“ 8 1u““ b 8 8 ;5 18 anzig. Im Jun. war der Getraidepreis für kat aufzutreten. Er kann gleichwol, wenn er nicht beide “ 2 g m e 1 1S E K. bis 150 Thl. pro Last (56 ½ Berliner Eigenschaften in sich vereinigt, nur in Beistand eines zur 1“ “ I“ L“ 8 4 den Waiser 0z,n Roggen 68 bis 75 Thl. Es ka. Pflaht tihend MN.ZZ11“ cheffel), für den Roggen 1 . . Ppflccht stehenden Anwaltes zugelaßen werden. ;1“*““ “
men 157 Schiffe zur See ein, 119 liefen aus. Auf 5) Kein Advokat verliert dieses Recht dadurch, daß er LI1I1“ 8E13“ *“ 8 e
der Weichsel trafen 302 Fahrzeuge mit Getraide ein. zugleich bei einem anderen Gerichte oder bei dem Rheini⸗
Seit Eröfnung der diesjährigen Schiffahrt sind bei⸗ schen Appellationshofe als Anwalt angestellt ist; er ist
nahe 4000 Matrosen, Schiff⸗ und Ruderknechte hier gleichwol verbunden, in den Sachen, die er als Auwalt zu 8 G Ihi
eingekommen; zu Lande trafen über 700 Fremde blos besorgen hat, und fuͤr die Zeit, daß er 1- einem anderen J“ 8 ben “ Sühs ee“ im Monat Jun. ein. Gerichte beschaͤftiget ist, einen seiner Kollegen zu substitui⸗ 3 b 88 C nass E“ S
zate L üde⸗ ren und sich durch ihn vertreten zu laßen. 8 “ vI11“ 8 HvGS9 1 6 Lans deengist n 3— ee. 6) Diejenigen, die bis zu der gegenwaͤrtigen Einrichtung 111 — wand, wodu Wall in die Stadt geleitet des Justizwesens aus Mangel an der erfoderlichen Quali⸗ Stadtgraben durch den Wall in die adt ge 8 sikation nur als Anwalte auftreten konnten, und auch der⸗ wird, ist für den hiesigen Ort so merkwürdig als malen in das Verzeichnis der Anwalte wieder aufgenommen ichtig. vb1“ 1 worden, sind nur in dieser Eigenschaft wieder angestellt und Marienwerder. ommenden Rechte u. s. w., werden gleichwol aber da⸗ “ men jährlich für die Ersatzpferde der Kavalerie in das durch den Advokaten nicht gleich geachtet. 1 “ Ausland gingen, gewinnen jetzt die Pferdezüchter des 7) Wer an einem Gerichte, wo er nicht schon als Advo⸗ 8— I. Amtli ch e Na ch ri ch ten 8 8— . 1.
Inlandes diese Gelder. In hiesiger Gegend sind be⸗ kat perfoͤnlich bekannt ist, in dieser Eigenschaft auftreten e.; mehre B eingetroffen, um will, hat sich vor der Audienz, unter Vorzeigung seiner I1I11“ ßischen Gesetzbuͤcher noch nicht Gesetzkraft haben; vo 1 4 Matrikel, bei dem Praͤsidenten zu legitimiren. KFxWxronik des Tages. Ee14“
8 g; 88 2 2 2 2 8 die von einer besonders ernannten Kommißion, in 8) Die Matrikel aller Advokaten wird bei dem Rheini⸗ 8 No. 614. Die Deklaration des §. 3. der Verordnung vom 1 11. Maͤrz 1818 uͤber die Lehen und Fideikommiße in
Ostpreußen, Westpreußen und Litthauen anzukaufen⸗ schen Appellationshofe gefuͤhrt und dem Justizminister ein⸗ Berlin, vom 15. Julius Se. Majestät der
den Remontepferde in Empfang zu nehmen. gesendet. Die durch Sterbefaͤlle oder anderweite Befoͤrde: König haben dem Großherzogl. Mecklenburgischen deen jenseit der Elbe gelegenen Provinzenz vom 1. rung dabei vorfallenden Veraͤnderungen hat das offentliche Staatsminister Freiherrn von Pleßen den Rothen ees Iut. * b. 8
Koln. Ueber die, bei jedem Gerichte in den Rheinpro⸗ Ministerium am Schluße eines jeden Jahres dem Justizmi⸗ Adler⸗Orden erster Klaße, und dem Justizkommißariuss Berlin, den 15. Jul. 1820. Koͤnigl. Pr. Debit⸗Komtoir f. d. Allgem. Gesetzsammlung.
