“ “ h“ 8 söchem vergebens versucht es zu unterjochen; nur Maͤ⸗
igung und Gerechtigkelt koͤnne es festhalten. Hr. Borelli, fuͤr Sizilien eine provisorische Ausnahme zulaßend meinte, der Staatsrath muͤße aus der gan⸗ zen Masse des Volkes hervorgehn, so wie denn auch das Parlament das Ganze des Volkes revpraͤsentire, und nicht einzelne Provinzen. Hr. Poerio (der den Antrag zur Organisirung des Staatsrathes gestellt) azͤußerte, man koͤnne denselben vrovisorisch, wie in Spanien, organisiren, Zahl und Wahlart der Glie⸗ der aber reiflicher Berathung anheimstellen. Noch mehr Redner sprachen; das Parlament entschied, daß der Staatsrath deflnitiv zu organisiren, die Zahl der Glieder auf 24 zu setzen, und nach Provinzen zu waͤhlen waͤre.
In der Sizung am 9 Oct. kamen folgende Fra⸗ gen zur Sprache: Wie viel Geistliche, wie viel Adliche sollen im Staatsrathe sitzen? Einmuͤthiger Beschluß: Nur zwei Geistliche; der Adel wird ohne Unterschied mit andern Buͤrgern in den Staatsrath gewaͤhlt. Sollen die Staatsraͤthe zeitlich oder le⸗ benslaͤnglich seyn? hier beschloß das Parlament le⸗ benslaͤnglich. Herr Colaneri machte folgende Antraͤge: Einen Preis auf die beste Staatsreform auszusezen; dem Koͤnige fuͤr seine Annahme der Konstitution ein Denkmal im Parlamente zu errich⸗
ten; auf Monte⸗Forte wo die Insurrektion aus⸗
gebrochen, eine Pyramide zu errichten, worauf die Na⸗
men der Tapfern gegraben wuͤrden, die zuerst das
Panier der Freiheit erhoben; im Parlamente zu er⸗ klaͤren, wer sich bei dieser Gelegenheit am meisten um das Vaterland verdient gemacht habe. An die be⸗
“““ 1
zuͤglichen Ausschuͤße gewiessen. Stockholm. 2c. Oct. Zwisch
8 1
egen und
Daͤnemark ist ein Handelstraktat in Unterhandlung.
Beim Sturme in voriger Woche, sind im Alands⸗ Meere, wo, wegen der barin besindlichen 200 kleinen Inseln, die Schiffahrt aͤußerst schwierig ist, acht von Finnland kommende Schiffe sammt der Ladung ver⸗ ungluͤckt; ob die Bemannung und die Passagiere derselben gerettet worden, ist noch ungewiß.
Die Porter⸗Bierbranerei von Lorent u. Komp. zu Gothenburg, versieht ganz Schweden, einen Theil Norwegens, u. St. Petersburg mit ihrem kostbaren Getraͤnke. Im Betracht des jetzigen billigen Getrai⸗ Preises, ist der Preis dieses Porters um —† herabgesetzt.
Der erste Theil der Geschichte des Verhaͤltnißes zwi⸗
chen Schweden und Norwegen, vom Historiographen, Kanzlei⸗ ath Silfwerstolpe ist in Druck erschienen.
Schiffen an inlaͤndischen Erzeugnißen ausgefuͤhrt: NRNoggen 27,3 % Zetwert.) 8 Waitzen 44,7⁰9 v Leinsaamen 71,656 “ Hafer 3,116 1“ 8 178,376
186 3, 4
38 „
ö1111“X“ vL11““ *) 1 Zetwert (Tschetwert) ist etwas uͤber 3 v½˖ Sch Berlinisch (genauer = 3,555oz Scheffel.)
