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“ ““ 8 8 1 W Wö E 1““ n - 8. f an. 111A4A2*X“ — 8 Wien, vom 11. „Die Nachricht vom lippine Sophi eErnestine, geborne Gräfin von 1111AXAX“ - beachtet bleiben, oder, in so weit d † Tode des Generals Marguis v. Chasteler ist nicht Yfenburg⸗Philippseich. Sie war am 1. Nov. zu einer provisorischen Executions⸗ Ord⸗ ligten Bundesstaate selbst angewendeten Mittel nicht gegründet gewesen; doch war er zu Venedig gefähr⸗ 1744 geboren. nung in Bezug auf den zweiten Artikel zureichend sind, die militairische Assistenz durch in II1M“” lich krank. Dagegen ist zu Brünn der General der Hamburg, vom 16. Oktober. Mehre Ankäufe der Bundes⸗Akte. Gebiet des Staates einrückende Bundestruppen erfolgt. Kavalerie und kommandirender General in Mähren von Märkischem Waizen zur Versendung nach Eng⸗ Art. 1. Bis zur Abfaßung einer definitiven, in Die Bundesversammlung hat, nach den obwalten⸗ und Schlesien, Graf von Klenau, 3 land und von Mecklenburgischem zu eignem Bedarfe, allen ihren Theilen vollendeten Exekutions⸗Ordnung den Verhältnißen, und auf einen vorhergegangenen jahre verstorben. b d haben die Preise, wenn auch nicht gesteigert, doch auf oll die Bundesversammlung durch gegenwärtige pro⸗ Kommißions⸗Antrag, sowol die Zahl der zu stellenden
Auch starb hieselbst der Prinz Friedri G ihrem letzten Standpunkte erhalten. Dagegen ist bei visorische Einrichtung befugt und angewiesen seyn, Truppen, als die zu deren Stellung verpflichteten Bun⸗ bert von Hohenzollern, aus dem Hause H den fortdauernden Zufuhren jeder neue Verkauf des allen ihren Beschlüßen, die sie zur Erhaltung der in⸗ desstaaten zu bestimmen.
gen, Premier⸗Rittmeister von Grosfürst K. Roggens mit ferneren Aufopferungen der Eigner ver⸗ neren Sicherheit, der öffentlichen Ordnung und zum Der Rückmarsch der Truppen geschieht nach erfolg⸗
tin Kuiraßier, im 2 7sten Jahre seines Alters. knüpft. Nach Hafer wird lebhaft gefragt. Scchukze des Besitzstandes (bis zum betretenen rechtlichen ter und gehörig versicherter Vollziehung der Bundes⸗
Konstantinopel, vom 10. September. Der Zu Amsterdam war es na den Berichten vom oder gerichtlichen Wege) zu faßen sich für hinlänglich beschlüße. ft enn 8 st 9 ßt und berechtigt hält, die gehörige Folgeleistung Art. 8. Liegt der Grund der Nichtvollziehung der
Statthalter zu Wan (an der Persischen Gränze im 12. d. mit Polnischem Waizen angenehm, Roggen veranlaßt : Liegt der
ehemaligen Iber⸗Armenien oder Turkomanien) Der⸗ aber war stark ausgeboten. und. Vollziehuag ef nachfehengane ie 8 . Bunsess scenats Rehen ee . betheilig⸗ wisch Pascha, war wegen Bedrückungen entsetzt wor⸗ 8 . jserl. 1 Ue 32 - 1 en Bundesstaats⸗ egierung, die Bundes eschlüße zu weisch te sich aber dagegen em vber, and die Festung I. 8 Fag. Ts eee. sammlung, jedesmal für den Zeitraum von sechs Mo⸗ vollziehen: so erfolgen Dehortatorien, und wirkliche an wieder eingenommen. Der Großherr hatte den Fichische Pntersuchungs⸗ -b sist gestern hier naten, aus ihrer Mitte eine Kommißion von fünf Mit⸗ militairische Vollziehung auf die in dem vorhergehen⸗ Gouverneur von Itschil, Mahmud Pascha, wi⸗ angekommen. 