1820 / 87 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Thu, 19 Oct 1820 18:00:01 GMT) scan diff

stellt waren) gebraucht und streng bewacht werzen sol⸗

len,“ ist durchaus ungegründet.

Ich bin fast in allen Europäischen und theilweise in den Astatischen Gouvernements auf längere Zeit ge⸗ wesen, habe pon Rußischer Seite die kraftvollsten Un⸗ terstühungen erhalten, außerdem noch alle mögliche

rfundigüngen bei den dortigen Insaßen über das chicksal der Kriegsgefangenen eingezogen, und habe mich gerade von dem Gegentheile jener Aussage überzeugt.

Nach dem von Sr. Majestät dem Kaiser von Ruß⸗ land gegebenen Ukas vom 17. Aug. 1814 ist es dem freien Willen eines jeden zu der Zeit sich noch in Ruß⸗ land aufhaltenden Kriegsgefangenen überlaßen worden, entweder Rußischer Unterthan zu werden, oder sich sofort in seine Heimat zu bege⸗ ben. Ferner haben Se. Ruß. Kaiserl. Majestät un⸗

term 31. Jul. 1816 an alle Behörden des Reiches eine

Zirkular⸗Verordnung erlaßen, nach welcher jeder Kriegs⸗ Gefangene, selbst wenn er den Rußischen⸗nterthanen⸗ Eid geleistet hat, auf sein Begehren ins Vaterland zurückkehren kann, ohne daß ihm diegerjngste Schwie⸗ rigke it in den Weg gelegt wird. „agh ee, Auf den Grund dieser Kaiserlichen Verfügungen habe ich die von Seiten der König!⸗ Preußischene Hagöyer⸗ schen und anderer teutschen Regierungen. mir gemach⸗ ten Aufträge vollzogen, die das Resultat, welches durch gedruckte Listen allen Ort⸗Obrigkeiten betzunt, gemacht worden ist, zum Erfolge gehabt haben. Ich hatte fer⸗ ner von den vaterländischen Regierungen die Anwei⸗ sung, denjenigen Personen, Hdie ihre Rückkehr wünschen sfollten, Unterstützungen, nämlich dem Officiere zu Thlr. und den übrigen Graden zu 6 Gr. Kourant täglich, bis zur Ankunft in ihre Heimat zu reichen. Den größeren Theil der in den erwähnten Listen auf⸗ geführten in Rußland lebenden Kriegsgefangenen habe ich selbst gesprochen, sie mit der väterlichen Fürsorge ihrer Regenten bekannt gemacht, und dennoch die all⸗ gemeine Aussage von ihnen vernommen, daß sie aus freiem Willen dort geblieben sind, und in ihrer jetzi⸗ gen Lage sich glücklich fühlen.

Es ist hier nicht der Ort, mich weiter ins Detail meiner damaligen Geschäftführung einzulaßen; und beschränke ich mich daher nur auf die abentheuerliche Reise des P. selbst. ½ 1IAdn

Der P. will von der Asügtischen Gränze aus der Gefangenschaft entwichen, und ohne Paß und Unter⸗ stübung hier in Teutschland angelangt seyn!? Ein offenbarer Beweis, daß die Mittheilerin dieses Mähr⸗ chens die Rußische Polizei nicht kennt. Er will selbst in Moskau gewesen seyn, dort mehre Bekannt⸗ schaften, die man doch sonst so sehr auf einer Flucht

