeiner Kenntniß kamen und daß die Regierung nichts weiter darauf that, als von Seiten des Prüſidenten die beſtimmte Verſicherung zu geben, daß die in Kaſer Gebiet eingedrungenen Georgier es wieder raͤumen ſoll⸗ ten. Daß dieſe Raͤumung wider alles Erwarten verzoͤgert wuürde, geſchah, um die Einwanderungen aus Georgien zu be⸗ guͤnſtigen, woövon die Folgen fuͤr unſere Mitburger an den Graͤnzen nicht anders als ſehr nachtheilig werden muͤſſen. Den in Anſpruch gemommenen Theil unſeres Landes haben wir von jeher unbeſtritten und in Frieden beſeſſen. Durch den Vertrag mit den Creeks an den Indianiſchen Quellen, auf den ſich Georgien beruft, wurden den Vereinigten Staaten
nur die Ländereien abgetreten, welche die Creeks innerhalb der
durch Verträge beſtimmten Graͤnzen Georgiens bewohnten.
Ein ſputer in Waſhington abgeſchloſſener Vertrag erklaͤrte
übrigens den eben erwäͤhnten fuͤr Null und nichtig, als auf Suͤnde beruhend und durch Unbilligkeit abgefaßt. Vermoͤge dieſes Vertrages wurde die Cherokeſiſche Graͤnze und die un⸗ Staaten vorgenommene
daß die vom Secretair des Kriegsweſens
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Vermeſſung anerkannt. Das von den Agenten der Regie⸗ rung eingeſchlagene Verfahren, ſich bei Anwerbung von Ein⸗ wanderern in Arkanſas, geheimer Agenten zu bedienen, um dieſen Einwanderern Vortheile einzuraͤumen, die ſie nie beſa⸗ ßen, und auf die ſie fruͤher niemals Anſpruch gemacht hatten, iſt ganz darauf berechnet, die Ruhe und den Frieden unſerer Mitbuͤrger zu ſtoͤren. Man behauptet als ganz gewiß, daß die Einwanderer durch Regierungs⸗Beamte ermuthigt worden ſind, einen Theil ihrer Beſitzungen anderen .-, des der Vereinigten Staaten abzutreten, um durch eine neue Klaſſe von aufgedrungenen Beſitzern unſere friedlichen Mitbuͤrger auf ihrem eigenen Grund und Boden zu quaͤlen und zur Laſt zu fallen. Es iſt nothwendig, daß Ihr Maaßregeln ergreifet, um die Anſiedelung dieſer Letzteren zu verhindern. Im 8ten Artikel des Vertrages von Holſton von 1791 heißt es: „Wenn irgend ein Buͤrger der Vereinigten Staaten oder ein anderes Individuum, das kein Indianer iſt, ſich irgendwo im Chero⸗ keſiſchen Gebiete anſiedelt, ſo ſoll ein ſolches Individuum des Schutzes der Vereinigten Staaten verluſtig gehen, und von den Cherokeſen nach Gutduͤnken beſtraft werden duͤrfen.“ — Zu Curer Nachricht uͤberreiche ich Euch die Abſchrift einer Mittheilung Sr. Excellenz des Gouverneurs von Tenneſſee, Hrn. W. Carroll, die derſelbe in Folge der ihm von dem Secretair des Kriegsweſens ertheilten Inſtructionen gemacht hat, desgleichen auch Abſchrift der hierauf von dem ausuͤben⸗ den Räch erchelten Antwort. Es ſcheint, als naͤhere ſich mit raſchen Schritten eine Kriſis, die das endliche Schickſal unſe⸗ rer Nation feſtſtellen wird. Die Erhaltung und die Wohl⸗ fahrt des Cherokeſiſchen Volkes ſteht auf dem Spiel und die Vereinigten Staaten muͤſſen bald die Entſcheidung herbei⸗ fuͤhren. Wir koͤnnen dabei nichts anderes thun, als unſere Blücke mit Vertrauen auf die Treue, den Glauben und den Edelmuth der Ober⸗Verwaltung richten, die ſich zu freien und republikaniſchen Grundſaäͤtzen 18 und feierlich verpflich⸗ tete, uns Recht angedeihen zu laſſen und uns zu beſchuͤtzen. Un⸗ ſere gegenſeitigen Vertraͤge beruhen auf einer verfaſſungsmaͤßigen Baſis, und ſo lange Friede und guter Glaube obwalten, darf keine Macht, außer der Cherokeſiſchen Nation und den Ver⸗ einigten Staaten nach getroffener gegenſeitiger Uebereinkunft ſie geſetzlicher Weiſe veraͤndern. Es haͤngt mithin, um unſere alten heiligen Rechte aufrecht zu erhalten, Vieles von unſerer Einigkeit in Sinn und That ab. In unſeren Verhandlun⸗ gen uͤber dieſen Gegenſtand muͤſſe immer die Feierlichkeit vor⸗ herrſchen, die deſſen hohe Wichtigkeit verdient. Sollten aber die Vereinigten Staaten gegen alles Erwarten ihr feierliches Verſprechen, uns zu beſchuͤtzen, zuruͤcknehmen, ihr gegebenes Wort brechen, uns des Rechtes, uns ſelbſt zu regieren, be⸗ rauben, und uns aus unſerem Gebiete vertreiben, dann koͤnnen wir, durch unſer Ungluͤck tief gebeugt, mit Grund ausrufen: „Es iſt kein ſicherer Wohnplatz mehr füͤr uns vorhanden, und ver⸗ ſchwunden iſt jede Hoff mr. * iſt Hoffnung, daß die Vereinigten Staat in den wuͤſten Flaͤchen ,— 2 ſten Floͤchen des Weſtens ſich gerechter und zuver⸗ läͤfſiger gegen uns zeigen werden, als ſie auf dem vom gro⸗
Boden thaten.“
ßen Schoͤpfer unſeres Daſeyns uns angewieſenen Grund
Ino. Roß, erſtes Oberhaupt. Geo. Low rey, Aſſiſtent des erſten Oberhaupts.
Geſtern wurden hier an der Börſ⸗ t a2 ſe zwei D ſehr wohlfeil, näͤmlich zu 7750 und zu 809 Dedeeſtee Auktion -g die Dongpfmaſchine des 8 ein hatte dem erſten Ei 1 büee e ſten Eigenthuͤmer 10,000 Dollats ge⸗ In dieſen Tagen wurde ein M. 3 Kann, 824 Baumwollen⸗Spinnerei in Brand geſteckt hatte 8 öder zu einſährigem Gefaͤngniß und zu ei 22 von 1000 Dollars verurtheilt; außerdem mußte Ohren — .=5 de Säirn erheelt en und er eine Brandmarke auf der
Ein hieſiger ausgezei
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* 2 vüscge za von 500 Dollare vn ſte, in Indien ſpielende die,
mie iſt ſeßt von ein ragöͤdie, ausgeſetzt. Dieſe 9
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zur Allgemeinen Preußiſchen Staats⸗Zeitung Nr. 361.
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