1820 / 101 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 21 Nov 1820 18:00:01 GMT) scan diff

einstimmige Verdacht auf Tulasye fiyl, so ward 52 ö und mit der Madame Groèelay die der Unterstuͤtzung dieses grausenvollen Unternehmens beschuldigt wird, vor Gericht gestellt. Schon drei Sitzungen fanden statt, deren Verhandlungen hier aufzunehmen jedoch der Raum nicht 2ne., und bei den steten Widerspruͤchen der Angeschuldigten,

scheint die Sache noch nicht so schnell beendigt wer⸗

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gißabon v. 25. Okt. Schreiben des Marschal Beresford an die hiesige Regierung als diese ihm

die Erlaubnis zum Landen versagt hatte. „Gene⸗

ral⸗Feldmarschal, Marquis von Campo Major, Ma⸗

8 8 en Chef der 3 vereinigten Reiche von Portu⸗

gal, Brasilien und Algarbien, bei der Person des Koͤniges, hat die Mittheilungen sehr befremdend ge⸗ funden, die er von der neuen Regierung zu Lißabon

erhalten, und worin sich selbige weigert, den Mar⸗

schal zu empfangen und ihn in dieser Eigenschaft als solchen anzuerkennen. Der Marschal hat unmittel⸗ bar aus den Handen Sr. Allergetreusten Majestaͤt die Ehren⸗Anstellungen erhalten, welche Allerhoͤchst⸗ Dieselben allein beschließen koͤnnen, und im Fall man den Marschal und die ihm von dem Koͤnige erthetlte

Macht nicht anerkennen will, so wird ganz Europa

diese Verletzung der Koͤnigl. Autorität empfinden, und England wird die Rechte reklamiren, welche es durch eben so aufrichtige als sehr alte Traktaten be⸗ sitzt. Am Bord des Vengeur, am 11. Okt. 1820.

Antwort: Indem die oberste Regierung des

18 Koͤnigreiches Se. Allergetreuste Maj. als Chef der 1 anerkennt, so erklaͤrt sie dem H ford

sich genommen hat, um ihr Gluͤck zu sichern. Im

1 errn Beres⸗ daß die Nation alle ihre Rechte wieder zu allaste der Regierung, am 11. Okt.

Der ganze Betrag, den die Regierung mit dem

Vengeur aus Rio Janeiro erhalten, belaͤuft sich auf 400 Millionen Reis. Der Vengeur soll nach dem

MWiilrtelimnrerr abgrsegelt, uch nbern ach

seyn. Drei Englische in Hesigen Diensten ste⸗

NMiv zuract⸗

ende Officiere sind, weil sie des Verbotes ungeachtet,

sich an Bord des

Vengeur begeben, sofort kaßirt worden, und haben Befehl erhalten, das Land zu

raͤumen. Dem Marschal Beresford hatte der Koͤ⸗ nig den hiesigen Graͤfl. Egaschen Pallast, deßen letz⸗ ter Besitzer ihn Hochverrathes wegen verloren,

zum Eigenthum uͤberwiesen. Die Junta hat den Großen des Reiches befehlen laßen, sich persoͤnlich oder durch

gruͤndlich Bevollmaͤchtigte zu stellen, um ihr so wie

den Kortes und der kuͤnftigen Konstitution, der ka⸗

tholischen Religion und dem erlauchten Hause Bra⸗

ganza, den Eid des Gehorsams zu leisten.

Die Junta hat die Einfuͤhrung fremder Zeit⸗ Schriften in Portugisischer Sprache gestattet.

Madrid. 16. Okt. Man versichert, daß die Re⸗ gierung das vefichen des Morillo, nach Europa zu⸗ ruͤckzukehren, bewilligt habe. Zu seinem Nachfolger

bestimmt man den General La⸗Torre, einen alten Mi⸗

itair, der ehrenvolle Wunden hat und der sehr be⸗ iebt ist.

Das vom Koͤnige bestaͤtigte Gesetz uͤber die ufhebung der Kloͤster wurde am 27. Oktober it großer Feierlichkeit öoͤffentlich bekannt gemacht.

