a. ob auch uͤber die Art und Weise, wie die Glaͤu⸗ biger sofort in den Genuß ihrer obligationsmaͤßigen, seit dem 1. Jan. 1803 entbehrten Zinsen gesetzt werden sollen, zwischen den beiden Hoͤfen Vergleichs⸗ Unterhandlungen gepflogen werden, und b. in welcher Lage sich diese Verhandlungen, so⸗ ol daruͤber, als auch uͤber die Uebernahme der Ka⸗ ital⸗Schuld selbst besinden, damit die Bundesver⸗ sammlung dadurch in den Stand gesetzt werde, auf
die Bitten der genannten Staatsglaͤubiger vom 31.
Juli und 13. Sept. d. J. die bundesgesetzmaͤßigen
Verfuͤgungen eintreten zu laßen. —
8 4) Daß der Bericht der Kommißion, betreffend die Penstonsangelegenheit der Mitglieder und Diener des keutschen Ordens, an die Regierungen zur In⸗ struktions⸗Ertheilung, welcher man innerhalb acht Wo⸗ chen entgegen sehe, einzusenden sey.
5) a. Daß die in Ansehung der Pensions⸗Anspruͤche der transrhenanischen teutschen Ordensritter zu er⸗ wartende Entschließung demnaͤchst auf die Mitglie⸗ der des Großpriorats des Johanniter⸗Ordens in
Teutschland anzuwenden seyhvy;
bb. daß der Mandatar der Reklamanten, unter
Mittheilung des von der Kommißion uͤber diese An⸗ gelegenheit erstatteten Vortrages aufgefodert werde, die darin bemerklich gemachten naͤheren Erlaͤuterun⸗ gen beizubringen; fc. daß die Kommandeurs, Freiherr von Pfuͤrdt zu Herrenstrunden und Freiherr von Reinach zu We⸗ sel und Borken, sodann der Ordensbeamte Hofmann zu Herrenstrunden, dem Koͤniglich⸗Preußischen, — der Kommandeur Freiherr von Bodmann aber dem Koͤniglich⸗Wuͤrtembergschen Hofe, vorerst zur Beruͤck⸗
sichtigung empfohlen werde.
88) Daß die Bundesversammlung, in billiger Be⸗
ruͤcksichtigung der fuͤr den Malteser⸗Ordens⸗Ritter
Franz Edmund Graf. v. Koudenhove sprechenden beson⸗
deren Gruͤnde, und ohne daß solches zur Konsequenz
zu ziehen, eine, aus Gnaden zu verwilligende, lebens⸗ klangliche Pension von 2000 Fl., uͤber dasjenige, was
Reklamant bereits erhalten habe, den Umstaͤnden an⸗ gemeßen finde, und den Wunsch unterhalte, daß die⸗ jenigen Regierungen, welche Guͤter der vor der gaͤnz⸗ lichen Aufloͤsung des Ordens in den Staaten des Rheinbundes erledigten Kommenden besitzen, von de⸗ nen Eine dem Grafen von Koudenhove haͤtte verlie⸗ hen werden koͤnnen, dazu beitragen moͤchten; zu wel⸗
chem Ende sie den Reklamanten den gehoͤrigen Re⸗ jerungen, insbesondere aber Preußen, Wuͤrtemberg
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Die H ein Schreiden mit, nach welchem die Feinde der oͤf⸗ fentlichen Ruhe, in der Schweiz an einem Umstuͤrze
er Dinge aͤmsig arbeiten, die Carbonari in Chur, uͤrch, Aarau und Basel, Associationen haben, und sich der Freimaurerei zum Deckmantel bedienen sollen. „Man arbeitet,“ heißt es ferner, mit Eifer daran, die Jugend fuͤr die neuen Grundsaͤtze zu gewinnen. Dies ist der Zweck der teutschen Buͤnde, die seit zwei Jahren unter den Schweizer jungen Leuten gestiftet wurden, und die Ursache, warum seit einiger Zeit so viele Reisen von so vielen Teutschen nach der Schweiz gemacht worden sind. Die geheimen Gesellschaften in Tyrol stehen mit den Schweizerischen in genauer Verbindnng. Alle Kommunikation wird muͤndlich durch Reisende unterhalten. Man uͤberredet die jun⸗ gen Leute, sie seyen von der Vorsehung berufen, alle Throne zu stuͤrzen und uͤberall die Grundsaͤtze der Freiheit und Gleichheit zu verbreiten. Die Namen der Personen, die an der Spitze dieser . ind bekannt. 6 L “
