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18 Monaten sich in Verhaft befänden 8 ohne vor den
Richter gestellt zu werden, veranlaßte die Bemerkung
des Berieht⸗Erstatters, es sry freilich nicht ohne Bei⸗
sbviel, daß die Instruktionsrichter die Untersuchungen
8 fehr verschleypten und die Angeklagten darunter sehr
Aitten; doch sey es schwer zu glauben, daß man die
Beschwerdeführer g bis 22 Monate in folcher Unge⸗ wisheit ihres Schicksales gelaßen habe. (Sollten, nach der Französischen Kriminalordnung, nach welcher die
Sache bis zur Eröfnung des Assifengerichtes ganz in den Händen des Instruktionsrichtes verbleibt, derglei⸗ chen Verzögerungen so selten seyn? Uns dünkt, von 18 Monaten und drüber gehört zu haben. muß diese Willkür billig zu den abhelflichen Mis⸗ bräuchen gezählt werden.) 8
8 Die Nachrichten aus Spanien sind noch unzuver⸗ läßig. Nach dem Journal de Paris ist jedoch die Zahl der Rebellen 5 bis 7000 Maͤnn Sie haben sich der
zu schwach vertheidigten Arsenales der Marine zu la Carracca (unweit der Insel Leon) eines Linienschiffes und einer Fregakte bemächtigt. 1 1—
1“ 8
Spanisches Amerika. Man hat Nachrichten
aus Trinidad, die bis zum 14. December gehen, aber nichts Wesentliches über den dermaligen Stand der Dinge in Venezuela enthalten, vielmehr scheint man daselbst auch keine zuverläßigen Berichte zu haben. Es heißt: Bolivar, der am Ende des August nach Popayan marschirt sey, wäre nach den glänzendsten Erfolgen mit 5000 Mann am Apure angelangt, wo⸗ selbst er sich mit Paez vereinigt habe, und nur noch die d'Evere urschen Truppen aus Cumana und Mar⸗
guerita erwarte, um gegen Morillo auf Caracas zu
marschiren. Ganz abgesehen von der Entfernung zwi⸗ schen Popayan und dem. Apure⸗Strome, ist gar nicht ge⸗ meldet, wenn Bolivar am Apure und in welcher Gegend er angelangt sey. Nach derselben Nachricht hat er den General Soublette schleunig von Au⸗ gustura abgeschickt, welches bekanntlich am Orindco noch ziemlich entfernt vom Apure liegt. Der Gene⸗ ral Marino steht in Maturino (Eumana). Erst 8 nach Vereinigung dieser Truppen soll der Angrif auf
orällo, der seine Macht bei Calabozo (mitten in der Provinz Venezuela am Guarico) concentrirt hat,
Stuttgart, vom 5. Februar. Der Antrag des
Finanzministers bei der Ueberreichung des Finanzge⸗
Indes
setzes: „daß, da die vier Monate, auf welche 5 der direkten Jahressteuer provisorisch ausgeschrieben wor⸗ den, bereits verfloßen, die Verwilligung des Ganzen vor Allem zum Gegenstande der Berathungen gemacht werden möge“ hat bereits zu lebhaften Erörterungen in der Kammer der Abgeordneten geführt. Der zur Bericht⸗Erstattung über diesen Antrag ernannte Aus⸗ schuß war in seinen Ansichten getheilt. Die Mehr⸗ heit wollte die beiden Drittel ganz bewilligen, nur mit der Maasgabe, daß zugleich auf Herabsetzung der Accise von dem ins Ausland gehenden Vieh angetra⸗ gen werde; die Minderheit war der Meinung, nur das eine Drittel zu verwilligen, dabei aber die Bereitwil⸗ ligkeit auch für das andre zu erklären, wenn das Re⸗ sultat der Prüfung der Staats⸗Ausgaben diese Ver⸗ willigung als unerlaßlich darstellen würde. In der Kammer traten mehre Redner (Lang, Gmelin d. ä., v. Seeger, Bolley, Weishaar) für die Be⸗ willigung des Ganzen auf, und nahmen ihre Haupt⸗ gründe aus der Nothwendigkeit, und baraus, daß für die andern angesonnenen Steuern noch Raum genug zur Prüfung des Etats vorhanden sey. Eben so Viele ließen sich dagegen vernehmen, weil die Verfaßung die Verwilligung ohne vorangegangene Untersuchung ver⸗ biete, die Stände also gegen den König und das Volk ihre Pflicht verletzten, wenn sie der Bewilligung die Prüfung nicht vorangehen ließen. Diese letzte Mei⸗ nung vertheidigten besonders v. Ow, Keßler, Grie⸗ singer, Cotta von Cottendorf, Präl. Schmid. Keßler ging bereits in das Finanzgefetz selbst ein und äuserte, daß die vom Finanzminister vorgelegte Ueber⸗ sicht, wie eine auch nur slüchtige Prüfung zeige, ganz falsch berechnet sey; man spreche von einem Betriebs⸗ Kapital des Finanzministers, als sey die Finanz ein Gewerbe, der Staat eine große Fabrik. Der Etat des Ministers erscheine unerhört in Ausdruck und Anfode⸗ rung. Ueber das Alles mache er nun das Ansinnen, die ganze direkte Steuer ohne Prüfung zu bewilligen. Er gestehe, daß er gegen 900,000 Fl. vom letzten Etats⸗ Jahre übrig habe, die er nicht in den neuen Etat ge⸗ bracht. Er fodere zu diesen noch 500,000 Fl. in Vor⸗ rath, und dann noch einen Refervesond von 250,000 Fl., kurz er fodere mehr als Alles, denn so vieles Geld sey in Würtemberg gar nicht in Umlauf. (Keßler trat bekanntlich früherhin wider den Herrn v. Mal⸗
