EEI“ — 74 2 82
8 —
8
X“ “““ u“ A11A16A64“*“ .1263000 Rthlr. nars
HESI
8
8
mtliche Nachrichten.
ö1I LEE“ rungen an Güter und Grundstücke in der Stadt und 167500 bb1l Berlin, vom 27. Juni. Se. Majestät der Woywodschaft Kalisch vom 1. Jul. d. J. bis zum L11“*“ König haben dem Kurfürstlich Heßischen Geheimen⸗ 1. Jul. 1821. 1 1“ Rathe von Schminke, und den Kurfürstlich Heßi⸗ Dies wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, da schen Geheimen⸗Kriegsrathe und Ober⸗Post⸗Direkror mit Alle, welche Eigenthums⸗ oder andere Real⸗An⸗
von Starckloff, den Rothen Adler⸗Orden zweiter sprüche haben, ihrer Rechte wahrnehmen können. b
Klaße zu verleihen geruhet. Posen, den 10. Jun. 1820.
Des Königs Majestät haben den, bei dem Königlicher Ober⸗Appellations⸗Gerichts Präsident,
Westphälischen Ober⸗Bergamte zu Dortmund stehenden 88 Schönermark.
Küster, zum Oberbergrath; den Assessor “ “ “ * des Brandenburg⸗Preußischen Ober⸗Bergam es bieselbst⸗ Einpaßirt. Se. Excellenz der Kaiserl. Rußische Ge 8₰ „8 EEEEEe1 Sächsisch b Thuring⸗ neral⸗Lieutenant v. Emme, von Magdeburg. — Der Ge⸗ schen Ober⸗Bergamtes zu Halle, Dietrich, und die neral⸗Major und Landwehr⸗Brigade⸗Kommandeur von Asseßoren des Rheinischen Ober⸗Bergamtes zu Bonn, Thile, von Wusterhausen an der Doße. — Der Ober⸗ Nöggerath und Senff, zu Bergraͤthen zu ernen⸗ Landesgerichts⸗ Praͤsident v. Hempel, von Stettin. 3 nen, und die für sie ausgefertigten Bestallungen aller⸗ Auspaßirt. Se. Durchlaucht, der Prinz Karl zu höchstselbst zu vollziehen geryhet. Wied⸗Neuwied, nach Doberan. — Der wirkliche Geheime ““ Ober⸗Regierungs⸗Rath, Direktor und Kammerherr Graf Nach der Warschauer Zeitung ist nunmehr auch die von Hardenberg, nach Magdeburg. CEEE“
ißi ür di Chef⸗Praͤsident Graf zu Dohna nach Srbeesens Lommißion für die Wovwodschofr gatisc Koͤnigl. Niederlaändische Kammerherr Graf Heertel, nach
im Königreiche Polen ernannt. Sie tritt unter dem Tvêen. 8 1 Prästdium des Appellationsrichters v. Sobocki mit dem 1“ e 8 1A1AA“ “ C“ Einrichtung des Hypothekenwesens der Stadt Kalisch 8,“ welche “ aufgestellt, irte der g d St aats⸗Schulden: anach Maßgabe des für das Königreich Polen am 2½. von Sr. Maj. dem Koͤnige in Allerhoͤchsten Augenschein irte der g er 8 2 11““ 2 1818 v1en en Gesetzes wegen 1 genommen wurde, und demnaͤchst vor Allerhoͤchstdenenselben “““ d((6(Frundeigenthumes und wegen der Privilegien und Hy⸗ bei dem Palais, vorbei defilirte. E“ potheken beschäftigen, und dann zu den Gütern der 8 . 1 8 “ Woywodschaft Kalisch übergehen. Die für die einzel⸗ Heute wird das 1ote Stuͤck der Gesetzsammlung ausge⸗
nen e estimmenden Termine werden geben, welches enthaͤlt: Ce eer E bshtetn ., 8 No. 608. Die Verordnung wegen Einrichtung des Hypo⸗
durch die Warschauer Zeitung bekannt gemacht, und 8 theken⸗Wesens in dem mit den Preußischen Staaten ver⸗ schon sind im 61. u. 62. Stück derselben die zur Re⸗⸗ einigten Herzogthume Sachsen; und
gulirung des Hypothekenwesens der Besitzungen in der No. 609. Die Verordnung, die Erwerbung und Ausuͤbung Stadt Kalisch vom 1. bis zum 15. Jul. d. J. anbe⸗ dder Realrechte auf Grundstuͤcke, insbesondere der Hy⸗ zur effen durch eine v vg. 24 5 M. poothekenrechte, 8— — vvi ö 8. zur öffentlichen Kenntnis gebra k. a em Hypo⸗ ppodthekenwesen etreffend; beide vom 16. d. M. und J. thekengesetze vom 1½. April 1818 läuft die präklusivi⸗ 88 Berlin, den 27. Juni 1820.
sche Frist zur Anmeldung der Real⸗Rechte und Fode⸗ Koͤnigl. Preuß. Debit⸗Komtoir f. d. Allgem. Gesessammlung.
5
Seaeek⸗
v““
1“ l1111“ 8 8
tativen Verfaßung nothwendig folge, und die man ins⸗ EE1I11“ b besondere dem Französischen Volke schuldig sey. Da⸗
Frankreich. Bei den Verhandlungen über das bei ließ er es denn nicht an den gewöhnlichen Dekla⸗ Budjet, betreffend die Unterhaltungskosten des De⸗ mationen fehlen, daß die Zeit vorüber sey und niemals partements der Auswärtigen Angelegenheiten, welche wieder kommen werde, wo eine Versammlung von von dem Minister zu 8,000,000 Fr. veranschlagt, und Diplomaten, unterstützt von 1,200,000 fremden Bayonet⸗ von der darüber Bericht erstattenden Kommißion um ten, der Französischen Regierung Gesetze vorgeschrieben ein Beträchtliches reducirt wurden, erhob sich der be⸗ habe; daß die Französische Nation vor allen anderen kannte rüstige Redner, General Foy, und ergriff diese Völkern einen unsterblichen Ruhm erworben, mächti⸗ Gelegenheit, um im Allgemeinen Ausstellungen gegen ger als alle andere Völker sey, und eine praͤponderi⸗ die Verwaltung dieses Departements zu machen. Er rende Steilung in Eurepa haben müße, und mehr der⸗ verlangte, daß die Regierung, mehr als bisher gesche⸗ gleichen, was augenscheinlich darauf berechnet ist, dem
hen, die Kammer von den Verhältnißen Frankreichs—† Stolze zu schmeichein und die unruhigen Geister zu mit den auswärtigen Mächten unterrichte, nannte überreden, ‚daß die Französische Regierung die Ehre das eine Pflicht, die aus dem Wesen einer repräsen⸗ und die Würde der Nation nicht gebührend vertrete.
8