1 Sehr auch während der Ferien in Thätig⸗ 8 eesehee Art, 1 8 Hghs daß der ihn befehligt, der ihn auch besiegt und seinen ichte v ei 1 ieselbe gegen die egierung des Bundesstaates selbst In den letzten Tagen des vorigen Monats sind abgereist. Der Preußische Kommißarius, Herr Ge; richte, Propositionen und Anfragen, welche auf die Die Kosten, welche den Zweck der noͤthwendig ge⸗ der Mufti, Mustafa Aaßim Eßendi (der einer S. a- Recdenncerath Grano 8066 üsse a⸗ Vollziehung der gefaßten Beschlüße Bezug haben. wordenen militairischen Vollziehung nicht überschrei⸗ der angesehensten Familien der Ulemas angehört und ein in Begleitung des Fechrendarius Dambach Pro⸗ Art. 4. Die Kommißion theilt nach erstattetem ten dürfen, und blos auf den wirklichen Aufwand zu Mann von Ehre und Kenntnißen seyn soll) der Mi⸗ tokoufüͤhrers.) .an 88b . Vortrage in der Versammlung, während der Ferien beschränken sind, hat der ve heiligte Bundesstaat zu nister des Inneren, der Reichsmarschal und der Ober⸗ 8 — I 88 aber unmittelbar, den betheiligten Bundesstaaten, durch tragen. Auch ernennt in diesem Falle die Bundesver⸗ Ceremonienmeister entsetzt, der erste Admiral der Flotte Neu⸗ Strelitz, vom 21. Oktober. Se. Königl. deren Bundestag⸗Gesandten oder die Substituten der⸗ sammlung eine Special⸗Vollziehungskommißion, welche aber, wegen Verdachtes die letzten Unruhen begünstigt Hoheit der Großherzog, und die Großherzogliche Fa⸗ selben, alles dasjenige mit, was sich auf den unter⸗ die Exekution leitet, und über den Gang derselben an zu haben erdroßelt worden. Der neue Mufti, Had⸗ milie sind durch die glückliche Entbindung der Frau bliebenen oder unvollständig erfolgten Vollzug der Bun⸗ die Bundesversammlung berichtet. “ schi Halil Efendi, ein Greis von 75 Jahren, kam Großherzogin Königl. Hoheit von einem Prinzen er⸗ desbeschlüße bezieht, und erwartet, wenn aus solchen “ — 88 8 sch (htaßischer Sklaven⸗Knabe ins Serail. freuet worden. “ Anzeigen hervorgeht daß in einem gegebenen Falle die Aeber die Jury in Frankreich. 8 der Moldau zurückgekommene Fürst Karl ilse In 1 d. Beschlüße unvollzogen geblieben oder unvollständig voll⸗ Zu den Gebrechen ihrer Justizverwaltung, und zu Kallimachi ist von dem Großherrn über seine Amts⸗ 11166“ nland.⸗ . zogen worden sind, innerhalb eines nach Beschaffen⸗ den wesentlicen Mängeln ihrer verfaßungsmaßigen verwaltung besonders belobt und mit einem Zobelpelz Koblenz, vom 19. Oktober. Es wird als eine heit der Umstände anzuberaumenden kurzen Termines, Institutionen zählen die Französischen Schriftsteller beschenkt worden. Merkwürdigkeit bezeichnet, daß hier der erste rothe die Anzeige von der erfolgten Vollziehung. die gegenwärtige Organisation ihrer Geschwornenge⸗ Dresd b Nachd d Wein am 28. August und der erste weiße am 10. Art. 5. Geht aus der Erklärung des Bundes⸗ richte. Ueber das Institut selbst scheinen die Ein⸗ Ihre Rapen, zameg ne eszerzanse; alr 8. 9 verkauft und verzapft Iesr ist. 8 8 v hervor, daß 5 betheiligt⸗ Burdeen sichrvolleren einverstanden, und wer die Geschichte der Desterreich Gemahlin Sr. Königlichen Hoheit des In Französischen — bSae” aeee-- gerühmt, daß 5 b er Meinung ist, die vor iegenden Besch üße seyen Französischen Kriminal⸗Justiz kennt, wird keinen Zwei⸗ Prinzen Friedrich August v Sachsen, zu Kulm ein aire eine alte nicht ausdruch ich aufgehobene en angegebnen Fall überhaupt nicht, oder nicht fel hegen können, daß die gänzliche Reform aller öf⸗ v. Sach Verordnung hervorgesucht und in Erinnerung gebracht in der bezeichneten Ausdehnung anwendbar: so begut⸗ fentlichen Einrichtungen, welche die Revolution her⸗
