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s scheint, daß nicht sie, sondern Herr v. d. Strae⸗
n den Druck veranlaßt habe.
Aus dem Haag, vom 1. April. Die zweite Kammer der Generalstaaten hat in ihrer Sitzung vom 29. v. M. die von der Regierung vorgelegten 4 Ge⸗
etzentwürfe wegen Feststellung der Ausgaben von 1820 an, und wegen der zu ihrer Herbeischaffung anzuwen⸗ denden Mittel, nach langen und lebhaften Debatten mit überwiegender Stimmenmehrheit angenommen. Verschiedene Gesetz⸗Entwürfe, die allgemeine Legis⸗ ation und Gerichtsverfaßung betreffend, sind zur Be⸗
Breda ist zum Sitze des ober⸗
In der Liste der Hamburger Börsenhalle wird un⸗ ter dem Artikel aus Sachsen vom 21. März ge⸗ schrieben: „Im Herzogthume Sachsen klagt man jetzt vorzüͤglich auch über Erhöhung des Salzpreises. Wer z. B. vor einigen Jahren für 10 Schfl. Salz, Dresd⸗ ner Maas, 13 Thl. 4 Gr. bezahlte, dem kosten sie jetzt 60 Thl. Dies fällt in der Nähe der Saale um so mehr auf, je reichlicher diese Gegend mit Salz ge⸗ segnet ist.“ Die Preisangaben in dieser Notiz sind für die neue, wie für die alte Zeit faͤlsch. Man darf nur das Edikt vom 17. Januar d. J. nachlesen, um zu finden, daß 10 Dresdner Scheffel nicht 60 Thl., sondern 47 Thl. 9 Gr. 9 Pf. kosten. Hiebei ist aber der Dresdner Scheffel zu 128 Pfund gerechnet. Obwol dieser Scheffel noch nicht volle 2 Berliner Scheffel enthält, so rechneten wir den Ber⸗ liner Scheffel doch nur zu 54 Pfund, wohl erwägend, wie leicht der Konsument durch das Maas gefährdet werden könne. Jetzt wird bei uns überhaupr nicht nach dem Maaße, sondern nach dem Gewichte verkauft. Waäas die vorigen Preise betrift, so ist es richtig, daß vor einigen dreißig Jahren die begünstigten Rirtergutsbesitzer auf den Salinen etwa 13 Thl. 4 Gr. bezahlten. Die Anderen mußten damals schon auf den Salinen 15 Thl. 10 Gr. entrichten. Im Jahre 1809 bezahlten die Rittergutsbesitzer 18 Thl. 6½ Gr. Bei der Preutischen Besitznahme wurden fol⸗ hende Preise, die nach der Entfern ng von den. Sa⸗ linen bestimmt waren, in den Niederlagen vorge⸗ funden. Zum Beispiel zu Torgau 30 bis 35 Thl. (je nachdem an Rittergutsbesitzer oder an andre Kon⸗ umenten verkauft wurde), zu Lübben a0 Thl., zu Bauzen ng bis 52 ½ Thl. Indes waren diese Preise allerdings erst während des Krieges eingerichtet wer⸗ en. Früher konnte man sie nur 20 bis 30 Thl. rech⸗ Aber hier ist immer nur von den Preisen auf en Niederlagen die Rede, und aus diesen durften ie Konsumenten ihren Bedarf nicht unmittelbar be⸗ ziehen, fondern waren verpflichtet, ihn aussch lieslich von dem Salzschänker ihres Wohnortes zu nehmen, elcher die Transportkosten und eine Verkaufprovi⸗ jon hinzurechnete. So debvitirte z. B. der Magi strat zu Görliz im Jahre 1815 das aus der Nieder⸗ lage zu Bauzen für 49 Thl. 5 Gr. 8 Pf. erkaufte Salz an die Einwohner der Stadt für 67 Thl. 5 Gr. 4 Pf. Hiezu kam die sehr lästige Salz⸗Konskription, die in den Preußischen Staaten längst abgeschaft ist. Rechnet man endlich den Verlust, der bei dem Verkaufe nach dem Maaße gar nicht vermieden werden konnte, und jetzt bei dem Verkaufe nach dem Gewichte nicht stattfindet, so wird man die Erhöhung so beträchtlich nicht finden, obwol immerhin einzuräumen ist, daß die Preise, wenn sie gleich keinen Druck veranlaßen kön⸗ nen, doch höher sind, als die früheren vor 1815. Die Nähe der Salinen kann übrigens für keine Gegend billig berücksichtiget werden, so lange kein freier Salzhandel stattfindet, und der Staat eine Gabelle fodert. Die Provinzen an der Ostsee z. B. können in friedlichen Handelsjahren das Salz noch wohlfeiler beziehen, als die Nachbarn der inheimischen Sali⸗
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Han , vom 31. März. Mit dem 1. k. M. wird die in unserer Armee beschloßene Abänderung da⸗ hin zur Ausführung kommen, daß die Infanterie, statt aus a0 Bataillons in 10 Regimentern, künftig aus a24 Bataillons in 12 Regimentern bestehen wird. Die aufgelösten 16 Bataillons werden den übrigen einver⸗ leibt. Statt der bisherigen Provinzialbenennungen
werden die neuen Bataillons nach Nummern geführt.
