über 15 Berl. Thl.). Diesen Preis kann freilich kein Agronom geben, und er kann nur da stattfinden, wo der Boden so klein getheilt ist, daß er Scheidemünze geworden, wo er dann immer schnell in die Hände Desjenigen geht, dem er am meisten trägt. In der Feldflur von Königswinter ist nur noch ein einziges Stück, welches größer als ein Morgen ist, und dieses ist Domaine. Sebald sich aber der Acker in solchen Verhältnißen befindet, daß er so hohe Pachtungen trägt, so trägt er auch sehr hohe Steuern. 4 “ Bei der Berechnung der Steuerkräfte der verschie⸗ denen Provinzen wird das vielfach übersehen, daß man nicht die gehörige Rücksicht nimmt auf die Verhältniße, in welchen der Ackerboden der Provinzen liegt. Und dieses ist doch das wichtigste, da der Ackerbau das Haupt⸗ Gewerbe jedes Volkes ist. Man giebt das Kapital, was auf den Leipziger Meßen im Waarenhandel rund⸗ geht, jährlich auf 18 Millionen Thlr. an. Unser Staat hat jetzt 11 Millionen Einwohner. Berechnet man, was diese in der Mehlkonsumtion von denjenigen Cerea⸗ lien gebrauchen, so auf den Mühlen erscheinen, und die alle im Staate gezogen, d. h. fabricirt werden: so findet man, daß diese ein jährliches Ka⸗ pital von 154 Mill. Berliner Thl. betragen; wenn man nämlich den Mehlverbrauch nach dem Verbrauche von den Gemeinden berechnet, in denen genaue Mühlenbü⸗ cher geführt werden, wie solches überall wo eine Akzise auf dem Gemahl liegt.
Man sieht aus diesen Zahlen, daß der Ackerbau das Hauptgewerbe eines Volkes ist, so wie man auch, wie schon oben angeführt, in dem gewerbreichen England gefunden, daß das Kapital, so der Ackerbau beschäftigt, das Achtfache von dem Kapital ist, was im auswärti⸗ gen Handel beschäftigt wird. — Ob der Ackerbau unter mehr oder weniger vortheilhaften Verhältnißen betrieben wird, ob die Ge⸗
und das Steuersystem eines
ünstig sind oder nicht — die⸗
es, wovon die Wohlhabenheit oder Armuth eines Volkes abhangt.
Jede Gesetzgebung ist dem Ackerbau günstig welche die Anzahl der freien Ackerbauern vermehrt, die echtes Eigenthum besitzen. — Und dieses ist der Geist unserer Gesetze über das Ackerbauwesen seit 1810. Jedes Steuer⸗ System ist dem Ackerbau günstig das den Boden in die Hände deßen bringt, der ihm den größten Reinertrag abzugewinnen weiß; und es ist schen oben bemerkt worden, daß man mit Hilfe eines Katasters und mit Hilfe einer Vertretung der Gemeinden schon vor 100 Jahren die Geistlichkeit im Erzstifte Köln von der großen Domaine hätte vertreiben können, wel⸗ che sie sich im Laufe von Zehn Jahrhunderten gesam⸗ melt; und hätte man sie mit Hilfe des Katasters und der Grundsteuern vertrieben, so hätte vielleicht Georg Forster im Jahre 1786 in seinen Ansichten vom Rheine auch von dem hohen Wohlstande geredet, den er im Erzstifte Köln angetroffen.
Dieses ist nicht geschehen, und das Land blieb arm ungeachtet seiner niedrigen Steuern.
Indeß ist die Meinung, daß die Steuern eine Art von öffentlichem Unglücke sind, so allgemein herrschend, daß man sich eben keine Freunde macht, wenn man das Gegentheil behauptet.
Doch darf uns dieses nicht hindern, stets unserer
ung zu folgen und so zu reden, wie man es 9 * 3 ve““
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Es wurde schon früher einmal in der Staatszei⸗ tung die Bemerkung gemacht, daß in der Natur der Gesellschaft und in den Ansprüchen der verschiedenen Stände keine Schwierigkeit liege, dasjenige zu errei⸗ chen, was wir Alle wünschen; und es komme bloß die größere oder geringere Geschicklichkeit in Betracht, die man besitze, um das im Wege der Ordnung zu errei⸗ chen, nach welchem wir alle streben. sich nämlich in die auf: Ob man den Geldhaushalt und das Steuerwesen einer Gemeinde von 5000 Quadrat⸗ meilen so klar übersehen könne, wie das einer Ge⸗ meinde von 5000 Morgen?
Dieses ist der Punkt, auf den die Verständigeren
losstenern müßen; und dazu gehört vor allem, daß man sich über das Steuerwesen seines Staates und sei⸗ ner Provinz keine Illusionen mache.
Die schlimmste Illusion ist aber die, wenn man
eine besondere Klugheit darin zu sehen glaubt, ganz
unmäßig über die Steuern zu schreien, damit die Ande⸗ ren nur ja nicht erfahren, daß man zu wenig bezahle.
