1820 / 32 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 18 Apr 1820 18:00:01 GMT) scan diff

Briefe, dem Aufrufe, den sie mit so furchtbarer

zeugnis des Geistes, anwenden. Zte Artikel der Verfaßungs⸗Urkunde anerkannt hat. Das neue Gesetz vielmehr bestätiget dieses Recht. Die Einwohner Frankreichs bedienen, um ihre Meinungen zu b

Beschwerden auszusprechen, ihren Klagen eine Stimme vge Blätter dieser Art will man nicht, vorgegeben worden, ihnen nicht verbieten, sich in ihren Erörterungen auch

beschäftigen: Lommen, durch welche er liches Aergernis gaben; man will sie den Ehrenschän⸗

die Meinung zu nalgüter angetastet werden; henten und Lehnrechte;

man vergißt, die man verstößt; überall, im ganzen Lande

ein Ziel stecken.

windigkeit umhertrugen so⸗Pze t Es will in der

Die Absicht des Gesetzes ist klar.

Stille, fern von feindseligen Leidenschaften, alle Mit⸗ tel vorbereiten, auf gerechten Strafgesetzen gegründet werden kann; es will diesen nothwendigen Gesetzen einen wirksamen Stempel, die einzige

drücken. Das nur sind schränkung, sich genöthiget gesehen hat. Das nur ist der Gegen⸗

durch welche die Freiheit der Pretze

Gewähr solcher Freiheit, auf⸗ die wahren Gründe der Ein⸗ der man die Zeitschriften zu unterwerfen Man will sie nicht auf jedes Er⸗ sondern nur auf die Zeitschriften Man will kein Recht aufheben, das der

stand der Censur.

können sich jederzeit der Preße zu verlautbaren, ihre

Selbst in Bezug auf die Zeitungen „und 1b wie so häufig nützliche Wahrheiten unterdrücken,

eben.

mit den Verhandlungen der öffentlichen Gewalt zu aber man will den Verirrungen zuvor⸗ diese Blätter so oft ein öffent⸗

dungen, den Schimpfreden verschließen, die unaufhör⸗

lich den Frieden der Familien störten; man will den Lauf dieses

der so viel

verderblichen Einflußes hemmen, die

ungerechtes Mistrauen in den Gemüthern erregt,

zurch die Revolutionen nur zu empfänglich dafür geworden sind.

wer würde nicht ergriffen von dieser Ge⸗

Wahrlich, G die niemals ermüdet,

schäftigkeit des bösen Willens, verderben! . wider Treu und Glauben, die Natio⸗ bald erschreckt man die schwachen Geister durch das ewige Gespenst der Ze⸗ fast immer ist die ganze es unsere Soldaten, die

Bald sollen,

bedroht; dort sind

ist nichts, das nicht unter dem Bilde der Knechtschaft, unter dem härtesten Tyrannenjoche dargestellt würde. Unstreitig

finden diese groben Verführungskünste

bei der zahllosen Mehrheit des Volkes keinen Eingang.

Die Augen sind weder durch die Lüge verblendet, noch die Herzen erkaltet in dieser Liebe zu unseren Königen, die durch so viele Jahrhunderte das Französische Volk ausgezeichnet hat. Giebt es jedoch redliche Bürger, die zwar treue Unterthanen und aufrichtige Freunde des Vaterlandes, aber schwach genug sind, sich mit grundlosen Besorgnißen zu quälen: richten Sie deren Blicke auf den jetzigen Zustand Frankreichs. Rufen Sie in ihr Gedächtnis alle Wünsche zurück, welche das Volk an den unglücklichen Bruder unseres Köni⸗ ges rechtmäßig gelangen ließ, als es, noch unbekannt mit den Greueln und dem Jammer, den unzertrenn⸗ lichen Gefährten der Revolutionen, eine gerechte Frei⸗ heit von ihm begehrte. Oeffnen Sie ihnen die Au⸗ gen, ob nicht, unerachtet so großer öffentlicher Un⸗ fälle, alle diese rechtmäßigen Wünsche von der Weis⸗ heit des Königes nunmehr gewährt sind.

Die Gleichheit vor dem Gesetze ist in dem aller⸗ voöllkommensten Sinne vorhanden; jeder trägt zu den Lasten des Staates bei, jeder genießt deßen Vortheile; jede Bahn ist offen und keiner findet andere Schran⸗ ken, als das Maas seiner eigenen Talente.

Die Freiheit der Kirchen ist nicht mehr ein leeres Wort. Allen kommt ein gleicher Schutz zu statten.

