1820 / 60 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 25 Jul 1820 18:00:01 GMT) scan diff

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Picot für sich ohne gehörige Autorisation abgefaßt p

sey Dennoch hatte dieser Umstand keine weitere Folgen, sondern die Kammer genehmigte vielmehr auf die Bemerkungen des Deputirten Bedoch, daß Herr Picot bona kide geglaubt, die Mitglieder der Kom⸗ mißion wären mit ihm einverstanden, und daß also ein bloßer Irthum im Spiele sey, die Verhandlung des Tages.

In der bekannten Angelegenheit gegen den Hrn. Ma⸗ dier Mentjau wegen seiner Denunciation einer gehei⸗ men dirigirenden Komite fand in Beiseyn des feierlich dazu empfangenen Justizministers, des Siegelbewahrers de Serre, eine förmliche Sitzung des Kaßationshofes in dem Justizpallaste statt. Bekanntlich will Hr. Ma⸗ dier die Beweise über seine Denunciation nicht ange⸗ ben, weil er sich durch einen Eid von der Verpflich⸗ tung enthunden. Auf den Vortrag des General⸗Pro⸗ kurators, daß Herr Madier schuldig sey in Person zu erscheinen und sich über sein Benehmen, wel⸗ ches zum bürgerlichen Kriege auffodere und beschim⸗ pfend für den königlichen Gerichtshof zu Nismes sey, zu verantworten, sprach der Siegelbewahrer selbst fol⸗ gendes Dekret aus: „Der Kaßationshof verordnet, dat der Herr Madier auf dem 7. Növ. vor demsel⸗ ben erscheine, und sich über die von dem General⸗ Prokurator gegen ihn anhängig gemachten Fakta ver⸗ nehmen laße.“

Nach einer Königl. Verordnung, die Aufnahme der Studenten der juristischen und medizinischen Fakul⸗ täten betreffend, soll zweimal des Monats über die eingeschriebenen Studenten Namen⸗Aufruf gehalten werden; wer nicht antwortet, verliert seine Inskrip⸗ tion. Wer zweimal im Vierteljahr bei dem Aufrufe fehlt, verliert das Zeugnis der Beflißenheit. Die Fa⸗ kultät bestraft durch Verlust von Inskriptionen das Vergehen gegen den Respekt, so wie jede Insubordi⸗ nation. Die Studenten, die überwiesen werden, an Unruhen Theil genommen zu haben, werden nach Verhältnis ihres Vergehens durch einen akademischen Rath zur Strafe gezogen. Es ist den Studenten ver⸗ boten, ohne Erlaubnis der Lokal⸗Autorität und Vor⸗ wißen des Rektors unter sich Verbrüderungen (Bur⸗ schenschaften) zu stiften.

Die Getraidepreise haben die im Gesetze bestimmte

öhe erreicht, welche das Verbot der Getraide⸗Aus⸗ fuhr zur Folge hat; daher denn an den Gränzen we⸗ gen der Getraidesperre die nöthigen Verfügungen er⸗ laßen woͤrden sind.

Nach dem Berichte unseres Konsuls in Alicante wird, in ausländischen Schiffen Expeditionen nach den überseischen Provinzen vorzunehmen, bis zum Aus⸗ spruche der Versammlung der Cortes nicht weiter gestattet. vb11““

Spanien. 1 talonien und Gibraltar ist durch die Quarantaine sehr

gestört. Es ist jetzt keinem Zweifel mehr unterwor— fen, daß die Pest durch ein Schiff aus Tetuan, wel⸗ ches man im Lazarethe zu Mahon eingelaßen hat, ver⸗ breitet worden ist. In 2 Dörfern auf Majorka starben in 5 Tagen 300 Personen. Die verpestete Gegend ist mit einem Kordon umzogen; mehre noch Gesunde haben die gewaltsamsten Versuche gewagt, diesen zu durchbrechen, weshalb aus Barcelona noch Truppen haben herbeigeholt werden müßen, um den Kordon zu verstärken. Von Mahon aus sind der Polizei⸗ Behörde in Majorka vier Todtengräber angeboten wor⸗ den, welche sich in Tanger die Pest haben einimpfen laßen, und nun vor Ansteckung sich er sind.

Die Nachricht, daß Frankreich die Einfuhr unserer Wolle mit bedeutenden Abgaben belastet, hat zu meh⸗ ren Anträgen veranlaßt, sämmtliche eingehende Fran⸗ zösische Wollenwaaren in gleicher Weise zu behandeln.

Die Cortes haben bereits mehre Vorbereitungs⸗ Versammlungen gehalten; in der vierten, am 6. Jul. bestimmten, werden sie für installirt erklärt werden.

