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der gesetzgebenden Kammern sich nach dieser provisori⸗ schen Eintheilung zu richten und die Wahl⸗Listen bis spätestens den 20. Sept. anzufertigen.
Statt des Marschals Herzogs von Ragusa hat der Marschal Herzog von Reggio den Dienst als Major: General der Nationalgarde auf vier Monate übernommen, und auf eben so lange der Herzog von Grammont den Dienst als Kapitain der Garde dü Korps statt des Herzogs von Noailles.
Madrid. Der Kriegsminister hat seinen Abschied begehrt und erhalten; interimistisch ist dem Seemi⸗ nister das Portfeuille übertragen. Privatnachrichten sagen, daß der Grund dieser Verabschiedung in der abschläglichen Antwort zu suchen sey, die er dem Gen. Riego auf deßen Bitte, ihn bei der Armee in Anda⸗ lusten zu laßen und nicht das Kommando von Galli⸗ cien antreten zu dürfen, gegeben. Auch sprechen diese Nachrichten davon, daß alle Autoritäten zu Kadix, als sie Kenntnis von der Ordre erhalten, daß Riego mit den unter seinem Kommando stehenden Truppen Kadix verlaßen solle, Remonstrationen dagegen bei dem Könige eingelegt, und ihn gebeten hätten, in Kadix die Truppen zu laßen die ihnen genehm wären, wel⸗ ches der König auch früher ihnen zugesagt.
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FZtalien. Nach Mitt heilungen des Oesterreich⸗ schen Beobachters schildern die neusten Nachrichten den Zustand von Sicilien noch immer als im höchsten Grade anarchisch. Im Inneren der Insel wurden fort⸗ während die fürchterlichsten Greuel verüdt, und selbst in den Gegenden, wo bisher weniger Ausschweifungen vorgefallen waren, war es seitdem ebenfalls zu blutigen Auftritten gekommen; zugleich ist aus der Zeitung von Messina in gedachten Beobachter Folgendes aufge⸗ nommen: „Gegen 250 Soldaten vom provisorischen Bataillon, welches zu Syrakus in Besatzung lag, de⸗ sertirten mit Waffen und Gepäck, und schlugen den Weg nach Catania ein, wo die Garnison nur 40 Mann stark war. Die Zahl der Deserteurs vermehrte sich bald auf 400. Der in der Provinz kommandirende General ging ihnen mit den wenigen Truppen, die er in Eile zusammenraffen konnte, und mehren Be⸗
wohnern der Stadt sowol als des Landes bis an den
Fluß Fimetto, acht Miglien von dieser Stadt, entge⸗ gen. Hier kam es zu mehren theilweisen Gefechten,
in welchen 200 von diesen Deserteurs gefangen und 30 getödtet wurden. Der Ueberrest ergriff die Flucht, und zerstreute sich in der ganzen Provinz, vorzüglich gegen Pantani zu, wo die meisten von den Bewoh⸗ nern von Lentini aufgerieben wurden. Die Gefange⸗ nen wurden hier eingebracht und sind bereits, unter Konvoi des Packetboots la Concepzione nach einer andern Bestimmung abgegangen.“ Die in Palermo vom Pöbel gefangen genomme⸗ en Soldaten sind den letzten Nachrichten (in Itali⸗ schen Blättern) zufolge, noch immer in den dortigen efängnißen eingesperrt. Der bei den Mord⸗ und Plünderungs Scenen in Palermo angerichtete Schade sst ungeheuer. Die Domanial⸗Kaßen sind ganz und gar erschöpft; der Verlust, den die Vornehmsten unter den dortigen Inwohnern, die Butera, Paterno, Trabbia ꝛc. erlitten, ist unermeßlich.
Nach Berichten aus Meßina, war dort am 7. Aug. aus Kalabrien ein Bataillon leichter Infanterie an⸗ gekommen; der Gen.⸗Gouverneur und alle Autoritä⸗ ten hatten den Tag zuvor die neue Konstutition in der Kathedralkirche beschworen. Alle Korrespondenz mit Palermo war verboten; einige Emißairs von Palermo waren den Sicherheitwachen bei Catanisette in die Hände gefallen. 8 1
Der Großherzog von Toskana hat eine Oesterreich⸗ sche Note erhalten, in welcher der Kaiser die Si⸗ cherheit, Ruhe und Unabhängigkeit der Italischen Staaten, den auf dem Wiener Kongreße festgesetzten Grundlagen gemäß verbürgt.
