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“ 2 WI jüten für die und ihr weibliches Gefolge zu⸗ bereitet und das bestmöglichste Arrangement für ihre Bequemlichkeit getroffen; aber sobald Ihre Majestät an Bord kam, war dies vergeblich gewesen, Alles mußte eine Veränderung erleiden, und das an ihrem Gemache zunächst anstoßende ward dem Bergami zugetheilt. Ihre Maj., nachdem sie zuvor Elba besucht hatre, lan⸗ dete am 26. Nov. in Palermo. Sie spazierte Arm in Arm auf dem Decke mit Bergami. In Palermo erschien Ihre Maj. in Begleitung von Bergami, letzt⸗ genannter in einer prächtigen Husaren⸗Uniform, bei Hofe; von dort ging sie nach Meßina, wo sie bis zum 6. Jan. 1816 blieb. Bei ihrer Ankunft daselbst wurden die Schlafzimmer so eingerichtet, wie in allen anderen er⸗ wähnten Plätzen, doch wohl zu merken, hier waren ihre Zimmer durch das, in welchem seine Schwester, die Gräfin Oldi schlief, getrennt. Man bemerkte, daß Ihre Majestät und Bergami sich früher als die anderen zu Ruhe begaben, uno daß sse selten weibliche Hilfe verlangte, wie Damen ihres Standes dies ge⸗ wöhnlich zu thun pflegen. Sie nannte Bergami ih⸗ ren Theuren, ihren Geliebten, und bewies eine große Zutraulichkeit zu ihm, so daß in der ‚Ueberzeugung Ewr. Herrlichkeiten auch nicht der geringste Zweifel darüber bleiben kann, daß nur ein ehebrecherischer Um⸗ gang Ihre Aufmerksamkeit und Familiarität begrün⸗ den konnte. —
Am 6. Januar verließ Ihre Maj. Meßina und schiffte sich am Bord der Klorinde ein, dasselbe Schiff, in welchem sie die Reise von Civita Vecchia nach Ge⸗ nua gemacht hatte. Zu der Zeit war Bergami Be⸗ diente, jetzt indeßen ihr Kammerherr. Der komman⸗ dirende Offleier der Fregatte Klorinde, der es unter seiner Würde hielt, mit Jemand am Tische zu siben, welcher ihn zuvor bedient hatte, machte darüber J. Maj. Vorstellungen, und ihr Betragen zeigte, daß sie das Gewicht seines Einwurfs fühlre. Sie nahm ein oder 2 Tage Bedenkzeit und entschied dann, daß Sie den Tisch und die Gesellschaft ihres Geliebten der des Kapitains Pechel vorzöge. — Von Meßina ging J. Maj. nach Syrakus, wo Sie bis zum 30. desselben Mo⸗ nats blieb und sodann nach Katania reiste. Anfangs schlief Bergami entfernt von Ihrer Majestät, aber nach und nach fand auch die Veränderung statt, die stets bei Unterhaltung des geheimen Umganges in dem Arrangement der Schlafzimmer befolgt wurde. ‚Als hier einstmals 3 Kammermädchen länger als gewöhn⸗ lich aufblieben, sahen sie Bergami s Thüre offen, und die Prinzeßin aus derselben und zwar in einem Zustande kommen, der keine gute Meinung übrig ließ. Sie war entkleidet und hatte ein Kopfküßen unter Ihrem Arm, auf welchem Sie stets schlief. Ein ande⸗ rer Umstand trug sich in Katania zu, der dazu dienen wird, die Anklage eines früher stattgefundenen ehebre⸗ cherischen Umgangs zu rechtfertigen. Ihre Majestät hatte eine außerordentliche Liebe für Bergami 8 Kind gezeigt, das in Ihrem Zimmer, ja oft in Ih⸗ rem Bette schlief, und, wie ich glaube, späterhin Prin⸗ zeßin genannt wurde. Das Kind zeigte Symptome der Dankbarkeit für die Aufmerksamkeit Ihrer Maj.; es schrie unaufhörlich, wenn Sie nicht zugegen war, und die Gräfin Oldi bemühte sich vergeblich, das kleine Mädchen zu beruhigen. Nachdem Sie Bergami mit so vielen Ehren überschüttet hatte, verschafte Sie ihm den Maltheser⸗Ritter⸗Orden; er wurde Excellenz und nachher Chevalier genannt. In Katania besuchte Sie anfangs die Gesellschaften der ersten Personen; spä⸗ terhin zeigte Sie sich aber gegen alle Gesellschaft, die Ihres Geliebten ausgenommen, gleichgiltig. Selten sah man Sie nunmehr mit dem Adel; Sie wurde auf⸗ merksam auf Ihre eigene Person, und reiste von Ka⸗ tanig nach einem Orte, Augusta genannt. —
Beim Zeugenverhöre war die Königin eben so wenig gegenwärtig, als bei der Anbringung der Anklage. Der Hauptzeuge Majocchi beharrte hin⸗ sichtlich der wesentlichen Fragen auf seinem „deßen erinnere ich mich nicht mehr;“ andere, als Paturzo, Guerguilo, Birollo bestätigten die Klagepunkte;
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Kapitain Briggs, der den Leviathan kommandirr, bezeugte, auf seinem Schiffe, im Umgange der Köni⸗ gin mit Bergami, keine Unschicklichkeiten bemerkt zu haben; jedoch gab er zu, daß sie beide Arm in Arm auf dem Deck auf⸗ und abgegangen seyen.