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zehn Pfund und ihr
Durch D. Arnold ist im Jahr 1818 eine neue
Pflanzenart auf Sumatra entdeckt worden, die er zu
Ehren von Sir Stamford Raffles, unter deßen Leitung er reiste, Rafflesia genannt hat. Die Ari⸗- stolochia cordiflora war bis jetzt die groͤßte bekannte Blume, indem sie 16 Zoll im Durchmeßer hat; diese hat hingegen 3 Fuß im Durchmeßer; sie kommt unmittelbar aus einer wagerechten Wurzel hervor; sie ist mit runden, dachziegelfoͤrmigen Blumenblaͤttern, von dunkelbrauner Farbe bedeckt, und sieht einem Kohlkopfe ziemlich gleich. Ihr Gewicht betrug funf⸗ Blumenrohr mochte zwoͤlf Pin⸗ ten faßen. 8 11u.“]
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Hamburg, d. 7. Nov. 8
Amsterdam k. S. à 104 ⁄ pro Cent.; 2 Monat à 105 ½ pro C. zu laßen. — London k. S. 37 Schill. 1 Den. 2 Monat 36 Schill: 10 Den., ¾½ bis 1 Den. beßer bezahlt. — Paris 2 Monat à 25 ½ Schill. mit 1s Schill. beßer gesucht. — Bordeaux 2 Monat à 26 Schill. fehlt — Breslau 6 Wochen à 41*s Schill., Geld und Briefe. — Prag in effectiv à 146 ⅞ pro Cnt., 6 Wochen. — Augsburg 6 Wochen à 146 ⅞ pro Cut., 2 Mon. zum notirten Kours be⸗ gehrt. — Frankfurt 6 Wochen à 146 pro Cent. Geld und Briefe. — St. Petersburg 2 Mon. zu 92 Schill. Geld und Briefe. — Louisd'or à 11 Mrk. 3 ½ Schill. zu laßen. — Neue Holl. Dukaten, neue 11 pro Cent Av. fehlen; nominel à 71 pro Cnt., Gold al marco à 102 Schill. zu laßen. — Daͤnisch Grob Kour. 123 ¾ pro Cent. — Hamburger Grob⸗Kourant 122 pro Cent. — Piaster fehlen. — Fein Silber à 27 Mrk. 10 Schill., Silber in Sorten 13 Lth. 5 Grain à 14 Lth. 9. Gr. à 27 Mk. 9ꝛ½ Schill., Preußische Muͤnze à 27 Mk. 3 Schill. zu laßen. 1 Daͤnische Anleihe, erste Abth. à 6 pro Cnt. Zin⸗ sen 85 — 86 pro Cnt. Dito à 5 pro Ent. von 3000 80 — 80 ½⅔ pro Cnt.; zweite Abth. à 5 pro Ent. Zins. 79 — 81 ¼ pro Cnt. ohne Umsatz. Norwegische Anleihe à 5 pro Cent à 77 bis 798 pro Cnt., etwas gemacht. — Oesterr. Anleihe das Loos von Fl. 100 à 111 Fl. Geld ohne Umsatz. Berlin den zo0ten Nov. London 3 Mon. war heute à 6 Rthlr. 23 ⅜ Gr. zu haben — und kein Um⸗ satz in dieser Devise. — Auf 3 Monat Zeit inclusive 1 Monat six. à Rthlr. 22 Gr. offerirt. — Hamburg 2 Monat 151, Briefe, 150 ¾ Geld, kurze Sicht à 151 ¾ zu haben. Amsterdam 2 Monat à 14 4. Paris 2 Mon. a 82 Uso. Augsbuüurg 2 Mon. à 103 Uso. — Frankft a. M. 2 Monat, à 103 ⅜ Uso, und Wien in 20 Kreuz. 2 Mon. à 104 Uso gut zu laßen. Wien iu Waͤhrung 2 Monat, à 41 Kaßa, und à 42 Uso auf Zeit, bleibt ganz nominel. — Rubel pr. Petersb. 