1820 / 19 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 04 Mar 1820 18:00:01 GMT) scan diff

en in Frankreich nur auszuführen, wenn die Wahlen

in den Händen der großen Familien lägen, wie in England, woselbst hie unbedingte Mehrheit im Unter⸗ hause von den großen Familien ernannt werde. Dieses könne man nur bewirken, wenn man aus den 20,000 ganz großen Gutsbesitzern, welche 1000 Fr. Steuern bezahlen, ein besonderes Wahl⸗Kollegium bilde, und zu⸗ gleich die Patentsteuer bei Berechnung des Steuer⸗ Satzes ausschließe *). Die Regierung arte in eine Volksregierung aus, wenn man das Princip, das in den 120,000 Höch stbe⸗ steuerten wohne, ferner befolge. Dieses Princip sey nicht genug über seinen wahren Vortheil verständigt. Es laße sich öfter von den Faktionen leiten, die in der Hauprstadt ihren Mittelpunkt hätten, wie man solches bei den letzten Wahlen gesehen, wo die 300 Wähler im Isere⸗Departement auf Empfehlungen aus Paris eine im höchsten Grade unschickliche und politisch unkluge Wahl getroffen. Diesen antworten die Gegner: die Wahl im Isere⸗ Departement sey allerdings ein Beweis, daß die 300 Wähler über ihre wahren Intereßen nicht aufgeklärt gewesen. Aber diese 300 wären doch auch nur ein kleiner Theil der 120,000 Wähler. Es sey allerdings mäglich, ja sogar wahrscheinlich, daß auch anderswo

manche schlechte Wahlen getroffen worden und noch

getroffen werzen würden: aber wenn man bedenke, daß die Bürger bisher von aller Theilnahme an dem Oef⸗ fentlichen ausgeschloßen gewesen, weil die Gemeinde⸗ Verwaltung in den Händen der Präfektur gelegen, müße man sich vielmehr verwundern, daß sie bisher noch so gut ausgefallen; denn die Bürger hätten, weil sie keinen Theil am Oeffentlichen genommen, das Ge⸗ schick dazu verloren. Dieses würde sich aber ändern, sobald die Lokal⸗Verwalrungen den Bürgern zurückge⸗ geben worden. Hiedurch würden die Meistbeerbten in den Departements mehr Sinn für das Oeffentliche bekommen und mit dem Sinne auch mehr Geschick. Die Engländer hätten die Regierung ihres Landes auch nur durch eignes Handanlegen gelernt. Indem nun zu gleicher Zeit in den Departements Lokal⸗In⸗ tereßen und Lokal⸗Ambitionen erwachten, würden sich nicht mehr alle Intereßen und Ambitionen in der Hauptstadt konglomeriren, und deren Einfluß, so wie der Einfluß der Partheien darin eben hiedurch immer geringer werden. Scchlechte Wahlen würden, wie die Erfahrung gelehrt, nur unter schlechtem Einfluße, un—- ter der Einwirkung der Parecheien getroffen. Entferne man diesen, so habe man von den Gesinnungen der Meistbegüterten nur das Beßere zu erwarten. Man önne aber den Einfluß der Partheien nur entfernen, und die Wähler unabhängig auf ihrem eignen Boden feststellen, wenn man ihnen durch die Theilnahme an der Lokalverwaltung die Einsicht über ihre wahren In⸗ tereßen aufgeschloßen. Man werde daher das beste⸗ hende Wahlgesetz ohne Gefahr für den Staat und nur zu seinem Heile aufrecht erhelten können, wogegen die Ausschließung der Mittel⸗Klaße von dem Antheile an den Wahlen eine Maasregel sey, deren Gefahr für die Regierung und den Staat sich nicht berechnen laße. Dieses sind ungefähr die Hauptpunkte des Strei⸗ tes, in sofern er zwischen den Wohlmeinenden von beiden Theilen geführt wird. Die Regierung scheint die Mitte halten zu wol⸗ len, indem sie zwei verschiedene Wahlsysteme aufstellt. Von den 120,000 Wählern werden die Reichsten, welche 1000 Fr. steuern (nach der vorliegenden Sta⸗ tistik etwa 20,000), zu einer besonderen Klaße gebildet, von welcher 172 Deputirte (gerade die Zahl, um welche

