1820 / 2 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 04 Jan 1820 18:00:01 GMT) scan diff

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tionsgeiste gesucht werden müßen, theils in den Maes⸗ regeln der Bank, welche anfangs durch ihren Kreoit die Diskontogeschäfte zu sehr erleichterte, und spaͤter⸗ hin, durch die eschlüße des Parlaments vermocht, in das andre Extrem, in eine zu große Beschränkung des Diskontirens überging, so daß sie in den letzten Zei— ten gegen 7 Mill. Pfd. aus dem Verkehr gezogen hat. Diese Ursachen haben nun ihre Wirkung gemacht, und können, nach dem Fall der Spekulanten, für be⸗ eitiget angesehn werden. .

1 s ist 27 wahrscheinlich, daß die Kornbill auf⸗ gehoben und die unbeschränkte Einfuhr des Getraides werde frei gegeben werden. Auf keinen Fall aber hangt das Steigen des Preises für den gedörrten Rog⸗ gen in Holland, woselbst die Last 116pfündigen Rog⸗ gens in einigen Wochen von 106 auf 160 Goldgülden gestiegen, mit unsrer Kornbill zusammen und muß andern Spekulationen zugeschrieben werden, deren So⸗ lidität sich binnen kurzem ergeben wird.

Dagegen glaubt man, daß der erhöhete Zoll auf Schaafwolle in dieser Parlamentssitzung werde zurück⸗ genommen werden, obwol zu Einsendungen von ordi⸗ nairen oder nicht gut assortirten Mitttelsorten we⸗ gen der geringen Nachfrage nicht zu rathen ist. Nur feine Sächsische Wolle in den Preisen von 7 zu 9 Sch. EWWWWee

Madrid, vom 9. Debr. Der König hat durch eine Verfügung vom 5. d. festgefetzt, daß die Verhandlungen über die Verbannten dem Präsidenten des Rathes von Kastilien vorgelegt werden sollen, damit durch dieses oberste Tribunal den betroffenen Personen, in Gemäßheit. r. Verordnung vom 15. Februar 1818 und der in Anwendung zu bringenden Gesetze des Königreiches, strenge Gerechtigkeit werde. Sollten Rücksichten des

ffentlichen Wohles, in Uebereinstimmung mit dem Geiste der Gesebe, Aufklärungen oder über irgend ein Bedenken einen Entschluß erfodern, so soll dem Kö⸗ nige Bericht erstattet werden, um darüber zu beschlie⸗ ßen. Der König äusert in dieser, an den Präsidenten des Rathes von Kastilien gerichteten Verfügung, daß die überhäuften Arbeiten des Ministeriums der Gna⸗

den und Justiz, welchem die ÜUntersuchung der Sache

durch die Verordnung vom 15 Februar 1818 übertra⸗ gen gewesen, verhindert worden sey, Ihm über die eingegangenen vielen Reklamationen Bericht nn er⸗ statien, um dadurch Seinem Verlangen, überall da Verzeihung angedeihen zu laßen, wo die Gesetze und

Der Inhalt der unter den officiellen Artikeln die⸗ 1 ser Zeitung abgedruckten Königl. Kabinetsordre wird hinreichen, das theils durch öffentliche Blätter, theils in den Cirkeln der Hauptstadt und in den Provinzen verbreitete sinistre Gerücht zu würdigen, als stehe der Landwehr eine Aufhebung oder eine günzliche, darauf hindeutende Reform bevor, die sogar mie dem Kaiserl. Oesterreichischen Hofe verabredet. worden sey. Das ächt vaterländische Institut der Landwehr ist aus der freien Entschließung des Königs hervorgegangen. Se.

Majestät haben hieran die Tapferkeit, die Hingebung.

und die Treue Ihres Volkes in Augenblicken dringen⸗ der Gefahr erprobt. Die Landwehr hat, wenn es exr⸗ ner Befestigung des wechselseitigen Verträauens g. hätte, das Band zwischen dem Throne und dem Volke nur noch inniger verschlungen. Die Provinzen haben oft wiederholte Beweise der Zufriedenheit des Königes mit dem Eifer, der sich überall in der Ausbildung des Institutes offenbart hat, theils aus dem Munde Sr.

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Majestät, theils schriftlich erhalten, und nur ein Geist 9 111““

ersten Kammer ernannt.