3 Woch. dito à 29 ⅛8 Briefe, 29 Geld. —; auf 3 Mo⸗ nat Zeit à 29 ¾ offerirt. — Diskonto 41 à 4 Uso Geld. — Staats⸗Schuldscheine 671 Briefe, à zu machen. — Preuß. Praͤmienscheine, nach Erscheinen taͤglich à ℳ02 Briefe; auf Praͤmie à 102 ¾i inclusive 1 ½⅞ pro Cent Praͤm. zu haben. — Norwegische An⸗ leihe, der Hamb. Avista⸗Kours à 150 pro Cent ge⸗ rechnet, à 772 Briefe, 77 ⅞ zu bedingen. — Engl. Anl,. pr. Kaßa 77 ¾ Briefe, 77¾ zu machen. —; auf Zeit inelusive 1 Mon. fix. 78 Vrfe — Oesterr. 5 pr. Ent. Obligationen pr. Kaßa 78½ Briefe, ½ Geld —; auf Zeit inclusive 1 Monat six. 76 Briefe. — Oesterr. Anleihe in Loosen, à 100 F., pro Kaßa à 114, und auf ultimo December, Januar und Februar zu lie⸗ ern à 113 ¾ Briefe, aber kein veIII;e
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Redakteur Heun.
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Kronik des Tages. Seine Majestaͤt der Koͤnig haben geruhet, den Landgerichtsrath Burchardi zu romber Stadt⸗Justiz⸗Rathe bei, dem Stadt⸗Gerichte zu Koͤ⸗
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nigsberg in Pr. zu ernennvden.
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Dinstag den 14ten Rovember 1820. ..
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Nachrichten.
Abgereist: Der Kaiserliche Rußische Oberstund Flůͤ⸗ gel⸗Adjutant Graf von Gotakowsky als Kourier nach
roppau. 84 Der Kaiserlich Rußische Feldjaͤger Perkats cheff / als Kourier nach St. Petersburg. EEI1“
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rFAustend 88 vom 4. Nov. Eine Ordonance des Koͤ⸗ nigs vom 23. Okt. bestimmt die Reformation der In⸗ fanterie dahin, daß solche hinfort aus 60 Linien⸗ und 20 leichten Infanterie⸗Regimentern bestehen soll, wo⸗ von 40 Linien⸗Regimenter zu 3, und 20 zu 2 Batail⸗ lons, die leichte Infanterie aber durchweg zu 2 Ba⸗ tai ons das Regiment formirt werden. Jedes Ba⸗ taillon besteht bei der Linie, aus einer Grenadier⸗, sechs Fuͤselier⸗, und einer Voltigeur⸗Kompagnie, und bei der leichten Infanterie, aus einer Karabinier⸗, einer Voltigeur⸗ und 6 Jäͤger⸗Kompagnien, wovon eine jede im Frieden 3 Offiziere, und 80 Unteroffi⸗ ziere und Soldaten zaͤhlt, wogegen jedes Regiment außerdem noch 1 Obersten, 1 Oberstlieutenant, 1 Ma⸗ jor, 3 und 2 Bataillon⸗Chefs, 1 t Adjutanten, 1 Regiments⸗Quartiermeister, 1 Beklei⸗ dungs⸗Offizier, 1 Fahnentraͤger, 1 Feldprediger, 1 Regiments⸗Chirurgus nebst 3 oder 2 Bat.⸗Chir⸗ urgen, 3 oder 2 Bataillons⸗Adjutanten, 1 Re⸗ giments⸗ nebst Bataillons⸗Tambour, 12 Spielleute, 2 Schneider, Schuhmacher, Buͤchsenschmidt ꝛc. er⸗ haͤlt. Jedes Regiment bekommt 1 Fahne, mit dem Wappenschilde Frankreichs und der Benennung des Regiments, gegen Zuruͤcknahme der jetzigen Legion⸗ Fahne; die jebigen e werden an den neuen Fahnen wieder befestigt, 1 8 85 Grundfarbe der Uniform ist Koͤnigsblau. Eine andere Ordonance verfuͤgt uͤber den Ein⸗ tritt aus der Linie in die Garde und umgekehrt; der erste ist nur von solchen, besonders ausgezeichneten Offizleren zu erlangen die bereits seit 4 Jahren in dem Range sich befinden, in deßen Vakanz sie bei der Gar⸗ de eintreten sollen. Alle Offiziere und Soldaten der Garde stehen, hinsichtlich der Linie, in dem Range des höͤheren
versehen.