Darmstadt, vom 28. März. Eine landesherr⸗
liche Verordnung enthält die Vorschriften über die Wahlen zur Kammer der Abgeordneten, die auf den 27. May zum Landtage hieher berufen worden sind.
nen, weil es ihnen in den Schiffen als Ballast zu⸗ geführt wird.
e Nachrichten über die revolu⸗ tionairen Umrriebe in Teutschland. b (Fortsetzung.)
Die teutschen Revolutionairs beschäftigten sich auch
mit Gegenstanden der Religion; auch sie ward
von ihnen als Mitzel zu ihren strafbaren Zwecken ge⸗ misbraucht und entweihet. In den engeren Vereinen, über welche die aktenmäßigen Nachrichten sich künftig verbreiten werden, ward Religion und besonders die Bi⸗ bel abwechselnd mit Natur- und allgemeinem Staats⸗ Rechte vorgetragen und bald über den Umsturz der Staatsverfaßung, bald über den der Kirchenverfaßung berathschlaget, und so politischer und religieuser Fana⸗ tismus abwechselnd erregt und benutzt; so wie der Ge⸗ nuß des Abendmahls bald (z. B. auf der Wartburg) demagogische Verabredungen besiegelte, bald dazu in Vorschlag gebracht ward. Selbst ein akademischer Leh⸗ rer, F. sagte in dem, mehren Studenten mitgetheil⸗ ten, sogenannten Glaubensbekenntniße: „Freunde, iss das nicht das Geheimnis Eurer Geistesverbindung, daß Ihr berufen seyd, vielleicht die erste republi⸗ kanische Religionsverbindung zu schließen, weil ihr die Kraft dazu habt? Bei den anderen hat ein Prophet als Diktator, seiner Priesterschaft das Glau⸗ vensbekenntnis diktirt, und die Priesterschaft wurde Glaubensdespot des Volkes. Laßt Ihr Euchkeine Glaubensbekennrniße von Andern machen, am Euch darauf zusammenzustellen, sondern laßet es Euren ersten Beruf seyn, es Euch selbst in republika⸗ nischem Gesammtstreben zu bilden.“
Auch über den engeren Verein zu G — deponirte der Srudent K zum Protokolle vom 18. May 1819. „Unser Zweck war die Gründung Einer christ⸗ lich-teutschen Kirche, um dadurch eine größere Einheit der Teu schen zu bewirken. Diese Einheit sollte durch Belehrung des Volkes im wahren Christenthume her⸗ vorgebracht werden.“
Der Studenr TN zum Protokolle vom 19. dess. M. „Vorzüglich waren es religieuse Gegenstände und Ansichten, womit wir uns beschäftigten; es ist auch von der Einrichtung Einer teutschen christlichen Kirche die Rede, und die Gesellschaft darüber einig gewesen, daß es so seyn müße, allein darüber, ob eine solche teutsche christliche Kirche errichtet werden könne, und über die Art und Weise, wie dies bewirkbar sey, konnten wir uns nicht vereinigen. Wir glaubten, daß durch eine solche Einheit in der teutschen christlichen Kirche das Chri⸗ stenthum nur allein in seinem wahren Lichte dargestellt werden könne, und hielten auch dafür, daß eine solche kirchliche Einrichtung zur Ausbildung der Teutschen in geistiger und moralischer Hinsicht und zum Genuße eines freien Lebens zu bewirken sey.“ Und der Student 2. zum Protokolle vom 28. dess. M. „Na⸗ mentlich ward auch öfters davon gehandelt, daß es wol gut sey, wenn Teutschland in kirchlicher und politi⸗ scher Hinsicht Eins sey, d. h. Eine christliche Kirche und Ein Staat.“ (Siehe Beilage....
faßung Teutschlands. hatte diesen Zweck.
