wahrers gebührt das Verdienst, baß endlich der schänd⸗ lichen Straflosigkeit ein Ende gemacht und der dicke und geheimnisvolle Schleier, der jene Verbrecher bis⸗ her verhüllte, hinweggezogen wird. An diesen die Petition zur weiteren zweckmäßigen Verfügung zu sen⸗ den, dahin ging der von der Kammer genehmigte An⸗ trag des Bericht⸗Erstatters.
Die zweite Petition betraf den neuen Bischof zu Meaux, den ein Einwohner des Seine⸗ und Marne⸗ Departements, Namens Tiemet, deshalb denuncirte, weil er einen Umlauf an die Pfarrer seines Kirchspren⸗ gels erlaßen, durch deßen Inhalt leicht die Besorg⸗ niße über die Giltigkeit der Veräußerung der geistli⸗ chen Güter erneuert werden könnten. Aber der Be⸗ richt⸗Erstatter meinte, es ließe sich von einem Geist⸗ lichen, der eben zu einem so hohen Amte berufen sey, nicht glauben, daß er Ungehorsam gegen die Charte
predige, und den Saamen der Zwietracht ausstreue; es müße wol nur ein Misverstand im Spiele seyn, und es würde hinreichen, wenn der Minister den Bi⸗ sschof auf die Auslegung, die seinen Worten gegeben worden, aufmerksam mache, um durch eine deutliche und der Würde seines Amtes geziemende Sprache Alle Besorgniße zu heben. Dies genehmigte auch die Kammer. Die neusten Pariser Zeitungen reichen bis zum 29, und bringen wenig Erhebliches mit. Das Journal de Paris und aus ihm der Moniteur enhält folgenden Artikel:
Es giebt in London wie in Paris Journalisten, die sich angelegentlich bemühen, Neuigkeiten zu ver⸗ breiten und zu entstellen, sofern sie ihnen geeignet scheinen allerlei Besorgniße über Uneinigkeiten und Krieg auszustreuen. So haben Englische Blätter an⸗ gezeigt, daß unser aus Amerika zurückgekommener Ge⸗ sandte, Herr Hyde de Neufville sein ganzes Ge⸗ sandschaftpersonale mitgebracht und daß er gleich beim Aussteigen aus dem Schiffe gesagt „er hoffe, daß sich noch Alles werde arrangiren laßen.“ Diesen Wor⸗ ten haben jene Blätter eine Auslegung gegeben, als wenn der Ausbruch eines Krieges zwischen Frankreich und den Vereinigten Staaten nahe sey. Die Wahr⸗ heit aber ist, daß Herr Hyde de Neufville nur von Einem Mitgliede seines Gesandrschaftpersonales be⸗ gleitet ist, und daß, wenn er jene Worte gesprochen, sie keine andere Deutung zulaßen, als daß Frankreich gegen die Erhöhung der Auflagen auf die Einfuhr Fran⸗ zösischer Produkte Reklamationen angebracht hat. Die Mitglieder der Deputirtenkammer Benoist und Froc de la Boulaye (der letzte zeichnete sich bei den jüngsten Diskußionen über das Wahlgesetz durch sehr lebhafte Unterstützung der ministeriellen Vor⸗ schläge und gründliche Auseinandersetzung aus) sind zu Staatsräthen erhoben worden.
0 Das neuste Werk des bekannten Abbé de Pradt über das Wahlgesetz, ist auf das Gesuch des Königl. Prokurators in Beschlag genommen worden; desglei⸗ chen eine Schrift „Malerische Biographie der Depu⸗ tirten, ihre Portraits, ihre Sitten und Kostüme“ be⸗ nannt.
Deer Siegelbewahrer de Serre hat in Begleitung seiner Familie abermals eine Reise zur Wiederher⸗ stellung seiner Gesundheit angetreten, er will die Bä⸗ der zu Mont d'Or gebrauchen.
In der Pairkammer sind die Verhandlungen über den in Antrag gebrachten Beschluß wegen Anwendung körperlicher Zwangmittel gegen einen Pair noch nicht geschloßen. In der letzten Sitzung wurde ein Ajoururne⸗ ment derselben vorgeschlagen, aber bei dem Scrutinium fanden sich sechs Stimmen mehr für die Verwerfung desselben, und die Debatten haben demnach ihren Fortgang.
GSopanien. Am 6. wurden die Cortes in der ritten Sitzung der vorbereitenden Junta eingesetzt. Präsident ist Espiga, Erzbischof von Sevilla; Vice⸗ Präsident, General Quiroga; Sekretaire, Clemen⸗ ein, Cepero, Subrié und Marcial Lopez.
