1820 / 71 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 02 Sep 1820 18:00:01 GMT) scan diff

8 stimmen. Der Staatsrath Ravez, bisheriger Präsi⸗

dent der Deputittenkammer, ist durch eben dieser Or⸗

donnanz zum General⸗Prokurator bei dem Pair⸗Hofe ernannt; der Maitre des Requetes Jacqujnot Pam⸗ pelüne zum Assistenten und resp. Stellvertreter und die Herrn Mars und Gossin zu Substituten des⸗ sebben. Unter den später Verhafteten soll sich der Obristlieutenant Denzel befinden.

Herr Clausel von Caußergues schließt seine Anklage wider den Herzog Decazes in folgender Art: „Er hat die königlichgesinnten Franzosen ge⸗ theilt, und es gehört zu meinen heißesten Wünschen, daß meine Darstellung beitragen möge, sie wieder zu vereinigen. Frankreichs Glück ist gesichert, wenn Die⸗

jenigen, die sich seit vier Jahren Ministerielle

uund Ultra⸗Royalisten nennen hören, die beider⸗ seitige Reinheit ihrer Absichten gegen einander an⸗

erkennen; kurz, wenn nur eine einzige Rotie die Franzosen trennt, auf der andern Seite dagegen Alle zusammenstehen, welche die rechtmäßige Regierung als die einzige Gewähr des öffentlichen Heiles und der Wohlfahrt jeder Familie betrachten. Dann wird die Gegenparthei über ihre geringe Zahl erschrecken, und bald wieder in das Nichts versinken, dem sie nur durch die strafbare Ehrsucht eines Ministers entzogen

werden konnte.

Die vergangene Sitzung hat uns einen Schatz guter Lehren hinterlaßen. Wir haben alte Grundsätze, die unsre scheußliche Revolution begannen und vollendeten, noch jetzt öffentlich vernommen; und damit die Lehre recht eindringlich werde, hat die Vorsehung zugelaßen, daß die Menschen von 89 und 95 in eigner Person wieder auf dem politischen Schauplatze auftraten, daß

sie selbst uns bedrohen durften, die Bahn aller Ver⸗ brechen und aller Leiden unsrer Vergangenheit aufs neue zu eröffnen.

Zum Glücke sind die Rettungsmittel noch in un⸗ sern Händen. Möge nur jeder Familienvater, der die Ueberzeugung erlangt hat, daß sein Hauswesen mit dem Gemeindewesen in Trümmer zerfallen werde, möge er die Berathungen, von denen das Schicksal des Staates abhangen kann, für keine ihm fremde Ange⸗ legenheit halten! mög' er sich erinnern, daß zwei oder drei Stimmen über die Annahme eines Gesetzes ent⸗ chieden, an welches die Existenz der Monarchie selbst geknüpft zu seyn schien, und daß eine einzige Stimme in der Wahlversammlung auf die Ernennung mehr als Eines Abgeordneten einwirken könne. 8

Wenn Diejenigen, die diese Schrift mit Beifall aufnehmen, meine Meinung über die Wahlen, die sie treffen sollen, zu hören wünschten, so würde ich ihnen

sagen: Ihr habt Männer in Eurem Kreise, denen Je⸗

der von Euch die Vormundschaft über seine Kinder anvertrauen würde. Diesen vertraut die Vormund⸗ schaft über den Staat. Ihnen hat der Himmel die

Einsicht und Festigkeit verliehen, die nur der Tugend

zu Theil wird; Eigenschaften, die in einem verständi⸗

gen Hauswesen unerlaßlich sind, und hinreichend, auch der mächtigsten Nation heilsame Rathschläge zu geben.“

Die Schrift selbst führt den Titel: „Enrwurf ei⸗ ner Anklage wider den Herrn Herzog Decazes, vor⸗ maligen Minister, wie sie der Kammer von 1820 vor⸗

gelegt werden soll.“”“

Rom. Hier, heißt es, sey die Regierung wil⸗ lens, aus allen Bewohnern zwischen 18 und 60 Jah⸗ ren eine Truppa civica zu errichten. Auch versi⸗ cherte man, die Bewohner von Benevent hätten, mit erbetenem Fürworte des Kronprinzen von Neapel, den heil. Vater um Verzeihung angefleht. Dieser habe dem Neapolitanischen Minister geantwortet: Mit Re⸗ bellen solle man keine Verträge schließen; aus Ach⸗ tung für den erlauchten Vermittler wolle er jedoch Gnade vorwalten laßen, sobald die Beneventiner voll⸗ kommen zu ihrer Pflicht zurückgekehrt seyn würden.

