Etwas zu erinnern sey? verlangte Hr. Clauzel von Causergues das Wort. Der Praͤsident, in Mei⸗ nung, daß er über die Faßung des Protokolles spre⸗ chen wolle, gestattete es ihm. Er bestieg daher die Rednerbühne und sagte: „Es giebt kein Gesetz, wel⸗ eches ein Verfahren bei der Anklage wider die Minister vorschreibt. (Die Versammlung gerieth in einige Be⸗ wegung. Er fährt mit stärkerer Stimme fort:) Aber das Wesen der Sache selbst erfodert, daß die Bera⸗ thung hierüber in öffentlicher Sitzung, im Angesichte Frankreichs geschehe. Ich trage an, daß die Kammer eine Anklage⸗Akte wider den Minister des Inneren, Grafen Decazes, als Mitschuldigen an der Ermor⸗ dung des Herzoges von Berry, ergehen laße.“ Ich will meinen Antrag auseinandersetzen. — — Hier un⸗ terbrach ihn eine allgemeine heftige Bewegung; von allen Seiten der Kammer erschallte der laute Ruf, zur Ordnung, der den Redner die Bühne zu verlaßen nöthigte, wobei er einigemale wiederholte: „das ist meine Meinung.“ Der Präsiden: theilte hierauf der Kammer ein Schreiben des Herrn Grafen Decazes, über das traurige Ereignis des Tages mit. Herr Graf de la Bourdonnaye (von der rechten Seite) machte den Antrag zu einer Addreße an den König, worin demselben nicht blos der tiefe Schmerz der Kam⸗ mer, sondern auch das Verlangen ausgedrückt werde, auf alle Maasregeln der Regierung kräftig einzuwir⸗ ken, um die verderblichen Lehren zu vertilgen, welche die Throne und jede Gewalt untergraben, und die ge⸗ sittete Welt mit einem neuen gänzlichen Umsturze be—⸗ drohen. Der General Graf Foy, von der linken Seite, äuserte, daß die Addreße sich nur auf das schmerzhafte Beileid beschränken möge, welches dem Könige zu bezeigen sey. Diesem trat Herr v. Cor⸗ biere, von der rechten Seite, bei. Er machte auf⸗ merksam, daß die Addreße nur die Empfindung aus⸗ drücken müße, von welcher die Kammer durchdrungen sey, daß sie aber von einem besonderen Ausschuße in ge⸗ heimer Sitzung entworfen und hienächst von der Kam⸗ mer berathen werden müße. Die Kammer trat dieser Meinung einmüthig bei, und die von der Kommißion sofort entworfene Addreße ward gleichfalls einstimmig angenommen. (Die Addreße scheint dennoch mehr in dem Gesichtpunkte des Herrn Gr. de la Bour⸗ donnaye, als des Herrn Gr. Foy abgefaßt.)
In der Sitzung vom 15. bemerkte man bei Vor⸗ lesung des Protokolls vom 14. die Stelle: daß die Kammer mit lautem Misfallen den Antrag des Herrn v. Clauzel Causergues zurückgewiesen habe. Die Herrn Cornet d Incourt und Castel Bajaec, von der rechten Seite, foderten daß diese Stelle als ungewöhnlich, weggestrichen werde. Herr Courvoisier foderte dagegen, daß statt Misfallen Unwillen gesetzt werde. „Dieser Ausdruck, sagte der Redner, ist nicht zu stark, um die Empfindung zu schildern, die jener Antrag hervorgebracht hat. Wie? in demselben Augenblicke, in welchem wir, die Seele
ntsetzen, die Blicke noch voll Bestür⸗
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zung, durch die Botschaft Sr. Majestät die scheusli⸗ che That vernehmen: der Erbe unsres Königs ist un⸗ ter der Faust eines Hochverräthers gefallen; die Wunde blutet noch, das Verbrechen und das Opfer sind noch vor unsern Augen. In diesem Augenblicke, an dieser Stäte, klagt Einer von uns einen Minister des Kö⸗ niges als Mitschuldigen des Meuchelmordes an? Und mit welchen Gründen? Mit gar keinen. Aus welcher Quelle? Aus Haß. Wahrlich, in diesem befremden⸗ den Schritte konnte man nur persönlichen Haß, nur Partheihaß erblicken ꝛc.“ Herr von Clauzel selbst verblieb dabei, daß er die förmliche Anklage wider den Grafen Decazes bei der Kammer einreichen werde. (Es ist auch bereits, auf Hochverrath, geschehen.) Herr v. Saint Aulaire erklärte, daß er sich der Aufnahme dieser Aeuserung des Herr von Clauzel in das Protokoll, als eines Monumentes seines Wahn⸗ sinnes, nicht widersetze, aber auch auf die Aufnahms der Antwort antrage, die er ihm hiedurch gebe, daß
er ein Verläumder sey. Herr v. Courvoisier nahm seinen Antrag zurück. Die ursprüngliche Faßung des
Protekolls aber ward, nur mit Widerspruch von 5 oder 6 Mitgliedern der rechten Seite beibehalten.