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nothwendig folgen würde. mation werden, wie maͤn liest, Veranderungen vorge⸗

das Wohl des Staates solches gestatten, ein vollkom⸗ menes Genüge zu leisten. Die Erwartung einer all⸗ gemeinen Begnadigung für die Verbannten ist durch diese Verfügung also nicht befriediget worden, da es des Königes Absicht nicht ist, diejenigen der gesetzlichen Ahndung zu entziehen, welche irgend eine Bestrafung verwirkt haben, vielmehr nur denen ein gerechtes An⸗ erkenntnis ihrer Unschuld zu Theil werden soll, welche der große Rath von Kastilien unschuldig befinden wird. Nur Gerechtigkeit, nicht Gnade soll startfinden.

Stuttgart, vom 20. December. Der König hat, gemäß der in der Verfaßungs⸗Urkunde enthaltenen Bestimmung, den Fürsten von Hohenlohe⸗Oeh⸗ ringen zum Präsidenten der ersten Kammer der Ständeversammlung für den nächsten 6jährigen Zeit⸗ raum ernannt.

Der Kriegsminister Graf von Franquemont, der Justizminister Freiherr von Maucler und der Generalmajor Graf von Solm⸗Reiferscheid⸗ Kraurheim sind zu lebenslänglichen Mitgliedern det

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8 Hamburg, vom 28. December. Mehre Zeitun gen haben erzählt, daß hier eine sehr große Quanti⸗ tät Arsenik in die Elbe gefallen, die Verpackung auf⸗ gegangen, der Arsenik sich mit dem Waßer vermischt, und diefes dadurch so vergiftet habe, daß ein Hund, der davon getrunken, sogleich gestorbden und nur ourch schleunige polizeiliche Anstalten fernerer Nachtheil vor⸗ gebeugt worden sey. Dieser ganzen Erzählung, wie

man zuverläßig versichern kann, liegt nichts weiter zum Grunde, als daß vor einigen Wochen wirklich ein Kahn mit einigen Kisten Arsenik umgeschlagen, diese aber sofort wieder aus dem Waßer gezogen wor⸗ den, ohne daß die Verpackung aufgegangen oder die

mindeste üble Folge entstanden ist, wie sich bei der

bekannten Vorsicht, womit der Arsenik verpackt wird,

ohnehin leicht erklären läßt.

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Arnsberg, vom 15. Derember. Hieselbst ist der Fürst Cheistian zu Hohenlohe⸗Waldenburg⸗

Bartenstein, vormals Dompropst zu Köln und

Deomheer zu Straßburg, (Bruder bes vor ihm ver⸗ storbenen Fürstbischofs von Breslau) im beinah er⸗

reichten 79sten Lebensjahre verstorben. Sein milder Sinn gegen die Armen hatte ihn sein le n/ hindurch ausgezeichnet. 8 * 6

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des Uebelwollens und der Verläumdung kann den Verdacht nähren und verbreiten, daß Se. Majestät je Absicht hätten, eine solche Reform der Landwehr eintreten zu laßen, aus welcher eine gänzliche Re⸗ form unseres ganzen gegenwärtigen Militair⸗Systems

Nur in der äuseren För⸗

nommen, die theils ein Ersparnis, theils eine zweck⸗ mäßigere Handhabung des Ganzen, wohin besonders ein leichterer Mechanismus zum Behuf einer augen⸗ blicklichen Benutzung der Mannschaft im Fall einer unerwarteten Zusammenziehung der Truppen gehört, zum Gegenstande haͤben. Das Wesen des Institutes ist hiedurch so wenis angetastet, daß diese Verände⸗ rungen der Organisation vielmehr dahin wirken wer⸗ den, dasselbe nur um so zeitiger der möglichsten Voll⸗ kommenheit zu nähern.

t: von Staägemann, 8

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Des Königs Majestät haden mittels Kabi⸗

8 bü. 29 4 28 2 8443 Be bian⸗

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iche Nachricht

1“ DET1““ Berlin, vom à4. Januar. Se. Majestät der König haben geruhet, dem Staats⸗ und Kriegs⸗Mi⸗ nister General-Lieutenant von Boyen die nachge⸗ suchte Entlaßung aus Allerhöchst Ihrem Dienste aller⸗ gnädigst zu bewilligen, wogegen Se. Majestät den General⸗Lieutenant und kommandirenden General am Rheine, v. Hacke, zum Kriegs⸗Minister ernannt haben. Dem General⸗Lieutenant von Pirch I. ist das Mi⸗ litair-Erziehungs⸗Wesen anvertraut und derselbe wieder als aktiver General in die Armee eingestellt worden.