chus auf.) Man hat bei diesen Diskußionen übee
den Gegenstand selbst, verfaßungsmäßig, eine freund⸗ schaftliche Berathung mit der ersten Kammer be⸗
Ueber die Dienstentlaßung des Profeßors de Wette.
Da der ehemalige hiesige Profeßor de Wette die Aktenstücke seiner Entlaßung von der Profeßur an der Universität zu Berlin, durch den Druck öffentlich be⸗ kannt gemacht hat: so dürfte eine aktenmäßige Nach⸗ richt über die Art, wie das Schreiben desselben an die Justizräthin Sand am 51. März 1819 zur Kennt⸗ nis des Preußischen Gouvernements gelangt ist, nicht unintereßant seyn. Es verhält sich damit nachstehen⸗ dermaßen.
Unter den am 8. Jul. 1819 in Beschlag genom⸗ menen Papieren der Berliner Burschenschaft, fand man bei einem Vorsteher derselben die Abschrift des Brie⸗ fes des Advokaten Dürrschmidt zu Wunsiedel, Schwagers des Sand, an den Profeßor de Wette vom 15. April 1819, worin es unter andern heißt: „Engel des Himmels waren Ihre Schreiben vom 31. „v. M., die an mich und meine Schwiegermutter „gerichtet sind. Den an letztere gerichteten übergab „ich sogleich. Ihre trostreichen Ansichten sind auch „vollkommen die unsrigen.“ Diese Abschrift mußte um so mehr die Aufmerksamkeit des Preußischen Gou⸗ vernements erregen, als sie von der Hand des vorge⸗ dachten Vorstehers der Burschenschaft, mithin in Ber⸗ lin, genommen war, als sie unter den Papieren einer Verbindung gefunden wurden, welche nicht allein an sich gesetzwidrig, sondern aus welcher schon so manche empörende Aeuserungen über Sands Mißethat ver⸗ nommen waren, und als endlich andere in Beschlag genommene Papiere unziemliche Aeuserungen des Pro⸗ feßors de Wette über diesen Gegenstand enthielten.
Das Preußische Gouvernement trug daher am 9. des gedachten Monats bei der Königl. Baierschen Re⸗ gierung auf die Vernehmung der Sandschen Familie über ihre Verhältniße zum Prof. de Wette und auf die Mittheilung deßen, in Bezug genommenen, Brie⸗ fes an. Die in Gemäßheit des Befehls des Königl. Baierschen Geuvernements am 5. August v. J. am Landgerichte zu Wunsiedel vernommenen Verwandten, Vater, Mutter und Schwager des Sand, erklärten, daß sie den Prof. de Wette nur einmal gesehen hätten, nämlich im August 1818, als derselde mit
zwei Bekannten des jungen Sand durch Wunsiedel
gereiset und auf eine Nacht bei ihnen eingekehrt sey; sie übergaben dem Landgerichte eine, dem Proseßor de Wette bei seiner demnächstigen Vernehmung in Berlin vorgelegte Abschrift seines unterm 31. März an die Justizräthin Sand erlaßenen Schreibens, da sie das Original einem abwesenden anderen Mitgliede der Familie mitgetheilt hatten, und zugleich die Ur⸗ schrift des Briefes, welchen gedachter Profeßor de Wette am nämlichen Tage an den Advokaten Dürr⸗ schmidt geschrieben und welchem er das in Frage stehende Schreiben mit der Bitte eingeschloßen hatte: „finden Sie die an seine (Sands) Mutter gerichte⸗ „ten Zeilen paßend und zuträglich, so übergeben Sie „dieselben.“ Nachdem die Urschrift des zu Wunsiedel aufgenommenen Protokolls, nebst den angeführten Ab⸗ Urschriften auf amtlichem Wege von München in Ber⸗ lin eingegangen waren, ward die Vernehmung des Profeßors de Wette angeordnet. Das Schreiben desselben an Sands Mutter vom 31. März. v. J. ist übrigens mit der, zum Protokoll des Landgerichtes zu Wunsiedel übergebenen Abschrift auf das vollstän⸗ digste und getreuste übereinstimmend abgedruckt; und en
den öffentlichen Abdrücken einzelne Stellen
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lediglich deshalb geschehen, um diejenigen Aeuserungen
anzudeuten, welche vorzugsweise ruch auf die entliche Aufmerksamkeit haben. Ser
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S 8 3 Statistische Notizen vom Preußischen Staate. Aus amtlichen im Laufe des Jahres 1819 eingegangenen Nach⸗ richten. (Fortsetzung.)
