Uebersicht der vorhandenen Waßer⸗Kommuni⸗ kationen im Regierungs⸗Bezirke Potsdam. (Schluß.)
3., Der Finow⸗Kanal, der in den Jahren 1760 wieder neu angelegt worden ist, nachdem sein früheres Daseyn zu den Zeiten der Kurfürsten im dreißigjähri⸗ gen Kriege zerstört worden war, bringt die Verbindung der Elbe und Oder, und die Waßer⸗Verbindung Ber⸗ lins und Stettins, worauf er den nächsten Bezug hat, zu Stande. Er geht aus der Havel bei Liebenwalde ab, und endigt bei Liepe in der alten Oder. Der
Schleusen darauf sind 17 an der Zahl.
Von der Ruhlsdorfer Schleuse, wo er den Wer⸗ belliner Kanal aufnimmt, etwa 1½ Meile von der Ha⸗ vel ab, auf welcher Strecke er künstlich als Kanal ge⸗ graben ist, ist sein Waßer Reichthum durch den Zu⸗ fluß mehrer kleiner Flüße für eine sehr frequente Schifffahrt mehr als zureichend, daher er denn auch dort mit einer zahlreichen Menge von Mühlenwerken bebauet ist; in dem oberen Theile zwischen der Havel und der Ruhlsdorfer Schleuse fehlt es hingegen zu⸗ weilen an Waßer, und in den trockenen Sommerzei⸗ ten ist daselbst nur ein langsamer und beschwerlicher Fortgang der Schifffahrt möglich.
Wird diesem Uebelstande, etwa durch eine Verle⸗ gung dieses Theiles vom Finow⸗Kanal, abgeholfen, des⸗ gleichen die Fahrt auf der Havel in der unmittelbaren Fortsetzung vom Finow⸗Kanal bis Oranienburg ver⸗ beßert: so ist die Haupt⸗Schwierigkeit weggeräumt welche auf dem Wege von Stettin nach Berlin die Schifffahrt zu Zeiten sehr beschwerlich macht. Man wird dann künftig mit ganzer Ladung das ganze Jahr hin⸗ durch fahren können.
An der Wiederherstellung der im Finow⸗Kanal be⸗ findlichen baufälligen Schleusen wird gearbeitet, na⸗ ene8 wird die Kupferhammer⸗Schleuse völlig neu gebaut.
4) Der Werbelliner⸗Kanal ist ein vom Finow⸗ Kanal abgehender Stich⸗Kanal, der zwei Schleusen trägt, und worauf man zu den großen Forsten der Uckermark gelangt. Die Abschiffung des Holzes ist der Hauptzweck dieses Kanals.
Außer dem Finow⸗Kanal zweigen sich von der Ha⸗ vel mehre schiff⸗ und flößbare Verbindungen ab.
Zunächst 5) der Lychener⸗Kanal vom linken Ufer der Havel mit einer Schiffschleuse in der Ausmündung und einer Floßschleuse bei Lychen. Die Abschiffung des Holzes aus den angränzenden Forsten ist sein Hauptzweck. Aus den adlich Boitzenburgschen For⸗ sten gelangt das Holz dahin auf einer Floß⸗Anstalt, die sich aufwärts bis Boitzenburg erstreckt, und vom dortigen Besitzer unterhalten wird.
6) Der Templiner⸗Kanal vom linken Ha⸗ velufer aufwärts über Templin hinauvs, mit vier sen. Die Holz⸗Abschiffung ist sein Haupt⸗
weck.
7) Der Wentow⸗Kanal vom rechten Havel⸗ Ufer aufwärts bis Dannenwalde mit einer Schiff⸗ Schleuse. Früher existirte weiter hinauf eine Floß⸗An⸗ stalt im Golzow⸗Fluße bis gegen Rheinsberg, welche vor 30 Jahren einging, und von deren Wiederherstel⸗ lung man abzusehen scheint, weil die Holzvorräthe nicht von der Erheblichkeit sind, um in Verhältnis mit der Anlage und alle Unterhaltungskosten des Ka⸗ nals gestellt zu werden.
8) Das Doͤlln⸗Fließ und das Tremmer⸗ Fließ zwischen Zehdenick und Liebenwalde, jenes durch 9 Floßschleusen, dieses durch 6 Floßschleusen zur Holzschwemmerei eingerichtet.
