52. Auf einen Ueberschus von mehr als 35,000 Seelen wird ein Abgeordneter mehr berechnet.
35. Hat eine Provinz unter 70,000, aber doch nicht unter 60,000 Seelen, so wählt sie einen Abge⸗ ordneten, sonst muß sie sich an die benachbarte Pro⸗ vinz anschließen. Ausgenommen ist die Insel St. Domingo, die einen Abgeordneten ernennt, wenn sie auch unter 60,000 Seelen zählt *.
34. Zur Ernennung der Abgeordneten werden Wahlversammlungen nach Kirchspielen, Kreisen (partido) und Provinzen gehalten.
35. Die Wahlversammlungen der Kirchspiele bestehen aus allen Bürgern, die im Vezirke des Kirch⸗ spieles wohnen, mit Inbegrif der Weltgeistlichen.
38 — 58. Zwei Hundert Einwohner ernennen Ei⸗ nen Wähler, der 25 Jahr alt und Mitglied des Kirchspieles seyn muß. Die Ernennung dieses Wäh⸗ lers geschieht durch 11 Obmänner, Stimmenmehrheit gewählt werden.
59 — 77. Die Wahlversammlungen der Kreise bestehen aus den Kirchspielswählern, die sich im Haupt⸗ Orte des Kreises versammeln. Es müßen dreimal so viel Wähler vorhanden seyn, als Abgeordnete vom Kreise zu wählen sind (welches man nach der Zahl der von der Provinz zu ernennenden Abgeordneten ein für allemal weiß.)
. Die Wahlversammlungen der Pro⸗ vinz bestehen aus den Wählern aller Kreise. Sie versammeln sich in der Hauptstadt der Provinz, und wählen sowol die verfaßzungsmäßige Anzahl der Ab⸗ geordneten als deren Stellvertreter, deren Zahl den dritten Theil der Abgeordneten aus machen muß.
Der Abgeordnete muß im vollen Genuße des Bür⸗ gerrechtes, volle 25 Jahre alt und in der Provinz ge⸗ boren seyn, oder doch darin einen Wohnort und we⸗ nigstens 7 Jahre daselbst gelebt haben, auch ange⸗ meßene Einkünfte aus eigenem Vermögen beziehen.
Die Minister, Staatsräthe und Beamte des kö⸗ niglichen Hauses können gar nicht, andere öffentliche Beamte jedoch nur nicht von der Provinz gewählt werden, worin sie ihr Amt verwalten. Fremde sind nicht wahlfähig, wenn sie auch das Bürgerrecht haben.
Die Abgeordneten erhalten Tagegelder, welche die Cortes bestimmen; den überseeischen werden noch außerdem die Costen der Hin⸗ und Rückreise vergütet.
106. 105. Die Cortes versammeln sich in der Hauptstadt des Königreiches, oder an einem Orte, der nicht über 12 Stunden von derselben entfernt ist.
106. Ihre Sitzungen dauern, vom 1. März an,
jährlich 3 Monate ununterbrochen.
*) Man rechnet die Bevoͤlkerung der Europaͤischen Halb⸗ Insel und der anliegenden Inseln auf etwa 10,400,000 des Kontinentes v. N. Amerika (ohne Florida) 8,750,000 der Insel Kuba mit den Floridas .. . 700,000 Portoriko's und St. Domingo's . 500,000 GSuͤd⸗Amerika’s 6,000,000 der Kanarischen Insen 180,000 der Philippinen mit den Marianischen Inseln 1,750,000 28,280,000 Man wird also, da hierunter noch viele Nicht⸗Spanier in Amerika begriffen sind, wol aufs hoͤchste 350 Abgeord⸗ ete zu den Cortes annehmen koͤnnen, vorausgesetzt, daß ie Amerikanischen Insurgenten sich fuͤgen. Nach der jetzt erfolgten Zusammenberufung werden fuͤr die Halb⸗ nsel 149 Abgeordnete, als zor der vorangegebenen Bevoͤlkerung zusammentreten; fuͤr die uͤberseeischen Pro⸗
vinzen sind vorlaͤufig 30 Stellvertreter bestimmt. Es ist zu erwarken, daß es eine der ersten Arbeiten der Cortes seyn werde, das Verhaͤltnis der Abgeordne⸗ ten anderweit zu bestimmen, da es sich praktisch sehr bedenklich gestalten wuͤrde, wenn die uͤberseeischen Ab⸗ geordneten die Europaͤischen uͤberstimmen sollten. Viel⸗ leicht eroͤffnet dieser Gegenstand den Einsichten der kuͤnftigen Cortes ein reiches Feld fuͤr nothwendige und angemeßene Abaͤnderungen in der Verfaßung uͤberhaupt.
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10. Diese Sitzungen können sich auf Verlangen des Königes, oder wenn zwei Drittel der Versamm⸗
lung dafür stimmen, verlängern.