*9) Pud ist = “ Rußisch = fast 35 Berlinisch
8
(genauer =— 34, 9
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In diesem Jahre wurden in 233
Tauwerk 4,207 Pyud “ Roggenmehl 22,5635353 2—1 — 85 76,346 Tonnen.)
e 12,241 6 n n 8 Pechenfele 88 Stuͤck. beech. ssne8 Raventuch 85 — 48b veern⸗ 829 Segeltuch 768 ach egedn ee..“ Dielen 205,456 2——
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8
Christiania. Der Staatsminister Anker ist in den Besitz des, zum Ankerschen Fidei⸗Kommiße gehoͤrenden, großen Eisenbergwerkes Moß gelangt. Eben genannter Ort wird oft von Reisenden besucht, welche hieherkommen, um die hier befindliche schoͤne Kanonengießerei, und den nahen Waßerfall von Halfs⸗ lund in Augenschein zu nehmen, wo sich der Fluß Glommen, von 70. Fuß hohen Felsen, mit donnern⸗ dem Getoͤse herabstuͤrzt. 8
EIS gVa 6:e ch
Die Regierung hat die ihr und den Staats⸗ Glaͤubigern gleich vortheilhafte Einrichtung in Vor⸗ schlag gebracht, alle Gelder und Koͤnigl. Obligatio⸗ nen, die ihr am 16. Oct. haͤtten ausgeliefert werden
“*— G
sollen, dem Uebereinkommen vom 20. April gemaͤß,
zur Berichtigung der seit Jul. faͤllig gewesenen Sum⸗ me von Banko Rthl. 900,000. anzuwenden, und fer⸗ ner, so weit jene Summen in Obligationen sonst noch, nach getroffener Schaͤtzung gegen Banko, dazu hinreichen koͤnnen, daraus die am 1. Jan. faͤllig wer⸗ denden Zinsen, und abschlaͤgigen Zahlungen auf die spaͤterhin schuldigen Kapitalien zu entrichten.
St. Petersburg. Gymnasium zu Saratow feierlich faßung von vier zu Wlaͤsma hat der dasige Kaufmann Gorbatschow
Am 30. Aug. ward das eroͤffnet. Zur Ein⸗
10,980 Rubel geschenkt.
Das am 14. Dez. 1819 neu aufgelegte Zollreyle⸗ ment fuͤr den Europaͤischen Handel, ist nun auch in Franzoͤsischer Sprache erschienen, und kostet 15 Rubl.
Wechselkours vom 1. Oct. auf London 1048, 10
Pence
Amsterdamm 10 Stuͤber — Hamburg 984 12., auf 3 Monat, 9532. Schilling Banko. — Paris
106 ⅞ auf 3 Monat. ter⸗Equipagen nachgesendet werden.
Den 14. Oct. Des Kaisers Maj. sollen die Win⸗
Im ganzen weiten Reiche lobt man die dies jaͤhrige Ernte als eine der gesegnetesten. 6 Miit der ersten Winterbahn wird die, von einer Privatgesellschaft, gegen ein Patent auf 10 Jahre, errichtete Diligence zwischen Petersburg und Mos⸗ kau, in Thaͤtigkeit gesetzt werden. Auf den ersten vier Plaͤtzen zahlt die Person fuͤr diese gegen 104 teut⸗ sche Meilen lange, in 4 bis 4½ Tagen zuruͤckzule⸗ Reise, 95., auf den uͤbrigen 55 Rubel Banko Assignation. Da wir uns hier zu Lande, der soge⸗ nannten fahrenden Posten, welcher sich Passagiere zu ihrem Fortkommen bedienen koͤnnen, zur Zeit noch nicht zu erfreuen haben, sondern bei Reisen entwe⸗ der eigener oder gemietheter Gelegenheit, oder der hier ganz vorzuͤglich gut eingerichteten Extraposten uns bedienen mußten, so ist jene erste Einrichtuͤng sehr dankenswerth, und es bleibt nur zu wuͤnschen, daß sie auch nach anderen Richtuüͤngen des Reiche hin bald Nachahmer finden moͤge. “
zoo Pfund Rigaisch = f
2 * 5 8
Heiligenbildern in der St. Nicolaikirche
fast 357 Bet⸗
“ 1““ “ I
Teutsche Bundesversammlung, Ziste Sitzung.
Beschluͤße. 1) Die vom Kurfuͤrsten von Heßen für den Kurheßischen General⸗Major v. Dalwigk, als Bevollmaͤchtigten bei der Militair⸗Kommission der teutschen Bundesversammlung, zur Stimmfuͤhrung fuͤr das neunte Armeekorps ausgefertigte Vollmacht, nachdem solche verlesen, im Bundesarchive niederzu⸗ legen, „ der Militair⸗Kommißion beglaubte Abschrift zuzustellen.
