8 auch nothwendig und wohlthätig gefunden habe.
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jede Abänderung der Verfaßungs⸗Urkunde schon im voraus bewaffnen zu müßen, und es ist allerdings nicht unwahrscheinlich, daß z. B. eine Reform in An⸗ sehung des Wahlgesetzes und eine Vermehrung der Mitglieder der Deputirtenkammer zur Sprache kom⸗ men werde. Ueber einige wesentliche Mängel des Wahlgesetzes scheint man einverstanden; weniger dar⸗ über, ob die Stabilität der Verfaßung so weit gedie⸗ hen, um einer Neuerung, von welcher Art sie auch sey, Raum zu gestatten. Was die Vermehrung der Abgeordneten betrifft, so wird den Herausgebern der Minerve, welche jetzt jede Abänderung der Charte als einen Hochverrath gegen den Thron und das Vater⸗ land behandeln, nachgewiesen, daß sie noch im März dieses Jahres eine Vermehrung der Kammer nicht blos in Uebereinstimmung mit der Verfaßung, sondern
Das Journal de Paris berichtigt die Erzählung des Constitutionel, daß der Minister des Inneren wider vine Schmähschrift „Entwurf einer Anklag⸗Akte wi⸗ der den Herrn von Decazes, von T. D. und 868 gerichtliche Klage erhoben habe, dahin, daß die Be⸗ hörde wider den Buchdrucker, der die Schrift ohne Beobachtung der gesetzlichen Förmlichkeit verbreitet habe, dieser Kontravention wegen amtlich verfahre; der Minister selbst behandle ein solches Libell mit ge⸗ bührender Verachtung. Da jedoch jenes Blatt geäu⸗ sert hatte „nun werde man doch zum erstenmale einen Minister als Kläger vor Gericht sehn“ so fügt das Jour- nal de Paris hinzu „Es ist wirklich nichts poßirlicher, als dieser Uebermuth der Schriftsteller, die vor den Leuten damit pralen, daß die Verachtung, mit der sie besudelt sind, sie vor aller Antastung bewahre. Sie setzen eine Ehre in die Gleichgiltigkeit, mit der die achtbaren Leute auf sie herabsehn, und pochen unter dem Schirme ihrer Straflosigkeit, die doch nur ihre Ohnmacht bezeichnet, gegen die Männer, denen die Achtung für sich selbst und für die Würde, die sie be—
kleiden, ein Stillschweigen gegen ungereimte und ge⸗
äßige Beschuldigungen gebietet. Jeder bringt seinen Hochmuth zu Markte, wo er kann, und diese Schrift⸗- steller mögen wol befugt seyn, den ihrigen in der Werachtung ehrenwerther Leute zu setzen; aber Eins müßen wir doch diesen geschwornen Feinden aller Vor⸗ rechte bemerklich machen, daß es eben nicht anständig ist, die Verachtung als ein ausschließliches Eigenthum öffentlich zur Schau zu tragen; auch die Schande muß man mit Bescheidenheit zu zeigen verstehen.“
. Die letzte Nummer der historischen Bibliothek ist wegen eines Artikels über die Religion durch den kö⸗ niglichen Anwalt mit Beschlag belegt worden. Während Sir Francis Burdet in England als ein ruchloser Feind seines Vaterlandes vor Gericht ge⸗ stellt werden soll, wird er zu Paris von seinem Lands⸗ manne Sir William Duckett in einer Ode besungen, die nach einigen in unsern Blättern mitgetheilten Pro⸗ ben nicht besonders geistreich ist. Auch Potsdam an der Spree, mitten in einer Einöde von Sümpfen und
in Erfüllung gegangen.
Haiden, hat eine Stelle darin gefunden. Herr Duckett scheint sich in keiner Welt gehörig umgesehen zu haben.
Die von den ministeriellen Blättern angedeutete Zurückberufung der Verbannten ist bis jetzt nur in Ansehung des General⸗Lieutenants Grafen Grouchh
Die Kourse der Renten sind im Steigen; zwischen
68 und 69.
