u der nur ihr würdet ermuthiget haben, wenn sie in Lhat übergehen könnte — alles dieses nehmt zusam⸗ men, und ihr habt einen Artikel, ein Blatt .Eon. stitutionel.”“ “
Die Renten standen heut 69 Fr. 20 C.
London, vom 12. November. Seit dem 1. d. hört man uichts weiter von statt gehabten Volksver⸗ sammlungen, doch fodert Dr. Watson zu einer solchen hieselbst auf, um die Antwort des Lord Sid⸗ month auf die von den Reformers an den Prinzen Regenten eingereichte Addreße bekannt zu machen.
In der Grafschaft Galway in Irland sind Volks⸗ unruhen gewesen, denen man durch loyale Versamm⸗ lungen entgegen zu wirken sucht. Auch in einigen andern Grafschaften 8 man bedacht, Vorsichtmaas⸗ regeln dagegen zu nehmen. -
1 Die Angele zenheit der katholischen Bewohner Ir⸗ lands soll im Parlamente von neuem zur Sprache kommen. Der Graf Donoughmore wird die Bitt⸗ chrift ins Ober⸗, und Herr Grattan selbige ins Unterhaus bringen. 1
255 in England und Schottland nehmen die Be⸗ schlüße zu Errichtung einer bewaffneten Bürgermacht wider die besorgten Ausschweifungen einer unruhigen
Menge zu. b Zafeige der Nachrichten aäus Nordamerika ver⸗ chwinden daselbst die Besorgniße wegen Ausbruch
eines Krieges. be Daß von der unter Lieutenant Parry ausgegan⸗
genen Nordpol⸗Expedition bereits Nachrichten einge⸗ gangen, aus welchen hervorgehe, daß eine Durch⸗ fahrt in der Baffinsbay nicht vorhanden sey, wird zwar behauptet, doch ist deshalb amtlich nichts be⸗
kannt gemacht. u Madrid, vom 2. November. Durch die Ent⸗ aßung des bisherigen Justizministers Lozano, der übrigens Mitglied des Staatsrathes bleibt, sind die Hoffnungen, daß der König die verhafteten oder ent⸗ flohenen Mitglieder der vormaligen Kortes begnadigen werde, wieder rege geworden, obwol der jetzige Justiz— minister auch zu ihren Gegnern gehört. Er hieß uür⸗ sprünglich Mozo Rozales und war Advokat. Im ahr 1814 erhob ihn der König zum Marquis von Mata Florida, und ernannte ihn zum Mitgliede es Finanz⸗Kollegiums. Ueber die Entschließung, egenheit genommen, Die Meinung, als ob man von der Ankunft der im Julius unter D. Ca⸗ gigal nach Südamerika abgegangenen Transportflotte habe abwarten wollen, um eine bestimmte Weigerung auszusprechen, scheint ohne allen Grund, da eine Macht von höchstens 5000 Mann für den Krieg mit Amerika doch sehr unzureichend seyn würde. D. Juan Cagigal ist ein von Kuba gebürtiger Kreole. Amverikanische Blätter bestätigen, daß Bolivar die Hauptstadt von Neu⸗Granada, Santa Fé, ein⸗ genommen, und daselbst eine Insurrektions⸗ Regie⸗ rung organisirt habe. Die Insel Marguerita, wo⸗ selbst der Insurgenten⸗ General Arismendi kom⸗ mandirt, ward von unsern Schiffen blokirt. Der In⸗ surgenten⸗ General English war, nach dem auf Kumana unternommenen und fehlgeschlagenen An— griffe, nach Marguerita gegangen, um die vom Gene⸗ ral Devereu⸗ dorthin gebrachten Irländer zu or⸗
ͤ“ Karlsruhe, vom 12. November. Der Groß⸗ herzog hat unterm 5. d. eine besondre Censurordnung promulgiren laßen, welche die Grundsätze des Preußi⸗ n Censur⸗Ediktes enthält, und noch einige Vor⸗ 1“1“ 88 8
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die unser Hof in der herrscht noch Un⸗ nur die Nach⸗
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sichtmaasregeln in Bezug auf die auswärtigen teüt⸗ schen Zeitungen, die Lesebibliotheken und Buchhand⸗ lungen hinzufügt. Dieses Censur⸗Edikt ist von ei⸗ ner besondern Verordnung begleitet; welche ini Ein⸗ gange besagt, daß die Preßfreiheit gegenwärtig in eine zügellose Ungebundenheit ausgeartet sey, die sich haupts sächlich darin gefalle, die teutsche Staatsverfaßung all⸗ gemein, so wie die der einzelnen Staaten insbesondre bei dem Volke herabzusetzen, und als verderblich dar⸗ zustellen, obrigkeitliche Personen wahrheitwidrig zu verunglimpfen, sich unter dem Vorwande eines herr⸗ schenden Zeitgeistes über Sittlichkeit und Ordnung, Recht und Eigenthum, über Verträge und Herkom⸗ men, und über Alles, was den Völkern von jehet heilig gewesen, hinwegzusetzen. Hiernächst wird ver⸗ ordnet, daß auch Reden, len, bei Gelegenheit religiöser Feierlichkeiten oder auch bei Gemeinde⸗ und andern öffentlichen Versammlun⸗ gen gehalten werden, nach dem Censurgesetze beur⸗ theilt werden sollen. Auch wird befohlen, gegen Fremde, die sich derartiger Umtriebe verdächtig machen die Polizeigesetze in strenge Anwendung zu bringen.