Die Gerechtigkeitpflege wird, ohne Ansehn der Person, allen Franzosen gleich gehandhabt. Jedes Ei⸗ genthum wird durch dieselben Gesetze behütet, ver⸗ theidigt und beschützt. Auf welchem Wege ein Mann zu Vermögen gelangt, ob er das Land, das er bear⸗ beitet, von seinen Ahnen ererbt, oder es in Kraft des

Gesetzes erworben, genug es ist Sein; er benutzt es

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4 ½ Ge⸗

mit derfelben Sicherheit. Diese Sicherheit gewähren ihm die Verfaßung und der unahänderliche Wille des Königes, erworbene Rechte zu beschützen und alle Cin⸗ zu erhalten, die er zu ihrer Obhut getrof⸗ en hat.

Damit wir uns diese Güter des Lebens erhalten, alle Güter, zu deren friedlichem Genuße milde Gesehe und die Sitten des Volkes uns einladen, dazu müßen alle Franzosen um den Thron sich drängen, und die Menschen enrfernen, die durch heillosen Rath und trü⸗ gerische Hoffnungen uns noch einmal in die gefahr⸗ volle und blutige Bahn der Revolution zu stürzen ver⸗ suchen.

Diese Menschen, welche die Erfahrung nicht im geringsten verändert hat, die durch keine Wohlthaten gewonnen sind, die das Vergeßen wie das Erinnemn mit Ingrimm erfüllt, die sters die Hand bieten, das Vaterland ihrer Ehrsucht aufzuopfern; diese Menschen haben sich aus auen Meinungen und aus allen Lei⸗ denschaften ein Schwert geschliffen, das die zwie facht Gewalt der Religion und der Gesetze verwundet. Da⸗ her dieser düstre, blutgierige Fanatismus, der in eini⸗ gen erhitzten Gemütheen kocht, der zu Zeiten einen namenlosen Bösewicht gewaltsam treibt, durch eint Frevelthat einen verabscheuren Namen zu erlangen.

Die Geschichte aller Völker, und Beispiele der neu⸗ sten Zeit unter unsern Nachdarn, enthüllen diese traurise Wahrheit, und die Greuelthat vom 15. Febr. liefer: einen nur zu bejammernswerthen Belag. Gegen solche Gefahren, gegen Angriffe und Anschläge wider die Per⸗ son unserer Prinzen, den Thron und die Sicherheit des Staates soll das Zweite der ergangenen Gesebze der Regierung die Mittel verschaffen, sich selbst be⸗ schützend die Gesellschaft zu beschützen.

Von diesem Gesetze können nur Menschen betrof⸗ fen werden, wider welche die Schwere des Verdachtts auch die Schwere der Verhaftung herbeiführt. Uen

ger beunruhigen. Rechtes über die Bestrafung der Verbrechen win nichts geändert. Es wird nur für eine bestimme Zeit die Befugnis angehängt, nicht unmittelbar nach der Verhafrung der verdéchtigen Personen die gericht⸗ liche Untersuchung über solche Tharsachen veran laßen zu müßen, welche dadurch, falls sie mit Staatsverbrt chen oder geheimen Verbinbungen einen Zusammen⸗ hang hät en, zum Nachtheile des gemeinen Wesen⸗ eine zu frühzeitige Oeffentlichkeit erlangen würden. Im Uebrigen bleidt die Gesetzgebung des Landes ganz

ein solches Verfahren also darf sich kein redlicher Borh d Di - In 9 Vorschriften des gemeinen zu Glasgow hat eine bisjetzt wirkungslos gebliebene

unberührt; und hat die Regierung auch ein Recht mehr erlangt: welche wesentliche Beschränkungen sind nicht daran geknüpft, um alle unnöthige Strenge, selbsr allen Irrthum zu entfernen, besonders solchen, der durch heimliche Angeber veranlaßt werden könntt, die in unglücklicher Zeit wol einigen Eingang bei den unteren Behörden sich zu verschaffen wußten, aber vo den Räthen des Königes, sogar im Thrones sich erblicken zu laßen nicht wagen dürften!

Was die Regierung angetragen, und was sie ec⸗ langt hat, beschränkt sich auf die Befugnis, diejenigen Personen, welche sie verhaften zu laßen ohnedies ge⸗ setzlich berechtiget war, drei Monate lang gefangen hal ten zu dürfen, ohne sie den Gerichten zu überliefern Diese Befugnis mußte ihr nothwendig zugestande werden, um für die theuersten Angelegenheiten des Vaterlandes zu wachen, um eine heilsame Furcht allen Denen einzuflößen, welche die Hoffnung, der Strengt der Gesetze unter dem Schutze der Formen entrinnen zu können, verleiten möchte.