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zu vergteiden sucht, gemacht haben, namentlich mit Bielsfeld unz Münster (2), von denen ich bei meinem zweimaligen Dortseyn, von 3 und Wochen, nichts erfahren habe, trotz aller angewand⸗ ten Bemühungen, und ungeachtet aller Mittel, d mir vermöge eines von dem dortigen General 8 Meister unterm 24. Febr. 1818 an alle Unter⸗ Officianten gegebenen Befehles zu Theil worden warfn. Wo hat sich der P. denn in Moskau aufgehalten, da Niemand, weder Gastwirth noch Privatmann, einen Fremden, ohne der Polizei davon Anzeige zu machen, beherbergen darf? Warum ist er, da er in Moskau war, wo von allen Seiten üher die Moskwa gang⸗ und fahrbare Brücken führen, durch diesen Fluß ge⸗ schwommen? üd auf welche Art ist er nach dem Durchschwimmen der Moskwa weiter gekommen, da er durch dieses Wagestück noch lange uicht sein Ziel er⸗ richt, sondern, falls er seinen Weg östlich eingeschla⸗ gen, noch 150, Meilen, im entgegengesezten Falle aber noch mehr, bis an die reursche Gränze zu machen hatte? Man laße diesen abentheuerlichen Schiffer P. ven Sachverständigen zur Untersuchung ziehen, und ich verbürge mich für die Ausmittelung der vollkom⸗ mensten Unwahrheit dieser Aussage. 1 Berlin, den 14. Okt. 1820. 8 8 1 b einrich Meyer piudn212E Eilgat 308¾ - u. Expedient bei dem K. Ministerium d. Ausw. Ang. 228798 311nzasK. 2. g h Sbnl 11““ o NR909

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b 8* 4122 04 Fetztblühende seltene und schöne Gewöächse 92 im Königl. Botanischen Garten bei⸗ 8. Berlin. 1 mo*. Arcdisia elegans (schöne Ardista) aus Ostindien, von Loddigos abgebildet und beschrieben. Ardisis colorata (gefärbte Ardisia) aus Ostindien, noch niche beschrieben. Ardisia crenulata (gekerbte Ardifta) von den Antillen. Hamelia ventricosa (bauchige Hame⸗ lia) von Jamaika. Selago spicata (ährenförmiger Se⸗ lögo) vom Vorgebirge der guten Hoffnung, wegen des starken Tazzettengeruches ausgezeichnet, und noch nicht

beschrieben. Elichrysum proliferum (sproßende Strahl⸗

Blume) ebenfalls vom Kap, ein zierlicher Strauch. Gnidia simplex (einfache Gnidia) vom Kap, ein zier⸗ licher Strauch. Zu den blühenden Haiden sind noch mehre gekommen, als Lrica Banksiana (Banksche Haide), E. blamentosa (fadige H.), E. longepedun- culata (langgestielte H.), E. exsurgens (aufsteigende Hc), E. triphylla (dreiblättrige H.), alle vom Kap. Auch fängt Strelitzia reginae (königliche Strelitzia) vom Kap, an zu I“ II” 1“

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Berlin, vom 19. Okt. Vorgestern Abend um 5 Uhr nahmen Ihre Kaiserliche Hoheiten der Groß⸗ Fürst und die Großfürstin die Kour der hiesigen Mili⸗ tair⸗ und Civil⸗Behoͤrden im Rittersaale des Königl. Schloßes an. u1“

Angekommen: Der Großherzoglich Mecklenburg⸗ Schwerinsche General⸗Major von Bothe, von kudwigs⸗ luft. Der Koͤniglich Großbritannische Kabinets⸗Kourier Borel, von Paris.

1 „Koͤnigl. Hoheit der Kronprinz, S.. 855,8 Lgt. eee und Divisions⸗ Kommandeur Graf Henkel von Donnersmark, nach der Priegnitz. Der General⸗Major und Brigade Kom⸗ mandeur von der Marwitz, nach Frankfurt an der Oder. Der Amerikanische Gesandte am Rußisch Kaiser⸗

lichen Hofe Midleton, nach St. Petersburg.

Durchgereist: Der Rußisch Kaiserliche veeral Ma⸗

bergschen Hofe, von Benkendorff, von St. Petersburg nach Frankfurt um Main. Der Königl. Großbritannische Kourier Chamberlain, von Leipzig nach St. Petersburg.

Mit den, im Berichte des Staatsministerium vom 6. Sept. d. J., über die Unstatthaftigkeit eines län⸗ gern Indultes in der Provinz Neu⸗Vorpommern, ent⸗ wickeiten Gründen, bin Ich einverstanden, und bestim⸗ me demzufolge: daß die über diesen Gegenstand er⸗