In derselben Sitzung der Kammer übergab der Minister des Inn eren den Gesetz⸗Entwrf wegen Abän⸗ derung der Wahlvorschriften. Er enthält hauptsäch⸗ lich folgende Abänderungen. 1) Die Kammer der Ab⸗ geordneten wird aus 450 Mitgliedern bestehen (mit⸗ hin um 172 verstärkt). 2) 258 Mitglieder werden von Kreis⸗ und 17a von Departements⸗Wahlversammlun⸗ gen ernannt. Die Departements werden zu dem Ende in Wahlkreise getheilt. Die Wahlversammlung je⸗ des Wahlkreises besteht in den Wählern, die ihren po⸗ litischen Wohnort im Umfange des Kreises haben. 3) Die Departements⸗Wahlversammlungen müßen
nicht mehr als 600 und nicht weniger als 100 Wäh⸗ ler enthalten, und diese 4) werden von den Kreis⸗
Versammlungen aus denjenigen Wählern genommen, welche 1000 Fr. direkte Steuern bezahlen. 5) We⸗ nigstens die Hälfte der zur Wahlberechtigung erfoder⸗ lichen Steuer muß in Grundsteuern bestehen. 6) Wird die Kammer aufgelöst, so behaupten die neu eingetre⸗ tenen Mitglieder 5 Jahre lang ihren Sitz, so daß die Erneuerung des Fünftels erst mit Ablauf des 5ten Jahres stattfindet. 7) Die 172 Mitglieder werden zur nächsten Sitzung gewählt. 38) Das für die nächste Sitzung zu erneuernde Fünftel der gegenwärtigen Deputirten (die vierte Reihe) wird von den Kreis⸗ Versammlungen gewählt. Man hat zunächst Druck und Vertheilung beschloßen.
Sodann überreichte der Minister der auswärtigen Angelegenheiten einen zweiten Gesetz⸗Entwurf, der die Herstellung des Gesetzes vom 12. Febr. 1817 bis zur nächsten Sitzung der Kammer zum Gegenstande hat.
Dieses auch nur auf Ein Jahr gegebene Gesetz enthält Folgendes: „Jedermann, der eines heimlichen Einverständnißes oder strafbarer Anschläge wider die Person des Königes, die Sicherheit des Staates oder
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die Angehoͤrigen des königlichen Hauses angeklagt wird, kann, ohne der gerichtlichen Untersuchung übergeben werden zu dürfen, in Kraft eines vom Präsidenten des Ministeriums und dem Polizeiminister unterzeich⸗ neten Befehles verhaftet und ins Gefängnis geführt werden. Der Aufseher des Gefängnißes muß binnen 24 Stunden nach der Ankunft des Verhafteten eine Ab⸗ schrift bes Verhaftbefehles an den königlichen Anwalt gelangen laßen, welcher den Verhafteten unverzüglich vernehmen, über seine Aussagen ein Protokoll abfaßen und dasselde mit allen von dem Angeklagten ihm etwa zugestellten Schriften durch das Organ des General⸗ Anwaltes dem Justizminister zusenden muß, um dar⸗ über zur weiteren Verfügung an den königlichen Ge⸗ heimenrath zu berichten. Die Entscheidung des Ge⸗ heimenrathes wird dem Verhafteten durch den Justiz⸗ minister bekannt gemacht.“ Der jetzige Entwurf weicht darin ab, daß der Verhaftbefehl im Ministe⸗ rium berathen und von 5 Ministern unterzeichnet seyn muß.