Die Vorschläge der Abgeordneten von Palermo
die auf Abschließung eines Schut⸗ und Trutzbünd⸗
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nißes, Einführung der Spanischen Verfaßung, Un abhängigkeit Siciliens, Ernennung des Fürsten voy Salerno (jüngsten Sohnes des Königes und Schwieger, Sohnes des Kaisers von Oestereich Maj.) zum Könige von Sicilien, Abtretung des vierten Theiles der Ma⸗ rine und Auswechselung der Gefangenen lauteten, scheinen keinen Eingang in Neapel gefunden zu haben,
General Pepe hat das Zutrauen der Karbonan
verloren, weil er sich die Gewogenheit der Soldaten,
auf Unkosten der Officiere zu erwerben sucht, und se nen gegen diese immer Recht giebt; er wird dahe, im Kurzen sein Kommando niederlegen.
Turin. In ganz Sardinien herrscht die tiefe
Ruhe; wir lesen in den Neapolitanischen und in unsen Zeitungen von den unglücklichen Unruhen jenes Staa⸗ tes mit Theilnahme, und verspüren hier keine Folgen weiter davon, als die wachsame Kontrolle über Fremte die von Neapel kommen, oder die dahin abgse hen. Die Unterwerfung von Palermo soll noch nichte bewirkt seyn. Die Vorsteher der Zünfte haben nach dem Rathe des Kardinal⸗Erzbischoffs eine provj sorische Junta niedergesetzt, die aus 10 Personen un acht Kollaboratoren besteht, und deren Mitglieder gie⸗ ßentheils Fürsten, Herzöge und Grafen sind.
London, vom 29. August. Am 26. ward Hen Karsten als teutscher Dollmetscher für die Königin vereidiget und die Vernehmung der Barbara Krang (nicht Kreße) über die Begebniße in Karlsruhe fort⸗ gesetzt; bei einer der Fragen ward die Zeugin ohn⸗ mächtig. Herr Brougham hörte sie sodann über die Personen ab, die sie nach England hatten kommen laͤßen, und über das ihr gereichte Geld. Lord Lau⸗ derdale äußerte, daß Fragen dieser Art die Befugnits des Herrn Brougham überschritten und daß ihn deren Vorlegung untersagt werden müße. Die hier⸗ über entstehenden Debatten veranlaßten die Aussetzum der Verhandlung. Heute kam es zur Festsetzung, duß mit dem Gegenverhöre der Zeugen von den Räthen der Königin auf die von ihnen vorgeschlagene Wess fortgefahren, und diesen jeden Abend eine Liste der an folgenden Tage abzuhörenden Zeugen, mit Angabe ihrer Konfeßion, zugestellt werden solle. Die Königin war
bei Vernehmung der Kranz und des nach dieser vor
gefoderten Psarchi, eines Hausknechtes in einem Gaft⸗
hofe zu Venedig, nicht gegenwärtig, sondern in einen
Nebenzimmer. Aus Reading, Bethnal⸗Green und Bath hat de Königin Addreßen angenommen und beantwortet.
Beschluß der Antwort des Kouriers auf den Brief der Königin.
Man sagt, das eingeleitete Verfahren sey ein
Maasregel, um die Königin ihres Nanges zu bera
ben auf den Grund eines Gesetzes ex post, d
heißt, eines späteren, dem man rückwirkende Krch giebt. Aber jede Ehescheidungsbill, die durch dae
Parlament geht, nimmt den Frauen ihren Rang unß
ihre Stelle, die sie in der Gesellschaft eingenommen Immer ist sie ein Gesetz, das gerade für diesen Fall g⸗ macht ist, und muß demnach die Königin, wie jer andere Ehefrau treffen. Die Ehen werden nach da allgemeinen Gesetzen getrennt, aber darum sprechen se selbst den Akt der Scheidung noch nicht aus, und jede Ehescheidungsbill ist also nothwendig in sofern ein Ausnahme von dem allgemeinen Gesetze. — Gleichme giebt es hier einen materiellen Unterschied. Nach den Landesgesetzen wird der Ehebruch nur als eine bürger⸗ liche Injurie betrachtet, aber in Beziehung auf „9a⸗ wiße Mitglieder der königlichen Familie wird er ü einem Staatsverbrechen von der schwersten Art. To⸗ desstrafe ist darauf gesetzt, gleichviel ob die Frau noch fähig ist Kinder zu gebähren oder nicht. Wie wärt es möglich, wie wäre es zu ertragen, daß die Köni⸗ gin dieses Landes, wenn sie ein solches Verbrechen be⸗ gangen, fortan frei und uneingeschränkt alle die Rechte⸗ Privilegien und Huldigungen, die einer Königin gebüh⸗ ren, genießen könnte, dann noch genießen könnte, wenn
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sie gerichtlich überführt worden, daß sie dies Verbre⸗
chen mit einem Fremden, in einem fremden Lande und unter Umständen begangen, die es in einem noch wi⸗ drigeren, gehäßigeren Lichte zeigen.