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Der Handel zwischen Valencia, Ka⸗

Bei ihren Zusammenkünften erscheinen sie, die Geist.

lichen in ihren Amtskleidungen, die Militairs in Uniform, die übrigen im schwarzen Kleide mit Degen.

London. Schon früher (am 6. Jul.) hatte Hr. Wilson im Unterhause den Lord Castlereagh ge⸗ fragt: oh die Regierung officielle Bestätigung des Ge⸗ rüchtes erhalten habe, daß Frankreich den Plan habe, die Unabhängigkeit der Süd⸗Amerikanischen Staaten anzuerkennen, und einen Bourbon auf den Thron dieses Welttheiles zu setzen; damals war der Lord der Antwort ausgewichen. Am 14. machte daher Dr. Lushington den Antrag „den König selbst um Mit⸗ theilung der amtlichen Nachrichten hierüber zu ersu⸗ chen“ und bemerkte, daß dieser Französische Entwurf mit Vorwißen und Einverständnis aller Mächte, Eng⸗ land ausgenommen, habe ausgeführt werden sollen. Hierauf erwiderte der Lord jetzt: Die Nachrichten hierüber wären der Regierung zwar von ihrem imn

Plata befehligenden Seeofficier, aber nicht in einer

Form zugekommen, die deren amtliche Mittheilung er⸗ laube, nämlich als bloße Beläge zu Anklageakten gegen die vorigen Regierer in Buenos⸗Ayres, mit denen Großbritannien nicht in amtlichen Beziehungen gestan⸗ den. Er müße Dr. Lushington zugleich ersuchen, sich hier aufreizender Ausdrücke gegen fremde Souveraine zu enthalten, besonders gegen Frankreich, gegen wel⸗ ches, der geglaubten Rivalität wegen, ohnehin eine nur gar zu leicht zu entflammende Neigung obwalte. Er seines Theiles habe wenigstens eben soviel Gele⸗ genheit gehabt, als Dr. Lushington die wirklichen Gesinnungen der fremden Maͤchte zu beobachten und wiße, daß nicht der geringste Grund sey, ihnen jene angebliche Eifersucht, Argwohn und Mißtrauen, oder Geringschätzung der Handlungen dieses Parlamentes Schuld zu geden. Er wundre sich, daß Dr. Lus⸗ hington nur Rußland erwähnt habe, da in den Pa⸗ pieren auch Oesterreich genannt sey. Er schloß damit,

daß er überzeugt sey, daß der einzige Wunsch der

großen Mächte die Befestigung des abgemeinen Fiie⸗ dens, und daß die Ehre einer jeden der zum Heiligen Bündniße gehörigen Mächte, deren erwähnt worden, unverletzt sey.

Nach vielem Woͤrtwechsel zwischen Herr Mackin⸗ tosh, Canning und Ellis, nahm Dr. Lushing⸗ ton seinen Antrag wieder zurück.

Derselbe erklärte am 14., daß er von der Königin Befehl erhalten, seinen Amtsdienst mit dem Dienste

ihrer Räthe zu verbinden, und bat um Gestattung die⸗

ses Vorschlages, der auch bewilligt ward.

Nach einem Schreiben aus Harwich vom 9. Jul.

sollen an diesem Tage die Italienischen Zeugen, weiche am 6. in Dover landeten, in Harwich schon wieder nach Holland eingeschifft seyn; site waren größtentheils aus Como gebürtig, und hatten vor persönlichen An⸗ griffen eine solche Bangigkeit, daß sie sich scheuten, sich öffentlich sehen zu laßen. Die Behandlung der⸗ selben in Dover, wird als sehr übertrieben dargestellt, indem sich das Ganze auf einige Schimpfwörter be⸗ schränkt, welche sich ein Träger erlauobr hätte, der ihre wenigen Habseligkeiten habe wegtragen sollen, und mit ihnen wegen des Trinkgeldes nicht habe einiz werden können.

Man ist gegenwärtig besonders begierig, ob der Antrag der Konigin, ihr die Zeugenliste mitzutheilen, durchgehen werde; werde er verweigert, hat Hr. Den⸗ man, Rath der Königin geäußert, so sey sehr zu über⸗ legen, ob er und seine Kollegen, nicht der Königin und der allgemeinen Gerechtigkeit schuldig seyn dürf⸗ ten, die Vertheidigung ganz aufzuhegen, und den

Ausspruch über die ganze Sache dem Unwillen der

Nachwelt zu überlaßen. Bei der auf den 17. k. M. angesetzten Verhandlung der Sache der Königin vor dem Oberhause, sollen bei

schwerer Geld⸗ oder Gefängnißstrafe, alle Lords per⸗

sönlich sich einfinden. Bergami ist von Par nach Rom gereist. ö1“

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Der Zeugen gegen die Königin, die aus dem Aus⸗ lande erwartet werden, sollen über 200 seyn; um in Dover nicht auf ähnliche Weise empfangen zu werden, wie die zwölf Iraliener (s. Nr. 59.) werden sie auf anderen Punkten landen.