In der Sitzung der Kammer der Pairs vom 15. erfolgte durch den Minister der auswärtigen Angele⸗ genheiten der Antrag der Regierung, daß die Zeitun⸗ gen, welche ganz oder zum Theil politische Gegenstände abhandeln, auf die nächsten fünf Jahre wieder einer vorläufigen Censur unterworfen werden möchten. Der Minister setzte in einer kurzen Rede die Nothwendig⸗ keit dieser Maasregel auseinander, wobei er unter an⸗ dern sagte: „Wenn auch nicht das Verbrechen selbst und das Blut des erlauchten Schlachtopfers so laut zu uns redeten, so würden uns die Geständniße oder vielmehr die Rechtfertigungen des verruchren Thäters belehren, welche greuelvollen Früchte diese heillosen Meinungen getragen haben, diese, jede bürgerliche Ord⸗ nung vernichtenden Lehren, diese königmörderischen Grundsätze, die mit so großer Verwegenheit geprediget
werden, seit die Frechheit der Tagblätter keinen Zü⸗ gel mehr kennt.“
Das Berhör des Mörders Ludwig Peter Louvel ist noch nicht geschloßen. Mit ruchloser Kaltblütig⸗ keit beharrt er bei seiner ersten Angabe, daß er gar keine Mirschuldigen habe, daß Niemand um seinen Plan gewußt, und daß er bereits seit dem Jahre 1814 den Vorsatz gefaßt, das gesammte Haus der Bourbons auszurotten. Ein Zögling der Revolutions⸗ Jahre ist er in gänzlicher Unwißenheit, ohne Unterricht roh herangewachsen, ein glauben⸗ und gewißenloser Re⸗ präsentant jener Zeit. Der Moniteur theilt folgen⸗ des Bruchstück des Verhörs mit, als ihn im Louvre der Leichnam des Prinzen zum Anerkenntnis vorge⸗ legt wurde. „Frage: Erkennst du den Prinzen an, den du ermordet hast? A. Ja. F. Ich fodre dich noch einmal auf, deine Mitschuldigen zu nennen. A. Ich habe keine. F. Wenn ein menschliches Gericht dich nicht vermögen kann, die Wahrheit zu sagen, fürch⸗ test du nicht die göttlichen Gerichte? A. Gott ist nur ein Wort; er ist nie auf Erden erschienen. F. Was hat dich bewogen, eine so gräßliche That zu begehen? A. Härte ich sie auch laßen wollen, ich hätte es nicht gekonnt. F. Welche Gründe hattest du dazu? A. Es soll den Großen des Landes zur Lehre dienen. F. Bleidst du dabei, daß dich Niemand zu dieser That verleitet hat? A. Ja, übrigens mag die Justiz ihre Pflicht thun und meine Mitschuldigen ausmitteln.“ Er ist am 7. Okt. 1785 zu Versaikes geboren, hat spärerhin im Departement Allier zu Cüßet gewohnt und hat als Stückknecht in der Bonapartischen Garde⸗Artillerie gedient.
Der Minister des Inneren, Herr Graf Decazes, hat sich veranlaßt gesehn, wider den Herrn Mar⸗
tainville, Herausgeber des Drapeau blanc, eine
Anklage wegen ehrloser Verleumdung dem gerichtlichen Verfahcen zu übergeben. u“ Kours der Renten 70 Fr. 10 Ct.
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rgenten auf ad der Ver⸗
Madrid, vom 7. Februar. D Isla de Leon scheinen auf den W
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zweiflung gefaßt zu seyn. Sie haben alle Batterien
der Insel mit Kanonen bepflanzt, und die Erd⸗Enge bei
Torre⸗Gorda befestiget. Am 29. v. M. detaschirten sie 2000 Mann, um, wie man glaubt, Tariffa zu be⸗
setzen, welches ihnen die Kommunikation mit Gibdral⸗
tar und der Afrikanischen Küste sichern, und überhaupt,
zumal da es seit dem letzten Kriege etwas befestiget
worden, zu einem bequemen Stützpunkte dienen könnte.