segn. dritte Ordonance vom 1. d. M. regulirt den Dienst des Koͤn. Hauses, in sechs Abtheilungen, naͤmlich: des Groß⸗Almoseniers, des Ober⸗Hofmei⸗ sters, des Ober⸗Kammerherrn, des Ober⸗Stallmeisters, des Ober⸗Jaͤgermeisters und des Ober⸗Ceremonienmei⸗
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8 Die Groß⸗Offiziere der Krone nehmen die ersten
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Grades deßen Funktionen sie
Zeitungs⸗Nachrichten.
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Ehrenplaͤtze des Koͤnigl. Hausdienstes ein. Die In⸗ * Fr. vier erst genannten Chargen sind Groß⸗ Offiziere der Krone, die der beiden letzten aber Groß⸗ Offiziere des Hauses. Zum Dienst⸗Reßort des Ober⸗Kammerherrn ge⸗ hoͤren: 4 erste Kammerjunker, als Groß⸗Offiztere des Hauses; 5 erste Kammerherrn; ein Maitre de la Gar⸗ derobe, als erster Offizier des Hauses; 32 Kammer⸗ herrn, als Offiziere des Hauses; 4 erste Kammerdie⸗ mer; 1 Garderobe Inspektor, ein Garderobe Sekre⸗ taäͤr; 22 Kammerdiener; drei gewoͤhnliche Kammer⸗ Diener; 16 Kammerthuͤrhuͤter wovon die beiden aͤlte⸗ sten beim Kabinet. Ferner ein Direktor der Festlich⸗ keiten und Schauspiele, als Offiziere des Hauses; 2 matrres des requêtes und ein Kabinets⸗Sekretair, leichfalls Offiziere des Hauses. h 8 8 Alüneshe 8. Lauf Fuͤrst de Castel⸗Cicala hatte nebst seiner Gemahlin die Ehre, am 2. d. nach⸗ mittags bei Sr. Maj. zu erscheinen.
Am 3. ist die Herzogin von Berry nach Rosny abgereist. —
Ein hiesiger Vergolder erwacht in der Nacht von dem Geschrei „Moͤrder“, steht sogleich auf und oͤffnet die Hausthuͤr. In diesem Augenblick stuͤrzt ihm ein verfolgter, und von Blut triefender Mensch entgegen, wodurch jener vor Schreck todt zu Boden faͤllt. Zwei Stunden darauf stirbt auch der schwer Verwundete. 8
Am 3o. Okt. bei Gelegenheit einer Untersuchung des Hochaltars in der Kirche Saint -Germain- des Prés, entdeckte man unter demselben einen bleiernen Sarg mit den wohlerhaltenen Ueberresten eines welblichen Leichnams. Unterrichtete wollen glauben, daß dies die Reste einer Koͤnigin des aͤltesten Stam⸗ mes sein moͤgen.
Ein Polizei⸗Befehl vom 31. v. M. erhoͤht den Preis des 4ͤpfuͤndigen Brotes um 5 Centimen. 3
Unter den tausend und aber tausend Ermahnun⸗ gen welche die hiesigen Journale aller Farben taͤglich an die Waͤhler richten, sagt eins derselben unter andern: Royalisten, begebt Euch auf die Stelle welche Euch das Gesetz bezeichnet. Gehet hin und stimmt; stimmt nicht nach den Eingebungen Anderer, sondern nur nach Eurem Gewißen! hoͤrt nur auf dieses und seyd fuͤr alles Uebrige taud. Ohne Euch auf den Geist