Auch eine Teutsche, Barbara Kreße, ein Dienst⸗ Mädchen aus einem Gasthofe zu Karlsruh, ward als Zeugin gegen die Königin verhört. Der Bischof von Peterborough äußerte, daß der Dollmetscher ihre Aussage falsch übersetze. Herr Brougham drang so⸗ fort auf die Anstellung eines beßeren Dollmetschers; der General⸗Anwalt eröffnete ihm, daß er einen solchen schon bei der Hand habe. Herr Brougham verbat sich aber die Fortsetzung des Verhörs der Kreße, bi auch er sich einen der teutschen Sprache kundigen Doll⸗ metscher besorgt habe, und schob die Schuld der da⸗ durch entstehenden Verzögerung darauf, daß ihm eine Zeugenliste nicht vorgelegt worden sey; hätte er von teutschen Zeugen früher etwas erfahren: so würde en sich auch um einen teutschen Dollmettscher in Zeiten bekümmert haben. Der General⸗Anwalt meinte zwah⸗ schen aus den Ereignißen hätte er abnehmen können, daß er deren bedürfen werde, da die Königin sich eine Zeit lang in Teutschland aufgehalten; allein Herm Brougham entgegnete, daß sie auch in Palästina, in Afrika und in andern Ländern gewesen sey, daß ihm darum aber nicht in den Sinn hätte kommen können, aus allen diesen Gegenden Dollmetscher heebeizuholen. Hierauf ward das Verhör der Kreße bis zum 26. August aufgeschoben.
84 8gen jede halbe Stunde durch den Te⸗ legraphen von den Verhandlungen im Parlamente un⸗ terrichtet.
Fortsetzung der Antwort des Kourier auf den Brief der Königin. Niemals hat man gesagt und mit Grund sagen
können, daß die Königin gehindert worden, sich einen
Gesellschafrzirkel zu bilden, wie er ihrem Range g9. mäß war. Grundlos und mit Unrecht mißt jenes Do⸗ kument Sr. Majestät dem jetzt regierenden Könige die Form und die Leitung des Verfahrens bei, das im Jahre 1805 zur Untersuchung des Betragens der Prin⸗ zeßin verfügt wurde. Wahr ist es, daß damals Se. Majestät Anzeigen von diesem Betragen erhielten, und daß diese Anzeigen Thatsachen betrafen, die, wenn sie begründet befunden wurden, die Prinzeßin höchst strafbar, gemacht haben würden. Wie benahm sich nun der Prinz bei dieser Gelegenheit.
ihm, daß es seine unerlaßliche Pflicht sey, davon den Könige Kenntnis zu geben. und Alles was nun beschloßen und gethan wurde, un die Wahrheic jener Thatsachen oder ihre Falschheit ans Licht zu bringen, lag außer der Macht des Prinzen, un) war allein das Werk der damaligen Minister, die de⸗ bei kein anderes Gesetz als das Vertrauen des Königg und ihre Verantwortlichkeit vor Augen hatten. . selbst, als bald darauf ein neues Ministerium unte dem Herzoge von Portland und Herrn Perct⸗ val gebildet wurde, und dieses das Verfahren der dao⸗ rigen Minister misbilligte, erklärte es gleichwol, daß der Prinz von Wales über den Entschluß, den en seinerseit bei diesen Umständen genommen, vollkommen, gerechrferꝛigt sey? Wir können einige Bemerkungen über den Inhalt jener Untersuchung nicht zurückhalten. Die Angabe, daß William Austin der Sohn der Prinzeßin sey, ward durch hinreichende Beweise ente kräftet und die Beschuldigungen des Ehebruchs konn⸗ ten nicht erwiesen werden: aber wer die abgelegten Zeugniße gelesen, könnte nicht behaupten, daß das Betragen der Prinzeßin über allen Verdacht ei⸗ haben sey. Die Kommißarien beschloßen dem Könige den Rath zu ertheilen, daß er der Prinzeßin ihren Leichtsinn vorhalte, und sie auffodern möge künftighin sich mit mehr Klugheit und Umsicht zu benehmer, Ein solches Ende hatte diese Angelegenheit und
Er ver⸗ langte das Gutachten des Lord Shurlav, der de mals sein besonderes Vertrauen besaß; und dieser rieth
Er befolgte diesen Nat
des Königreiches geschehen.