vinzen zu bestellenden Advokat⸗Anwalte ist Folgendes be⸗ nister ehenfalls anzuzeigen. Jacobi in Bochum, den Karakter als Justiz⸗Kom⸗ stimmt. b 9) Ueber die Qualifikation zur Advokatur und zum Amte mißions⸗Rath u verleihen geriyhtt. 1) Die Zahl der Advokat⸗Anwalte in den Rheinischen eines Anwaltes wird eine besondere Verordnung vorbehal⸗ 8 3 g 1. II 12r.b dentli Provinzen ist einstweilen auf folgende Weise festgestellt: ten. Vorlausig gelten deshalb folgende Bestimmungen: 6 1 S“ 5 eee HFemesrls⸗ außerordentliche a) Bei dem Rheinischen Appellationshofe auf 20; b) bei a) Wer in der Matrikel der Advokaten aufgenommen zu Das heute ausgegebene 13te Stuͤck der Gesetzsamm⸗ esandte 38 8% 89888 Pr 11. as Hofe, denb Gerichten der ersten Instanz zu Koͤln auf 21, zu werden verlangt, muß zwanzig Jahr alt seyn, und durch zung enthaͤlt: geg 3te GGh 5 de 94 zößn *† General⸗ Duͤßeldorf 20, zu Aachen 17, zu Trier 18, zu Koblenz 18, Zeugniße beweisen, daß er wenigstens drei Jahre lang auf .““ 1.e ge a. Znh. S und emmae ehef⸗Praästbent v A ist, von u Kleve 7. einer Universitäͤt sich der Rechtsgelehrsamkeit gewidmet, No. 613. Die Verordnung uͤber die Einfuͤhrung der Vor⸗ — Der. pesered ne.n “ 20* Sollte die Erfahrung lehren, daß diese Anzahl bei eini⸗ und nachher zwei Jahre lang bei einem immatrikulirten schriften des Allgemeinen Landrechtes Th. 11. Tit. 20. öu t: Se. Exc. der General⸗Lieutenant gen Gerichten in Verhaͤltnis zu den gewoͤhnlich dort vor⸗ Advokaten oder Anwalte die Praxis erlernt hat. EE1““ incl. und der Kriminal⸗Ordnung §. 96. he 88 hes “ 28 8 ch 8 28 8 kommenden Geschaͤften nicht hinreiche oder zu groß sey, so b) Die Pruͤfung geschieht von einem Praͤsidenten und zwei bis 98. incl. wegen der von Preußischen Unterthanen e. * e “ 8 rom F. — wird das Justiz⸗Ministerium sie im ersten Falle vermehren, Raͤthen des Appellationshofes uber alle Theile der Rechts⸗ im Auslande oder von Fremden im Inlande oder auch der da6. 2 . r⸗ F * bvte tet⸗ und im zweiten dadurch vermindern, daß die zuerst erledig⸗ Gelehrsamkeit, und endigt sich mit der Abfaßung einer iim Auslande begangenen Verbrechen oder Vergehen, in tin. — Der ve In 2 ar ar 8 99 chauspiele ten Stellen, bis die erforderliche Zahl erreicht ist, unbesetzt Denkschrift und mit einem Vortrage aus Kriminal⸗Akten säͤmmtliche Provinzen der Monarchie, worin die Preu⸗ und Kammerherr, Braf v. Bruͤhl, nach Wittenberg. bleiben. 8 1 8 oder mit einer Defensionsschrift. “ 8 Lebe“ 19- Die Fresznnhe der Anwalte bleibt dem Justiz⸗Mi⸗ c) 1 Resultat der Pruüfung entscheidet der erste 8 .“ 1““ 16 4488* isterium vorbehalten. Civil⸗Senat. 8 8 “ 4 8 1 1A1X“
Ueber die Frage, wie groß die Anzahl seyn muͤße, wird d) Niemand wird als Anwalt zugelaßen, ohne sich vorher “ 4 3 eitun 8 6⸗ N 8 ch rs ch D 1*“ der Rheinische Appellationshof zu seiner Zeit nach eingehol⸗ einer besonderen Pruͤfung uͤber die Prozeßorduung bes 1 8 1 8 - das ihr durch die Ordonnanz vom 5. August 1818 er⸗ tem Gutachten Wi.sgs dem rn wobei er angestellt werden soll, unterwor⸗ 8 Ausland. theilte Privilegium der ausübenden Gewalt über die —2—9) um gruͤndlich hieruͤber urtheilen zu koͤnnen, wird a en zu haben. Die Pruͤfung geschieht dort ebenfalls von b ; ; 832 V veie, izöͤrli 4 der Ranäleg eines jeden Gerichtes, den Appellationshof mit Laen Praͤsidenten 82 1”, 8Nenn und beer das Re⸗ d 9,. 