Vereinigte Staaten. Der Staats⸗Kalender für die Vereinigten Staaten ist in diesem Jahre zum erstenmale in Druck erschienen. Nach der Behauptung einiger öffentlichen Blätter liefert er die Uebersicht des

in diesem Lande einfachen Geschäftwesens und den

Aufschluß über die Möglichkeit, mit einer geringen Anzahl mäßig besoldeter Beamten, das zu bewirken, wozu in anderen Staaten ein ganzes Heer von Offi⸗ cianten und Schreibern nöthig sey. Die erste Abthei⸗ lung begreift die zur vollziehenden Gewalt gehörenden Behörden. Der oberste Staatsbeamte der Republik ist ver Präsident; der zweite sein Lieutenant (Stell⸗ vertreter, Vice⸗Präsident) dann kommt das Staats⸗ Departement, dem der Staatssekretair vorsteht, und welches die Auswärtigen und alle Angelegenheiten ver⸗ waltet, die nicht zu den Departements des Schatzes, des Krieges und der Marine gehören. Ein Departe⸗ ment des Inneren giebt es nicht, denn die Geschäft⸗ Gegenstände eines solchen gehören vor die Regierun⸗ gen der einzelnen Staaten. Im Schatz⸗Departement prästdirt der Schatzsekretair, der die öffentliche Ein⸗ nahme vermwaltet und die Aufsicht über die Häfen und Leucht⸗Thürme leitet. Der in der Rubrik des Kriegs⸗Departements angeführte Bestand der Linien⸗ Armee ist nur 86838 Mann; dagegen belaufen sich die Milizen, die dann erst Sold bekommen, wenn sie zum Kriegsdienste aufgesodert werden, auf mehr denn 800,000 Mann. Die zweite Abtheilung begreift den Senat und das Haus der Repräsentaͤnten. Im er⸗ sten hat der Lieutenant des Präsidenten den Vor⸗ sit; jeder der Vereinigten Staoten stellt zwei Mit⸗ gheder in den Senat. Der Präsident muß den Se:⸗ nat bei Besetzung bedeutender Aemter um Rath fra⸗ gen, und zu Abschließung vorkommender Verträge mit fremden Mächten seine Ratifikation einholen; auch steht ihm gegen Staatsverbrecher das Erkenntnis zu. Während der Zeit der Sitzungen, erhält jeder Se⸗ nator täglich acht Speciesthaler Auslösung. Sol⸗ cher Senatoren sind gegenwärtig 46. Das Haus der Repräsentanten wiro aus den Deputirten gebil⸗ det, welche aus den 25 einzelnen Staaten abgesandt werden; auf 55,000 Einwohner wird ein Repräsen⸗ tant gerechnet, gegenwärtig zählt das Haus 138 Reprä⸗ sentanten, die alle zwei Jahre vom Volke ihres Staa⸗ tes gewählt werden, den Präsidenten aus ihrer Mitie wählen, und die Zeit der Sitzungen über, ebenfalls 8 Speciesthaler täglich erhalten. Die dritte Abtheilung enthält endlich das Justizwesen; der oberste Gerichts⸗ Hof ist zu Washington, deßen Chef der Oberrichter ist. Außer diesem 26 Distriktgerichtshöfe; die Gerichte der einzelnen Staaren sind nicht aufgeführt.

Eine besondere Eigenheit dieses Staats⸗Kalenders besteht darin, daß die Besoldung (Kompensation) der Beamten zugleich mit angegeben wird.

Schweden. Das drei Meilen von Stockhelm gelegene landesherrliche Schloß Svartsjo wird zu ei⸗ nem Invalidenhause eingerichtet.

Brüßel. Die Vorbereitung zu den bevorstehen⸗ den Jubelfeierlichkeiten sind im lebhaften Schwunge, zur Beleuchtung der öffentlichen Gebaͤude hat der König 7000 Fl. angewiesen.

Wien. Den Reisenden ist erlaubt worden, Rauch⸗ und Schnupftaback in größeren Quantitäten als zeit⸗ her erlaubt war, gegen Erlegung einer bestimmten Steuer, die sich nach den Gattungen des Tabacks rich⸗ tet, einzuführen. Wie es heißt, wird auf den Brant⸗ wein im hiesigen Staate eine erhöhte Steuer ge⸗ legt werden. b

Speier. Zur Wiederherstellung des hiesigen Doms wird mit königlicher Bewilligung im Rheinkreise eine Kollekte gesammelt.

