1819 / 85 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 23 Oct 1819 18:00:01 GMT) scan diff

die Spitze bringt; und da er selbst das Geschäft kennt, so kann er leicht diezenigen unterscheiden“ die sich auszeichnen. Indem er ihnen nun in Inspek⸗ tionsstellen Gelegenheit giebt, zu zeigen was ste ver⸗ mögen, so läßt er sie bald zu höheren Stellen heran⸗ reifen. Wir haben öfter gesehen, daß, wenn irgend ein Deparrement war, wo es mir der Verwaltung

nicht vorwärts wollte, der General⸗Direktor die Sache gleich dadurch ins Gleiche brachte, daß er ein ausge⸗ zeichnetes Talent in diesem Departement zum Direk⸗ tor machte. 1 22 *

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Dieses waren die Einrichtungen, so zur Zeit der

Französischen Verwaltung auf dem linken Rheinufer in Hinsicht der Getränksteuer stattfanden.

Vergleichen wir nun hiemit die neu eingeführten, so finden wir in diesen gleich den Unterschied, der aus der Verschiedenheit des Princips herrührt, daß der Zahlende die Steuer gleich vorschießen muß und nicht blos Steuerempfänger ist, wie bei der Fran⸗ zösischen Einrichtung, wo der Konsument erst an den Wirth bezahlte und der Wirth das Gezahlte an die Regie ablieferte. Obgleich die Sätze bei der neuen Einrichtung viel niedriger sind wie früher, so macht dieser Umstand doch schon einen bedeutenden Unterschied.

Besonders ist dieses bei der Weinsteuer merkbar, obgleich diese sehr viel geringer wie die ist, so früher bezahlt wurde. Alle Weingegenden sind arm, die Ur⸗ sache dieser Armuth liegt theils in den ungleichen Erndten, da der Weinbau bei weitem häufigeren Mis⸗ jahren unterworfen ist als der Fruchtbau, theils in der sehr großen Bevölkerung, so aus der kleinen Ak⸗ kervertheilung hervorgegangen. Die Weingegenden würden daher eben so arm seyn, wenn man auch gar keine Steuer von ihnen nähme, aber die Bevölkerung würde sich noch etwa um ein Zehntel vermehren.

Eine Moststeuer *) scheint nun auf den ersten An⸗ blick diejenige zu seyn, die der Weinbauer am leichte⸗ sten aufbringen kann, weil er sie nur dann zu bezah⸗ len hat, wenn wirklich Wein wächst, und nach Maasgabe daß der Herbst ½ 8 oder 5 ist, wohin⸗ gegen er die Grundsteuer oft mehre Jahre hinter⸗ einander von seinen Weinbergen geben muß, auch wenn ihm nichts wächst. Allein wenn man be⸗ denkt, daß die Grundsteuer schon eine Konsumtions⸗ steuer ist, so auf der Erzeugung der Lebensmittel ge⸗ legt worden, so scheint es unbillig, daß der Weinbauer von seinem Produkte noch eine zweite Konsumtions⸗ steuer bezahlen soll, die der Kornbauer von dem seini⸗ gen nicht giebt. Doch ist dadurch, daß er sie erst 6 Monate nach der Weinlese abzuführen hat, wo er den größten Theil seines Weinvorrathes schon ver⸗ kauft, ihm wieder eine große Erleichterung gegeben. Uebrigens ist sie nicht geringe, da sie von den gewöhn⸗ lichen Weinen auf die Ohm 1 Thl. beträgt, welches etwa 16 Procent vom Rein⸗Ertrage der Weinberge seyn mag. Denn so wie man annimmt, daß dort, wo im Ackerlande der Boden für die zweite Garbe verpachtet ist, die Kulturkosten gerade die Hälfte des ganzen Ertrages betragen, so muß man annehmen, daß in den Weinbergen die Kulturkosten zwei Drit⸗ tel des ganzen Ertrages betragen, weil die meisten