Utkenmäßige Nachrichten über die revolu⸗
fionairen Umtriebe in Teutschland.
(Fortsetzung.)
Das Hauptziel dieser Demagogen, dem, wie aus dem Obigen hervorgeht, selbst die kirchliche Einheit als Mitiel untergeordnet erschien, war aber die Verände⸗ rung der gegenwärtigen öffentlichen Ver⸗ Auch die Burschenschaft „Mein Herz“ schrieb einer der ersten Srifter derselben, S... unterm 17. Aug. 1817 n D. „hangt mit Freudigkeit daran, da ja alle unsere jetzigen Burschensachen nicht mehr ein eitles mit den wenigen Jahren der Universitätzeit dahin schwindendes Treiben sind, wie ehemals, sondern da wir, von Gott mächtig erweckt, nun endlich einmal üungefangen haben, all' das Hohe und Herrliche, das Aufhören der kraßen Zwingherrschaft, dagegen Freiheit und bei sicherer ständischer Verfaßung, freies Spre⸗ en und Treiben der Bürger und eigenes Verfechten er hohen Güter in unser teutsches Vaterland her— inzuführen.“
So äußert der Lehrer F.. unterm 6. Mai 1819 in einem Briefe an H — „Ich hoffe noch auf schöne Tage, die uns durch Kampf werden sollen, und wün⸗ che mit Euch gemeinschaftlich in Rath und That der
iedergeburt Teutschlands entgegen zu leben.“
... unterm 8. Mai 1818 an A — „Nie muß man verzweifeln, ob man etwas wirken könne. Wie hätten wir sonst so lange in unserm Teutschland aushalten können, wie könnten wir es jetzt drin aushalten? Wo ist unser gemeinsames, freies teutsches Vaterland? Wir haben keins! Zahllose Despotien, streng abge—
Feren in sich von den anderen teutschen Staaten, se⸗
hen wir, aber kein Vaterland! Nur die Idee oder äas Vaterland, was wir uns zu schaffen streben und schaffen müßen, können wir lieben, und wie, auf wel⸗ em Wege das geschehen mag, wer will das bestim⸗ men!“ So wie demnächst zum Protokolle vom 25. Ful. 1819: „Die Zwecke der Vereine im D.. schen waren auf Herbeiführung einer veränderten bürgerli⸗ chen Verfaßung gerichtet, und zwar so, daß man zu⸗ nächst im Gr — H— HO eine allgemeine Volks Re⸗ präsentation einzuführen, demnächst aber dem bürger⸗ lichen Zustande in Teutschland eine andere Gestalt zu geden sich bemühen wollte.“
Die dazu bestimmten verschiedenen Mittel sind zum Theil schon oben angeführt. Ganz vorzüglich ward die sogenannte repräsentative Verfaßung zu den Mitteln, in Teutschland Einheit des Staates und republika⸗ nische Verfaßung einzuführen, gerechnet.