Es bleibt uns noch übrig, unsere Aufmerksamkeit auf einen sehr unangenehmen Theil des Briefes zu richten, den nämlich, der die Prinzeßin Charlotte betrift. Der Königin hat es belieht, die Trennung von ihrer Tochter als eine schwere Beleidigung aufzustel⸗ len. Aber die Wahrheit ist, daß Jahre lang nicht das geringste Hindernis dem Beisammenseyn und der Ge⸗ meinschaft zwischen beiden in den Weg gelegt worden. Noch lebende Personen machten aber hienächst dem jetzigen Könige Vorstellungen über gewiße Dinge, die sich in Gegenwart der Tochter in der Wohnung der damaligen Prinzeßin v. Wales zugetragen, und diese bestimmten ihn, den Umgang einigen Einschränkungen zu unterwerfen. Eine Komite des Geheimen⸗Rathes fand nach vorgängiger Untersuchung diese Einschrän⸗ kungen absolut nothwendig. Aber demnugeachtet wurde der Umgang nicht ganz untersagt, nur be⸗ schränkt. Als die Prinzeßin von Wales im Jahre 1814 die Reise in das Ausland antrat, befand sich die Prinzeßin Charlotte in einem Alter, das ihre nahe Vermählung wahrscheinlich machte: warum verließ sie damals England? Wurde sie etwa gezwungen, ein Land zu verlaßen, wo ihre Tochter wohnte? Oder knüpfte etwa das Parlament ihrer Appanage eine solche Bedingung an? Wem ist es unbekannt, daß der verstorbene Whitbread alles, was in seinem Vermögen stand, anwendete, um die Prinzeßin von ihrer Reise gerade zu dieser Epoche abzuhalten. Wir bitten indeß, uns nicht falsch zu verstehen. Wir ta⸗ deln es nicht, daß sie gerade damals England verließ; wir glauben im Gegentheile, daß ihr Entschluß ge⸗
recht und ihr von löblichen Beweggründen eingegeben
wurde: aber er war das Werk ihrer freien Wahl, und sie hat nicht das Recht gegenwärtig einem Anderen, als sich selbst, die Ursache beizumeßen, die sie nun gänzlich von ihrer Tochter trennte. Wir enthalten uns diesen traurigen Punkt im voraus weiter zu ergründen. Wir wollen vielmehr einen Schleier werfen über alles das, was wir über die Beschaffenheit des Umganges der Mutter mit der Tochter vernommen haben. Noch le⸗ ben Leute, welche wißen, was wir sagen könnten, aber aus Achtung für das heilige Andenken der Erhabenen, die nicht mehr ist, nicht sagen wollen.
Vereinigte Staaten. Nach ungefährem Ue⸗ berschlage soll im Freistaate von
12,847,599 Dollars. 1,466,580 ⸗ 6,745,680
8 100, 800,000
8 1 5,400,000
Summe 127,259,659 Dollars.
(also ungefähr für 185,587,000 Thl. Preuß. Kourant.) Zur Hervorbringung dieser fünf einträglichen Arti⸗
kel soll wegen der außerordentlichen Fruchtbarkeit des
Bodens, nicht mehr als eine Erdfläche von 2969 Qua⸗
dratmeilen (wahrscheinlich Engl. Meilen, von denen
ungefähr a4 auf eine teutsche gehen) erfoderlich seyn. Die Creeks in Süd⸗Karolina und Georgien, wahr⸗ scheinlich durch Erfahrung gewitziget, weigerten sich
Schulen und Mißionsanstalten in ihrem Lande errichten
zu laßen, wozu ihnen die Mißionarien Stuart und
Humphrey Vorschläge machten. Sie meinten, wenn
sie ihre Erlaubnis dazu gäben, so müßten sie nachher
den Mißionarien Mühe und Kosten bezahlen; und da sie kein Geld hätten, würden diese ihnen dafür
Land nehmen. Den freundlichen Vorschlag, die Kunst
des Ackerbaues zu lernen, lehnten sie mit der Versi⸗
chreung ab, daß sie davon so viel wüßten, als sie brauchten; und auf den Antrag, Religions Unterricht anzunehmen, entgegneten sie, der große Geist habe
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ihnen nicht die Mittel gegeben, diesen Unterricht zu
Nord⸗Amerika jähr⸗ lich erzeugt werden:
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bezahlen, mithin sey es gewiß seyn Wille, daß sie so blieben, wie sie wären.