) Wie maͤchtig die alten Familien in Frankreich noch sind, ergab sich aus der Personen Statistik, die Bo⸗

naparte im Jahr 1810 uͤber alle reiche Leute von

* mehr als 10,000 Rthlr. Einkunften aufstellen ließ. Es fanden sich 1300 Familien, und unter diesen zwischen 8 und Hoo von altem Adel.

partement nur Eine Wahlversammlung.

man die Kammer verstärkt) ausschließlich gewaͤhit werden.

Von den für die zweite Klaße überbleibenden 100,000 Wählern scheidet man diejenigen aus, welche zwar 300 Fr. steuern, aber weniger als die Hälfte in einer Grundsteuer beitragen. Daß sie hiedurch nicht bedeu⸗ tend werde vermindert werden, ist oben bemerkt. Diese Klaße wählt, gemeinschaftlich mit der ersten, die alte Zahl von 258. Deputirten.

Der Entwurf, den die Regierung der Kammer hat vorlegen laßen, unterscheidet sich von dem bisherigen

Wahlgesetze in folgenden wesenrlichen Punkten.

1. Die Zahl der zu waͤhlenden Deputirten ist von

258 auf 450 verstärkt. Weder die Verfaßungs⸗Urkunde noch das Wahlge⸗

setz enthält über die Zahl der Abgeordneten eine aus⸗-

drückliche Bestimmung.

2) Nach dem Wahlgesetze werden sämmtliche Mit⸗ glieder von allen wahlberechtigten Bürgern des De⸗ partements, das heißt, von solchen gewählt, welche eine direkte Steuer von 300 Fr. bezahlten, diese Steuer mochte eine Grund⸗ oder Patentsteuer seyn. -

Nach dem Entwurfe werden a) in allen Depar⸗ tements, welche mehr als 150 Wähler haben, zwei

Klaßen gebildet. Die erste

Steuern entrichten. Zahl von 172 Deputirten. Die zweite Klaße besteht aus sämmtlichen Wählern des Departements, und wählt die übrigen 258 Deputirten. b) Die Hälfte der 1000 Fr. in der ersten, und der 300 Fr. in der zwei⸗ ten Klaße muß in einer Grundsteuer bestehen.

3. Nach dem Wahlgesetze giebt es in jedem De⸗ Sind jedoch mehr als 600 Wähler, so theilt sich die Versamm⸗ lung in Sektionen von wenigstens 300.

Nach dem Entwurfe bildet nur die erste Klaße eine einzige Versammlung. Die zweite Klaße wird in Kreisversammlungen zusammenberufen. Jeder Kreis bildet seine besondere Wahlversammlung. Der Encz wurf bezieht sich hiebei auf besondere Verzeichniße die noch nicht mitgetheilt sind.

4. Nach dem Wahlgesetze wählt die Wahlversamm⸗ lung die Wahlzeugen (crutateu1s) selbst; nach dem Entwurfe bestimmt die Regierung dazu 4 Beamte.

5. Nach dem Wahlgesetze scheidet jährlich ½ der De⸗ putirrten aus. Dieses ordnet auch die Verfaßungs⸗ Urkunde §. 37. an. neugewählten 172 Mitglieder 5 Jahre lang in der Kammer bleiben, und die jährliche Erneuerung des Fünftels erst nach Ablauf dieser Frist eintreten. Die Maasregel ist also nur vorübergehennrnd.

*

Das Oppositionsblatt liefert im a5sten Stücke eine Nachweisung von dem Stande der Staatspapiere in verschiedenen Ländern, wobei überal, mit Aus⸗ nahme der Preußischen Bank Obligationen und Staats⸗ Schuldscheine, der Zinsfuß bemerkt worden, woraus man folgern dürfte, als ob sie, wie die unmittelbar vorher erwähnten Obligationen der Englischen An⸗ leihe 5 Procent trügen. Die alten bis zum 19. Okt. 1306 ausgefertigten Banko⸗Obligationen (von denen hier nur die Rede, denn die neuern stehen pari und kommen nicht an den Markt) tragen jedoch nur 2 Procent und die Staats⸗Schuldscheine 4 Procent, welches wir für auswärtige Leser der Staats⸗Zeitung

und des Oppositionsblattes bemerken zu müßen glauben.