So gesteht MA. zum Protokelle vom 25. Spt. 1819: „Sie (die Vereine zu G. und D.) hätten die zeit und Teutschland noch nicht reif zur plöͤtzlichen Ein⸗ führung einer Republik, und also es angemeßener ggehalten, Schritt vor Schritt zu gehen und aus der epräsentativen monarchischen Regierungsform dem⸗ üchst eine Republik zu entwickeln. Wenn er an L. geschrieben, daß wenn auch die Republik das höchste zu verwirklichende Ideal seyn möchte, doch auf jeden Fall Mittelzustände angenommen werden müßten: so derstehe er darunter eine Vorbereitung zur Republik durch repräsentative Regierungsform der teutschen Staaten. Man habe angenommen, daß annoch zwi⸗ chen der repräsentativen Monarchie und der Repu⸗ blik durch Zeit und Umstände Uebergänge sich darbie⸗ ten würden, die im Voraus zu berechnen weder nöthig och auch möglich wäre; man habe die repräsentative
Und
Verfaßung als einen Uebergang zur Republik und also als einen Mittelzustand angenommen.“ Und zum ge⸗ richtlichen Protokolle vom 24. Nvbr. 1819, daß, als die Mitglieder der Vereine zu H. und zu D. auf der Starkenburg zusammengekommen und über die Republik gesprochen, Einige sich aber dagegen erklärt hätten, so habe der A. . zu D. erwidert: „Es sey nicht so gemeint, daß gerade die Republik gleich eingeführt werden solle. Sie wären sehr zufrieden, wenn nur vor der Hand ordentliche landständische Verfaßungen eingeführt würden; denn dadurch würde ein freierer Geist erweckt, und es möglich werden, dem Ideale der Staatsverfaßungen, der Republik näher zu kommen.“
Hiermit übereinstimmend deponirten mehre Mitglie⸗ der des engeren Vereines zu G., z. B. der Privat⸗Do⸗ cent Dr. S. zum Protokolle vom 21. Mai 1819 2 „Daß zu den Mitteln des Vereines gehöre, Alles das zu unterstützen, was durch die Einführung der Land⸗ stände für eine freie Verfaßung gethan werden könne.“
Der Student H.. zum Protokolle vom 18. des⸗ selben Monates, auf die Frage, wie die Einheit Teutsch⸗ lands zu Einem Staate herbeigeführt werden könne2 „Dadurch, daß die Volksvertreter einsehen, daß ohne die Einheit Teutschlands, Teutschlands Wohl nicht gedeihen könne, und daß diese dann sich selbst näher für den Zweck vereinigen.“ .“
Der Student B.. zum Protokolle vom 7. Jun. 1819: „Ein Freistaat kann unter dermaligen Umständen schlechterdings nicht durch Empörung rea⸗ lisirt werden, sondern muß vielmehr durch die Einfüh rung der Landstände bewirkt, diesen immer mehr Ein⸗- wirkung zugeeignet und dadurch nach und nach die Gewalt der Fürsten dergestalt eingeenget werden, daß von dieser Seite der Einführung eines Freistaates kein Hindernis mehr im Wege steht.“
Der Student S.. zum Protokolle vom 3. Jun. 1819: „Darüber sind wir wol einverstanden gewesen, daß größere Freiheit in Teutschland herbeigeführt werdem müße; und haben wir als Mittel dazu angegeben, die Einführung von Landständen und Presfreiheit, und daß Jeder nach seiner Ueberzeugung für dieses Mittel sich thätig bezeigen solle.“
Der Student E. zum Protokolle vom 24. Mai 1819: „Es ist auf den Zusammenkünften wol davon gesprochen (von der Einheit der Kirche und des Staates in Teutschland), was aber, weiß ich mich nicht mehr zu erinnern; soviel erinnere ich mich jedoch, daß man in der Einführung der Landstände ein für diese Idee wirksames Mittel erkannt hat.“ 8
Der G. B. (Mitglied des engeren Vereines zu J.) zum Protokolle vom 22. März 1820: „Ob ich (in der Versammlung) die Meinung geäußert habe, daß man nur durch eine Revolution einen beßeren Zu⸗ stand Teutschlands hervorbringen könne, weiß ich nicht, inzwischen, da mehre Aussagen hierin übereinkommen, so ist es wol möglich; indeß meine ich darunter nur eine verbeßernde Aenderung. Da ich übrigens einen Frei⸗ staat und rein repräsentative Verfaßung für das Ideal einer Staatsverfaßung halte, so muß ich wol wün⸗ schen, daß diese, wenn der Zeitpunkt gekommen ist, zur Wirklichkeit gebracht werde. Das nächste, hiezu zu gelangen, ist die Ertheilung einer repräsentativen Ver⸗ faßung, die bisher noch nicht erschienen ist.“ 8
Auch der Kandidat L beantwortete die Frage: ob er sich eine bestimmte Form Teutschlands gedacht habe, wodurch die von ihm erwähnten Mängel der Staatsverfaßung gehoben würden? zum Proͤtokolle vom