189. Se en. Gve 7. b5 “ S,; 2 eingeschloßen, ein besonderes Verzeichnis gefuͤhrt, worin je⸗ fultat wird in einer Plenar⸗Versammlung des Gerichtes S 11““ Srh bie as, Alauunn en Schaß zahlen, der Anwalt mit Bemerkung der Prozeßsachen, worin er im entschieden. nahme⸗Gesetze leidenden Personen, durch den Spruch b un daß iese Summe in da udget des Staates Laufe des Jahres vor und nach als Anwalt aufgetreten ist, 10) Wer als Richter, als Gerichtschreiber, oder als des Gerichtshofes die verantwortlichen Herausge⸗ förmlich aufgenommen werden soll. Z.“ angemerkt und weiter hinzugefuͤgt wird, ob er allein oder Notar oder in einer anderen Eigenschaft bei einer oͤffentli⸗ ber mehrer Zeitungen, die Herrn B i dault, Das letzte empörte besonders den bekannten Lainé: unter dem Beistande eines Advokaten die Sache vorgetra⸗ chen Verwaltung angestellt ist, kann nicht zugleich das Amt Comte, Dunoyer, Bert, Legracieux, Ge⸗ „Muß ich mich (sagte er) auch entschließen zu schwei⸗ gen hat, und ob fuͤr oder wider seinen Klienten erkannt eines Advokaten versehen; die Rechte selbst sind gleichwol vaudan u. a. m. zu fünfjähriger Haft und zu einer gen über das Unglück, daß Hazardspiele in der Haupt⸗ worden 1 . 1 Iu durch die Annahme einer solchen Stelle nur suspendirt und. Geldstrafe von resp. 12000 und 6000 Fr. verurtheilt. stadt geduldet werden, so soll mich das doch nicht hin⸗ 94)⸗oer nden ehrinprortrben,enht agen Perorzenng Ii. enhea rl ne shünne Leee; Sie haben dagegen appellirt, und diese Sache wurde dern, für die Ehre der Gesetze das Wort zu neh⸗
8 — geg d J i uldig, an dem Orte zu wohnen, 8 jf *† . aufgenommen ist, oder kuͤnftig darin aufgenommen und zur wo das Gericht, bei dem 8 angstelt ist, b. 82 hat. 1 ;g . des königl. Fe. vgni 8. 89 Feen 89n ꝙ,8⸗2 welchen Advokatur zugelaßen werden wird, hat schon dadurch, er Erfuͤllt er diese Bedingung nicht in den ersten neun Mona⸗ und de nwalte der Angeklagten geführt. 88 e Sen 8 8 Ee.“ 898 esetz über sey zugleich Anwalt oder nicht, das Recht, bei dem Appel⸗ ten, nachdem ihm seine Anstellung bekannt gemacht worden, Entscheidung ist nun also ausgefallen: Von der Be⸗ das bewilligte Budget aufgenommen wird; das heißt lationshofe sowol, als bei den uͤbrigen Gerichten als Advo⸗ so ist die Ernennung erloschen. schuldigung eines förmlichen Angriffs gegen die Auto⸗ nicht mehr die Spiele dulden, das heißt sie förmlich 1 FL “ rität des Königs und der Kammer wurden Alle frei⸗ genehmigen und ihnen gleichsam die Weihe geben.“”)
1A1A“ h11““ gesprochen, ausgenommen der Herausgeber der Bi⸗ Herr Casimir Perrier, bekanntlich Banquier
