1820 / 31 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 15 Apr 1820 18:00:01 GMT) scan diff

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auf das versammelte Volk. Woburch dieses veran⸗ laßt worden, klären die Betichte noch gar nicht auf. Das Wahrscheinlichste bleibt, daß der grundlose Ver⸗ dacht der Soldaten, als wolle der General Freyre sie einer Veträtherei Preis geben, ein so unglückliches Misverständnis hervorgebracht habe. Wie dieser Ver⸗ dacht entstanden, auch ob und durch wen er genährt worden, wird die angeordnete Untersuchung vielleicht ans Licht bringen. Aus den Berichten beider Chefs geht zwar hervor, daß die Officiere und Soldaten der Garnison mit der Bekanntmachung der Konstitution der Cortes nicht einverstanden gewesen, und daß nur unter den Artillerie⸗Officieren der Flotte ein Geist der Unruhe geherrscht habe; daß aber General Freyre diese Stimmung seiner Truppen wider das Volk ver⸗ rätherisch benutzt habe, ist unter solchen Umständen von aller Wahrscheinlichkeit entblößt. Noch an dem⸗ selben Tage um 5 Uhr war die Ruhe hergestellt. Die Zahl der Getödteten wird auf 475 angegeben. Die Insurgenten von der Insel Leon hatten so wenig An⸗ theil, daß sie noch am 15. die Coörtadura aus einer Mörser⸗Batterie beschoßen. Erst am 16. ließ Qui⸗ roga dem General Freyre melden, daß die Trup⸗ pen zum Gehorsam gegen den König zurückzukehren

fernt; erst unmittelbar nach ihrem Abmarsche sollte die Konstitution verkündiget werden. Quiroga war mit seinem Korps noch auf Leon. General Freyre wat mit der Division Cruz, 6000 Mann stark, nach Se⸗ villa marschirt, noch ungewis über die Abstchrea de Grafen Abisbal. G Ein Bericht des D. Pedro Puentd, Beherledes des ehemaligen Rathes von Kastilien, der als Kommißa⸗ rius zur Untersuchung der im Julius v. J. vom Gr. Abisbal angezeigten Meuterei der Officiere früher schon nach Kadix geschickt war, und sich jetzt zu Puerid S. Maria aufhält, erklärt die unruhige Bewegung, die den Entschlus des Gen. Freyre zur Verkündi⸗ digung der Konstitution veranlaßte, nicht undeutlich

für das Werk einer Intrigue zweier Personen, von⸗

denen Kadix noch jetzt regiert werde. Das Volk sey vorwurfsfrei und dem Könige jederzeit treu geblieben. Er dringt daher auf eine gründliche Untersuchung und öffentliche Bestrafung der Urheber des 10. März. Die Generale Valdez und Campana sind nicht geblieben, wie es anfangs hieß. Ein Bericht des er⸗ sten an den König steht mit dem Berichte des D. P. Puento in Widerspruch, indem er erklärt, daß er das Volk nur durch viele Patrouillen in Zaum halte. In Gallizien war, bevor die königliche Bekannt⸗ machung erschien, ein bürgerlicher Krieg ausgebrochen. An der Spitze der Königlichgesinnten stand der Gene⸗ ral v. Pol, Graf von St. Romans; wider ihn war Don Felix Alvarez Arcevedo, Mitglied der in⸗ surgirenden Junta von Gallizien, ausgezogen, ward aber bei einem Angriffe auf die köͤniglichen Truppen

am 9. d. erschoßen. Die Junta zu Korunne hat ver⸗ fügt, daß er sich, als ein Held, um das Vaterland verdient gemacht, daß er von der Provinz und der Armee drei Tage lang betrauert, daß über seinem Grabe ein Denkmal errichtet, und der 9. März, der Tag, an welchem dieser erste Märtyrer der Spanischen Freiheit gefallen, auf immer im Kalender angezeichnet werden soll. (Das letzte werden Quiroga und Riegd nicht einräumen.) Die Provinz Gallizien scheint, bis die Cortes in Wirksamkeit getreten, unter den Waffen bleiben zu wollen. Der König hat befoh⸗ len, die Milizen des Gen. von Pol zu entwaffnen.

Die Junta zu Saragoßa hat eine Art Manifest ergehen laßen, worin sie erklärt, daß sie nicht eher Vertrauen haben werde, als bis der König den Eid in die Hände der Cortes abgeleistet.