2) In Betreff der von der Herzoglich Olden⸗ burgschen Regierung im Mai d. J. verfuͤgten Aus⸗ legung eines Wachtschiffes in der Wesermuͤndung, die Freie Stadt Bremen zu veranlaßen, nachdem von Seiner Herzoglichen Durchlaucht von Oldenburg am Bundestage die weitere Erklaͤrung, daß dieses Wacht⸗ Schiff zur bloßen Aufrechthaltung der jetzt noch theil⸗ weise bestehenden Quarantaine⸗Anstalt ausgelegt wor⸗
den, zur Beruhigung und Beseitigung der von der
Freien Stadt Bremen anfangs dieserhalb gehegten Besorgniße, abgegeben worden waͤre, nunmehr die von dem Senate von Bremen am 29. Jun. dieses Jahres gegen die von der Oldenburgischen Regierung verfuͤgte Stationirung eines Wachtschiffes auf der
Weser erlaßene, ohnedem in keine volle Anwendung gebrachte Bekanntmachung, auch der Form nach, in ihren Folgen und Wirkungen, mittels zu erlaßender
anderweiter oͤffentlicher Bekanntmachung, dergestalt abzuaͤndern und zu modificiren, daß das zum Zwecke der Quarantaine, und nur fuͤr die erfoderliche Dauer
derselben, ausgelegte Oldenburgsche Wachtschiff, nach
den fruͤheren Vorgaͤngen dieser Art, in seinem Dien⸗ ste keineswegs gestoͤrt, vielmehr in Allem, was zur Erreichung dieses gemeinschaftlichen Zweckes gehoͤre, gefoͤrdert werde. ö6
Der Bundestag hege dabei die weitere Zuversicht daß alle sonstige, uͤber die Quarantaine⸗Einrichtung selbst, und uͤber die Weserschifffahrt noch obwalten⸗ de Differenzen, auf dem bereits zwischen den Ha⸗ noͤverschen und Oldenburgischen Regierungen einge⸗
leiteten Wege guͤtlicher Unterhandlungen, auch durch
der dabei intereßirten Freien Stadt Bremen, ihre baldige und befriedigende Erledigung erhalten wuͤrden; und finde derselbe sich bewogen, die genannten drei Regierungen durch ihre Bundes⸗ u“ hiezu auch noch angelegentlich aufzu⸗ odern.
3) In Betreff der von der Landgraͤfin zu Hes⸗
die Zuziehung
sen⸗Philippsthal eingereichten Vorstellung wegen Er⸗ fnung des Rechtsweges zu 2
Verfolgung ihrer Erb⸗ Anspruͤche auf die Grafschaft Holzappel und Herr⸗ schaft Schaumburg, die Erklaͤrung der Herzoglich Naßauschen Bundestagsgesandtschaft:
daß es weder in der Absicht der verewigten Regen⸗
ten des Herzogthumes Naßau, noch Seiner Herzog⸗
lichen Durchlaucht liegen konnte, noch liegen kann, durch willkuͤrliche Versagung der Bestaͤtigung, noch als wirksam anzusehender aͤlterer Hausgesetze, die Verfolgung ihrer Rechte einem der hohen In⸗ tereßenten zu erschweren, oder, umgekehrt, einen
Theil zur Bestaͤtigung neuer Familienvertraͤge zum
Nachtheil des anderen zu beguͤnstigen; und daß Se⸗
herzogliche Durchlaucht vielmehr entschloßen seyen,
lles sorgfaͤltig zu vermeiden, was von einem oder dem anderen Theile als ein Eingriff in erworbene
Rechte betrachtet werden koͤnnte, an die Reklamations⸗Kommißion abzugeben.