9) Der Ruppiner⸗Kanal oberhalb Oranien⸗ burg, besonders zur Abfuhr des Torfes bei Linum, Die Schifffahrt⸗Verbindung geht aufwärts bis Alt⸗ Ruppin. — Oberhalb dieses Ortes bis Rheinsberg wird auf dem Rhine Holz geschwemmt, welches so⸗ wohl durch den Ruppiner⸗Kanal weiter transportirt, als auch im Rhine bei Wustrau abwärts zur Doße und so zur Havel geschwemmt wird.
10) Der Haupt⸗Kanal des Havelländi⸗ schen Lugs, der die obere Havel zwischen Spandau
und Oranienburg mit der unteren Havel zwischen R thenow und Havelberg in kürzere Verbindung bringt Er ist mit Kähnen der kleinern Gattung schiffbar. — Im Fruͤhjahre wird besonders Floßholz nach Hambun durch ihn transportirt, um den beschwerlichen We durch die großen Seen der Havel zu vermeiden. —
11. Das Dahme⸗Fließ; dasselbe geht bei Kaäy nick von der Spree ab, und ist schiffbar bis zur Hermn dorffer Mühle, eine halbe Meile unterhalb Buchholz
Vom Dahme⸗Fließ zweigen sich mehre Waßerweg ab, nämlich: a) Das Notte⸗Fließ geht bei Mit⸗ tenwalde und Zoßen vorbei, und dient besonders zur Abschiffung des bei Sperenberg gewonnenen Gypsetz b) Der Storkower⸗Kanal ist zum Holzflößen ein⸗ gerichtet, und erstreckt sich aufwärts über Storkon nach den dortigen Koͤniglichen Privatwäldern. c) Der Groß⸗Körißer Schifffahrt⸗Graben geht aufwärtz bis Teupitz und dient zur Holz⸗Abschiffung
12) Das Rüdersdorfer Kalkfließ geht ober⸗ halb des Müggel⸗Sees von der Spree nach den Kall Steinbergen bei Rüdersdorf.
Die dort gewonnenen Kalksteine werden darauf ah⸗ geschifft.
13) Das Nuthe⸗Fließ bei Potsdam ist bis 9
den Gegenden des Herzogthumes Sachsen floßbar. 14) Das Emster⸗Fließ oberhalb Brandenburng ist bis Lehnin schiffbar ohne Schleusen; Holz wird dar⸗ auf abgeschifft.
15) Die Plane unterhalb Brandenburg ist bis
zum Herzogthume Sachsen floßbar.
16) Der Rhin und die Doße sind beide, je ner bis zum Dreetzer See, diese bis zum Hohenofen unterhalb Neustadt schiffbar, weiter aufwärts floßbar.
Vorstehende Uebersicht wird die Ueberzeugung ge⸗ währen, daß fast alle Theile der Provinz an den Vor⸗ theilen schiff⸗ und floßbarer Verbindungen Theil neh⸗ men. Das Verlangen in gleichen Besitz derartiger
Vortheile zu gelangen, hat für die wenigen Distrikte,
die mit Waßer⸗Verbindungen noch nicht oder weniger durchschnitten sind, die Veranlaßung zu mehren Unter⸗ suchungen gegeben, in wiefern dort ebenfalls Schif⸗ fahrt⸗Wege ausgeführt werden können; wie denn über⸗ haupt von Seiten des Staates kräftig dahin gewirkt wird, um in dieser Hinsicht die Erleichterung des Ver⸗ kehres und Belebung des Handels durch Vermehrung und Verbeßerung der Kommunikations⸗Anstalten nach Möglichkeit zu befördern. “
Koursbericht. Berlin, den 13. Oktober. London 3 Mt. war heute à 7Rthl. zu haben, zu 5 Rthl.