*) Die Gesetzgebung hat die Moststeuer, welche der Staatskaße nur eine unbedeutende Einnahme liefert, nur auf den Grund gutachtlicher Aeuserungen sachkun⸗ diger und erfahrner Maͤnner, Ingeborner der Ge⸗ gend, aufgelegt. Es ist besonders dafuͤr angefuͤhrt worden, daß in jenen Gegenden der Landwein das Bier und den Brantwein zum Theil ersetze und das n der Besteurung des Landweines eine Gleichstellung

it den anderen Getraͤnken liege. Einen Ersatz der

Steuer werde der Produzent auch reichlich in der zehn⸗ ach so hohen Besteurung des eingehenden fremden

eines finden. Uebrigens hat die Abgabe in den Pro⸗

inzen Brandenburg und Schlesien seither schon be⸗ anden, wie auch schon unter Trierscher Regierung

in Fixum von 5 ½ Gr. fuͤr den Eimer erhoben worden.

Es ist allerdings nicht zu leugnen, daß in Jahren

einer Fuͤlle, wie das gegenwaͤrtige, der Betrag der Steuer selbst und der Vorschuß den gewoͤhnlich nur ar⸗ mmen Weinbauern beschwerlich falle; in solchen Faͤllen aher wird die Regierung sehr leicht und willig Reme⸗

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Pachtungen also geschloßen werden, daß der Eigenthüt mer die dritte Traabe erhält. Wenn nun die Ohm von den gewöhnlichen Weinen, so mit elnem Thaler versteuert werden, mit 18 Thl. bezahlt wird, so sind hievon 6 Thl. reiner Ertrag, von dem 1 Thl. übgabe bezahlt wird, also ein Sechstel. Die Moststeuer, so also 16 Procent beträgt, ist mithin noch etwas höher als die Grundsteuer im ehemaligen Rhein⸗ und Mo⸗ sel⸗-Departement, in welchem unser meister Weinbau ist. Denn nach den katastrirten Kantonen betrug in diesen die Grundsteuer 15 Procent des Rein⸗Ertrages oder der mittleren Pachtpreise.

Die Brantweinsteuer wird wahrscheinlich vortheil⸗ haft auf die Fabrikation wirken, indem sie die Leute veranlaßt, über ihr Geschäft nachzudenken und sich beßer einzurichten. Die Brantweinbrenner lernen jetzt in 6 Monaten mehr als sie sonst in sechs Jahren noch nicht gelernt hätten. Dieses war die Meinung eines sehr geschickten Brantweinbrenners. Auch ist es vortheilhaft, daß die kleinen ausscheiden, weil diese oh⸗ nehin nur Mehl und Kartoffeln verderben, und durch die schlechte Waare, die sie machen, immer die Preise heraborücken. Gewöhnlich machen diese aus 100 Pfd. Kartoffeln 1 bis 2 Maas Brantwein weniger als die großen. Dadurch, daß diese ausscheiden, leidet der Ak⸗ kerbau nicht im geringsten. Indem diese ihre Karrof⸗ feln an die großen verkaufen, so bekommen sie Geld, und indem sie das Gespühl wieder von diesen kaufen, so bekommen sie Viehfutter. So werden sich wenig⸗

stens am Rheine in dem sehr getheilten Ackerboden.

die Verhältniße stellen, da man es jetzt schon häufig sindet, daß eine Brantweinbrennerei Viehmastung hat, und eine daranstoͤßende, keine, indem sie es vor⸗ theilhafter findet, ihr Spülicht zu verkaufen.

Die Steuer aufs Malz wird wenig empfunden werden, da sie sehr geringe ist, doch haben die Wirthe angefangen, die Bierpreise so zu erhöhen, daß ste das Doppelte von dem erhalten, was die Steuer kostet. Diese unverhältnißmäßige Preiserhöhung ist immer eine Folge neuer Steuern, weil nun die Leute einen Vorwand haben, mehr zu nehmen als früher. Nach einiger Zeit stellt sich indeß durch die Konkurrenz das richtige Verhältnis von selber wieder her, da der Fruchtpreis ohnehin nun mehr als 16 Gr. (so viel

beträgt sie auf 100 Pfd. Malz) von einem Jahr aufs

andere wechselt, und die mittlere Preiserhöhung der Lebensmittel, so durch die Steuer veranlaßt worden, beträgt dann gerade so viel, als die Steuer beiräͤgt, die nun als eine konstante Größe erscheint.