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würbe dabei sein Bewenden gehabt haben, wenn nicht
neue Umstände vorgekommen wären.
Das gegenwärtig eingeleitete Verfahren gegen die Königin hat ganz und gar keinen Berührungspunkt mit ihrem Betragen vor ihrer Abreise aus England im Jahre 1814. Klugheit und Schicklichkeit haben auf gleiche Weise diese Einschränkung geboten. Alles was vor dieser Epoche geschehen, ist in Vergeßenheit be⸗ graben, und nur die Unwißenheit und Unziemlichkeit der Rathgeber der Königin könnte es wieder erwecken, und zwingen, davon Kenntnis zu nehmen.
Der Gegenstand ist, die gegen die Königin seit jener Abreise erhobenen Beschuldigungen zu beweisen; sind diese Beschuldigungen leichtsinnig hingeworfen, so sind ihre Urheber strafdare Verbrecher, und in sehr kurzer Zeit wird das Publikum in den Stand gesetzt seyn, darüber eine Meinung zu faßen. Aber wie hat man der Königin den Rath geben könne, gegen das Tribu⸗ nal, das ihre Aufführung richten soll, zu protestiren und in dieser Protestation zugleich die schwersten Be⸗ schuldigungen gegen die Verfaßung und gegen die Ehre der beiden Häuser des Parlamentes auszusprechen?
„Das Haus der Lords soll nicht geeignet seyn, das Verfahren gegen Sie zu leiten, weil der König das Recht hat, Pairs zu ernennen und weil im Civil⸗ und Militairdienste der Krone Pairs Stellen bekleiden.“ Heißt das nicht die Verfaßung des Hauses und seine Gerichtsbarkeit in allen und jeden Fällen, die das Intereße der Krone und des Staates betreffen, an⸗ tasten? Würde dieser Einwand nicht überhaupt das
Recht des Hauses irgend Jemand vor seinen Richter⸗
Stuhl zu ziehen, streitig machen? Und rechtfertigt wol die Erfahrung aller Zeiten einen solchen Angrif auf die Würde und die Gerechtigkeit des Hauses?
Lord Maclesfield, Großkanzler des Königrei⸗ ches, stand angeklagt vor demselben, und ward seines Verbrechens überführt; aber Hastings, übereinstim⸗ mend von der Oppositions⸗Parthei und den Ministern
in Anklagestand gesetzt, ward von ihm freigesprochen. Eben so Lord Melville, obgleich auch er von den
Ministern der Krone beschuldigt und verfolgt wurde. Wie kann man nun mit irgend einem Scheingrunde vorwenden, daß ein Individuum, groß oder gering, fürch⸗ ten dürfe, von dem Hause der Lords nicht unpartheyisch gerichtet zu werden? Oeffentlich und vor den Augen der ganzen Welt findet das Verfahren statt. Und wem wären die Vorzüge der Brittischen Gerechtigkeits⸗ Pflege so fremd, daß, wenn selbst die Reinheit der Ge⸗
sinnungen der einzelnen Lords verdächtig seyn könnte,
das gesammte Haus der Lords oder irgend ein anderes Tribunal es wagen dürfte, irgend einen Angeklagten sachwidrig zu verurtheilen oder ihm die Rechtswohlthat zu verweigern, alle seine Bedenken und Einwendungen gegen den Inhalt der Verhandlungen geltend zu machen. Doch nicht blos die Gerechtigkeit und die Autori⸗ tät des Hauses der Lords, auch die des Hauses der Gemeinen haben die Rathgeber der Königin in Zwei⸗ fel ziehen lazen. Jakobinische Deklamation haben sie ihr zu dem Ende in den Mund gelegt und nicht beachtet, wie sehr diese mit der Antwort der Königin auf die Mittheilung dieses Hauses vom 24. Jun. in Widerspruch stehen. „Ich kann nicht umhin“ drückt Sie sich aus „meine tiefe Erkenntlichkeit über den wohlwollenden Inhalt der Beschlüße des Hauses zu bezeigen; dasselbe beweiset dadurch, daß es der treue Stellvertreter eines edelmüthigen Volkes ist, dem ich die Schuld meiner Dankbarkeit niemals ganz werde abtragen können.“ Wie Ihre Rathgeber diese Wieder⸗ sprüche mit einander vereinigen wollen, ist nicht un⸗ sre Sache. 8 Man hat Ihr gerathen, den Ausspruch einer Jury zu fodern. Diese Rathgeber wißen sehr gut, daß dies unmöglich gestatet werden kann, weil es den Gesetzen und der Konstitution unseres Landes ganz entgegenläuft. Soll eine Königin gerichtet werden, so muß es durchaus von dem höchsten Gerichtshofe Indem sie also eine Jury fodern, wollen sie im Grunde nur, daß gar kein Ver⸗
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fahren und gar kein richterliches Urtheil gegen Sie
stattfinde. Alles was daher jenes 9 ber die⸗ sen Punkt enthält, ist nichts mehr und nichts weniger als eine Auflehnung gegen die Brittische Verfaßung, und ein Vorschlag, alle bisherigen Rechte, alle Privilegien und die eigentlich mit dem Königreiche und der Pair⸗
schaft verbundene Art und Weise der Strafgerechtigkeits⸗ Pflege abzuschaffen, die bestehende Ordnung der Dinge umzukehren und eine Demokratie des Pöbels an ihre Stelle zu setzen. (Der Schluß im nächsten Blatte.)