Der Tese Politico von Madrid hat zufolge desselben

esitz von den Kloͤstern in dieser Hauptstadt genom⸗

1 nen; die Zahl derselben betraͤgt 225 Kloͤster der Benedictiner, Augustiner, von der Congregation von

Tarragona und Saragoßa, von dem militairischen Orden St. Yago, Calatrava, Alcantara und des heili⸗ gen Johannvon Jerusalem u. s. w. Die vier Bet⸗ telorden sind geblieben.

Der General Wimpfen hatte den Kortes eine lange und ruͤhrende Petition uͤbergeben, des Inhaltes, daß die im Solde Spaniens stehenden Schweizer⸗ Regimenter, welche waͤhrend des Freiheitskrieges so wohl gedient, beibehalten werden moͤchten. Durch

ihnen selbst zu faͤllen.

schuldig zu seyn, und

lemdung.

das erwaͤhnte Gesetz sind sie aufgehoben, aber die einzelnen Soldaten koͤnnen zum Dienste in den Spa⸗ nischen Regimentern zugelaßen werden. Man ging indeß uͤber die Bitte des General Wimpfen zur Ta gesordnung uͤber. Besonders hatte Quiroja fuͤr die Unterdruͤckung dieser drei Regimenter gesprochen, weil ihre Unterhaltung zu kostbar, und sie durch eißan Schuld der Schweizer Regierung doch immer inkom⸗ plet geblieben. 8

Der von der Finanz⸗Kommißion den Kortzgz erstattete Bericht uͤber die National⸗Schuld ist in Druck erschienen.

Auf den Antrag der Regierung haben die Kor⸗ tes die Stationirung von 20 Kriegschiffen in dar Haͤfen, zur Beschuͤtzung des National⸗Handels, do kretirt, worunter 2 Fregatten von 50 Kanonen, Korvetten von 30 Kanonen, 6 Brigantinen von à und 6 Galiotten von 14 Kanonen. Die Steaͤrke dar Armee ist auf die gemachten Vorschlaͤge, auf 54,00. Mann im Frieden, und 125,000 Mann auf den

Kriegsfuß angenommen.

Die geistliche Kommißion hat einen General⸗ Plan zur Organisation des Spanischen Klerus vor gelegt, der gedruckt ist, um in allen Kirchspielen zu zirkuliren.

Vincent Roca Fuente hat auf seinen Antrag die Erlaubnis der Kortes zur Anlegung eines Dampf⸗ Schiffes um nach Peru bei Kap Horn vorbei zu ge⸗ hen, wobei ihm unter andern gestattet worden, sich . Flaggen zu bedienen. Ein Beschluß der Kortes verordnet die Stempelung der Wechsel.

Der Nuntius Sr. Heiligkeir hat eine Pro⸗ testation gegen die meisten von den Kortes ergriffe⸗ nen Maasregeln in Betreff der kirchlichen Angele⸗ genheiten, uͤberreicht.

London. zur Abstimmung, und die zweite Lesung der Bill ge⸗ gen die Koͤnigin ward gegen 95 mit 123 Stimmen

beschloßen. Den 7. legte Lord Dacre folgenden Mro⸗ 2 Konigin ven Deriaas⸗ vor. Karoline K⸗

nigin. An die geistlichen und weltlichen im Parlamente versammelten Lords. Die Konigin hat die Entschei⸗ dung der Lords uͤber die Bill vernommen; im An⸗ gesichte des Parlamentes, ihrer Familie und des Lan⸗ des, protestiret sie feierlich dagegen. Diejenigen, die selbst eingestanden haben, der Koͤnigin Verfolger zu seyn, haben sich nun angemaßt, als Richter ein Urtheil uͤber einen Streit zwischen der Koͤnigin und

)n. b Einige haben gegen die Koͤ⸗ nigin gestimmt, indem sie alle Beweise fan die Anklage wohl angehoͤrt, waͤhrend ihrer Vertheidigung aber abwesend waren. Noch Andere sind, als Mitglieder der geheimen Komité, zu der Untersuchung gekom⸗ men, mit befangenem Gemuͤthe uͤber die Masse von Anklagen, ben an das Licht zu bringen.