Das Steuerwesen einer Gemeinde von 5000 Qua⸗ dratmeilen gut einzurichten, hat schon seine großen Schwierigkeiten, auch wenn man gleich von Anfang den en Willen hat, klar und wahr darüber zu reden.
enn bei dem besten Willen wird man in einer so gro⸗ ßen und zusammengesetzten Aufgabe immer noch Irr⸗ thümer von mancherlei Art begehen. Allein wenn man
nicht einmal den guten Willen hat die Wahrheit zu sa⸗
gen, wenn man, indem man weiß daß man zu wenig
bezahlt, doch behauptet, man bezahle zu viel, so wird die Aufgabe so schwierig, daß man sich gat nicht hin⸗ 1
durchfinden kann *).
*) Die Theilung des Grundeigenthumes hat aͤuch ihre Kehrseite. Wir verweisen daruͤber auf eine Abhand⸗ lung im 5ten Hefte der neuen Monatschrift fuͤr Teutsch⸗
land von Fr. Buchholz „u ber die Nachtheile einer
unbegraͤnzten Theilung des Landeigenthumes,“ wor⸗ in besonders auch von den Nachtheilen der Zersplitte⸗ rrung der Grundstuͤcke in Frankreich und von der dadurch herrvorgebrachten großen Verschuldung des Landeigen⸗
t wird. Hier wird besonders der Gene⸗
ral⸗Direktor des Hypothekenwesens, Chevalier De⸗ leuze, fuͤr die Behauptung dieser großen das Landei⸗ genthum Frankreichs bedrohenden Gefahr angefuͤhrt. Wir glauben indeß, daß Herr v. Deleuze zu schwarz sehe, daß er auch vielleicht, um seinem Plane eines Pfandbrief⸗Systemes desto sicherern Eingang zu verschaf⸗ fen, zu einigen Uebertreibungen sich genoͤthiget gesehen habe. Der Graf Chaptal im ersten Theile seines
MWMWerkes uͤber die Franzoͤsische Gewerbsamkeit S. 225. rechnet den Kapitalwerth des Franzoͤsischen Landeigen⸗ thumes, mit Einschluß der Gebaͤude und des todten
und lebenden Besatzes, auf 327,522 Milliard. ohne Gebaͤude und Besatz auf .31,522 ⸗ Wenn wir der runden Zahl wegen 3c0,000 ⸗
annehmen, und hievon †auf die Grund⸗ Steuer mit . 2* 4 . „ „ „ * * 6,000 2
in Abzug bringen, so bleiben noch immer 24,000 Millard. Wie viel Schulden hierauf haften, ist freilich nicht be⸗ keannt; aber in einer im December 1818 erschienenen kleinen Schrift: „Schneller Ueberblick uͤber die Lage und
b nach den Hypotheken⸗Nachrichten auf einige Milliarden F. angegeben. Nehmen wir 10,000 an, so ist immer noch nitccht viel uͤber ein Drittel verschuldet. CCEA11ö11“ ! Reedaktion in Aufsicht: von Staͤgemann. Reimersche Buchdruckerei.
Die Frage löse
Hilfmittel Frankreichs von B..“ wird der Belauf
2 4
8 1
Frankreich. Die Zahl der Redner in der Kam⸗
mer der Abgeordneten wider das Wahlgesetz wird in den oͤffentlichen Blättern bereits zu 88 angegeben; auch die Herrn v. Lameth nnd Teisdre haben sich einschreiben laßen. Die Stärke der Opposi⸗ion scheint sich auf diese Zahl zu beschränken, und insofern der Sieg nicht zweifelhaft zu seyn. Die Censur hat den Tagblättern die Kritik des vorgelegten Gesetz⸗-Entwur⸗ fes nicht untersagt; sie haben sich, wie es scheint, in den Schranken der Mäßigkeit gehalten. Ihr Haupt⸗ Einwand ist, wie zu erwarten war, wider die Behaup⸗
rung gerichtet, daß durch die vorgeschlagene Wahlart die Verfaßungs⸗Urkunde gar nicht betroffen werde. Dieses geschehe allerdings; denn die Ernennung von Kandidaten, aus denen ein Anderer wähle, sey für die Mitglieder der Kreisversammlungen keine Konkurrenz zu den Wahlen zu nennen. Jeder von der Departe⸗ ments⸗Versammlung ausgeschloßene Wahlberechtigte konkurrire zwar zur Ernennung der Kandidaten, aber nicht zur Wahl der Abgeordneten, welches Recht ihm doch durch die Verfaßung zugesichert sey. Gewiße Departements würden bevorrechtet, war der Einwand, den der Graf Foy bereits auf der Rednerbühne ver⸗ nehmen ließ; denn in Einem Departement könne man Wähler seyn, wenn man nur 300 Fr bezahle, wäh⸗ rend man in dem anderen ausgeschloßen werde, obwol man 1000 Fr. entrichte. Eben deshalb verlangte er, daß die Regierung aus jedem Departement die Höhe des Steuerbetrages mittheile, an welcher das Wahl⸗ Recht geknüpft sey. Es ist übrigens sehr einleuchtend, daß die Regierung ihren Zweck verfehlen würe, wenn dem Gesetze, nach der Behauptung der linken Seite der Kammer, und der ihr anhangenden Schriftsteller, ein aristokratisches Princip zum Grunde läge, wel⸗ ches, als der Verfaßung entgegen, von der Mehrheit der Nation verworfen sey; denn diese Mehrheit befin⸗ det sich in den Kreisversammlungen, welche solchenfals lauter Oppositions⸗Kandidaten aufstellen würden, aus denen die Depar ements⸗Versammlung, wie aristokra⸗ tisch sie selbst auch gesinnt wäre, gezwungen wählen müßte. Die Regierung kann deshalb keinen anderen, als den von ihr selbst ausgesprochenen Zweck haben, durch Vervielfältigung der Wahlörter, der großen Mehrheit der Wähler welche die Ruhe und Ordnung lieben, die Hauptursache zu benehmen, weshalb sie sich bisher von der Anwesenheit in den Wahlversammlun⸗ gen ausschloßen, und einer Minorität das Feld räumten, in der die Ränke der Partheien ein leichte⸗ res Spiel hatten.