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Eine Deputation von 22 Mitgliedern und 2 Se⸗ kretairen, den Präsidenten an der Spitze, zeigte dem Könige die Einsetzung der Cortes an; der König em⸗ pfing sie im größten Staate, ladete die Deputation zum Sitzen ein, und versprach, der Versammlung der Cortes am 9. beiwohnen zu wollen.
„Am gedachten Tage erschien der König mit der Königin, dem diplomatischen Korps, den Ministern, drm Staatsrathe, den Land⸗ und See Officieren, dem Personale von allen Gerichten und einem glänzenden Gefolge, abends zwischen 10 und 11 Uhr, in der Ver⸗ sammlung, und legte den Eid der Treue gegen die Verfaßung auf das Feierlichste ab.
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„Neapel. Der König segelte am 2. Julius dem
Herzoge und der Herzogin von Kalabrien entge⸗
gen, welche von Palermo ankamen, und ging darauf wie⸗
der nach Neapel zurück. Die Nacht darauf brach unter
den Truppen zu Nola eine Insurrektion aus, die ihren
Grund in der allgemeinen Unzufriedenheit über die Auf⸗ lage der Fundaria und über die Sperrung der Ausfuhr inländischer Erzeugniße haden soll. Mehre Officiere an der Spitze zogen einzelne Reiterkorps nach Avel⸗ lano und Salerno, und bemächtigten sich, nachdem eine große Masse Landvolk zu ihnen gestoßen war, beider Städte. Am 6. verließ General Pepe mit zwei Re⸗ gimentern Neapel und schloß sich an die Insurgenten;
Diese verlangten eine freie Verfaßung, wie die Spa⸗ nier sie erhalten hätten. Am 6. versprach der König
durch den unten erwähnten Herzog von Campo⸗
chiaro, dem Wunsche des Volkes zu gnügen, und
ihm binnen acht Tagen die verlangte Konstitution zu
geben. Zugleich ward Generat Corascosa, an der
Stelle des Gräafen Nugent Generalkapitain, der
Intendant Amati, Finanzminister an der Stelle des Ritters von Medici, Graf Camaldoli löste den Justizminister Tommasi ab, und der Herzog von
Campochiaro den Minister der auswärtigen Ange⸗
legenheiten, Marchese de Circello.
Die näͤchste Folge der Unruhen war ein beträcht⸗ liches Sinken der Neapolitanischen Staatspapiere.
Die Residenz schwebte, ehe der König jenes Ver⸗ sprechen gab, in der größten Unruhe; der Kronprinz, der kurz nach dieser Katastrophe, aus Sicilien zurück⸗ kam, sank dem Monarchen zu Füßen, und dankte ihm für die Rettung des Landes.
(Nach hier eingetroffenen Mailänder Privatbriefen, legten die Chefs der im Lustlager bei Nola versam⸗ melten Truppen dem Könige am 6. Jul. die Konsti⸗
tution vor, mit dem Bemerken, daß, falls er solche zu vollziehen sich weigern sollte, sie für die Sicherheit
seiner Person nicht einstehen könnten.) 8 Den neusten Nachrichten zufolge erließ der König am 6. Jul. folgende Proklamation: An die Nation des Königreiches beider Sizilien. Da sich der allge⸗ meine Wunsch der Nation des Königreiches beider Si⸗ zilien, eine konstitutionelle Regierung zu haben, an den Tag gelegt hat, so entsprechen Wir demselben aus Unserm vollen Willen, und verpflichten Uns, binnen acht Tagen deren Grundlagen zu publiziren. Bis zur Bekanntmachung der Konstirution verbleiben die be⸗ stehenden Gesetze in Kraft. Nachdem Wir auf diese Weise dem öffentlichen Wunsche gegnügt haben, be⸗ fehlen Wir, daß die Truppen zu ihren Korps, und jeder Andere zu seinen gewöhnlichen Beschäftigungen zurückkehre. Neapel, den 6. Jul. 1820. 88 Ferbinand.
Bereits ist drei Personen vom Könige der Auftrag gemacht, die Grundlagen der neuen Verfaßung, in der
8
gesetzten Zeit, zu entwerfkeen. Z“ e oariann,,, 4 a.
London. Im Oberhause trug Lord Erskine darauf an, daß der Königin eine Liste der Zeugen mit⸗ getheilt werde, welche die Minister gegen sie auftreten laßen wollten. pool widersetzten sich dem Antrage, weil eine solche
ligung ftüher nur dem des Hochv
Der Großkanzler und Lord Liver⸗
klagten zugestanden worben. Lord Ellenborough konnte sich von dem Nutzen nicht überzeugen, den diese Zeugenliste für die Königin haben dürfte, indem es ihr werde unmöglich seyn, über den moralischen Werth dieser Zeugen binnen hier und den 17. Aug., wo die Anklagebill gegen sie zum zweitenmale verlesen werden solle die nöthigen Erkundigungen einzuziehen, und äu⸗ ßerte, daß, wenn die Deponenten ihre Aussagen wür⸗ den gethan haben, der Königin hinlängliche Zeit ver⸗ gönnt werden solle, deren Gehalt zu ermitteln. Hie⸗ nach ward der Antrag wegen Mittheilung des Zeugen⸗ Verzeichnißes verworfen.