Das Gesetz vöom 26. Mai 1818 umfaßt die Be⸗ steurung ausländischer Prooukte und Fabrikate. Das

Gesetz vom 8. Febr. 1819 umfaßt die Besteurung der inländischen. nur einen Theil ausmachen, wird denselben Gang neh⸗ men, den das Französische genommen, an deßen Stelle es auf dem linken Rheinufer getreten ist. Es wird

von Anfang große Verwaltungskosten und eine geringe

Einnahme bieten, dis nach und nach seine Mangel aufgefunden und verbeßert werden. Die Verwaltungs⸗ kosten des Französischen Steuersystems betrugen von Anfang über 30 Procent der Einnahme. b System zu seiner Vollendung gekommen, so betrugen sie nur noch 15. Man versichert, daß das Steuer⸗ system so Agar in Neagpel einführte, mit einer solchen statistischen Uebersicht über die Natur der Gesell schaft und des Landes für das es bestimmt, entworfen wor⸗

fang nur 15 Procent gekostet.

den, daß die Verwaltung der Steuern, gleich von An⸗

Der Herr Geheime Regierungsrath Grano, der

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nach dem heutigen officiellen Artikel dieser Zeitung

zum Mitgliede der in Maynz niedergesetzten Central⸗

Untersuchungs⸗Kommißion von Sr. Majestät ernannt worden ist, war in den Jahren 1794 bis 1815 theils als Kriminalrath bei dem Pommerschen Kriminal Kolle⸗ gium zu Stettin, theils als Justiz⸗Kommißarius bei

dem dortigen Königl. Oberlandesgerichte (vormals Re⸗ gierung) angestellt. Im Jahr 1815 ward er, da er in

diesen Amtsverhältnißen mit Auszeichnung gedient hat⸗ te, an die Königl. Regierung zu Berlin als Rarh und Justitiarius berufen, in welcher Eigenschaft er seitdem mit den verdientesten Beifall beschäftiget worden ist.

Das neue Steuersystem, von dem beide

Als das

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Kgronik des Tages. Berlin, vom 23. Oktober. Se. Majestät der König haben der von dem General⸗Major Grafen Henckel von Donnersmarck und deßen Ehegat⸗ tin an Kindes Statt angenommenen Pauline Helene Leopoldine Therese v. dem Knesebeck, den Namen, das Wappen und den Stand des gräflich Henckel von Donnersmarkschen Geschlechtes zu ertheilen

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Ausland.

Paris, vom 16. October. Eine Koͤnigl. Verord⸗ nung vom 14. d. ruft die beiden Kammern auf den 15. Nov. zusammen

Der Kriegsminister hat dem Könige bereits auf⸗

gewartet. Es scheint mit seiner Gesundheit beßer zu gehen. Die Regierung läßt den Ueberfluß der diesjährigen Ernte zum Aufhäufen für das öffentliche Bedürfnis benutzen; auch sollen die Bäͤcker in den großen Städ⸗ ten verpflichtet werden, Vorräthe anzuschaffen.

Der General⸗Lieutenant Graf Sebastiani und

Herr Raniolino aus Ajäaccio sind zu Abgeordneten für Korsika gewählt worden. Die Waͤhlversammlung des Cher⸗Departemnts ist auf den 31. d. zusammen berufen, damit an die Stelle des verstorbenen Baron Augier ein Abgeord⸗ neter gewählt werde.

Die Prinzeßin von Wallis ist unter dem Namen iner Gräsin Oldi in der Nacht vom 11. zum 12. d. zu Lyon angekommen, um sich nach England zu be⸗ geben. Sie wurde, nach dem Moniteur, schon am 15. zu Paris erwartet.