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wegische Anleihe, den Hamb. Avista⸗Kours à 150 Proc.
gerechnet, à 78 ½ Briefe. — Preuß. Praͤmienscheine, taͤglich nach Erscheinen zu liefern, 101 Proc. Briefe, auf 2 Mt. nach dem Erscheinen à 103 Proc. incl. 2 Proc. Praͤmie, zu haben. — Englische Anleihe pr. Kaßa à 77 ½ mehr Briefe als Geld; auf 2 Mt. taͤglich 78, Briefe. — Oesterreichsche 5 Proc. Obligationen pr. Kaßa 75 Proc. offerirt, auf Zeit inclusive 1 Mt. fix 75¼ Proc. zu machen. — Oesterreichsche Anleihe in Loosen à 100 Fl. pr. Kaßa à 113 ½, zu haben und Kleinigkeiten auch so bezahlt; auf ult. December und Januar zu liefern à 114 Geld; auf ult. Februar zu liefern à 115, Einiges gemacht. — Oesterreichsche Partial⸗Obliga⸗ tionen à 250 Fl., 2 Mt. nach deren Erscheinen 100 à 101, zu machen. 1
Bericht igun g. Nr. 83. Spalte 5, Zeile 19 muß e 8 28 d, sondern Thorpe heißen. 1
Heun, Redakteur. Reimersche Buchdruckerei,
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der Kapelle des Königl. Schloßes begaben.
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Kronik des Tages. Berlin, vom 17. Oktob. Sonnabend den 14. dieses war große Tafel im Rittersale des Königlichen Schloßes, wozu die ersten Militär und Civil⸗Behör⸗ den gezogen wurden. Am Abend desselben Tages brachte das Offizier⸗Korps des hier in Garnison ste⸗ henden Regimentes Ihren Kaiserlichen Hoheiten dem Großfürsten und der Großfürstin eine große Abend⸗ Musik, welche, so oft sich Ihre Kaiserlichen Hoheiten m Fenster zeigten, von dem frohen Jubel des in gro⸗ ßer Menge versammelten Volkes unterbrochen ward.
Sonntag den 15. als am Hohen Geburtstage Sr. K. H des Kronprinzen wohnten Se. M. der König nebst dem ganzen Königlichen Hause dem Gottes⸗ Dienste in der Domkirche bei, wohin sich auch Ihre Kaiserlichen Hoheiten der Großfürst und die Großfür⸗ stin nach abgehaltenem Griechischen -ee; 8
ierau war Kour und Dejeuner dinatoire bei Sr. K. H. dem Kronprinzen.
Gestern beehrten beide Kaiserliche Hoheiten das Schauspiel, wo die Oper Ferdinand Kortez gegeben wurde, mit Ihrer hohen Gegenwart. Das zahlreich ver⸗ sammelte Publikum beeiferte sich auch hier J. J. K.
K. H. H. durch die lebhaftesten Aeußerungen der
Freude, seine ehrfurchtvolle Anhänglichkeit an Hoch⸗
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Dero Hohe Personen zu beweisen. —
Se. Königliche Majestät haben I. bei dem Landgerichte in Köln: b
Zum Land gerichts⸗Präsidenten: den Ge⸗ Geheimen Ober⸗Revisionsrath Blanchard mit Bei⸗ behaltung seines Ranges und Karakters als Geheimer Ober⸗Revisionsrath. — Zu Landgerichtsräthen: die Appellationsgerichts Räthe zu Köln, Pelzer und Gellert, mit Beibehaltung ihres Ranges und Ka⸗ takters als Appellationsgerichts⸗Räthe; den Vice⸗Prä⸗ sidenten beim Kreisgerichte in Köln, Begaße; den Staats⸗Prokurator bei dem Kreisgerichte zu Prüm, Korrens; den Geheimen Regierungsrath Berg⸗ mann mit Beibehaltung seines Ranges und Karak⸗ ters als Geheimer Regierungsrath; ben Richter bei dem Kreisgerichte in Mühlheim, v. Solemacher; den Richter bei dem Kreisgerichte in Bonn, de Troux; die Richter bei dem Kreisgerichte in Köln, Kramer und Verkenius; den Raths⸗Auditor bei dem Appel⸗ lationsgerichtshofe in Köln, Gymnich; den mit der Wahrnehmung der Stelle des Staats⸗Prokurators zeither beauftragten ersten Substitut⸗Prokurator bei dem Kreisgerichte in Köln, Hacß; den Obergericht⸗ Schreiber bei dem vormaligen Appellationsgerichtshofe in Köln, Hohenschurz. — Zum Ober⸗Proku⸗ rator: den Ober⸗Landesgerichts⸗Asseßor zu Pader⸗ born, Berghaus. — Zum ersten Prokurator:
den Substitut⸗Prokurator bei dem Kreisgerichte in
Bonn, Stammel. — Zum zweiten Prokura⸗ tor: den Friedensrichter zu Mühlheim, Duden. —
Zum dritten Prokurat or: den Friedensrichter zu
806e Stuͤck. Berlin, den 17ten Oktober 1820.