London. Am 19. Aug. trug der General⸗Anwalt die Anschuldigungen gegen die Königin vor, kam aber an diesem Tage damit kaum bis zur Hälfte. In dem Augenblicke, als er zu sprechen anfangen wollte, fuhr, erzählen Londner Blätter, ein Blitzstrahl vom Himmel herab; von dem diesen begleitenden starken Donner⸗

8 86 ““ 6“ 11““

E1 8* [ 4 Schlage erbebte das ganze Haus. Die Anklage ging in

die speciellen Details der pflicht⸗ und sittenwidrigen

Verhältniße zwischen der Königin und Bergami ein. Von der Zeit an, daß die Königin in Neapel einge⸗ troffen (8. Nov. 1814) habe der junge Austin, ein Knabe, der dis dahin im Zimmer der Königin geschla⸗ fen, unter dem Vorwande, daß er nun in das Jüng lingsalter übertrete, ein eigenes Schlafkabinet ange wiesen erhalten, und sein Platz sey dem Bergamf eingeräumt worden; dieser, im Dienste der Königi als Kourier angestellt, habe mit ihr gefrühstückt, se bei Gelegenheit einer Redoute an⸗ und enttkleidet; se auf diesen Maskenball, wo gewesen, als Türkischer Bauer kostümirt, begleitet und von ihr, als er einst von einem Pferde geschlaga worden, heimlich Besuche am Bette erhalten; er seh mit den Schmeichelnamen „mein Freund, mein Lie ber, mein Herz“ von ihr beehrt, mit Orden und Bärn⸗ dern geschmückt und mit bedeutenden Glücksgütern be schenkt worden. Man habe die Königin auf Berge mis Schooße überrascht; bei kleinen theatralischen Van stellungen, die sie in Villa d'Este gegeben, sey ihm stetz die Rolle ihres Liebhabers zu Theil geworsen, und seye mehr Zeugen da, welche in einem anstoßenden Zim⸗ mer gehört, daß beide sich öfters geküßt.

Nach Vorlesung der Anklage erschien die Königin im Hause. Der erste Zeuge, der gegen sie auftrat, wm Theodore Majocchi, aber die Königin ward seiner kaum ansichtig, als sie (wie die Londner Blätter sagen) über den Undankbaren, den sie früher mit Wohlchaten über⸗ häuft hatte, entrüster ausrief: „Tehodor, o nein, nein!“ und sich entfernte. Dieser auffallende Auftrint bewirkte sim ganzen Hause eine Pause von mehren Minuten.

Jetzt begann das Zeugenverhör, dem von Seiten der Krone der Marchese Spinetto, und von Seiten der Königin Herr Cohen als Dolmetscher beiwohn⸗ ten. Majocchi hat mit Bergami beim Genera

Pino gedient, von da bei Mürat, zuletzt traf

dei der Prinzeßin v. Wales mit Bergami wiebe zusammen, wo dieser noch Livree trug und Lakay war. Seine Aussagen bestärigten die Punkten.

Am 23. ward mit dem Verhöre des Majocchi

fortgefahren, erst von Seiten des General⸗Prokureurs, dann aber au

allein auf die meisten Fragen antwortete er: „ich er⸗ innere mich deßen nicht“ oder „ich weiß es nicht,“ und beide Dollmetscher versicherten, daß es äußerf

schwer sey, von dem Menschen eine vernünftige Am.

wort zu erhalten. 8

Als die Koͤnigin am 23. nach dem Oberhause fuhr

hatte sich nicht so viel Volk, als sonst gewöhnli 1

versammelt.