In der Beilage des 17ten Stuͤckes dieser Zeitung sind zwei Druckfehler zu verbeßern: in der 8ten Zeile der zweiten Spalte (von unten) muß es heißen Waltlosigkeir statt Volklosigkeit, in der 25sten Zeile ebendaselbst Fode⸗ rung statt Formirung. 4“ IA 11ö16“

in Aufsicht: von Stägemann. Reimersche Buchdruckereikx.

ea s . stvd tu⸗

1 Klaße besteht aus den Wählern des Departements, welche 1000 Fr. direkte Diese wählt ausschließlich die

Nach dem Entwurfe sollen die

x.

Berlin, den 4ten Maͤrz 1820.

Nachrichten.

Oder, ist zum Justiz⸗Kommißarius bei den Untergerich⸗ ten im Departement des Ober⸗Landesgerichtes zu Frankfurt, mit Anweisung seines Wohnortes in Lands⸗ berg an der Warthe, bestellt worden⸗

1

Amtliche EKronik des Tages. Berlin, vom à. März. Der bisherige Ober⸗Lan⸗

desgerichts⸗Referendarius Toll zu Frankfurt an der

-X1XM“ Zeitungs⸗Nachrichten. Ausland. 8 ihn aller seiner Aemter entsetzte.

z. taatsrathe und im Jahre 1817 zum P 26. 8 des Mi ihn zum S jsi⸗ Fee ZTö De 8 Im Jahre 1818 ward er bekanntlich wegen der geist⸗

. . 8 t. zes, hat am ao. d. seine Entlaßung gegeben. Der⸗ 1a,8 eeekese Eegne e Verzeich⸗ König hat, in Hinsicht seiner schwächlichen Gesundheit, 1 Wahlkrei Fedes Departement ist in so viel die ihm die Verwaltung der ihm anvertrauten Aem⸗ 2e . Mitglieder in die Kam⸗ ter nicht länger gestattet, die Entlaßung angenommen,

ihn für si Mer; b ner der Abgeordneten zu wählen hatte. Nur Korsika und ihn für sich und seine männlichen Nachkommen mit 5 De⸗ dem öe⸗ 3 5..oe Würde ist hievon ausgenommen, welches überhaupt zwei De

erhoben. Auch bleidt er Mitglied des Geheimen Rathes. putirte, wählt so daß es überhaupt 256 Kreisversamm⸗

b FFer;8 lungen giebt. 6 Der Herzog von Nichelieu ist zum Wirklichen d. wurden die irdischen Ueberreste Sr.

Am 22. Staats⸗Minister und Präsidenten des Ministeriums, Königl. Hoheit des Herzogs von Berry in der Ka⸗ der Graf Simeon, bieher Unter⸗Staatssekretair im

- Un pelle des heil. Ludwig in der Kirche zu St. Denis Justiz⸗Ministerium, zum Minister des Innern, der mit königlichem Gepraͤnge beigesetzt. Der feierliche Pair, Baron Mounnier, zum General⸗Direktor der