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8. n 1 an e111X“A“*“ Berlin. Zur Berichtigung und Vervollständi gung mehrer in verschiedenen öffentlichen Blättern erschtenenen Nachrichten über den hiesigen diesjäh⸗ rigen Wollmarkt, mag Folgendes dienen.

Im Ganzen wurden an Wolle 95,970 schwere St. 3 Prd. eingeführt. Auf dem vorjährigen Markte ka⸗ men 75,456 schw. St. 7 Pfbd. ein. Diesmal sind also gegeu den vorjährigen 18,535 schw. St. 13 Pfd. mehr eingeführt worden. Unter obigem diesjährigen Ein⸗ fuhrquanto befanden sich an ausländischer Wolle nicht mehr als 1934 schw. St. 11 Pfod.

In Ansehung der Preise zeigte der Anfang des diesjährigen Marktes erfreulichere Resultate als der vorjährige, denn in den ersten Tagen stiegen sämmt⸗ liche Preise mit 2 Rthl., 2 Rthl. 12 Gr. und sogar in einzelnen Fällen, mit 4 Rthl. pro Stein. Diese günstige Aussicht bestimmte die Verkäuser, ihre Fode⸗ rungen zu steigern. Dies bewirkte zuerst einen Still⸗ stand im Handelsverkehre, dem dann ein allgemeines bedeutendes Sinken der Preise folgte.

Die in diesem Jahre gegen das Jahr 1818 abermals gesunkenen Wollpreise haben unter den Verkäufern manche Klage veranlaßt. Viele darunter suchten die Ur⸗ sache der diesjährigen niedrigen Preise in der Hereinlas⸗ sung der ausländischen Wolle, wodurch das Quantum der zu verkaufenden Wolle zum Nachtheile der Verkäufer vergrößert worden sey; allein wenn sie in Betrachtung ziehen, daß nach obiger Angabe auf 50 St. inländi⸗ scher Wolle nur ein Stein ausländischer zu rechnen ist, so werden sie die Ueberzeugung selbst entnehmen, daß dieses geringe Quantum auf das Sinken des Preises von Einfluß nicht gewesen seyn könne. Die sehr hohen Preise des Jahres 1818 rührten einzig und allein von einer gewagten Spekulation auswärtiger Haͤndelshäuser her; diese misglückte aber so sehr, daß ein großer Theil der eingekauften Wolle in Ham⸗ burg liegen bleiben, und später unter dem Einkauf⸗ Preise abgesetzt werden mußte. Es liegt daher wol in der Natur der Sache, daß unsere Wolle die Preise des Jahres 1818, ohne außerordentliche Veranlaßun⸗ gen, nicht sobald wieder erreichen dürfte. Nachstehende Tabelle giebt die Uebersicht der Wollpreise der Jahre 1814 bis 1820: feine Wolle. Mittel⸗Wolle. 1814 [15 bis 26 Rthl. g bis 12 Rthl. 1815[15 26 19 n171 1816 20 36 15 21 ½ 9 1817 [16 ½ 357 8 ½¾ 18 ½ 6 1818 20 46 15 88 8

bün 8 6

ordinaire Wolle.

2b 28⁄

1819 20 54 9 18 1820[17 355 * 9 16

Nach dieser Uebersicht ermittelt sich der Durch⸗ schnittpreis für den Stein feine Wolle auf 17 Rthl. 9 Gr. bis 34 Rthl., für den Stein Mittel⸗Wolle auf 10 Rthl. 12 Gr. bis 18 Rthl. 10 Gr., und für den Stein ordinaire 7 Rthl. 5 Gr. bis 11 Rthl.

Unverkauft blieben beim diesjährigen Wollmarkte 12,566 Stein 1 Pfund.

Zum Einkaufe hatten sich eingefunden 15 Auslän⸗ der, 35 inkändische Kaufleute und 89 inländische Fa⸗ brikanten. Im Ganzen waren diesmal 41 Käufer

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mehr hier, als zum vorjährigen Markte.

Potsdam. Vor kurzem äußerte sich zu Witt⸗

stock bei Prenzlow unter den Kälbern die Hundswuth;

indeßen ward diese gewiß seltene Krankheit durch Töd⸗ tung der tollen Kälber glücklich gehoben.

In der Rüdersdorfer, Tegelschen und fast allen For⸗ sten am linken Spree⸗ und Havel⸗Ufer hat die graue Band⸗ und die gewöhnliche große Kienraupe dem Na⸗ delholze bedeutenden Schaden gethan.

Als Naturmerkwürdigkeit verdient erwähnt zu wer den, daß in Kyritz ein Sperling mit vier völlig aus⸗ gebildeten Füßen eingefangen worden ist; er ist an das zoologische Museum in Berlin zur Aufbewahrung ab⸗ gesandt worden