Der Schiffkapitain Paturzo, welcher die Köng gin im Jahre 1816 nach Tunis übdergebracht hat, um jetzt als Zeuge gegen sie herbeigeholt ist, verlangt m natlich 200 Pfd. Entschädigung. Giargiulo, d Schiffkapitain der sie nach Griechenland geführt und jetzt auch als Zeuge gegen sie hier hat erscheinen müßen, dringt auf eine Schadenvergütung von 800 Spanischen Thalern monatlich.

Der Kourter vom 11. enthält folgende Antwont auf den bekannten Brief der Königin, welcher einen officiellen Karakter zu haben scheint:

Seit einigen Tagen ging das Gerücht, die Köni⸗ gin habe ein Schreiben an den König erlaßen, und man erlaubte sich zu hoffen, daß dieser Schritt die wirkliche Eröffnung der auf den 17. angesetzten Ver⸗ handlungen verzögern könne. Jetzt liegt dies außer⸗ ordentliche Dokument vor Aller Augen dar, aber Nir⸗ mand wird zu behaupten wagen, daß es einen Geist der Versöhnlichkeit athme. Wir wollen nicht untersuchen, auf weßen Rath es geschrieben worden; genug da es zur Absicht hat, die vorhandenen Schwierigkeiten noch zu vergrößern und von dem Ausspruche der ver⸗ faßungsmäßigen höchsten Autoritäten des Königreiches n die aufgeregten Leidenschaften des Volkes zu appel⸗

iren, und nicht blos den König, sondern auch die beis Grund zu

den Häuser des Parlamentes ohne allen G verleumden. Es ist unsere Pflicht, dieses seltsame Do⸗

v11“

Hof und Adel versammet

Anklage in mehren

ch von Seiten des Herrn Brougham

zument mit einigen Bemerkungen zu begleiten. Wir enthalten uns indeß aller Erwähnung der ersten Ursa⸗ chen, die Se. Majestät als Prinz von Wales be⸗ wogen, sich von seiner Gemahlin zu trennen, und wol⸗ len nicht untersuchen, ob ihr Ursprung in einer ge⸗ wißen Unverträglichkeit der Gemüther oder in Umstän⸗ den von einer besonderen Beschaffenheit lag. Leider konnte diese unglückliche Trennung nicht anders als mit tiefem Schmerze von der ganzen Nation empfun⸗ den werden. Aber man muß sich zugleich auch erin⸗ nern, daß mehr Jahre nachher die Prinzeßin in einer anscheinend glänzenden und ehrenvollen Lage lebte. Ihr Haus wurde von Personen vom höchsten Range und Ansehn besucht, eben so von allen durch Talente aus⸗ gezeichneten Leuten; sie erschien am Hofe und em⸗ pfing wieder die Besuche des verstorbenen Königes.

8 (Fortsetzung folgt.) Waäarschau.

Der im Patente vom E. Jun. 1817 auf 5 Jahre gesetzte Termin, über die Ehrentitel sich zu legitimiren, die in Folge früherer Verleihung jetzt noch geführt werden, ist um ein Jahr verlängert worden.

Schweizerische Eidgenoßenschaft. In der aasten Sitzung der Tagsatzung, ward die schimpfliche Anschuldigung des Herren Gachet, sein Verhältnis zu den Schweizerischen Auswanderern betreffend, zur Sprache gebracht und desfalsige Untersuchung ange⸗ ordnet. Die Herrn Ludwig von Pourtales aus Neufchatel und von der Weid aus Freiburg wurden zu eidgenoßischen Obersten gewählt. An das erste eidgenoßische Uebungslager, was bei Wohlen aufge⸗ schlagen ist, hat die Militairaufsicht⸗Behörde, einen Zuruf erlassen. Den 19. exercirte das ganze Korps im Feuer; es besteht aus 1 Artilleriecompagnie, 2 Eska⸗ drons Kavalerie, 7 Bataillons Infanterie und 5 Kom⸗ pagnien Scharfschuͤtzen. Der Schweizerischen Kirche in London ward ein Beitrag von 1600 Guld. aus der Zen⸗ tralkasse bewilligt. Se. Maj. der Kaiser von Ruß⸗ land hͤaben dem General la Harspe fünf Kisten mit Mineralien aus dem Rußischen Reiche übersandt, wel⸗ che derselbe seinem vaterländischen Kantone als Ge⸗ schenk übermachte. Diese kostbare Sammlung wird nun im Mineralienkabinette des Kantons Waadt auf⸗ gestellt werden.