Unter den Rogeran⸗Quäkern in Groton wüthet eine ansteckende Seuche, welche die verblendeten Men⸗ schen rettungslos wegrafft, weil nach ihren Religions⸗ Grundsätzen der Gebrauch einer Arzenei, oder die Be⸗ folgung ärztlicher Vorschriften, als ein Eingriff in die Pläne der Vorsehung angesehen wird.
Zu Augusta in Georgien wurde am 7. Jun. ein flammengleicher Komet im Krebs, ein wenig nord⸗ wärts, ganz nahe der schönen Sterngruppe in jenem Sternbilde, durch ein Teleskop von 550 entdeckt, der am 8. anscheinend um mehr als einen Grad nach den Zwillingen fortgerückt war.
Kopenhagen. Die Prinzeßin von Heßen⸗ Kaßel, Aebtißin des lutherischen Klosters 0ncJ8 8 Schwester unserer Königin, ging am 29. Aug. mit dem Dampfschiffe von hier wieder ab.
In Folge einer Anzeige der Quarantaine⸗Kom⸗ mißion, ist hier ein Haus, in dem verschiedene, von einem aus West⸗Indien gekommenen Schiffe, mitge⸗ brachte Kleidungsstücke eines, an der Pest zu Algier verstorbenen Schiffkapitains, niedergelegt worden wa⸗ ren, mit Militairwachen umsetzt worden, welche die Ordre haben, keinen Menschen ein⸗ oder auspaßiren zu laßen.
An der, unter den Namen des Profeßor Mag⸗ nußen heraus gekommenen Schrist, über das Reisen der Künstler in Island (s. Nr. 72) hat derselbe, nach einer von ihm erschienenen öffentlichen Erklärung, keinen Theil.
Christiania. Zum Besten der studirenden Me⸗ diciner und zum Vortheile hilfbedürftiger Kranken, ist die Errichtung eines Reichshospitales beschloßen, und dazu die Summe von 40, 000 Species angewiesen worden.
St. Petersburg. Im Tauschhofe zu Troitzk sind aus der Bucharei Karawanen von beinahe zweitau⸗ send Kameelen angekommen, die getrocknete Früchte, rohe und gespennene Baumwolle und Baumwoll⸗ ; mitgebracht haben. m 16. Aug. beging die Ruß. Bibelgesellschaft j
Taurischen Pallaste ihre Jahresfeier. e
Des Kaisers Majestät war am 1. Aug. zu Rjasan und setzte von da die Reise nach Kossow fort.
Riga. Der Superior der Jesuiten⸗Mißion ie⸗ selbst, Pater Coince, bis 1306 Pastor im Hhan pie⸗ schen, erhielt bei seiner Abreise von unserem Gouver⸗ neur, Marchese Paulucci, ein ehrenvolles Abschied⸗ Schreiden, in dem seinem Eifer, mit welchem der Su⸗ perior 200,000 Rubel freiwilliger Beiträge sammelte, und diese auf Anlegung eines Hospitals, eines Hauses für die Barmherzigen Schwestern, und einiger Schu⸗ len verwendete, das verdiente Lod ertheilt wird. 5
Warschau. Am 27. Aug. traf des Kaisers Maß. Abends g9 Uhr hier ein. Die Stadt war ein freudige Zuruf der Menge begleitere den Monar⸗ chen vom Thore bis in das Palais; am 28. wohnt derselbe, in Polnischer Uniform und mit dem Weißen Adlerorden auf der Brust, der Militairparade bei; am
888 wurden ihm der Senat und die Minister vorge⸗ ellt.
„Oesterreich. Die Zeitung von Innsbruck . klärt die Nachricht ausländischer Blätter, daß dafelbst
starke Durchmärsche nach Italien angesagt seyen, für
grundlos.
Brüßel, vom 28. August. Um die ten der geistlichen Gemeinschaften, welche 13—8 als lebenslängliche Gelübde ablegen zu dürfen vermeinten, K berichtigen, ist ihnen das päpstliche Breve an den
ischof von Doornick, d. d. Savona den 29. Julk. 1810 bekannt gemacht worden, nach welchem den No⸗ vizen Gelübde auf Zeit verstattet werden.
b Kaßel. Das große Schloß zu
8 Philippsruh bei Hanau, das in der Westphälischen Zeit als —7