Der General⸗Kapitain von Artagonien, Marquis von Lazan (nicht Alazan) hatte bei dem Ausbruch: der Insurrektion zu Saragoßa bereits einige Batail⸗ lons in den Kasernen bewogen, ihrem dem Könige ge⸗ leisteten Eide treu zu bleiben, als er selbst von dem Obersten des Bataillons Toledo verhaftet wurde. Das Volk verlangte seine Befreiung, und drohte die Kaserne zu stürmen, worin man ihn zurückhielt. Um dem unvermeidlichen Blutvergießen vorzubeugen, entschloß er sich hierauf, dem Zureden seiner Freunde nachzuge⸗ ben und die Konstitution selbst zu proklamiren.

Auch der General Elio, General⸗Kapitain von Valentia, benahm sich mit großer Entschloßenheit. Im Gouvernementshause vom Volke belagert, welches ihn zu ermorden drohte, trat er auf den Balkon und rief dem Volke zu: Ihr wollt meinen Kopf? Nehmt ihn, aber stört den Frieden und die Ruhe nicht. Von die⸗ ser Kalthlütigkeit ergriffen, ließ man von ihm ab und gestattete, daß er in die Citadelle geführt wurde.

Ueber das Schicksal der Jesuiten scheint bis jett

nichts entschieden zu seyn; doch ist die Fortdauer ihe res Institutes nicht wahrscheinlich. (Zu den Bedin⸗ gungen, welche die Amerikanischen Abgeordneten füt die Vereinigung der Kolonien mit dem Mutterlande im Jahre 1810 an die damaligen Cortes gelangen lie⸗ ßen, war auch diese: „in Erwägung des großen Vort⸗ theiles für die Wißenschaften und der Wohlthaten des Unterrichtes für die Indianer werden die Cortes die Jesuiten wieder herstellen!“)

Hier hat sich bereits im Café Lorencini ein politi⸗ scher Klubb gebildet, der es laut tadelt, daß die pro⸗ visorische Junta dem Könige nur Rath ertheilt, nicht definitive Beschlüße abfaßt. Er scheint nicht ohne Einfluß.

Der Graf Abisbal ist zu Madrid angelangt. Er hat eine Art von Manifest bekannt gemacht, worin er seine Unzufriedenheit über seine Nicht⸗Anstellung äu⸗ ßert. Zugleich hat er dem vorgedachten Jakobinischen Klubbh eine Verschwoöͤrung gegen die Revolution denun⸗ zirt und den Oberbefehl über die National⸗Miliz ge⸗ fodert.

Die Obersten Quiroga, Arro⸗Aguero und Riegv sind vom Könige zu Generalmajoren befördert⸗

gentliche Sitzung der Cortes eröffnet wird.

Auf Befehl des Königes hat der Kriegsminister be⸗ kannt gemacht, daß alle Personen, die in das gericht⸗ liche Verfahren wider die Generale Mina, Porlier, Lacy, Renovales und den Kriegs⸗Kommißair Ri⸗ chard, so wie wegen der Ereigniße zu Valencia in den Jahren 1817 und 13819 verflochten worden, in ihre Aemter und Würden eingesetzt werden sollen.

Die provisorische Junta hat am 24. d. ein um⸗ ständliches Manifest an die Nation erlaßen, worin sie die Frage erörtert: ob es zweckmäßiger sey, eine Ver⸗ sammlung der ordentlichen oder der außerordentlichen Cortes zu veranlaßen. Sie entscheidet sich für das Erste. Eben so erklärt sie sich dafür, daß nicht die

Mitglieder der Cortes von 1814 zusammenzurufen,

sondern eine neue Wahl zu veranstalten sey. Da dem Könige das Recht gebühre, die Cortes zu versammeln, so habe Se. Majestät beschloßen, daß die Wahlver⸗ sammlungen der Kirchspiele am 30. April, der Kreise am 7. Mai, und der Provinzen am 21. Mai in der Halbinsel zusammentreten sollen. In den Balearischen und Kanarischen Inseln sollen die Wahlversammlungen sobald als möglich gehalten werden. Hienächst sol⸗ len sich die gesammten Repräsentanten am 26. Jun. in eine vorbereitende Junta vereinigen, um sowol den Präsidenten, die Sekretaire und die Stimmensammler

für den bleibenden Ausschuß zu wählen, als auch die

beiden in der Konstitution vorgeschriebenen Prüfungs⸗ Ausschüße zu ernennen; ferner sollen vom 1. bis 6. Jul. die anderen beiden vorbereitenden Junten, verfaßungs⸗ mäßig, gehalten werden, so daß, wenn in der letzten Junta die Eide geleistet, und die Präsidenten und die vier Sekretaire gewählt worden, am 9. Jul. die ei⸗ Was die Provinzen jenseit des Meeres betrifft, so hat die Junta bei der Kürze der Zeit beschloßen, 30 Stellvertreter für sie zu ernennen, wobei die in der Halb⸗Insel an⸗ wesenden Amerikaner und Asiaten zugezogen werden sollen, um die Stellvertreter zu wahlen.