Durch die bloße Schilderung der Wahrheit wet⸗ den Sie allen diesen Redekünsten, die dem Volke nut das Bild des Kerkers und der Tyrannei zeigen, zu begegnen wißen. Solchen Trugbildern des Wahnsin⸗ sinnes wird das erkennkliche Gedächtnis des Volkes unfehlbar die Beweise des königlichen Wohlwollens entgegenstellen, welches seit dem ersten Augenblicke der

Wiedergeburt unseres Vaterlandes nicht müde gewor'

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Angesichte des

Minister

hen, durch eine ununterbrochene Reihe landesväterlicher Sorgen die Verwaltung der Gefängniße zu verbeßern, das Schicksal der Gefangenen zu mildern und selbst dem Strafbarsten den Gewinn der Arbeit, den Bei⸗ stand der Religion und die Begnadigung, den Preis der Reue, darzubieten.

Grafschaften Irlands meistentheils erfährt man von neuen Versuchen in Schottland, die öffentliche Ruhe zu stören. Am 3. April hatte man zu Glasgow, zu Paisley und an allen Manufakturplätzen, 12 Meilen um Glasgow, eine aufrührische Addreße, unterzeichnet „auf Befehl des Ausschußes zur Organisation einer provisorischen Regierung“ öffentlich angeschlagen. Diese Addreße fo⸗ hert auf die strafbarste Weise zum Umsturze der Ver⸗ faßung auf, erinnert die Soldaten an das Beispiel der Prätorianer in Spanien, verlangt gebieterisch von aller Arbeit abzustehen, und jede Kraft nur auf die Herstellung der Rechte zu verwenden, empfielt be⸗ sonders allen Fabrik Eigenthümern, mit ihren Arbei⸗ ten aufzuhören und ihre Laden zu schließen, bis die Ruhe hergestellt sey, und erklärt alle Diesenigen, die sich den Aufrührern entgegenstellen sollten, für Ver⸗ räther des Vaterlandes und Feinde des Königes.

In Folge dieses strafbaren Aufrufes haden alle Arbeitsleute, Weber u. s. w. in Glasgow, Paisley und der ganzen Nachbarschaft sich ihren Geschäften entzogen. Man rechnet die dadurch müßig gewordene Zahl der Arbeiter auf 60,000. Alle Laden und öffentliche Häuser sind geschloßen. In Paisley ver⸗ suchte das Volk bereits, sich gewaltsam Waffen zu verschaffen, doch ohne Erfolg. In den umlieugenden Dörfern haben zusammengerottete Haufen die Häuser angefallen, sind jedoch von den Einwohnern mit Feuer⸗ Gewehr zurückgetrieben. Von andern Ausschweifun⸗ gen hat man bisher nichts gehört. Der Magistrat

den westlichen beseitiget scheinen,

Gegenbekann machung erlaßen. Zwei Menschen, welche den Aufruf angeschlagen haben sollen, sind verhaftet. Man erwartet uur von der Einwirkung der Truppen, die von allen Seiten zusammengezogen werden, die 1-. der Ordnung.

luch in Manchester hat man mehre Soldaten ein⸗ rücken und Feldstücke aufführen zu laßen sich genö⸗ thiget gesehen.

Spanien. Die Generale Campana und Val⸗ dez sind von Kadix entfernt worden, woselbst die Kon⸗ stitution verkündiget worden ist. Der General Odo⸗ noju, General⸗Kapitain von Andalusien war, nach seinem Berichte aus Sevilla vom 25. März, in Be⸗ grif nach Puerto Santa Maria, wo die beiden Gene⸗ rale unter Verhaft zu seyn scheinen, abzugehen. Die bisher in der Caracca verhafteten Generale Graf Calderon, Salvador und Fournas waren zu Puerto Santa Maria angekommen.

Don Pedro Ag ar, Mitglied der provisorischen Junta zu Madrid, ist zum General⸗Kapitain von Gal⸗ lizien ernannt.