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Ausland. Paris. Noch immer sind alle Pariser Zeitungen Aeußerungen der Freude über die Geburt des jungen Prinzen, außerdem enthalten sie aber fast gar nichts von Erheblichkeit. Das neuste und letzte Bülletin (das 18te) meldet das vollkom⸗ menste Wohlbefinden desselben und seiner erhabenen Mutter. Besonders in der Stadt Bordeaux hat diese Geburt eine außerordentliche Freude erregt. Alle Häu⸗ ser und alle Bäume auf den Promenaden waren mit weißen Fahnen geschmückt, und in allen Straßen hörte man unaufhörlich das Jubelgeschrei „es lebe der König und der Herzog von Boͤrdeaur.“ Am 8ten fand eben dieses Ereignißes halber in Paris das Fest statt, welches diese Stadt den Damen der Halle, den Starken der Halle und den Kohlendrennern destimmt hatte. Diesen drei Korpsrationen wurden ne lich drei große Banquets gegeben; drei Maires der verschiede⸗ nen Bezirke machten die Honneurs an den reich be⸗ setzten Tafeln; anspielende Couplets wurden gesun⸗ gen und feierliche Faß⸗ den bis in die Nacht hin⸗ ein währten, schloßen das Fest. 8 Ben Prevot de Saint Cyr, ein sehr geschätzter Officier, Kommandant der Legion von und Garonne, ist zu Perpignan meuchelmörderi⸗

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Amtliche Nachr

II. Zeitungs⸗N.

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gangene letzte Verordnung der ehemaligen Regierung zu Stralsund vom 24. Julius 1812, nach welcher der Indult, welcher nach der früheren landesherrlichen Verordnung vom 10. Januar 1812, bereits mit dem Schluße des Jahres 1312 aufhören sollte, auf unbe⸗ stimmte Zeit verlängert worden, nunmehr zurückge⸗ nommen, und nur noch bis Ablauf dieses Jahres giltig seyn soll. Mit dem 1. Januar 1821 treten daher alle Landesgesetze, welche das Verhältnis zwi⸗ syen dem Gläubiger und Schuldner betreffen, und die durch die disherigen Indult⸗Verordnungen seit dem Jahre 1807 einstweilen außer Kraft gesetzt worden sind, wieder in Anwendung, und die Gerichtshöfe haben sich danach auf das Genauste zu achten. Ich beauftrage den Justizminister, diesen Meinen Befehl zur Kennt⸗ nis des Publikums zu bringen, und über die Befol⸗ gung desselben zu wachen.

Berlin, den 26. Sept. 1820. . (gez.) Friedrich Wilhelm. An das Staatsministerium.

Dem allerhöchsten Befehle Sr. Majestät des

Königes zufolge bringt der Justizminister die vorste⸗ hende Kabinets⸗Ordre vom 26. v. M. Auf⸗ hebung des in der Provinz Neu⸗Vorpommern bis jett noch bestandenen Indultes“ hiemit zur Kenntnis des Berlin, den 6. Okt. 1820. 88

Deer Justiz⸗Minister,

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scher Weise umgebracht. Der Möͤrder ist ein gewiße Casso, geborner Italiener aus Mailand, der wegen seiner unmoralischen und inkorrigiblen Aufführung aus dem aktiven Militairdienste entlaßen worden, wo⸗ von er die Ursache auf gedachten Obersten schob. Gleich nach der That erschoß er sich selbst . Aus Bayonne wird gemeldet, daß durch diese Stadt von und nach Madrid ein sehr häufiger Kou⸗ rierwechsel statt finde. Durch eine königl.

Ordonnanz vom 7. Oktober, welche das neuste Blatt des Moniteurs vom 9. ent⸗ hält, ist bestimmt, daß die Taufe des Herzogs von Bordeaux in der Kirche Nötredame in Beiseyn des Königes selbst und aller Prinzen und Prinzeßin⸗ nen von Geblüt stattsinden soll. Zu Taufzeugen werden geladen 1) die Pairs des Reichs und die De⸗ putirten der Departements; 2) die Minister⸗Staat

Sekretaire; 5) die Marschälle von Frankreich; 4) die Staatsminister außer bestimmter Aktivität; 5) die Staatsräthe und Maittes de Requétes; 6) der Kas⸗ sationshof; 7) der Rechnungshof; 8) der königliche Gerichtshof von Paris; 9) die Municipalität von Paris, und 10) Deputationen von allen guten Städ⸗

ten des Königreichs. 1 Vierzig junge, von der Stadt Paris auszustat⸗

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