Die vereinigten drei Kammern des hiesigen Kaßa⸗ tionshofes haben, unter dem Vorsite des Justizmini⸗ sters selbst, eine Rechtssache entschieven, die ‚war nur 3 Franks zum Gegenstand hat, aber wegen des aus⸗ gesprochnen Grundsatzes ein allgemeines Intereße er⸗ regt. Ein protestantischer Einwohner von Lourmarin, Herr Roman, hatte bei Gelegenheit einer Prozeßion sein Haus nicht mit Teppichen behängt, wie der Maire des Ortes es befohlen hate, und ward auf deßen Klage vom Friedensgerichte in 3 Fr. Geldbuße verurtheilt. Das Zuch polizei Gericht zu Apt bestä⸗ tigte dieses Urtheil in der Appellationsinstanz. Der Kaßationshof verwies die Sache anderweit an das Zuchtpolizeigericht von Aix, welches eben so erkannte.
err Roman wandte das Rechtsmittel der Kaßa⸗ tion von neuem ein und der Kaßartionshof hat nun⸗ mehr in folgender Art enrschieden: Da die Polizeibe⸗ hörden nur über Gegenstänoe der öffentlichen Sicher⸗ heit oder auf den Grund specieller Gesetze verfügen können, und der Befehl, die Häuser mit Teppichen zu behängen, weder eine Polizeimaasregel ist, noch auf
einem speciellen, die Polizei authöorisirenven Gesetze be:
ruhet, die Polizeigerichte aber nur über poligeniche Gegenstände erkennen können, also ihre Amtsbefug⸗ niße überschreiten, wenn sie auf die Nichtbefolgung einer unverbindlichen Verfügung Geldbußen festsesen: so hat das Zuchtpolizeigericht von Aix den Gesetzen entgegen erkannt und seine Amtsbefugnis überschrit⸗ ten; das Urtheil ist daher kaßirt und die Sache an das Zuchtpolizeigericht zu Marseille verwiesen. (Wenn dieses Gericht die vorigen Urtheile von Apt und Air bestärigt, muß die Sache, behufs der Auslegung des Gesetzes, an den Staatsrath gelangen. Dieser weit⸗ schweisige, wahrscheinlich kostbare Geschäftgang scheint in Frankreich selbst nicht recht verständlich, denn die Redakrion der Renommée ist der Meinung, daß der Kaßationshof die Sache nur in Bezug auf die Gegen⸗ klage des Herrn Roman nach Marseille verwiesen
habe. Nach dem Urtheile des Kaßationshofes sch eint
die Kompetenz der Zuchtpolizeigerichte überhaupt zu bezweifeln, und insofern die Verweisung an ein solches wenigstens ein sehr komplicirtes Rechtsverfahren. Ue⸗ brigens folgert man aus diesem Urtheil in der Sache selbst, daß nach den Gruudsätzen der obersten Justiz⸗ stelle weder Katholiken noch Protestanten ihre Häuser
i Prozeßionen zu behängen verpflichtet sind.)
Nach unsern Blättern findet sich jetzt, daß eine
Gattung einheimischer Ziegen dasselbe zum Verferti⸗
gen Kaschemirscher Stoffe taugliche Haar habe, wie die sogenannten Thibetanischen Ziegen. Ein Englän⸗
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ber, D. Anderson, hat dieses schon im Jahre 1792 bekannt gemacht.
Unsre Blätter wiederholen, daß die Regierung die geistlichen Verrichtungen der Mißionarien auf das In⸗ nere der Kirchen beschränken werde, wobei nur nöthig hleiben dürfte, sie aufmerksam zu machen, daß in einer Kirche, wie Burke sagt, kein andrer Schall zu hören seyn müße, als die trostreiche Stimme christlicher Liebe.
Die Mennoniten, welche aus dem Elsas nach Nord⸗ Amerika ausgewandert waren, sind größtentheils zu⸗ rückgekommen, da sie sich in ihren Erwartungen bitter getäuscht gefunden.
Herr Ternaux sucht in einem öffentlichen Blatte das Gesuch der Woll⸗Fabrikanten, daß die Regtferung die Wollausfuhr verbieten möge, dadurch zu rechtfer⸗ tigen, daß die einheimische Merinoswolle für die Bear⸗ beitung Eigenschaften besitze, welche der Spanischtn und Sächsischen Wolle abgehen; sie sey nicht so fein als die Sächsische und feiner als die Spanische, dage⸗ gen sey sie nicht so stark und elastisch als die Spani⸗ sche, worin die Sächsische wiederum nachstehe. In⸗ zwischen sey die Eigenthümlichkeit dieser beiden frem⸗ den Wollsorten so verschieden, daß sie weder vermischt noch jede für sich verarbeitet ein so vorzügliches Tuch gäben, als die Französische Wolle, wenn sie auch mit ihnen vermischt werde. Es sey also nicht einzusehen, weshalb Frankreich für seine Industrie von dieser Ei⸗ genschaft seines Produktes nicht Vortheil ziehen und die Ausfuhr in das Ausland untersagen solle, da es auf bie Herabsetzung des Preises nicht einwirken könne, weil die Wollverkäufer einen Markt von 2000 Fabri⸗ kanten hätten, die sich doch unmöglich mit einander verständigen könnten. Herr Ternauyx übersieht hie⸗ bei den sehr wesentlichen Umstand, daß die Producen⸗ ten gewiß weit lieber an den inheimischen Fabrikan⸗
ten in ihrer Nähe verkaufen, als einen ausländischen Markt besuchen werden, und daß zu diesem letzten sie einzig und allein der Umstand nöthigen könne, beßere Preise im Ausläͤnde als im Inlande zu erhalten. Man mag dahin gestellt seyn laßen, ob die Fabrikan⸗ ten nur wegen der belobten Eigenschaft der Wolle, oder nicht vorzüglich um die Konkurrenz der Preise zu vermeiden, das Ausfuhrverboͤt nachgesucht haben; ge⸗ gewiß bleibt es, daß sie den ersten Zweck, die Wolle für die inheimische Industrie im Lande zu erhalten, eben so gut auch ohne Ausfuhrverbot erreichen können, wenn sie eben so viel bezahlen, als die Producenten auf dem Markte des Auslandes erhalten.