Die Koͤnigin nicht ihr Recht, vor dem nigin benutzt

3 heutigen Ausschuße zu er⸗ scheinen; ihr muͤßen die Detalls des 2ee Ver⸗ fahrens gleichgiltig seyn: sie will es waͤre denn, daß die Fortsetzung dieses nnerhoͤrten Verfahrens, die Bill vor das andere Haus bringe keine Bemerkun

uͤber die Behandlungsweise machen, die sie seit fün und zwanzig Jahren an erfahren hatte. Sie versi⸗ chert nur vor ihrem Gewißen und vor Gott, an den Verbrechen die ihr zur Last gelegt werden, ganz un⸗ und erwartet mit vollem Vertrauen den Ausgang dieses beispiellosen Verfahrens. Der Lord Kanzler war der Meinung, daß diese Schrift bloß als eine Addreße der Koͤnigin an die Lords, nicht aber als Protest angenommen werden koͤnne, in⸗ dem dieses gegen die Verfaßung des Hauses sey. Lord Lauderdale stimmte damit uͤberein, und nannte die Behauptung der Koͤnigin, daß nicht alle Kla⸗ gen, die der geheimen Kommitteé vorgelegt waͤren, auch vor das Haus gebracht worden, eine direkte Ver⸗ le . Lord Carnorvan meinte, einige Ausdruͤcke im Proteste seyen zwar allerdings unvorsichtig; allein

die Lords moͤchten die Gemuͤthstimmun

bewiesen worden.

Am 6. kam es nach langen Debatten

die ihre Feinde nachher nicht gewagt ha⸗

Ereskine,

g des Indivi⸗ duums beruͤcksichtigen. Lord Liverpool sagte, daß zwar jeder Vortheil der Koͤnigin gestattet werden solle, jedoch moͤchte das Haus sich in Acht nehmen, et⸗ was zu erlauben, was in einem anderen Falle unzu⸗ laͤßig waͤre. Lord Chamellors Vorschlag, die Schrift zwar döee, v.“ jedoch dabei zu bemerken, daß das Haus dieselbe als eine bloße Darstellung von dem was die Koͤnigin den Lords zu sagen habe, betrachte ꝛc ging durch. Auf Lord Liverpools Antrag bildete sich eine Komité, um die Angaben in der Ein⸗ leitung der Bill nochmals anzuhoͤren, und zu unter⸗ suchen ob und in wiefern diese bewiesen waͤre. Die zweite Vorlesung der Bill fing darauf an. Auf die Erwaͤhnung, daß die Prinzeßin von Wales den Ber⸗ gami mehre Orden verliehen, bemerkte Lord Liverpool daß dieser Punkt als unerwiesen wegbleiben solle. Gegen gen Ausdruck in der Bill „Ehebrecherischen Umgang“ wendete Lord Calthorp die Unschicklichkeit ein, und wuͤnschte, daß er ausgelaßen wuͤrde. Lord Liverpool