108. Die Abgeordneten werden alle 2 Jahre sämt⸗ lich erneuert.
110. Die Ausscheidenden können von ihrer Pro⸗ vinz nicht wieder gewählt werden, wohl aber von einer anderen.
111 — 118. In dem Jahre, in welchem eine Erneuerung der Abgeordneten geschieht, werden am 15. 20 und 25. Febr. drei vorbereitende Junten ge⸗ halten, worin der Präsident des immerwährenden Ausschußes den Vorsitz führt. (Von diesem Ausschuße, welcher nach Auflösung der Cortes die Geschäfte bis zur neuen Versammlung führt, wird später gehandelt.) In diesem werden die Vollmachten berichtigt, der Eid geleistet, der Präsident, Vicepräsident und vier Schrei⸗ ber gewählt.
119. Die hienach erfolgte Einrichtung der Cortes wird dem Könige durch Abgeordnete angezeigt, und von ihm vernommen: ob er der Eröffnung am 1. März beiwohnen wolle.
121 — 125. Wohnt der König der Eröffnung nicht bei, so erfolgt solche vom Präsidenten, der die vom Könige etwa zugeschickte Rede verliest.
124. In Gegenwart des Königes findet keine Be⸗ rathschlagung statt.
125. Die Minister wohnen den Berathungen über die von ihnen im Namen des Königes gemachten Vor⸗ schläge bei, und können mitsprechen, dürfen aber bei der Abstimmung nicht zugegen seyn.
126. Die Sitzungen sind öffentlich. Wo Ver⸗ schwiegenheit nöthig, kann eine geheime Sitzung ge⸗ halten werden.
128. Die Abgeordneten können wegen ihrer Mei⸗ nungen nicht angetastet und verantwortlich gemacht werden.
129. 130. Während ihrer Mitgliedschaft in dea Cortes können die Abgeordneten kein Amt und keine Beförderung vom Könige annehmen oder für einen Dritten nachsuchen; auch während dieser Zeit und noch ein Jahr nachher keine von königl. Verleihung abhangige Besoldung und keine Auszeichnung erhalten oder für einen Dritten nachsuchen. v“ (Fortsetzung folgt.) b
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Am 9g. April d. J. verstarb hier der Legationsrath Wallmüller. Er war im Jahre 1774 zu Ansbach geboren, wurde schon 1795 bei dem damaligen Frän⸗ kischen Departement angestellt, und nach deßen Auf⸗ lösung 1809 mit der Führung der Kaßen des königl. Kabinetsministeriums beauftragt. Seitdem hat er dies Geschäft mit dem besonderen Vertrauen, welches die Eigenthümlichkeit desselben voraussetzt, verwaltet, und den Ruf eines geschickten und thätigen Staatsdieners hinterlaßen. Eine Wittwe und sieben Kinder bewei⸗ nen den Verlust dieses auch in Privatverhältnißen
sehr geachteten Mannes.
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Am 12. b. starb hieselbst der Stadtrath Herr Jo⸗ hann Ernst Friedrich Carow, einer der geachtetsten Mitbürger unserer Stadt, um deren Gemein⸗Wesen er sich eine Reihe von Jahren hindurch, in gewißen⸗ hafter und thätiger Erfüllung seines Berufes, wohl⸗ verdient gemacht hat, wie er durch ein offenes, wohl⸗ wollendes und redliches Gemüth seinen Freunden theuer war. Er war zu Berlin am 15. März 1766
eboren
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in Aufsicht: von Staͤgema n. Rieimersche Buchdruckerei.
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es 821 Krynik des Lagees9. Berlin, vom 22. April. Se. Majestä . haben dem Prinzen Maximilian zu Neu⸗ wied, den rothe 3 - hen Adler aan. veriane. übi ö
leihen geruhet. “
II. Zeitungs⸗
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panien. Der König hat verordnet, daß jeder Spanier, der sich weigre, die Konstitution zu beschwö⸗ ten, oder Einschränkungen und Vorbehalte hinzufüge, die dem Geiste derselben nicht gemäß sind, des Spa⸗ nischen Namens unwürdig und aller Ehren, Würden, Aemter u. s. w. verlustig erklärt werden solle.
Um den Bedräͤngnißen des öffentlichen Einkom⸗ mens abzuhelfen, hat der König verschiedene Verfü⸗ gungen erlaßen. Die zum Dienste entbehrlichen Sol⸗ daten sind beurlaubt, und alle Diejenigen, deren Dienst⸗ zeit mit dem Jahre 1817 bereits vollendet war, in ihre Heimat entlaßen. Die Einkünfte von unbesetzten Stellen der vier militairischen Orden, San Jago, Alcantara, Calatrava und Montigo, so wie des Jo⸗ hanniter⸗Ordens, das von der Herzogin von Alba hinterlaßene, der Krone heimgefallene Vermögen, und die Einkünfte der Seen und Wiesen von Alcudia und Albufera sind der Staatsschuldenkaße überwiesen worden.