Weimar, vom 12. November. Unsre Regierung hat durch eine Verordnung vom 6. d. eine Censur für alle im Groͤßherzogthume zum Drucke befördertz Schriften dahin angeordnet, daß diese Prüfung der Censur Alles aus den Schriften entferne, was die Würde und Sicherheit anderer Bundesstaaten verletzt, was die Verfaßung oder Verwaltung andrer Bundes⸗ staaten angreift, wogegen hinsichtlich aller und jeder Gedanken⸗Mittheilung durch die Preße, welche die Verfaßung, die Verwaltung und die sonstigen Angeie⸗ genheiten des Großherzogthums im Inneren betrifsft so wie wegen aller Druckschriften, die nicht von der oben bezeichneten Art sind, das Gesetz vom 6. April 1819 betitelt „Verordnung über Preß⸗Misbräuche;,“ noch fernerhin zur Nichtschnur diene und nur die Verleger auch was Zeitschriften betrifft, die Redakteurs sich ü ““ B“ müßen. ““ Hamburg, vom 19. November. Durch eine An⸗ zeige in den hiesigen Zeitungen warnt der Rußüsch⸗ Kollegienrath Herr von Langsdorf, General⸗Kor⸗ sulsund Geschäftsträger der Rußisch Kaiserl. Regierung in Brasilien, den Auffoderungen zur Auswander ung nach Brastlien kein Gehör zu geben, indem die dor— tige Regierung keinem einzigen Fremden, der sich mit dem Ackerbau beschäftigen wolle, bis jetzt auch nur den geringsten Vortheil zugestanden habe, so daß Diejenigen sich in ein großes Unglück stürzen würden, welche aufs Gerathewohl oder durch Einladungen gelockt ihr in Brasilien versuchen sollten. Besonders warnt Her⸗ v. Langsdorf vor den Einladungen eines aus Frank furt am Main nach Brasilien ausgewanderten Hern Freyreis. In der ger Vice⸗Konsul zu Neu⸗ kannt, daß die Anzeige Konsuls, als ob alle nach Waaren nur mit Konsular⸗Attesten in die Vereinté Staaten eingeführt werden könnten, nicht gesetzlich h gründet sey, daß vielmehr nur die Waaren, deren Eiz ner nicht in dem Hafenorte wohnen, woselbst sie at— kommen, solcher Atteste bedürfen. Alle Waaren, die fll Rechnung dortiger Empfänger eingeführt werden, dii Empfänger mögen Bürger oder Fremde seyn, bedürfen so wenig, als das Eigenthum der Paßagiere, des Cei tifikats. Kurz, dem Gesetze werde gegnügt, wenn de wirkliche Eigenthümer der Waare auf dem behöriget
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Liste der Börsenhalle macht der Hambur
Zollamte den vorgeschriebenen Eid, entweder in Pet sj son oder durch Certifikat ahlege. “
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die in Kirchen und Schu⸗
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York, Herr Schmidt, be des hiesigen Amerikanischen 8 dem Werthe zu verzollend colgt ist, so wird dieselbe dadurch nachgeholt, daß in
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Berlin, den 27sten November 18109.
Kronik des Tages. Berlin, vom 27. November. Se. Majestät der König haben dem Prinzen Alexander von Hohenlohe den Königlich Preußischen St. Johan⸗ niter-⸗Orden zu verleihen geruhet.
Se. Königliche Majestät haben dem bisheri⸗ en Geheimen Regierungsrath v. Schütze im Mini⸗ serium des Inneren die nachgesuchte Dienst⸗Entlazung oes Karkrers und Ranges als Ge⸗
un er Beilegung zu bewil⸗
heimer Ober⸗Regierungsrath, allergnädigst gen geruhet.
Des Königs Majestät haben den bisherigen Rechnungs⸗Rath Ravefeldt, zu Königsderg in Preußen, zum Regierungs⸗Rath bei der dortigen Re⸗ gierung zu ernennen geruhet.
Se. Königl Majestät haben allergnädigst ge⸗ ruhe’, dem Gutsbesitzer Schönborn zu Oderbeltsch im Guhrauer Kreise Schlesiens, den Karakter als
Amtsrath zu ertheilen, und das Patent darüder aller⸗
höcyst zu vonziehen
Das allgemeine Regulativ über das Servis⸗ und
Einquartirungs⸗Wesen vom 17. März 181o setzt in §. 59. fest, daß aus den Ueberschüßen derjenigen Pro⸗ dinzen, relche wegen ihrer in Vergleich zu andern Provinzen minder beträchtlichen Militair⸗Besatzung, nicht des ganzen einkommenden Servis⸗Betrages be⸗ dürfen, den stärker belegten Provinzen, die mit ihrer Servis⸗Einnahme nicht ausreichen, das Deficit dek⸗ kende Zuschüße gewährt werden sollen.