meinte, die Frage waͤre jetzt nicht, was schicklich oder

unschicklich sey, sondern was bewiesen oder nicht Lord Erskine erwiderte, er prote⸗ stire gegen diesen Ausdruck weil das Faktum nicht be⸗ wiesen sey. Wenn es bewiesen waͤre, so muͤßte die Koͤnigin geschieden werden. Lord Grey schlug vor daß anstatt dieser Worte „verdaͤchtigen Umgang“ ge⸗ setzt werde, das Haus aber verneinte, und die ersten Worte blieben daher stehen. Als die Frage auf den Ehescheidungspunkt kam, erhob sich der Erzbischof von York, und sagte daß er es fuͤr Pflicht halte gegen diese Maasregel zu seyn. Dieser Scheidungsartikel waͤre schon aus dem Grunde nicht zuläßig, weil die Koͤnigin nicht die Vortheile bei der Verhandlung hatt⸗⸗ die anderen Frauen bei der Ehescheidung zu⸗ staͤnden. In religieuser Hinsicht waͤre dieser Artikel durchaus verwerflich. Die Ehe sey nicht blos ein Ci⸗ vil⸗Kontrakt, sondern ein feierlich nach der heiligen Satzung der Religion geschloßenes Buͤndnis. Bei Entscheidung uͤber diese Frage, sagte er mit wuͤrde⸗ vollem Ernste, kann ich nur die heilige Schrift zum Leitfa⸗ den nehmen, und nach dieser kann ich meine Beistimmung nicht geben. Jedoch, fuhr er fort, ist es undenkbar, daß eine degradirte Koͤnigin Gemahlin eines Koͤniges seyn koͤnne, und daher sehe ich keinen andern Ausweg, als die ganze Bill zu verwerfen. Der Erzbischof von Canterbury meinte dagegen, daß Ehescheidung wegen

Ehebruches, mit dem Worte der heiligen Schrift wohl

vereinbar sey. Auch der Bischof von London stimmte dieser Ansicht bei, und setzte hinzu, daß da nach der Kon⸗ stitution, der Koͤnig sich keines Vergehens schuldig machen koͤnne, auch von Seiten der Koͤnigin, oder ihrer Parthei, rechtsgiltige Gegenbeschuldigungen nicht zu befuͤrchten staͤnden. Das Haus vertagt bis auf den foigenden 82

Lord Bischof von Tuam sagte am 8. bei Fortsez⸗ zung der Debatten der Ehescheidungsklausel: Ich ha⸗ be fuͤr das zweite Lesen der Bill gestimmt, weil ich voraussetzte, daß diese Klausel aus derselben ausge⸗ schloßen werden wuͤrde. Lord King bemerkte, es herr⸗ sche uͤber diesen Artikel eine große Konfusion im Hause. Die Minister seyen daruͤber getheilter Meinung, die Juristen gleichfalls und sogar auch die Bischoͤfe. Nach mehren Debatten wurde die Frage ob die Klausel bleiben solle oder nicht, und nach einer Theilung des Hauses fanden sich fuͤr das Bleiben der Klausel 129 Stimmeu, gegen das Blei⸗ ben 62 Stimmen; eine Majoritaͤt von 67 Stimmen. Die Minister stimmten mit der Minoritaͤt fuͤr die Auslaßung der Ehescheidungs⸗Klausel. Das Haus vertagte bis auf morgen.

Den 9. Non. Der Lord Kanzler las einen Brief von Lord Holland vor, worin dieser um Erlaubnis bat, den Protest gegen die Bill noch nachtraͤglich un⸗ terzeichnen zu duͤrfen. Mehre andere Lords unter⸗ zeichneten dFenfallo den Protest, worunter Lord King,

Oppositions⸗Parthei waren gegenwaͤrtig.

vorgelegt,

Grey, Anson, Bolingbroke und Ellenbo⸗

rough waren. Einige wörtliche Veraͤnderungen wur⸗ den von der Komité vorgeschlagen und angenommen da hingegen gingen einige Vorschlaͤge wegen ver⸗ schiedener wesentlicher Veraͤnderungen nicht durch. Ein warmer Streit fand statt uͤber das gestrige Ma⸗ noͤuvre der Oppositions⸗Parthei fuͤr das Bleiben der Ehescheidungs⸗Klausel zu stimmen. Des Lord Ma⸗ ors Tag ward heute wie gewoͤhnlich gefeiert. Das zest war sehr glaͤnzend, und auf die Gesundheit der Koͤnigin wurde von den Anwesenden mit Enthusias⸗ mus getrunken. Minister waren nicht, wie sonst, zu⸗ gegen. Mehre der ausgezeichnetsten Maͤnner von der