Am 5c. scheint der General Freyre, der am 29. mit
seinem Hauptquartiere und der ersten Abtheilung seines
Heeres, in 6000 Mann bestehend, zu Perez angetangt
war, die ganze Isla de Leon schon umschloßen zu ha⸗ ben, in welchem Falle das vorerwähnte Detaschement nur noch zur See mit den übrigen Insurgenten in Verbindung steht. Die ganze königliche Armee ist
30,000 Mann stark. Am 31. griffen königliche Kano⸗
nierschaluppen die der Insurgenten an, und bemäch⸗
tigten sich nach zweistündiger Kanonade Einer dersel⸗
ben. Die immer aufs neue verbreiteten Nachrichten von der Wegnahme von Kadix und den sonstigen Fort⸗ schritten der Aufrührer haben gar keinen Grund.
Der Herzog von San Fernando hat über seine Gegner einen Sieg erhalten, indem der König die Herrn Lozano de Torres, Villar Frontin und Ugarte nach Corunna, Tarragona und Segovia ver⸗ wiesen hat.
Nachschrift. So eben empfangen wir Nach⸗ richten aus Kadix vom 5. d., wo völlige Ruhe herrschte. Das Hauptquartier des General Freyre war zu Puerto S. Maria. Die Aufrührer sind von der Land⸗ und Seeseite eingeschloßen. Das vorerwähnte Deta⸗ schement hat sich zer wird vom Odonelschen ö“ “
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Spanisches Amerika. Die Englischen und Amerikanischen Blätier enthalten verschiedene Nach⸗ richten, besonders über den Staat von Venezuela, denen man jedoch völlige Glaubwürdigkeit beizulegen billiges Bedenken trägt, obwol der Spanische Oberfeldherr, Morillo, da ihm die erwartete Hilfe des Mutter⸗ landes unter den gegenwärtigen Umständen wenigstens noch eine geraume Zeit hindurch ausbleiben wird, sich unstreitig in einer bedenklichen Lage befindet.
Nach einem Briefe aus Angustura vom 13. No⸗ vember befand sich Boläivar in der Mitte Septem⸗ bers noch zu Santa Fé di Bogota, der Haupestadt von Neu⸗Granada, und bereitete seine Rückkehr nach Venezuela mit verstärkter Macht vor. Arismendi, jetzt Vice⸗Präsident des Staates von Venezuela, war am 5. Novhr. von Angustura nach Maturino abge⸗ gangen, um mit dem daselbst stehenden General Ma⸗ rino über die Unternehmung gegen Caracas nähere Abrede zu nehmen. An 6000 Mann, fast lauter Eng⸗ lische und Irländische Truppen, waren unter seinem Befehle dazu bestimmt. Paez sollte mit 4000 Rei⸗ tern den Feldzug eröffnen. Die Spanier hatten am Apure noch den Posten San Fernando besetzt gehal⸗ ten, ihn aber seitdem verlaßen. Die Abtheilung der Spanischen Truppen, die der General la Torre be⸗ fehligt, sollte von dem Insurgenten⸗General Sou⸗ blette aufgerieben worden seyn.
Nach einem späteren Briefe von St. Thomas vom 11. Dechr. war daselbst ein Schiff aus einem nicht genannten, aber in Spanischen Händen befindlichen Hafen von Venezuela mit der Nachricht angelangt, daß Bolivar an der Spitze von 15,000 Mann in vollem Marsche auf Caracas gegen Morillo sey, der ihm nur 4000 Mann entgegenstellen könne. Anderen Nachrichten zufolge befand sich der Insurgenten⸗Ge⸗ neral Martin, ein Teutscher, zu St. Thomas, um den Ankauf von Gewehren und nition zu detreiben.
Stuttgart, vom 16. Februar. Die Kammer der Standesherrn hat die Note der Kammer der Abs geordneten in Bezug auf die Steuerdewilligung dahin deantwortet: „sie hade mit einer Mehrheit von 17 gegen 9 Stimmen dafür gehalten, daß Beschluß