Die Verlegenheit in der Finanzverwaltung wird zadurch vergrößert, daß die Provinzen genug zu thun
glauben, wenn sie die bei ihnen einquartirten Solda⸗ jen und die öffentlichen Beamten unterhalten, ohne die Ueberschüße der Einnahme an die Hauptkaße zu Madrid einzusenden. Aber auch in den Provinzen werden die Einkünfte durch die allgemein herrschenden Unordnungen und durch den überhand nehmenden Schleichhandel, der besonders auf die Tabacksgefälle nachtheilig einwirkt, höchst gefährdet.
Der Graf von Abisbal hat nunmehr in einem besonders verbreiteten Manifeste den Verrath selbst eingeräumt, den er an dem Könige begangen, indem erden früher gegen ihn gehegten Verdacht, als ob er selbst die Verschwörung der Officiere der Expedi⸗ toonstruppen im Juli v. J. heimlich angesponnen nd geleitet habe, unumwunden zugesteht, obwol es lerdings möglich ist, daß er, um sich jetzt die herr⸗ tende Parthei geneigt zu machen, und als ein Held ür die Freiheit aufzutreten, einen neuen Betrug usübt. Denn früher schon hat man von ihm ge⸗ agt, daß er, indem er einen Verrath begehe, wieder uf einen neuen sinne. Der Klubb Lorenzini, dem tsich sehr anschließt, scheint über ihn noch nicht ntschieden, da zwar eine Lobrede auf ihn gehalten, ber auch von einem zweiten Redner sein Kopf ge⸗ bdert worden ist. Dieser Klubb, der immer mehr und gewinnt, hat bereits in den Vorstädten Ma⸗
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Se. Königliche Majestät haben den bisheri⸗ gen Ober⸗Landesgerichts⸗Assessor Höpner in Koͤslin zum Rathe bei dem Ober⸗Landesgerichte zu Breslau allergnädigst zu ernennen geruhet.
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Nachrichten.
drids zwei Töchter⸗Klubbs für die unteren Klaßen der Einwohner gebildet. Man nennt die Herrn Tar⸗ rius, Obersten Sanchez und Grafen v. Taboada als die Häupter des Klubbs.
Man glaubt, daß Don Augustin Arguelles, bekannt unter den Cortes von 1812 wegen seiner Be⸗ redsamkeirt und wegen seiner vorzüglichen Eigenschaf⸗ ten hochgeachtet, in das Ministerium treten werde.
Don Pedro Agar, General-⸗Kapitain von Gal⸗ lizien, warnt in einer Proklamation das Volk vor den Gefahren der Demokratie und des Jakobinismus; doch hat sich auch zu Corunna bereits ein Klubh organisirt. Eben so in Asturien zu Oviedo.
Bei dem besten Willen des größeren Theiles der General⸗Kapitaine, welchen die Gefahr der gegenwär⸗ tigen Lage der Dinge lebendig vor den Augen schwebt, wird es schwer gelingen, allem Schrecken der Anarchie, die bereits in fast allen Provinzen sichtbar ist, zu entrinnen. Nur in den beiden Kastilien und in Estremadura werden die Befehle der Regierung noch geachtet und befolgt. Die Soldaten sind unter sich uneins. Die Truppen Quiroga's auf der In⸗ sel Leon wollen sich nicht eher auflösen oder in ihre Standquartiere marschieren, als bis der König in der Mitte der Cortes die Konstitution beschworen und verkündet haben wird. Die Soldaten andrer Regi⸗ menter sind mit ihren Kameraden, welche die Insur⸗ rektion eingeleitet, nicht eins, und betrachten die ro⸗ the und grüne Kokarde wenigstens nicht mit Wohlge⸗ gefallen. Es ist zu wünschen und zu hoffen, daß die Mäßigung und Klugheit der Befehlshaber den Aus⸗ bruch offenbarer Feindseligkeiten unter ihnen verhüte.
Das allgemeine Verlangen des verständigern Theils der Nation ist auf eine zweckmäßige Abänderung der Konstitution gerichtet, die dem Reiche statt einer un⸗ gezügelten Demokratie eine gemäßig e Monarchie ver⸗ schaffe. Auch zweifelt man nicht, daß die Cortes selbst hiezu die Hand bieten werden. Die Sorge der Re⸗ gierung wird vorzüglich darauf gerichtet seyn müßen, die Ruhe und Ordnung in den Provinzen bis zur Versammlung der Cortes theils herzustellen, theils zu erhalten. Der Geist der aufrührischen Soldaten wird hier das größte Hindernis seyn, da diese, wie es scheint, ganz andere Preise ihrer Unternehmung erwarten, al eine geregelte, wohlgeordnete Staatsverwaltung ihnen
darbieten kann. 8 9