Die jetzigen Schulden des Preußischen Staates sind überhaupt nur eine Folge der außerordentlichen Ereigniße, welche der Zustand von Europa seit dem Jahre 1789 herbeigeführt hat.
Die Kriege am Rheine von 1792 bis 1795 zehr⸗ ten nicht nur schnell die bereitliegenden Ersparniße auf, sondern nöthigten selbst zu Anleihen, die nur langsam abbezahlt werden konnten, weil der Staat aus den großen neuen Erwerbungen in Polen nicht nur keine Beihilfe zu den allgemeinen Staatsbe⸗ dürfnißen entnahm, sondern selbst noch einen Theil der Ueberschüße aus den älteren Provinzen dorthin verwandte, wo nach einer langen Anarchie fast Alles neu zu schaffen war, was der Kulturstand des Zeital⸗ ters erfoderte. Gleichzeitig veranlaßten eben diese neuem Erwerbungen fast alle öffentlichen und selbst viele Pri⸗ vat⸗Anstalten zu einer großen Erweiterung ihrer Ge⸗ schäfte, zur Aufnahme neuer Betriebskapitale, zur Gründung neuer vielversprechender Anlagen, und zur Gewährung eines ausgedehnteren Kredits, um Landbau und Gewerbe auf dem neuen fruchtbaren, aber ver⸗ säumten Boden schnell empor zu bringen. In dieser hoffnungsvollen Zeit des Säens und Pflanzens für die scheinbar nahe Ernte überfielen den Staat die Unfälle des Jahres 1806, und erschütterten seine Grund⸗- festen. Alle Staatsanstalten verloren damals unvor⸗ bereitet den größten Theil ihrer Bestände und Betriebs⸗ Kapitale; der überall eindringende Feind legte Beschlag auf Alles, was nur entfernt öffentliches Eigenthum zu seyn schien; Vieles wurde ganz weggenommen, ühr deres erst nach Jahren, und nicht ohne empfindliche Verluste, zurückgegeben. So verschwanden die Mittel, womit den eingegangenen Verpflichtungen gegnügt wer⸗ den konnte; und es entstand daher eine große Masse von Anfoderungen an den Staat, die mit Inbegriff des ungetilgten Ueberrestes der vorerwähnten Anleihen auf 3
54,419,149 Rthlr. 12 Gr. 9 Pf. 1 berechnet worden sind. —
Beschwert mit dieser Schuldenlast trat die Regie⸗ rung in den düsteren Zeitraum vom Anfange des Jah⸗ res 1807 bis zu Ende des Jahres 1812. Es wäre in ruhigen Zeiten, bei unbeschränkter Verwaltung und voller Freiheit des Verkehres eine schwere Aufgabe ge⸗ wesen, neben den gewöhnlichen Staatsbedürfnißen, und neben Verzinsung und Ablösung der vorerwähn 8 ten Schuld, aus dem bloßen Ertrage der ordentlichen Staatseinkünfte das Land wiederum in wirthschaft⸗ lichen und wehrhaften Zustand zu versetzen. Aber gar nicht zu denken war daran in den sechs unglückliche Jahren eines Scheinfriedens, während deßen der über mächtige Feind erst bis ins dritte Jahr den größten Theil des Staates besetzt hielt und aussog, dann nach endlicher Räumung, in den drei Oderfestungen im Her⸗ zen des Landes, kostbar zu verpflegende Garnisonen zu⸗ rückließ, und endlich die Regrerung nöthigte, in einem unnatürlichen und verhaßten Bündniße, unter kaum erschwinglichen Aufopferungen, die Rettung ihrer Exi⸗
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