Uge
Berlin, den
sten Januar 1820
Der Chor verstummt, Caͤciliens Psalter schweigt. In frommer Brust nur hallet noch tief es nach: der Herr sey mit euch und mit Seinem
Geistel noch nach, und sie weint vor Wehmuth⸗ 5
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Mit Seinem Geiste, welcher das ewige, das Licht hervorrief uͤber der Erde Nacht, als einst der Allmacht Hacch des Staubkorns
8 Schwingen beruͤhrt', und die Sonnen rollten,
und fern, den Ur deaß Funken ausspruͤhn, die wir irdisch Jahre benennen, wir, traͤumend, ahnend.
Mit Seinem Geiste, der in die Menschenbrust, des Staubes Abkunft, aber des Lichtes auch, den milden Balsam senkt, der Hoffnung 8 ein bluͤhend Jenseit.
Dir fleht ein Koͤnig, Dem Du ein edles Volk,
1— 8 J11AA“ 1““ Zu Dem hinauf, einsam, der Gedanke bicckt
sey mit uns, Geist des Friedens, und waͤhle
das Gute! Du, vor der des Irrthums rauchende Fackeln erblaßen, Wahrheit
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ein Volk vertraut hast, tapfer und treu und fromm, Der, gleich dem Stern aus Wetterwolken, rein aus den Stuͤrmen der Zeit hervorging!
Dir, Geist der Wahrheit, flehet der Preußen Volk, ein maͤchtig Ruͤstzeug Deiner Verherrlichung;
an Kriegesruhm wetteifernd, die Palmenfrucht des Friedens auch aus reichem Schooße freudig verstreun, noch der Enkel Ernte:
Daß dieser Altar, welchen die Huldigung
der treuen Ehrfurcht, welchen die Liebe kraͤnzt,
eeinst neben Friedrichs⸗Ehre siegreich leuchte, der Dank der gerechten Zukunft!
I. Amtliche Nachrichten.
Kronik des Tages. Berlin, vom 1. Januar. Se. Majestät der König haben dem Major und Kommandeur des zwei⸗ ten Bataillons im ersten Mindener Landwehr Regi⸗ mente, Karl Heinrich Christian Wilhelm v. Eber⸗ stein allergnädigst gestattet, den Namen und das
Wappen seines verstorbenen, Oheims Christian Lud⸗
wig v. Eller anzunehmen, und sich künftig v. El⸗ ler⸗Eberstein nennen und schreiben zu dürfen. Se. Majestät der König haben allergnädigst geruhet, den seitherigen Asseßor Tzschoppe, zum Regierungsrath und Mitgliede der hiesigen Königl. Regierung zu ernennen, und das darüber sprechende Patent, allerhöchstselbst zu vollziehen.
Mit besonderem Wohlgefallen habe Ich seit vier Fahren das Gedeihen des für die Sicherheit des Staa⸗ ies so wichtigen Landwehr⸗Institures wahrgenommen und bemerkt, wie willig das Volk die ihm dadurch auf⸗ erlegten Opfer getragen, und wie thätig Militair und Civil⸗Behörden für das Beste der Anstalt gewirkt ha⸗ ben.
Es thut Meinem Gefühle wohl, dies öffentlich
anzuerkennen. Die Erfahrung hat indeßen mehre Mängel der Formation in Bataillons, Regimenter und Inspektionen aufgedeckt, denen abgehölfen werden kann, ohne das Wesen des Institutes im mindesten zu än⸗ dern, und ohne daß dabei die aus der besondern Stels lung der Linientruppen und der Landwehr hervorge⸗ hende Individualität verletzt werde. Schon im Jahre 1315 hatte Ich festgesetzt, daß von den jetzt zu einem Linien⸗-Regimente gehörenden vier Landwehr⸗Bataillo⸗ nen ersten Aufgebotes, nur drei ins Feld zu rücken be⸗ stimmt sind; diese Formation, welche den Vortheil be⸗ deutender Ersparnis (34 Bataillons und Eskadrons) und eine mit dem Kriegszustande übereinstimmende Or⸗ ganisation verbindet, soll daher schon jetzt durch eine das Innere der Bezirke verändernde Eintheilung der Land⸗ wehr⸗Bataillone vorbereitet werden. Zu dem Ende sind:
1) Aus den zu einem Linien Regimente gehören⸗ den vier Landwehr⸗Bataillonen in der Art drei Ba⸗ taillone zu formiren, daß die Bezirke von acht Landwehr⸗ Kompagnien, die jetzt ein Landwehr⸗Regiment bilden, in sechs eingetheilt werden. Von jedem solchergestalt umgeformten, bisherigen Landwehr⸗Regimente werden alsdann zwei Kompagnie⸗Bezirke mit eben so vielen