Um Barlows Erfindung zur genaueren Entdek⸗ kung der von örtlichen Anziehkräften hervorgebrach⸗ ten Abweichung der Magnetnadel unter seiner eige⸗ nen Leitung näher zu prüfen, läßt die Admiralität jetzt das Schiff Severe ausrüsten.
Von Wilsons Wörterbuche der Sanskrittsprache sind hier Abdrücke aus Kalkutta angekommen. 1
Parts. Das Fest des heiligen Ludwig ist am 25. August in ganz Paris mit großer Feierlichkeit und mit den Beweisen der anhänglichsten Gesinnun⸗ gen an den König und an seine erhabene Familie be⸗ gangen worden. 1
Schon am Abend des vorhergehenden Tages wurde dies Fest durch Artillerie⸗Salven und Glockengeläute von allen Thürmen der Hauptstadt verkündigt. Auch fand an diesem Abende in allen Theatern unentgelt⸗ licher Eingang statt. 8
Am Tage des 25. selbst war große Cour und Vor stellung aller höchsten Beamten des Staares und de ganzen diplomatischen Korps; auch die Municipalität mit dem Präfekten Chabrol an der Spitze gelangte zur Audienz, und der König gab auf deßen mit Be zug auf die letzte Verschwörung wiederholte Versiche⸗ rung von der unerschütterlichen Treue der Bewohner der Hauptstadt unter andern zur Antwort „daß ihm diese Versicherung zwar freue, er sich aber gar nicht dar⸗ über verwundere, daß die guten Bürger ihre Sicher⸗ 52 und Ruhe nicht den Planen der Aufrührer Preis gäben.
Der Moniteur meldet, daß die Nachricht von der vereitelten Verschwörung auch in allen Departement mit lebhafter Theilnahme vernommen worden, und überall Adreßen an den König veranlaße, worin die guten Bürger von neuem ihre Treue und Anhänglich⸗ 9 an den König und an alle Bourbons zu erkennen geben. b
Neapel. des Kronprinzen⸗Reichsverwesers: „Sizilianer! Ob⸗ gleich der König, mein erlauchter Vater, geeilt harte, den Wünschen seines Volkes entgegen zu kommen, indem er die liberalste Konstitution, welche Europa je gesehen hat, proklamirte, so haben doch die Bewohner der Stadt Palermo, ohne Zweifel von wenigen Ruͤhe⸗ Störern getäuscht, das Gute, welches wir ihnen anbo⸗ ten, vergebens in den Ausschweifungen der Leidenschaft gesucht. Ein treues und edelmüthiges Volk befleckte sich mit Blut und Verbrechen. Fern von uns sey jeder Gedanke an Strenge. Es ist unserem Herzen eigen, die Verirrten durch Zureden und Nachsicht auf den rechten Weg zurückzuführen. Euer Gehorsam, Eure Mäßigung, und ihr eigenes Intereße werden ihnen zum Beispiel dienen, und sie auf den Weg der Ehre, von dem ein Theil von ihnen einen Augenblick abwich, zurückbringen. Sie werden sich gewiß mit andern Völkern vergleichen, welche dieselbe heilsame Verän⸗ derung begehrten, und ohne Verletzung der Würde der Nation aus einem Zustande in den andern übergingen. Wir haben den Fürsten Scaletta zum Generalgou⸗ verneur der Provinzen jenseit des Faro ernannt. Vereinigt Euch mit ihm, hört auf seine Worte, ge⸗ horcht dem zu Meßina neu einzusetzenden Mittelpunkte der Gewalt, an den sich alle gute Bürger anschließen können. Wir haben schon die Befehle zur Einberu⸗ fung des Parlaments und zur Wahl von Deputirten erlaßen. Entsprecht den Absichten des Souverains durch Eure Wahlen, damit über Eure künftigen Insti⸗ tutionen reiflich und nach den Wünschen der Allge⸗
Folgendes ist die neuste Proklamation