Den 10. Nov. Der Lord Kanzler legte die Fra⸗ ge vor, ob die Bill zum drittenmal gelesen werden solle. Mehre Lords sprachen dafuͤr, andere dawider; es kam endlich zum stimmen, und die Zahl fuͤr das Lesen war 108, wider dasselbe 99, eine Majoritaͤt von . Lord Liverpool schlug nun vor, daß die Bill von Heuce an in 6 Monaten zum drittenmale gelesen werde. Die Unterrichteten sagen, das sey eben so viel, als die Bill sey bei Seite gelegt, und darum nahm das Volk diese Nachricht mit ungezuͤgelter Freu⸗ de auf, und zieht frohlockend uͤber den Sieg der Koͤ⸗ nigin, diesen Abend durch die erleuchteten Straßen. Das Haus selbst stimmte mit sichtbarem Antheile in Lord Liverpools Vorschlag; und seine Bemerkung, daß viele Lords mit der ganzen Bill unzufrieden zu seyn schienen, mag wol ihren Grund haben.

Bruͤßel d. 9. Nov. Da in unsern juͤngsten Mittheilungen (No. 100 d. Z.) von unsern Nieder⸗ laͤndischen Zeitungen Erwaͤhnung geschehen ist, so moͤ⸗ gen noch einige Worte uͤber dies Kapitel folgen. In dieser Ruͤcksicht existirt ein merklicher Unterschied zwi⸗ schen den Hollaͤndischen und Belgischen Provinzen. In den ersten hat in der Regel jede nur einigermaßen ansehnliche Stadt eine Zeitung die ein, zwei, drei⸗ mal woͤchentlich herauskommt, mit Ausnahme der Amsterdammer und der Sraats⸗Zeitung, welche taͤg⸗ lich erjcheinen, und zwar sammtlich in der Landes⸗ d. h. in der Hollaͤndischen Sprache. Sie beschraͤnken sich alle (eine Einzige ausgenommen, wovon nachher mehr) auf lauter politische und kommerzielle Nachrichten, die nicht einmal alle von den neusten sind, particuliere Ankuͤndigungen von Geburts⸗, Heuraths⸗, und Ster⸗ befallen, in welcher Hinsicht die Harlemmer Zeitung am reichsten versehen ist; daher haben alle diese Blaͤt⸗ ter wenig Intereße fuͤrs Ausland, und die strengste Censur wuͤrde keine Zeile darin zu streichen finden, da sich deren Redakteurs, sey es aus Vorsichtigkeit oder aus Pflegma, kein Raisonnement erlauben. Das einzige Blatt, welches wie gesagt eine Ausnahme macht, ist das seit Oktober 1819 zweimal in Hollaͤn⸗ discher Sprache im Haag erscheinende Neuws en Ad. vertentie⸗Blatt. Dies ist recht eigentlich ein Oppo⸗ sitions⸗Blatt, deßen Redakteur von Belgischer Her⸗ kunft ist, und sich oͤffentlich als ein Gegner des Mi⸗ steriums bekennt; vorzuͤglich aber ist das Jusitz⸗Mi⸗ nisterium und deßen Beamte die Zielscheibe seines feindseligen Witzes. Dies Journal ist ein Deposi⸗ torium aller Klagen gegen oͤffentliche Behoͤrden, und in so fern darin Misbraͤuche und willkuͤrliche Tha⸗ ten denn wo werden deren nicht angetroffen? geruͤgt und ans Taglicht gezogen werden, stiftet es vielleicht Nutzen. Schade nur das oͤfter Persoͤnlich⸗ keiten, Privat⸗ und Religionshaß deßen Wuͤrze sind; demungeachtet wird es stark gelesen.

Aurich v. 8. Nov. Die von Kadix und Peres kommenden Schiffe sollen als aus insizirten Haͤfen kommend angesehen und auf der Ems nicht zugelas⸗ sen werden, wenn nicht die Abhaltung einer voll⸗ staͤndigen Quarantaine nachgewiesen ist. Schiffe welche aus andern Spanischen und Portugisischen H fen kommen, die zwischen Seteval und Allkante lie⸗ gen, sollen als verdaͤchtig 14 Tage Quarantaine halten.

Wien. Im K. K. Invalidenhaufe zu Murano bei Ve⸗ nedig, starb der gemeine Soldat Chiossich, 117 Jahre

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