Im Unterhause reklamirte Dr. Lushington, Na⸗ mens der Königin, das Silberservice, was ihr des ver⸗ storbenen Königes Majestät im J. 1808 geschenkt habe, und deßen sie sich bis zum Jahre 1814 bedient, bei ihrer Abreise nach dem Kontinente aber dem Hrn. Masch zur Aufbewahrung übergeben habe. Gegen⸗ wärtig werde die Zurückgabe dieses Services, unter dem Vorwande, daß es Eigenthum der Krone sey, ver⸗ weigert, und er müße dies als eine von den vielen Beleidbigungen ansehen, mit denen die Königin seit ihrer Ankunft gekränkt werde, und an denen Nie⸗ mand Schuld sey, als die Minister. Lord Castle⸗ reagh, der über die Frage, ob die erwähnten Silber⸗ Geschirre der Krone oder der Königin gehörten, allein zuverläßige Auskunft geben konnte, war nicht gegen⸗ wärtig, daher Dr. Lushington seinen Antrag am 17. Jul. im Unterhause wiederholte. Lord Castle⸗ reagh erwiderte „die Bemerkungen, welche sich der gelehrte Herr am 15. erlaubt und heute wiederholt hat, sind ganz darauf berechnet, das Volk aufzuwiegeln, und den schlechtesten Theil desselben zum Misvergnü⸗ gen und zur Wiederholung von Ausschweifungen zu reizen, wovon ich Augenzeuge gewesen bin, und bei welcher Gelegenheit selbst der Pallast des Königes an⸗ gegriffen wurde. Selbst wenn der gelehrte Herr alle mögliche Advokaten⸗Kniffe angewandt hätte, so dürfte seine Rede keine größere Unwißenheit über diesen Ge⸗ genstand zeigen, und so schwanger mit Bemerkungen seyn, die als Feuerbrände zwischen das Volk fallen; ich sage daher nicht zu viel, wenn ich dem gelehrten Herrn zu bemerken gebe, daß es ihm beßer angestan⸗ den haben würde, während meiner Abwesenheit erst den Kanzler der Schatzkammer zu fragen, ob er ihm einige Auskunft über den Gegenstand geben könne, ehe er seine schneidenden Bemerkungen fallen ließ, und solche zurückzuhalten, bis ein Minister da war, der ihm antworten konnte. Vor ungefähr drei Wochen erhielt Lord Liverpool die Nachricht vom Ober⸗Kammerherrn, daß Ihre Majestät um Zurücklieferung des Silber⸗Ge⸗ schirres angehalten habe; er antwortete darauf, daß es nicht die Absicht der Minister sey, der Königin weder eine anständige Residenz, noch die nöthigen Meubles, die ihrem Range gebührten, zu verweigern, und daß, wenn eine solche Residenz für sie bestimmt seyn würde, über das Silber⸗Geschirr und die nöthigen Meubles auch verfügt werden solle. Wenn Ihre Majestät sich so betragen hätten, wie es den feineren Gefühlen ihres Geschlechts zukommt, und eine solche Würde beobachtet hätten, die ihrem Range angemeßen ist, so würden Sr. Maj. Minister ängstlich besorgt gewesen seyn, ihr jede Erleichterung zuzugestehen, die eine Königin unter solchen Umständen erwarten kann. Aber wenn Ihre Majestät sich herabwürdigt, den niedrigsten Rathgebern ihr Ohr zu leihen; wenn sie es zugiebt, ein Werkzeug in den Händen des schlechtesten Gesindels des Landes zu seyn, das gewagt hat, den Pallast ihres Herrn u. Gemahls gewaltsam anzugreifen, und wovon ich Gelegenheit hatte, ein Augenzeuge zu seyn: so stehe ich nicht an, trotz aller Sticheleien, die der achtbare und gelehrte Herr in diesem Hause brauchen mag, zu erklären, daß ich die Pflicht vergeßen würde, welche ich der Würde und der Ehre der Krone schuldig bin, wenn ich meinem Fürsten riethe, sich durch solche Kunstgriffe zum Narren machen zu laßen. Wenn Ihrer Maj. jetzige Wohnung in der Residenz ihr nicht gefällt, so