Die 7 Departements, in welchen keine Kreiswah⸗ len stattfinden, die Wähler sich vielmehr insgesammt in Eine Versammlung vereinigen, sind die drei Pyre⸗ näen, Lozére, Nieder⸗Alpen, Vogesen und Korsikn.
Herr Manuel hat die Addreße an den König zur Anklage der Minister, die er in einer geheimen Sitzung der Kammer der Abgeordneten vorgetragen ohne die
A“ “ 8 1 Zustimmung der Majorität erlangen zu können, durch den Druck verbreiten laßen. Der Moniteur sagt von dieser Addreße: „Sie hat eine der denkwürdigsten Sitzungen der diesjährigen Kammer veranlaßt. Frank⸗ reich wird den Zweck, und vorzüglich den Ersolg zu würdigen wißen. Es scheint gegründet, daß eine sehr große Mehrheit den Antrag zurückgewiesen, oder viel⸗ mehr, daß etwa ein Drittel der Opposirion ihn un⸗ terstützt habe. Dieses überhebt uns aller weiteren Be⸗ trachtung. Wir beschränken uns darauf, zu bemerken, daß einer der Redner in dieser Sitzung die Kammern sehr richtig beurtheilt habe, wenn er, wie man ver⸗ sichert, an Mirabeau erinnerte, deßen ähnlicher An⸗ trag einen nur zu unseligen Erfolg hatte, der aber, als Alles um ihn her in Trümmern zusammenstürzte, erschrocken die Hand von seinem eigenen Werke abzog und jetzt vor dem Antrage des Herrn Manuel sich entsetzen würde. Die Opposition zog diesesmal wirk⸗ lich die Hand von ihren heißesten Freunden ab. Mö⸗ gen es alle Redliche im Lande vernehmen und rich⸗ ten!“ (Soviel wir wißen, ward die von Mirabeau entworfene Addreße an den König von der National⸗ Versammlung auch nicht angenommen, obwol aus einem andern Grunde, weil die Minister freiwillig ausge⸗ schieden waren.)
Man hat ein Testament Roußeau's vom 27. Jun. 1737 bekannt gemacht, das sich zufällig in einem Hause zu Chambery unter altem Gerülle vorgefunden. Er ordnet darin Seelmeßen für sich an, und setzt die Frau von Warens zur Haupt Erbin ein. Bekannt⸗ lich war er damals, 25 Jahr alt, gemüthkrank, zur katholischen Kirche übergetreten. Nach dem Vorbe⸗ richte des Herausgebers hatte er sich durch einen Fall so gefährlich am Kopfe, besonders an den Augen, ver⸗ letzt, daß er seinen Tod befürchtete. Roußeau er⸗ zühlt die Begebenheit in seinen Bekenntnißen. Die Verletzung rührte nicht von einem Falle her, sondern von einer Flasche, die mit chemischen Mischungen be⸗ hufs der Bereitung einer sympathetischen Tinte ge⸗ füllt, ihm ins Gesicht gesprungen war. 1
Der ununterbrochene Beifall, mit dem das Schil⸗ lersche Trauerspiel Maria Stuart in einer den Foderungen unserer Bühne gemäß bearbeiteten Ueber⸗ setzung eines jungen hoffnungvollen Dichters, Herrn Lebrün, auf der Bühne zu Paris dargestellt wird, hat eine allgemeine Theilnahme an dem Schicksale der unglücklichen Königin erweckt; und eine Uebersetzung ihrer Geschichte, vom Herrn v. Genz, durch Herrn v. Raymond, hat in 14 Tagen zwei Auflagen erlebt.
Ein Gutsbesitzer zu Ranville, zwei Lieues von Caen, zeigt ein Pferd, daß nach der Versicherung aller Kenner fehlerfrei ist und 60,000 Fr. kosten soll. Es stammt von dem Morvic ab, der auch für 60,000 Fr. erkauft war und im Jahre 1815 von den Preußen genommen wurde, und von einer Schwester des Ma⸗ tadore. (Wo ist jener Morvie geblieben ““
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