In Paris Departements⸗Verwaltung und der Polizei, und der

Leichenzug begann vormittags um 9 Uhr. Pair, Graf Portalis, zum Unter⸗Staatssekretair im 1— 8 weheten weiße Fahnen mit Flor bewunden. Tiefes Revolution Theil genommen. Im Jahre 1796, ward 1 . 1 5Ses8 2 zigen Enkel unsrer Könige zu seiner letzten Ruhestäte. lten gewählt. Das Ereignis des 18. Fruktidor be⸗ Tuillerien bezogen. Mitglied des Tribunats. Bonaparte ernannte ihn 8 8 b die dem Könige ihr Beileid und die Verabscheuung wechselnd das Amt eines Ministers des Innern und s . 88 s 8 rung den Kammern hat vorlegen laßen, ist Bericht er⸗ er jemals von Seiten der Westphälischen Re ierun . s 1 8 zog von Rochefaucauld hat in der Sitzung der auswärts geglaubter Irrthum. Sein Neffe war eine gen. Der Bericht⸗Erstatter räumte vollkommen ein, lung bekannten Vaters, mit welchem er im Jahre 1792 gemacht werden müße: aber er ging davon aus, daß es zum Auditeur im Staatsrathe und zum Kabinets⸗ terdrückung der Preßfreiheit der Zeitungschreiber waͤ⸗ Graf Portalis flüchtete mit seinem Vater, nach⸗ indem sie die verderdlichen Lehren nicht dezeichneten, ei seiner Zurückkunft ward er von Bonaparte in nung hervorgedracht, als ob jede Lehre, wo nicht er⸗ Staatvorath und General⸗Direktor des Buchhandels,

sowol als in St. Denis waren viele Häuser mit Justiz⸗Ministerium ernannt. Schweigen herrschte während des Leichenzuges. All⸗ er, außer dem Gesetze erklärt, nach Genua zu flüchten dan sas . vT. 209 Die verwitwete Prinzeßin hat St. Cloud verlaßen reitete ihm die Deportation, doch entging er einen 8 . 1 1 vir. B Alle unsere Zeitungen sind fortwährend mit Ad⸗ zum Staatsrathe und Baron. Während der Dauer . 1b der unseligen That bezeigen. der Justiz verwaltet, und ein tühmliches Andenken 4 vußt Ser. stattet worden, nämlich über das Gesetz zur Beschrän⸗ Pairkammer vom 25. d. im Namen der ernannten kurze Zeit hier. Der Baron Mounnier ist der daß die Preße von den Journalisten sträflich gemis⸗ nach Teutschland auswanderte. Unter der Konsular⸗ hiezu des Mittels nicht bedürfe, welches die Regie⸗ Sekretair ernannt. Der König ernannte ihn zum ren theils unzureichend, theils würden sie von den maͤligem Minister des Kultus, der am 1 8⅛. Fruktidor die jede bürgerliche Gesellschaft aus ihrem chooße diplomatischen Geschäften gebraucht. Späterhin ward lauht, doch außer dem Bereiche des Strafgesetzes seyv. zog sich jedoch die Ungnade Bonapartes zu, der

schwarzen Teppichen behängt und aus den Fenstern Der Graf Simeon hat an allen Stürmen der V1 G gemeiner aufrichtiger Schmerz begleitete den großher⸗ möthigt. Im Jahre 1785 ward er in den Rat der 1 8 de. ee 89 und die für ihr bereiteten Zimmer im Schloße der Verfolgern. Während der Konsular⸗Regierung war er ortwaäͤl F 82 8 dreßen aus allen Gegenden des Königreiches angefüllt, des ehemallgen Königteiches Westphalen hat er ab⸗ 1 e 8 stph 5 Nur über eins der drei Gesetze, welche die Regie⸗ einer Einsicht und seiner Redlichkeit interlaßen. Da w— 8 5 8 kung der Preßfreiheit politischer Tagblätter. Der Her⸗ den Gesandtschaftsposten in Berlin bekleidet, ist ein Kommißion auf die Verwerfung des Gesetzes angetra⸗ Sohn eines als Mitglied der konstituirenden Versamm⸗ braucht werde, und daß ihrer Zügellosigkeit ein Ende Regierung zurückgekehrt, ward er von Bonaparte rung anzuwenden rathsam finde. Die Gesetze zur Un⸗ Staatsrathe und im Jahre 1819 zum Pair. Der Gerichtshöfen nicht befolgt. Unzureichend waͤren fie, ur Oeportation verurtheilt wurde, nach Teutschland. entfernen müße. Dieses Stillschweigen habe die Mei⸗ er General⸗Sekretair im Ministerium des Kultus, Daher fänden nunmehr die großen Anzelegenheiten