4) Die von der Badenschen Gesandtschaft abge⸗ gebenen Erklaͤrung in der Beschwerdesache der Rhein⸗
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in
Pfaͤlzischen Staatsglaͤubiger und Besitzer der Partial⸗ Obligationen lit. D. die Zahlung der ruͤckstaͤndigen Zinsen und verfallenen Kapitalien betreffend: daß die in Betreff der Rheinpfaͤlzischen Staatsschuld lit. D. schon laͤngst mit der Koͤnigl. Baierschen Regierung eingeleiteten Unterhandlungen, den neusten eingegan⸗ genen Nachrichten zufolge, weitere Fortschritte ge⸗ nommen haͤtten, und ein auf Billigkeit gegruͤndetes Resultat zu erwarten sey, an die Kommißion zu ver⸗
weisen.
5) Die Beschwerde des Freiherrn v. Lamezan, wegen seiner Verweisung aus Frankfurt, als unstatt⸗ haft abzulehen.
6) Die Herrn Bundestagsgesandten von Preu ßen und Sachsen-Weimar zu ersuchen, uͤber das Ge⸗ such des Peter Blatscheck zu Fulda:
daß sich die hohe Bundesversammlung bei Preußen und Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach verwenden moͤge, die Pensions⸗Verbindlichkeit fuͤr denselben anzuer⸗ kennen, seine Pension auf 400 Gulden festzusetzen und auf den Central⸗Pensions⸗Etat von Fulda auf⸗ zunehmen, endlich seinen aͤlteren und juͤngeren Ge⸗ haltruͤckstand, nach Recht und Billigkeit, zu be⸗ stimmen, mindestens aber ihm solche vom Jahre 1816 an zu verschaffen, an ihre Hoͤfe mit der empfehlenden Verwendung zu berichten, daß demselben die ihm an seiner Pension noch fehlenden 202 Gulden 51¾ Kr., und zwar, in Hinsicht seines hohen Alters, baldmoͤglichst angewie⸗ sen werden; hievon dem Bittsteller Nachricht zu er⸗ theilen, und demselben zu uͤberlaßen, sich wegen die⸗ ser Pensionssache wiederholt an die Fuldaer Depar⸗ temental⸗Ausgleichungs⸗Kommißion zu wenden, von welcher die Erledigung dieser Sache zu erwarten stebh
Iuland.
Bekanntlich war es, bei Annaͤhe⸗ rung der dritten Saͤkularfeier der Kirchen⸗Verbeße⸗ rung, vorzuͤglich die Mansfeldisch⸗Literarische Gesell⸗ schaft, welche den Gedanken eines Denkmales fuͤr den großen Reformator zuerst in Anreg brachte und durch eifriges Sammeln von Beitraͤgen, einen großen Theil der fuͤr diesen Zweck noͤthigen Summen herbeischaffte. Als später Se. Majestaͤt der Koͤnig die Foͤrderung dieses loͤblichen Werkes unter seinen besonderen Schutz nahmen, und aus uͤberwiegenden Gruͤnden Witten⸗ berg, als den Punkt von welchem Luthers maͤnnli⸗ ches Wirken ausging, zur Aufnahme des Denkmales vorzuͤglich geeignet fanden, wollten Sie gleichwol daß auch die Wiege des großen Mannes nicht uͤbergan⸗ gen, noch das rege Streben der Provinz, in welcher er geboren, verkannt und uͤbersehen wuͤrde. Se. Ma⸗ jestaͤt setzten daher, mittels Kabinetsordre vom 11ten Mai 1818 fest „daß eine angemeßene Inschrift, zur oͤffentlichen Anerkennung der Verdienste der Mans⸗ feldisch⸗Literarischen Gesellschaft um das Denkmal des Reformators, in die bronzene Tafel der Ruͤckseite des Fußgestelles aufgenommen, und uͤberdem dieser Ge⸗ sellschaft zwei von Schadow gegoßene Buͤsten, Lu⸗ ther und Melanchthon vorstellend, zur beliebigen Auf⸗ stellung in einer der Mansfeldischen Kirchen, als Ge⸗ schenk uͤberlaßen werden solle.“ Die erwaͤhnte Lite⸗ rarische Gesellschaft, deren Vorsteher gegenwaͤrtig der Prediger Schnee ist, glaubte keinen angemeßneren Ort zur Aufstellung dieser Buͤsten finden zu koͤnnen, als Luthers Geburtstadt Eisleben, und in ihr keine angemeßnere Kirche, als die Andreaskirche in welcher Luthers Kanzel noch befindlich. Und hier wird denn