Der aus der berufene

Verbann ung nach Ceuta zum Finanz⸗ Don Joseph Canga Arguelles ist

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(Fortsetzung ses, . Groß⸗Brittanien. Während die Unruhen in

nicht der als Redner in der Versammlung der Corte

bekannte Don Augustin Arguelles. Er hat den Ruf eines redlichen und einsichtvollen Mannes. (Daß ihm einige Zei ungen von den Galeeren zu Ceuta⸗ wo gar keine Galeeren sind, zurückkehren laßen, ist ebenso fabelhaft, als die Tortur, durch welche der jetzige Minister der Justiz an dem Gebrauche seiner Hand gefährdet worden. Man versichert, daß die Tortur seit 1814 gar nicht wieder, auch nicht bei der Inquisition, in Gebrauch gekommen sey, doch wird eine zu erwartende zuverläßige Geschichte der letzten 6 Jahre erst hinreichende Belehrung geben.)

Aus dem Königreiche der Niederlande. Die Angelegenheiten der sieben Advokaten zu Brüßel, welche wegen ihres dem Herrn v. d. Straeten er⸗ theilten Gutachtens verhaftet und von dem Justizmi⸗ nister suspendirt worden sind, hat dadurch noch ein größeres Intereße bei dem Pablikum gewonnen, daß sie zwar durch die Anklagekammer von allem gericht⸗ lichen Anspruche enrbunden und dem gemäß in Frei⸗ heit gesetzt worden sind, daß aber der Justizminister sich deshalb noch nicht veranlaßt gefunden hat, ihnen ihre Amtsverrichungen wieber zu erlauben.

Wie sehr das Gefühl der Sittlichkeit bei einem Theile unseres Handelstandes gesunken, ergeben die Versicherungsgesellschaften, die sich an mehren Orten, z. B. in Amsterdam, Arnheim, Rüremonde, Venlo, für den Schleichhandel nach den Preußischen Sraaten gebildet haben. Diese unwürdige Gese schafren senden ihre Cirkulare mit offener Schamlosigkeit frei umber.

Nach Berichten aus Batavia von Novb. v. J. ist die Unternehmung unster Flotte wider den Sultan von Pelembang auf der Insel Sumatra im Okt. v. J. gänzlich gesweitert. Die Batterien des Suͤltans haben den Schiffen vielen Verlust verursacht. Der Schoutbynacht Wolterbek führte den Oberbefehl. Die Flotte bestand aus einem Linienschzffe, einer Fre⸗ gatte und drei kleineren Fahrzeugen.

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Würtemberg. Die Vermählung des Königes st auf den 15. April bestimmt.

In einer durch den Herrn Memminger bekannt gemachten Geographie und Statistik des Königreiches wird der Flächen⸗Inhalt auf 555 ½ Quadrm. und die

Bevölkerung auf 1,597,564 Seelen angegeben. Das gesammte Natinalvermögen wird auf etwa 1000 Mill. Gulden, der rohe landwirthschaftliche Ertrag auf 91 Mill, und das reine National⸗Einkommen (mit Ein⸗ schlus von 1,570,000 Fl. aus dem Verkehr mit dem Auslande) auf 19,570,000 Fl. berechnet, wovon der vierte Theil als Abgabe in die Staatskaße fließt.

S 1““ 8 a n d. 8 tettin, vom 10. April. Die Einimpfung de Schutzblattern ist in dem hiesigen eue tement von so glücklichem Erfolge begleitet, daß die natürlichen Blattern sich schon seit einigen Jahren nicht mehr darin gezeigt haben.

Die Volksmaße unsers Departements betrug am

Schluße des vorigen Jahres 555,142, die des Kösli⸗ ner 250,971, die Ces Stralsunder 151,275b5.

der Spanischen Konstitution vom 18. März 1812.

(Fortsetzung.)

Art. 27. Die Cortes sind die Versammlung der Abgeordneten, welche, um die Nation zu vertreten, in der gesetzlichen Form von den Bürgern ernannt sind.

28. Die Grundlage der National⸗Vertretung ist auf beiden Halbkugeln gleich.

29. Diese Grundlage ist die Volkszahl, bestehend: 2) in den Landesingebornen, die von väterlicher und mütterlicher Seite Spanischen Ursprunges sind; b) in

Auszug aus

denjenigen, die durch die Cortes Bürgerbriefe erhal⸗ ten haben; c) in denen, die unter dem Art. 91. be⸗ griffen sind.

„50. Zur Berechnung der Volkszahl in den Euro⸗ päischen Ländern soll vorläufig die letzte Zählung des Jahres 1797 dienen; für die Besitzungen jenseit des Meeres wird man sich gleichfalls an die zuverläßigsten unter den neueren Zählungen halten, bis eine ander⸗ weite vorgenommen werden kann.

51. Auf je 70,000 Seelen der nach Art. 29. zu berechnenden Volkzahl wird Ein Abgeordneter ange⸗