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bin ich versichert, daß ihr bei einem Arrangement z . einer bequemeren Residenz kein Hinbernis in den Weg gelegt werden wird. Der größte Theil dieses Services ist ein altes Meubel, welches vormals König Wilhelm dem Dritten gehörte; und so wenig hatte man berech⸗ net, daß es das Eigenthum der Königin seyn solle, daß eine förmliche Liste darüber in dem Buche des Ober⸗Kammerherrn aufgenommen wurde, wovon der Ti⸗ tel folgendermaßen lautet: „Eine Liste des Silber⸗Ser⸗ vices Sr. Majestät, geliehen an die Prinzeßin von Wales, während sie im Kenstngton⸗Pallaste residirt.“ (Hört! hört!) Die Liste existirt seit der Zeit, als das Silber⸗Geschirr hergegeben wurde, und wenn Ihre Majestät es an irgend einem andern Orte, als Ken⸗ sington⸗Pallast gebrauchte, so hat ste ein Recht aus⸗ geübt, welches ihr nicht zukam. Da es dem gelehrten
Herrn gefallen hat, Versicherungen zu machen, so habe
ich im Gegensatze dieselbe Freiheit, und will ich den im Betreff dieses Silberzeuges die Bemerkung machen, daß, als die Prinzeßin von Wales sich jederzeit nicht
zufrieden mit dieser Bedingung bezeigte, Lord Ayles⸗
fryd sich zu dem verstorbenen Könige verfügte, un den Umstand auseinander setzte, indem er befürchtete daß er die Prinzeßin beleidigt habe; worauf der Köni ihm versicherte, daß er eben so wenig über das Si
l⸗ ber⸗Geschier als über die Kron⸗Ländereien verfügen könne. (Hört! hört!) Aus diesem Umstande kann man
sich ungefähr einen Begriff von den Rathschlägen machen, welche Ihre Majestät von ihren 1S
erhalten hat. Rathes urtheilen, und herrliche Früchte hat er bei dieser Gelegenheit hervorgebracht. Hand die officielle Kopie eines Briefes, auf welchen
sich dieser ernsthafte, vors Parlament gebrachte Geen. Der gelehrte Herr hat kürzlich um
stand gründet.
Erlaubnis gebeten, im Oberhause als einer der An⸗ walte Ihrer Maj. zu erscheinen, und ich kann nichts thun, als herzlich wünschen, daß er in seinen Berufs⸗ Geschäften daselbst glücklicher seyn möge, als es 8
dieser Gelegenheit der Fall gewesen.
Ober⸗Kammerherrn, und lautet, wie folgt:
„Die Königin ersucht den Ober⸗Kammerherrn, das
Silber⸗-Geschirr, welches ihr von Sr. verstorbenen
elegen (Gelächter.) Der Brief ist von Lady Anne Hamilron an den
Ich kann nur von den Früchten dieses
Ich halte in meiner
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Majestät geschenkt worden, an den Ueberbringer, Jo⸗
hann Hieronymus, ihren Kammerherrn, zu über⸗
8.
liefern.“
Der Ober⸗Kammerherr konnte keine beßere Ant⸗
wort darauf geben, als daß er keine Ordre von Sr.
Majestät erhalten habe, dies Silbergeschirr verabfol⸗
Als Ihre Majestät im Jahre 1816 8
. 9.
ausgeübt hat, indem Sie wirklich befahlen, dies Sit⸗
gen zu laßen. nach dem Kontinent abreisten, beorderten Sie Ihre Diener, noch mit einer größern Authorität zu verfah⸗ ren, als Lady Anne Hamilton unter Ihrem Befehl
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berzeug einzupacken und mit einzuschiffen; und wenn
der Ober⸗Kammerherr nicht die nöthige Vorkehrung getroffen hätte, so wäre dies Silberzeug aus dem Lande
gegangen, und ich weiß nicht, wie es wieder herein
gekommen seyn würde; vielleicht dürfte mir der ge⸗ lehrte Herr die Mittel dazu an die Hand geben. Dies ist nicht der einzige Versuch Ihrer Majestät, das Sil⸗ berzeug zu erhalten, Genf durch Sir W. Gell an einen Herrn Cooper schreiben laßen, und ihn beordert, sich das Service vom Ober⸗Kammerherrn ausliefern zu laßen. Zeit war sie besonders sehr begierig, in den Besitz desselben zu gelangen.
erst näher hätte erkundigen sollen, bevor er die Sache vor das Parlement brachte.“
In der Hofzeitung vom 15. Jul. befindet sich folgende Proklamation des Königs: „George R. Da Wir durch Unsre Königl. Proklamation vom 68. Mai unter andern Unsre Absicht erklärt haben, die Feierlichkeit Unsrer Krönung am Dienstage den 1.
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esselbe Ich hoffe, das Haus ist nun völlig überzeugt, daß das Silberzeug nicht das Eigen⸗ thum der Königin ist, und daß der gelehrte Herr sich