b Resultat aus den Bevölkerungs⸗Listen des 7) Bei der Niederkunft und im Kindbette sind 66 bliothéque historique, Goffuin, welcher zu ein⸗ und Deputirter von Paris, erwiderte dagegen: Ihm Regierungsbezirkes Kleve für das J. 1819. Frauen gestorben. jährigem Gefängniß und 4000 Franken Geldstrafe ver⸗ wäre die Ehre der Gesetze so werth wie Herrn Lainé, 8 1) In dem Regierungsbezirke Kleve beträgt die 8) Von den Gestorbenen haben 706 das natürliche urtheilt ist. In Betreff der Beschuldigung, zum Un⸗ aber die Stadt Paris habe einen Kontrakt über die Zahl der im Jahre 1819 Gebornen 7690, die der Ge⸗ Lebensziel erreicht und sind an Entkräftung gestorben. gehorsam gegen die Gesetze aufgefordert zu haben, Spiele auf sehr lange Zeit abgeschloßen; wollte man storbenen 5809; es sind also mehr geboren als ge⸗ 9) An den natürlichen Pocken sind 15 gestorben. wurden die Herausgeber des Constitutionel u. s. w., sie nun unterdrücken, so würde man der Stadt eine storben 1881. 10) Am stärksten ist die Mortalität bei Kindern] die Herrn Bidault, Legracieux, Comte u. s. sehr beträchtliche Schadloshaltung bewilligen müßen. 2) Knaben sind geboren 4001. Mädchen 3689. gewesen, denn es starben: w. für schuldig erklärt, und zu acht⸗ und zwei: mo⸗ Und woher den Fond dazu nehmen? Ja diese Sum⸗ Jene Zahl verhält sich zu dieser wie 13 zu 12. 3) vor vollendetem 1sten Jahre 1025 natlichem Gefängniß und 2000 Franken Geldstrafe me, welche die Duldung der Spiele abwürfe, wäre “ 3) Unter den oben angeführten 7690 Gebornen be⸗ b) nach dem 1. und vor vollendetem 7. Jahre 1089 („ verurtheilt. Die übrigen Unterzeichner, welche nicht einmal zu bestimmten Ausgaben im Staatshaushalte finden sich 285 außer der Ehe Erzeugte; folglich war c) nach dem 7. und vor vollendetem 14. Jahre 344 2611. Herausgeber von Zeitungen sind, als die Herrn Ge⸗ angewiesen; womit wolle man die Ausfälle decken 2
unter 27 Kindern ein uneheliches. d) hiezu die Todtgeborndhen .126 vaudan, Etienne, Marilhon, der General Pa⸗ und wenn man dies nicht könne, so müße man des 4) Getrauet sind 1554 Ehepaare; darunter 59 Hienächst die Erwachsenen bis gegen das 6oste Jahr 1751. jol u. s. w. sind auch von dieser zweiten Beschuldi⸗ Gewinnes doch so oder anders in dem Budget erwäh⸗ nen. Er schlug deshalb eine gewiße Modifikation
S 2 7 2.
Männer über 60 Jahr alt, wovon 8 sich mit Frauen Am schwächsten bei alten Leuten bis 90 Jahr ch Jahre gung freigesprochen. G .
unter 30 Jahren verheurathet haben. und dräher.b., . . 4447. In der Kammer der Deputirten kam ein interes⸗ in der Art der Erwähnung vor. Herr Manuel
b 5) Ueber 90 Jahre alt geworden sind 14 Männer 8 ö ; santer Gegenstand zur Sprache, nämlich die Ver⸗ meinte: Er begreife freilich wohl, daß ein edles Ge⸗ und 20 Frauen. 8 8 8 2 Summa wie oben 5809. pachtung der Hazardspiele in der Hauptstadt Paris. müth, ergriffen von der Unsittlichkeit der Spiele, ihre
8 6) Todtgeboren sind 75 Knaben und 51 Mädchen, 8 8 Der Inhalt der zur Prüfung einer Kommission Unterdrückung fodern könne, aber wenn es denn doch zusammen 126. Diese Zahl verhält sich zu der gan⸗ Redaktion in Aufsicht: von Staͤgemann. verwiesenen Propofition ist, daß die Stadt Paris für durch die Umstände gezwungen, ihrer Duldung nach⸗ zen Summe der Gebornen wie 1 zu 6o0. Reimersche Buchdruckerei. 8 G v“ .
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