London, vom 12. Oktober. Eine große Zahl rechtlicher Einwohner von Manchester wird dem Prin⸗ zen Regenten noch heut eine lebhaft abgefaßte Ad⸗ reße überreichen, worin sie sich sehr mißbilligend über ie Schmähuugen äusern, welche man wider die dor⸗ igen Obrigkeiten in Bezug auf ihre am 16. August enommenen Maasregeln sich in Libellen, in gerichtli⸗

en Anklagen und in Volksversammlungen erlaubt,habe. Briefe aus Madrid vom 23. September melden ie Ankunft der Amerikanischen Fregatte Hornet mit Depeschen für den Amerikanischen Gesandten. Man hat dem Ueberbringer dieser Depeschen erlaubt, zu Kadix ans Land zu kommen, aber um nach Madrid üu gehn erwartet er specielle Befehle, da er in Rück cht auf die wegen des gelben Fiebers genommenen

aagsregeln nicht weiter kann.

Der Englische Admiral Frecmantle und der ranzösische Vice- Admiral Lurein sind mit ihrem sereiesten Geschwader am 3. Sept. vor Algier ange⸗

ngt. Am 5. begaben sich die beiden Admirale zum

Amtliche Nachrichten.

Justizrath Krause zu Liegnitz zum Rathe bei dem Oberlandesgerichte zu Glogau allergnädigst zu beför⸗ dern geruhet.

Des Königs Majestät haben den bisherigen Regierungs⸗Asseßor Brandt zu Minden, zum Regie⸗ rungsrathe bei der dortigen Königl. Regierung zu er⸗ nennen, und das in dieser Eigenschaft für ihn ausge⸗ fertigte Patent allerhöchstselbst zu vollziehen geruhet.

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Zeitungs⸗Nachrichten.

Dey, um ihm im Namen ihrer Souveraine anzudeu⸗ ten, daß man den Afrikanischen Seeräubereien nicht länger nachsehen werde, und daß er sich die Grund⸗ sätze gesitteter Nationen zu eigen machen müße. Der Dey begnügte sich, ihnen zu antworten, daß er schlech⸗ terdings von dem nichts verstehe, was sie ihm sagten, und daß sie Algier nur ohne Weiteres verlaßen möchten.

Das Parlament wird am 23. Nov. wieder eröffnet.

„Madrid, vom 5. Octob. Auf der Insel Leon ist das gelbe Fieber im Abnehmen, denn am 15. v. M. waren 1086 Kranke, am 24. v. M. nur noch 495. Auch in Kadix scheint der schlimmste Zeitpunkt vorüver. Am 29. v. M. waren a075 Kranke und 62 Todte. Cdiclane und Puerto⸗Santa⸗Maria leiden gleichfalls. Rota und Perez kann man auch nicht frei nennen, doch waren nach den letzten Nachrichten nur 5 Kranke in jeder dieser Städte. Aber in Sevilla haben sich schon am 19. v. M. unerwartete Spuren in der Vor⸗ stabt geäusert. Am 24. waren daselbst 33 Kranke, von denen 10 gestorben. Die übrigen Städte der Küste und des Inneren sind bis jetzt verschont.

(Der Armee erwähnt die Zeitung von Madrid nicht, aber nach Briefen aus Bayonne in Französischen Zei⸗ tungen muß man schließen, daß die Armee autgelöst sey, weil die Spanische Regierung die strengsten Maasregeln angeordnet haben soll, daß die Soldaten, die in das In⸗ nere des Landes gehen, die Krankheit nicht verbreiten.)

Bayonne, vom 5. Oktober. Die junge Köni⸗ gin von Spanien ist am 30. in der Nacht hier ange⸗ kommen, und hat uns am 2. d. wieder verlaßen. Am Bidaßoa wurde sie von dem gemeinschaftlichen Freu⸗ denruf der Franzosen Und Spanier empfangen. Der Strom war mit Barken und beibde Ufer mit Zuschauern angefüllt. Zu Irun entließ sie das Gefolge, das sie aus Dresden begleiret hatte. Diese Trennung ver⸗ breitete über ihre Züge einen Ausdruck von Schwer⸗ muth, die sie nicht verbergen konnte. Ihre Sachst⸗ schen Hofdamen uͤnd Kammerherrn sind bereits hier wieder angekommen.

(Nach anderen Französischen, doch unverbürgten Nachrichten wird die Königin nur bis Burgos gehn, da man wegen des gelben Fiebers auch in Madrid Be⸗