Ferner hat der General⸗Major von Grollmann

den nachgesuchten Abschied aus dem Königlichen Dienste

ehgltsn. 16. 86 FsrbE. 269 8

2 Auch haben des Königs Majestät die S Minister von Beyme und Freyherrn von Hum⸗ boldt von den Geschäͤften des Staatsrathes und des Staats⸗Ministeriums sowol, als der ihnen anver⸗ trauten Departements vorerst und bis deren Thätig⸗ keit wieder in Anspruch genommen werden kann, zu dispensiren geruhet.

Die Justiz⸗Organisations Geschäfte, welche der Staats⸗Minister von Beyme zu besorgen hatte, wer⸗ den unter der Leitung des Staats⸗Kanzlers Fürsten von Hardenberg einer besonderen Kommißion an⸗ vertraut, und die Aufsicht, welche der Staats⸗Mini⸗ ster von Beyme als Justiz⸗Minister über die Justiz⸗ Behörden in einigen Provinzen zu führen hatte, geht an den Staats⸗ und Justiz⸗Minister von Kirch⸗ eisen über. Der Staats⸗Minister von Beyme wird fortfahren, sich mit der Revision der Gesetze zu

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beschäftigen.

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Die Geschäfte des Ministeriums des Inneren, welche dem Staats⸗Minister von Humboldt übertragen waren, gehen an den Staats⸗Minister von Schuck⸗ mann zurück, und das Departement von Neufchatel wird der Staats⸗Kanzler Fürst von Hardenberg

Bekanntmachung.

netsordre vom 31. v. M. den Staats⸗Minister veon Beyme von den Geschäften des Staatsrathes und

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des Staats⸗Ministeriums sowol, als der ihm anvertrau⸗

11nönö1“” ten Departements vorerst und bis deßen Thätigkeit wieder in Anspruch genommen werden kann, zu dis⸗ pensiren geruhet. 8 1“

Die Beendigung der Organisation des Justizwesens in den neuen Provinzen ist einer Immediat⸗Kom⸗ mißion übertragen worden, welche unter meiner Lei⸗ tung aus dem wirklichen Geheimen Ober⸗-Justizrathe v. Diederichs, dem wirklichen Geheimen Ober⸗Fi⸗ nanzrathe Rother, insofern es finanzielle Gegenständr betrifft, und dem Geheimen Staatsrathe Daniels be⸗ steht. Dagegen sind von nun an alle Justiz-Behör⸗ den in allen Provinzen ohne Ausnahme, der Leitung des Justizministers v. Kircheisen unterworfken. Die Justiz⸗Behörden haben sich also von jetzt an in allen bisher von dem Staats⸗Minister v. Beyme bearbeiteten Justiz⸗Organisations⸗Sachen, an die er⸗ nannte Immediat⸗Kommizßion zur Justiz⸗Organisa⸗ tion in den neuen Provinzen, in allen die Leitung der Justiz-Verwaltung betreffenden Angelegenheiten dagegen, an den Justiz⸗Minister von Kircheisen zu wenden.

ö“ Staats⸗Minister v. Beyme wird übrigens b fortfahren sich mit der Revision der Gesetzgebung Berlin, den 3. Januar 1820. Ders“ C. F. v. Hardenberg.

Des Königs Majestät haben die Ober⸗In⸗

spektoren Rönnefarth zu Potsdam, Kretzig zu

Frankfurt a. d. O., Hedemann zu Demmin, Großer zu Wittenberge, Villaret zu Halle, Cle⸗ mens zu Reichenbach, v. Gauvin zu Langensalze, und Adler zu Eilenburg zu Steuerräthen ernannt, und die für dieselben ausgefertigten Patente Aller⸗ höchst selbst vollzogen. gg

Des Königs Majestät haben den zeitherigen Profeßor Schweigger zu Erlangen zum ordentli⸗ chen Profeßor der Physik und Chemie in der philoso⸗ phischen Facultät der vereinigten Universttät zu Halle zu ernennen und seine Bestallung Allerhöchst zu voll⸗ ziehen geruhet. ““

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