angekommen und baselbst die feierliche Uebernahme hat, nach welcher kein heuriger Wein vor dem 10. achtet den Fall die Kommißion und veranlaßt einen beiführte, ohne die Einführung der Jury unvollendet von Seiten des hiezu beauftragten Kommißarius, des November verkauft werden darf, weil früherer Ge⸗ Schluß der Bundesversammlung, welcher dem Ge⸗ gewesen wäre. Daß die Organisarion dieses Institutes ersten Hofmarschals, Herrn v. Tümpling erfolgt nuß der Gesundheit nachtheilig sey.) sandten des betheiligten Bundesstaates, um die Voll⸗ mangelhaft geblieben, kann nicht befremden. Die war, hielten Ihro Kaiserl. Hoheit am 7. d. M. un⸗ Im hiesigen Regierungs⸗Hepartement ist die de⸗ ziehung zu veranlaßen, mitgetheilt wird. Dieser hat, Kämpfe mit der alten Aristokratie, mit dem Könis⸗ ter Abfeuerung des Geschützes und allgemeiner freu⸗ finitive Regulirung der Pensionen nach den in der wie in dem vorigen Artikel, den erfolgten Vollzug der thume, mit dem Schrecken⸗Systeme des Konvents diger Theilnahme, Ihren Einzug in die Residenz. Königl. Kabinetsordre vom 1. August 1817 aufgestel⸗ Versammlung in einem zu bestimmenden Termine an⸗ mit dem mannichfachen Zwiespalte der Partheien, mit
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Abends erfolgte die feierliche Einsegnung in Sr. Ma⸗ ten Normen beendigt und sämmtliche Theilnehmer zuzeigen. 1 der Menge der äuseren Feinde, ließen troß dem ent⸗ jestät des Königes Hauskapelle. vom Militair⸗ Civil⸗ und Geistlichen⸗Stande, durch Art. 6. Wenn sich ein einzelner Bundesstaat zu schieden praktischen Sinne der Nation, doch wenig Ver⸗ München, vom 12. Oktober. Die Güter⸗Do⸗ die Gnade und Gerechtigkeit des Königes endlich mit er Anzeige veranlaßt sieht, oder wenn sich aus That⸗ nünftiges zu Athem kommen, und die Herrschaft Bo⸗ tation für die in Folge des Konkordates zu errichten⸗ dem Schicksale wieder versöhnt, befinden sich in re— erhältnißen, welche zur Kenntnis der Bundesversamm⸗ napartes war nur eine konsequente Ausbildung der den acht Erz⸗ und Bisthümer Baierns, hat im Staats⸗ gelmäßigem Genuße ihrer Pensionen, nachdem sie un⸗ lung gelangen ergiebt, daß Bundesbeschlüße darum in Despotie. rathe viel Hinderniße gefunden, die man kaum vor ter Französischer Herrschaft so lange Jahre hindurh einem einzelnen Staate nicht vollzogen werden, weil Wenn wir durch die Einführung der Geschwornen⸗ zehn Jahren zu beseitigen erwartet. Während dieser vergebens die Gerechtigkeit der Regierung in Anspruch Lokal⸗Verordnungen ihnen entgegen zu stehen schei⸗ gerichte, sowol der Gesellschaft im Allgemeinen, als Zeit sollen die Königl. Rentämter diese Güter beson: — genommen hatten. Die vormalige Kur⸗Triersche Hofdie⸗ nen, in einem solchen Falle aber die Regierung noth: dem Einzelnen der in den Fall einer öffentlichen An⸗ ders verwalten, um die Gewisheit zu verschaffen, daß nerschaft veranstaltete deshalb ein feierliches Hochamt. wendig erachtet, auf Dazwischenkunft der Bundesver⸗ klage und Untersuchung geräth, ein gerechtes Verfah⸗ die beabsichtigte Dotation hinreichend sey. Das Mineralwaßer von Tönnis⸗Stein hat in sammlung anzutragen, oder die Bundesversammlung ren verbürgen wollen: so ist unstreitig die erste Frage, Unsre Mauthbeamten sind, um die Besorgnis der Aus⸗ und Inlande solchen Beifall gefunden, daß füt selbst dieserwegen einzuschreiten für erfoderlich hält: in welcher Form das Geschwornengericht gebildet werde. Bestechlichkeit abzuwenden, in ihren Besoldungen be⸗ dieses Jahr 824,000 Krüge, unter denen 10,000 nach so beschließt auf Vortrag der Kommißion, welche den Ganz abgesehen voön der Englischen Einrichtung deutend verbeßert worden. Berlin, versandt worden sind. Es hat den Vorzug betheiligten Bundestags⸗Gesandten zuvor noch mit sei⸗ einer großen Jury, die zunächst darüber urtheilt:
Zu Augsburg ist der zum dortigen Bischofe er⸗ daß es sich lange Jahre hindurch hält und zur Sa nen Bemerkungen hören und über die vorliegenden ob ein Kriminal⸗Verfahren wider den Angeklagten nannte bisherige Weihbischof und Bischof von Tempe, verschickt werden kann. I Umstände vernehmen wird, die Versammlung über de⸗ stattfinde, beschränken wir uns auf den Fall, daß die
Herr Franz Karl, Fürst von Hohenlohe⸗Wal⸗ 3 . ren Anwendung oder Modifikation in Beziehung auf Anklage in der gesetzmäßigen Form verfügt und der enburg⸗Schillingsfürst, geb. am 27. Nov. 1745, bezute Kvied als eseasheee dae 8. den vorliegenden Fall, und giebt von diesem Beschluße Angeklagte vor eine Special⸗Jury wirklich gestellt sey. verstorben. 4 1 dem betheiligten Bundestags⸗ Gesandten Nachricht, Hier fragt es sich mit Recht, wer sind diese Richter atis. wohner des Hochwaldes und der Eyffel, woselbst de welcher nach den in den Artikel und 5. enthalt d it si ählt? Frrankfurt a. M., vom 16. Oktober. Zu Mit⸗ Roggen in der Regel nicht zum Bedarf vollkommen nen Bestimmungen den Voll 1 8 e. 95 daen 1 gewah K ö“ — gliedern der Central⸗Untersuchungs⸗ Kommißion in hinreicht, in diesem Jahre so reich geerntet he den Termine 82 Versamml zug in dem festzusetzen⸗ 88 8e des. ie Konstabler in jedem Kirch Maynz bat Hanover den Osnabrücker Regierungs⸗ ben, daß man auf 1 ⅞ bis 2 Jahre versehen zu sehn Art. 7. Geht die Neeangh esuRe ne b spie 1un 28 A 1 ein Verzeichnis aller Präsidenten (bisher auch Präsidenten der Ständever⸗ glaubt. Auch die Kartoffelernte, die nicht überall gan in einem einzel B 8 8 ziehung der e üße männlichen Micg 8 er des Kirchspieles, welche zwi⸗ sammlung) Herr von Bar, und Naßau den Regie⸗ erwünscht ausgefallen, war daselbst reichlich, und ne lichkeit der E esstaate aus einer Widersetz⸗ Eer 21 und 60 Jahr alt, und entweder Freehol rungsrath Herrn Moußel ernannt. Einer der Bun⸗ mentlich haben die Versuche über die Fortpflanzun vor, welche di be nge und Unterthanen her⸗ ers sind oder die Taxen des Kirchsvieles bezahlen, destagsgesandten, Herr Geheimerath von Hendrich der von der zweiten Ernte gewonnenen Kartoffelt heben im DStand ehörige Fe erezmceh nicht zu anfertigen, an die Thücen der Pfarrkirche anschlagen, für die Großherzogl. und Herzogl. Säͤchsischen Häu⸗ die besten Erfolge gehabt. Die wieder gepflanzta ö. ande i⸗ s⸗ beschließt die Bundesver⸗ und an das Friedensgericht einsenden wenn es seine fer) ist zu Meiningen verstorben. aus dem Kraute gezogenen Kartoffeln haben sich i nlung, wenn die Kommißion zuech⸗ sich über die lährliche Michaelis⸗Sitzung hält. Diesem Gerichte G vorliegenden Verhältniße mit dem betheiligten Bun⸗ müßen etwanige Verweigerungs⸗Ursachen nachgewie⸗
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Zu Kirchberg an der Jaxt verstarb am 6. d. die gleichem Verhältniße wie die übrigen vermehrt und destags⸗Gesandten in Einver ändnis ge 5ö 9 E 8 . 2 8 4 - 3 etzt haben wird en werden, über welche es od 8 Wittwe 2 kärzlish bhoierarest Fürsten Uüiegen viesen an See und Güte 81921 nach vorhergegangenem 58 Lag⸗ 8. hienach — afsesehn 2“ zu Hohen bhk⸗ irchberg, die Frau ürstin Phi⸗ men. Die Versuche werden noch -a Küt 8 Sache angemeßene Dehortatorien, auf welche so⸗ Sherif die besonderen Listen der zu jeder Sitzung der
8 11““ nn, wenn sie in dem zu bestimmenden Termine un⸗ 1. Assisengerichtt einzuberufenden Geschwoörnen an. In