München. Den sten Oktober wird das Cen⸗ tral⸗Landwirthschaft⸗Fest wiederum gefeiert. Ueber 200 Preise, von denen der höchste 50 Baiersche Thaler beträgt, werden für die besten Zucht⸗Hengste, Stuten, Stiere, Kühe, Widder, Schweine und Ziegen, so wie für das beste Mastoieh ausgetheilt. Auch erhalten diejenigen Landwirthe Preise, die in den Jahren 1817, 1818 und 1819 das Ausgezeichnetste in der Land⸗ Wirthschaft geleistet, z. B. große öde Strecken kulri— virt, große Gärten, Obstbaum⸗Alleen oder andere nütz⸗ liche Holzarten gepflanzt, naße Wiesen durch Graben⸗ Ziehen verbeßert, Wiesenwäßerungen hergesteut, große Arrondirungen erzweckt, neue nützliche Thierragen oder einen neuen Fruchtbau eingeführt, oder etwas Großes dieses Art in ihrem Dorfe bewirkt haben. Jedem Knechte und jeder Dirne, welche ein preistra⸗ gendes Stück Vieh begleiten, wird eine besondere Denkmünze, als Anerkenntnis ihres Fleißes zugestellt. Auf dieses landwirthschaftliche Volksfest folgt ein großer Viehmarkt, auf dem zugleich alle Arten von Sämereien, Pflanzenz, landwirthschaftlichen Büchern, Geräthen und Maschinen in dazu eingerichteten Bouti⸗ ken feil geboten werden, und den Beschluß machen ein Pferderennen, und das Vogel⸗Scheiben: und Pi⸗ stolenschießen. Ueber dies alles sind unterm 9. und 14. Aug. von Seiten des landwirthschaftlichen Verei⸗ nes und des Magistrates zu München förmliche Pro⸗ gramme erschienen.

Eine königliche Entschließung vom 12. Aug. be⸗ trift die Beförderungs⸗Ordnung der protestantischen Geistlichen. Se. königl. Hoh. der Herzog Wilhelm von Baiern hat der allgemeinen Pfarr⸗Wittwen⸗Kaße ein Geschenk von 2000 fl. gemacht.

Karlsruhe, vom 19. Aug. Die Abgabe, welche die Elsaßer und Französischen Weine, nach dem Retor⸗ sionsprincip, im Großherzogthume zu entrichten haben,