Dieses Manifest ist von der Verordnung des Kö⸗ niges und von den Wahl⸗Instruktionen sowol für die Halb⸗Insel als für die Länder jenseit des Meeres be⸗ gleitet.

Man bemerkt, daß die aus Frankreich und Eng⸗ land zurückkehrenden Verbannten sich mit vieler Mä⸗ sigung betragen.

Paris, vom 5. April. veriodischen Schriften. Fünf Tage nach deren Be⸗

kanntmachung müßen die Eigenthümer oder verant⸗ wortlichen Herausgeber der jetzt bestehenden Blätter

dieser Art vor dem Präfekten erklären, ob sie, unter

Beobachtung des Censur⸗Gesetzes, das Blatt fernerhin erscheinen laßen wollen. Die Erlaubnis zur Heraus⸗ gabe eines neuen Blattes muß bei dem Minister der Auswärtigen Angelegenheiten nachgesucht werden. In Paris wird eine Censur⸗Kommißion aus 12, und in

Der enthält die königl. Verfügung vom 1. d. M. über die Aus⸗ führung des Censur⸗Gesetzes für die Zeitungen und

jedem Hauptorte der Departements eine dergleichen aus 3 Mitgliedern gebildet. Die erste muß wöchent⸗ lich, die andern müßen monatlich über ihre Verhand⸗ lungen an eine Aufsichtbehörde zu Paris, deren 9 Mitglieder auf den Vorschlag des Justizministers vom Könige ernannt werden, berichten. Diese Aufsicht⸗ Behörde verfügt auch, in den gesetzlich eintretenden Fällen, doch mit Genehmigung des Justizministers, die Suspension oder Unterdrückung eines Blattes.

Der Conservateur und die Minerve werden in der bisherigen Gestalt nicht weiter erscheinen.

Die Kammer der Abgeordneten hat sich in diesen lebtverfioßenen Tagen mit verschiedenen Bittschriften, mit dem durch die Mehrheit verworfenen Vorschlage des Herrn B. Constant, das Geschäfts⸗Reglement in Bezug auf die Abstimmungen in einigen Punkten abzuändern, und hauptsächlich mit dem Gesetze über das Rechenwesen vor 1819 beschäftigt. Die Debatten übec diesen letzten Gegenstand dauern noch fort. Un⸗ ter den Bittschriften waren einige von besonderem Intereße, z. B. die Beschwerde der mit ihrer Klage wider den General Donadieu zurückgewiesenen Hin⸗ terbliebenen der auf deßen Anordnung zu Grenoble hingerichteten Personen, und des Generales Dona⸗ dieu selbst, der, um den Namen eines Mörders von sich abzuwenden, die gerichtliche Untersuchung der Sache foderte. Man beschlos, dem Antrage des Be⸗ richt⸗Erstatters gemäß, die Bittschriften an den Prä⸗ sidenten des Ministeriums an den Justizminister zu übersenden. 8

Der Oberst Salel, 8 Ar als Geschäftsträger der Bonapartischen Donatarien, suchte die grund⸗ losen Ansprüche seiner Kommittenten an den Mont⸗ Napoleon zu Mailand geltend zu machen. Der Ge⸗ neral Gr. Foy sprach sehr feurig für diese Fode⸗ rung seiner Waffengefährten, die man an den Mini⸗

ster der Auswärtigen Angelegenheiten verwies.

Der Präsident des Ministeriums, Herzog v. Ri⸗ chelieu, hat in einer Verfügung vom 4. d sämmt⸗ liche General⸗Kommandanten der Militair⸗ Divisionen, General⸗Prokuratoren und Präfekten aufgefodert, die Eingeseßenen über den Geist der beiden Ausnahmge⸗ sete, des Verhaft⸗ und Censurgesetzes, über die Absich⸗ ten der Regierung und über den Zweck ihrer Maasre⸗ geln zu belehren. (Bei der Wichtigkeit des Gegen⸗ standes behalten wir uns die Mittheilung dieser um⸗ ständlichen in die inneren Verhältniße Frankreiche tief eindringenden Verfügung vor.)

Die Herausgeber der Zeitungen, welche die Na⸗ tional⸗Subskription zu Gunsten der durch das Verhaftgeseh betroffenen Bürger bekannt gemacht ha⸗ ben, sind vor den Instruktionsrichter geladen und von ihm vernommen worden. Man erwartet, daß sie des Verbrechens, zum Ungehorsam gegen die Gesetze auf⸗ gefodert und die Autorität des Königes und der Kam⸗

mern förmlich angegriffen zu 1gn. e a klagt werden. G

Unsre Tagschriftsteller versuchen bereits duras An⸗