3 London, vom 27. November. Die gewöhnliche Dank⸗Addreße an den Prinzen Regenten ist in bei⸗ den Häusern beschloßen; und ein im Oberhause durch den Grafen Grey und im Unterhause durch Herrn Tierney in Vorschlag gebrachter Zusatz der Opposi⸗ tion, der den Schmerz des Parlamentes über die Vor⸗ gänge in Manchester ausdrücken sollte, ist nach lan— gen Debatten mit entschiedener Stimmenmehrheit ver⸗ worfen worden. öö“ 16“
Weitere Verhandlungen von Belang haben in beis den Häusern noch nicht stattgefunden. Die Korre spondenz wegen der Vorgänge in Manchester ist au die Tafel des Oberhauses gelegt und vom Marquis v. Lansdowne eine Motion über die gegenwärtige Lage des Landes angekündigt worden.
Nachrichten aus Westindien kündigen neue Ver⸗ wüstungen an, die ein furchtbarer Orkan in den Ta⸗ gen vom 13. bis 15. Oktb., besonders auch auf Bar⸗ bados angerichtet hat. September hat die Stadt Gustavia auf St. Barthe lemy fast ganz zerstört. (Zwar die Hauptstadt, aber ein kleiner Ort von 600 Bewohnern.) 3
(Auch die Dänische Insel St. Thomas in West⸗ Indien ist, nach einem Berichte in der Hamburger Zeitung, in der Nacht vom 21. zum 22. Septbr. durch einen Orkan, dergleichen die ältesten Vewohner sich nicht erinnern heimgesucht, und dadurch sowol an den Schif⸗ fen, als in der Stadt St. Thomas und im Inneren des Landes große Verwüstung verursacht worden. Die Werke und Wohnungen auf den Plantagen sind mehr oder weniger beschädigt, und die bevorstehende Zucker⸗ 8 Ernte vernichtet worden.)
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Madrid, vom 16. November. Der König hat mehre Mitglieder seines geheimen Kabinets entfernt.
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verwiesen worden.
Man schmeichelt sich noch immer, daß der König eine allgemeine Begnadigung wegen politischer Verge⸗ hen bewilligen und die Cortes zur Berathung über den Zustand des Landes zusammenberufen werde, weil man hierin das sicherste Mittel erblickt, eine Versöh⸗ nung mit den in Aufstaͤnd begriffe en Amerikanischen Kolonien zu Stande zu bringen.
Die Verheerungen des gelben Fiebers haben auf⸗ gehört. Man schätzt die Zaͤhl selner Opfer auf 10ben. In Kadix ist besonders die Blüthe der männlichen Ju⸗ gend betroͤffen worden.
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Stockholm, vom 25. November. Durch eine Königliche Verordnung vom 17. d. M. sind die Zoll⸗ Abgaben für einzubringendes Getraide dahin bestimmt worden: Weizen 1 Rthl. 24 Sch. Hb. Bk. Roggen 1 Rthl. ungetrocknete Gerste 32 Sch. für die Tonne (von etwa 3 Preuß. Scheffeln) Waizenmehl 18 Sch. und Roggenmehl 16 Sch. für das LPf. Wegen der getrockneten Gerste und des Malzes bleibt es bei den früheren Bestimmungen, und Hafer kann bis Ausgang Februars zollfrei eingeführt werden; alsdann tritt der
Zoll von 4 Sch. Hb. Bk. pro Tonne wiederum ein.
St. Petersburg, vom 16. November. Am 13. d. M. ward die kaiserliche Universttät von St. Pe⸗ tersburg in Gegenwart des Wirklichen Staatsrathes Ouwaroff als Kurators feierlich eröffnet. Zu Kiew ist am 10. v. eröffnet worden⸗ 8
Der Orkan am 21. und 22.