8 AAAA“X“

8 ö“

gab in der heutigen Sitzung der zweiten Kammer den Gegenstand zu einer langen und lebhaften Diskußion her. Der Kommißonsbericht hatte sich für provisori⸗ sche Beibehaltung des erhöhten Zolles ausgesprochen, Da hier das Intereße der Badischen Weinproducen⸗ ten mit dem Intereße des Handels mit fremden Wei⸗ nen, deren Hauptdepot die Stadt Lahr ist, im Wider⸗ spruche zu stehen scheint, so wird die Regierung höchst⸗ wahrscheinlich Bedacht nehmen, eine Ausgleichung zu bewirken. Unterdeßen stimmte in der Kammer, die Majorität für Aufhebung des desfallsigen Gesetzes von 1819, und trug auf Wiederherstellung der früher hierüber bestandenen Verordnung an. Die Diskußion über die neue Chaußee⸗ und Wegegeldordnung hatte hierauf statt. Der Einrede, daß einigen Städten ein Brücken⸗ und Pflastergeld belaßen worden, anderen aber nicht, begegnete der Regierungskommißair Bökh durch Anführung der Gründe jener Ausnahme. Es haben nämlich einzelne Städte, wie Konstanz, Rastadt, Hei⸗ delberg u. a. große, schon in der Anlage kostbare Brücken mit bedeutendem Kostenaufwande zu unterhalren. Bei anderen, z. B. Karlsruhe, hat dis jetzt das Pflastergeld B nicht hingereicht, die Ausgaben für das Pflaster zu decken, und es ist hier so wenig von einer Begünsti⸗ gung einzelner Städte die Rede, daß diese sogar gern darauf verzichten würden, wenn zugleich die mit sol⸗ chen Einnahmen verbundenen Lasten wegfielen. Die größte Schwierigkeit bot die Bestimmung über den inneren landwirrhschaftlichen Verkehr dar. Auch hier erkannte die Kammer ihren Standpunkt, und wußte billige Freiheit des Landmannes in der Versendung seiner Produkte mit der Verhütung bisheriger Mis⸗ bräuche zu verbinden. Schon die nächste Sitzung wird die Diskußion über dieses Gesetz zum Ende führen, und es ist überhaupt nicht zu verkennen, daß anhal tende Thätigkeit, zweckmäßige Auswaohl der Gegen⸗ stände, und gründliche gehaltvolle Diskußion diese Land Tagsitzung sehr vortheilhaft bezeichne.

Die Deputation der zweiten Kammer der Land⸗ Stände überreichte am 20. Aug. den Großherzog eine Dankaddreße für deßen Verwendung zum Besten des völlig freien Handels innerhalb der teutschen Bundes⸗ Staaten, bei deren Bevollmächtigten auf dem letzten Wiener Kongreße.

Ueber das Gesetz, die Verantwortlichkeit der Mini⸗ ster betreffend, soll jetzt die Diskaßion vorgenommen werden. Ueber zwei neue Gesetzvorschläge, detreffend die Aufhebung der Leibeigenschaft⸗Gefälle und die Ablösung des Bodenzinses, ward Bericht erstattet. Hin⸗ sichtlich der ersten ward vorgeschlagen, die Bethei⸗ ligten nach einer Durchschnittrechnung von den letz⸗ ten 10 Jahren vom Staate entschädigen zu laßen.

Die Sätze der neuen Chaußeeordnung wurden mit kleinen Abänderungen Fan

Der Gesetz⸗Vorschlag üder die Einwirkung des stän⸗ dischen Ausschußes bei dringenden außerordentlichen An⸗ leihen, deren Betrag mit den Kosten einer außerordent⸗ lichen Ständeversammlung nicht im Verhältniße stehe, ward am 22. diskutirit.

Se. Köngl. Hoheit haben vom Jun. 1821 an eine Veränderung der Militairdienstzeit beschloßen. Dem Wunsche der zweiten Kammer, diesem Beschluße die Form eines Gesetzes zu ertheilen, ist gegnüget, darüber am 25. August Bericht erstattet, und der Entwurf diskutirt und angenommen worden. Der Regierungs⸗ Kommißair Reich ertheilte bei dieser Gelegenheit die Versicherung, daß an einem neuen zweckmäßigen Kon⸗ scriptionsgesetze wirklich gearbeiret werde. Ein Mit⸗ glied der Kammer harte den Wunsch ausgesprochen, daß in Zukunft noch eine weitere Minderung der Dienst⸗ Jahre eintreten möchte. Hinsichtlich der Kavalerie und Artillerie ist dieses dereits auf den Fall einer Regu⸗ lirung der Bundesmilitärverhältniße zugesagt, und 6 Dienstjahre sind für jene beiden Waffengattungen als das Minimum zu betrachten. In der gestrigen ge⸗ heimen Sitzung wurde die Erbauung eines neuen Stän⸗ dehauses beschloßen. 8

Se. Königl. Hoheit der Herzog von Cambridge sind gestern über Frankfurt am Mayn hier eingetroffen und bei Sr. Hochf. Durchl.

Kaßel, vom 24. August.