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Lindlar, Eversmann. — Zum v Proku⸗ rator: den Hilf⸗Arbeiter bei dem Kreisgerichte in Köln, Engels. 1 II. Bei dem Landgerichte in Düßeldorf: Zu Landgerichtsräthen: die Appellationsge⸗ richtsräthe zu Düßeldorf, Bewer, von Both, von Worringen, Trittermann, Degreck, sämmtlich mit Beibehaltung ihres Ranges und Karakters als Appellationsgerichtsräthe; den Substituten des Gene⸗ ral⸗Prokurators beim vormaligen Appellationsgericht Hofe in Düßeldorf, v. Daniels; die Richter beim Kreisgerichte in Düßeldorf, Gantesweiler, Ma⸗ chenschein, v. Hagens, Meyer; den kommißari⸗ schen Ober⸗Bürgermeister in Düßeldorfk, Schramm; den Land⸗ und Stadtgerichts⸗Asseßor zu Halle, Scriba. — Zum Ober⸗Prokurator: den Ge⸗ neral⸗Sekretair bei der vormaligen Immediat⸗Justiz⸗ Kommißion in Köln, Rittershausen. — Zum ersten Prokurator: den mit Wahrnehmung der Stelle des Staats⸗Prokurators bei dem Kreisgerichte in Düßeldorf zeither beauftragten Substitut⸗Prokura⸗ tor Fuchsius. — Zum zweiten Prokurator: den Kreisrichter zu Mühlheim, Brewer. — Zum dritten Prokurator: den kommißarischen Substi⸗ tuten des Staats⸗Prokurators bei dem Kreisgerichte in Düßeldorf, Hoffmann. — Zum vierten Pro⸗ kurator: den Substitut⸗Prokurator beim Kreisg richte zu Prüm, Wingender. III. Bei dem Landgerichte in Kleve: Zum Landgerichts⸗Präsidenten: den Staats⸗ Prokurator bei dem Kreisgerichte in Mühlheim, Op⸗ penhoff. — Zu Landgerichts⸗Räthen: de Präsidenten des Kreisgerichtes zu Kleve, Pasche den Ober⸗Landesgerichtsrath zu Kleve, von Weiler, mit Beibehaltung seines Ranges und Karakters als Oberlandesgerichts⸗Rach; den Staats⸗Prokurator des Kreisgerichtes zu Kleve, Finance; — den Rich⸗ ter bei dem Kreisgerichte in Kleve, Bachoven; den Land⸗ und Stadtgerichts⸗Asseßor zu Paderborn, Jösting. — Zum Ober⸗Prokurator: den Oberlandesgerichts⸗Asseßor zu Frankfurt an der Oder Lombard. — Zum ersten Prokurator: den J stiz-⸗Kommißarius zu Paderborn, Beßel I. IV. Bei dem Landgerichte in Trier: Zum Landgerichts ⸗Präsidenten: den Ge⸗ neral⸗Prokurator bei dem vormaligen Appellations⸗ Gerichts Hofe zu Trier, Birk. — Zu Landgerichts⸗ Räthen: die Appellationsgerichts⸗Räthe zu Trier: Stephani, Rosbach, Müller, Artois und Simon mit Beibehaltung Ihres Ranges und Ka⸗ rakters als Appellationsgerichts⸗Räthe: den Kriminal⸗ Prokurator zu Koblenz, Gattermann; den Präsi⸗ denten bei dem Kreisgerichte zu Trier, Runten; den Staats⸗Prokuraror bei dem Kreisgerichte zu Saar⸗ Brück, Röchling; den Substituten des General⸗ Prokurators bei dem vormaligen Appellations⸗Ge⸗ richtshofe zu Trier, Eßer; den Richter bei dem Kreis⸗ Gerichte zu Trier, Hoffmann; den Land⸗ und Stadt⸗
Gerichts⸗Asseßor zu Strasburg, von Scheibler und “ dace 1“ 8 “ “ “ “