Es überträgt die Disposition hierüber dem Mini⸗ erium des Inneren, und enthält endlich, daß dies letzte ährlich einen Rechnungs⸗Abschluß von der Haupt⸗ Serois⸗Kaße, mit Bemerkung der gegenseitigen P o⸗ vinzial⸗Uebertragungen, öffentlich bekannt machen laßen werde.
Da diese
Bekanntmachung aber bis jetzt nicht er⸗
nachstehender Uebersicht der Haupt⸗Servis⸗Abschluß der alten Provinzen für den Zeitraum vom Jahre 1810 bis letzten Detember 1814 zusammengefaßt zur öffentlichen Kenntnis gebracht wird.
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Ausland.
London, vom 15. November. Nach der Erzäh⸗ lung des Kourier haben sich die Katholiken zu Du⸗ blin an die Reformers angeschloßen, und dadurch ei⸗ ner Verständigung mit ihnen über ihre Ansprüche ein neues Hendernis in den Weg gelegt.
Unter den loyalen Versammlungen hat sich die der Gr schaft Oxford, an welcher die meisten Güter⸗ besitzer Theil nahmen, ausgezeichner.
Aus Manchester wird gemeldet, daß man auf
Zeitungs⸗Nachrichten.
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Nachrichten.
. Es beschränkt sich diese Bekanntmachung des Haupt⸗ Servis⸗Abschlaßes auf die Periode bis 8r 8 Ja. nuar 1815, weil bis dahin, mit der geringen, in dem Abschluze enthaltenen Ausnahme, die sämmtlichen Servis Bedürfniße, in Gemäßheit der Bestimmung des §. 36. des Servis⸗Regulativs von den Städten, in Verfolg der angeordneren Provinzial⸗Repartition, aufgebracht, wogegen vom 1. Januar 1815 an, die sämmtlichen Städte in den alten Provinzen auf eine nach einer Bevölkerungs⸗Klaßifikation, ohne Rucksicht auf Provinzial⸗Uebertragungen angeordnete Servis⸗ Steuer gesetzt und die zur Deckung der Servis Be⸗ dürfniße erfoderlichen bedeutenden Zuschüße von der General⸗Staats⸗Koße übernommen worden sind.
Da nun wegen dieser seit dem 1. Januar 1815 aus Staats⸗ Kaßen gezahlten Zuschüße die Provinzial⸗ Servis: Rechnungen von diesem Zeitpunkte ab, an die Königl. Ober⸗Rechen⸗Kammer zur Revision gelangen und die ganze Servis⸗Einrichtung dergestalt: veräncert worden ist, daß der von jeder Stadt zu leistende jähr⸗ liche Beitrag zum regulativmäßigen Servis, ohne Rück⸗ sicht auf den allgemeinen Bedarf, anderweit nach de⸗ stimmten Repartitions⸗Sätzen aufgebracht wird: so fällt auch damit die sich auf §. 59. des Servis⸗Re⸗ gulativs gründende und in demselden mit specietter 8 Hinsicht auf die frühere Repartition und auf die Pro⸗ vinzial⸗ Uebertragungen angekündigte öffentliche Be⸗ kanntmachung vom 1. Januar 1815 an hinweg. Berlin, den 18. November 1819.
8 Ministerium des
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Inneren. Humboldt. 3
(Die Uebersicht befindet sich am Schluße der Zeitung.)
Heute wird das 2iste Stuͤck der allgemeinen Gesetzsam⸗ aas. ausgegeben, welches enthaͤlt: 0. 565. ,
Die Instruktion fuͤr die außerordentlichen Re⸗
gierungs⸗Bevollmaͤchtigten bei den Universitäten, und No. 565. das Reglement fuͤr die kuͤnftige Verwaltung der akademischen Disciplin und Polizeigewalt bei den Uni⸗
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veersitaͤten; beide vom 18. November d. Berrlin, den 25. November 1819. K. Pr. Debit⸗Komtoir fuͤr die allgem.
einige Personen, welche ein Zeugnis, nicht zu Gun⸗ sten der Reformers, abgelegt hatten, so wie auf einen Polizeibeamten geschoßen habe, ohne sie zu verletz n. Der General Devereux, der bekanntlich für die Südamerikanischen Insurgenten in Irland eine Wer⸗ dung veranstaltete, auch schon einen Transport ab⸗ geschickt hat, welcher auf der Insel Marguerita an⸗ gekommen seyn soll, ist für seine Person noch in Lon⸗ don, wo er Gelder anzuleihen bemüht ist. 8 Die Installation des neuen Lord⸗Mayor, Herrn 8 ö ö“ “