den Erfolge seyn nem steigendem Wohlstande der Nachfragenden beglei⸗
liegen, daß
ment sehr bequeme
c) Je mehr daher dieser oͤffentlichen Schuldpapiere entstehn, um so theurer werden alle Gegenstaͤnde, die Bezahlung mag in diesen Papieren oder in dem, ihnen gleich zu achtenden baaren Gelde ge⸗ schehen. 88 8 Theorie und neuere Erfahrung vereinigen sich aber, um die Unrichtigkeit jener beiden Praͤmißen, und mit ihr die Unhaltbarkeit des ganzen Schlußes darzuthun. 1“ Zu’n. Wenn das in jedem Lande vorhandene baare Geld, anerkannt, nur einen ungemein kleinen Theil des gesammten National⸗Vermoͤgens ausmacht, so folgt daraus, daß eine Ab⸗ oder Zunahme dieses Theiles, auf die Ab⸗ ader Zunahme des Ganzen nicht merklich einwirken kann; wenn es ferner wahr ist, daß jedes Ding nur dann theuer wird, wenn die Nachfrage nach demselben in Verhaͤltnis zu den Mit⸗ teln ihrer Befriedigung steigt; wenn endlich nicht ge⸗ leugnet werden kann, daß eine steigende Nachfrage von gar keinem oder doch nur von sehr voruͤbergehen⸗ werde, wenn sie nicht auch von ei⸗
: so scheint wol der Schluß sehr nahe zu eine Vermehrung des kursirenden Gel⸗ Gegenstaͤnde nur in sofern von Einfluß seyn kann, als dadurch der National⸗ Wohlstand im Ganzen zunimmt, d. h. unendlich venig. Wenn daher auch in einzelnen Faͤllen die Theurung mit einer Vermehrung des num rairs be⸗ gleitet seyn mag, so muß doch immer Wohlhabenheit vorangegangen seyn, und was man fuͤr die Ursache ansteht, kann alsdann nur begleitende Wirkung seyn.
Es giebt gewiß keine Haushaltung im Lande, bei der der Vorrath an baarem Gelde alle Tage gleich waͤre. Eben so gewiß giebt es aber auch keinen ver⸗ nuͤnftigen Hausvater, der dann wenn er zufaͤllig viel Geld im Hause hat, seine Ausgabe zu vermehren oder das Eingekaufte theurer zu bezahlen geneigt waͤre, als an den Tagen wo die Kaße leerer ist, sondern er wird seine Ausgaben i Ganzen nach seinen zu er⸗
des auf Vertheurung der
im wartenden Einkuͤnften abmeßen, unbekuͤmmert ob das Geld sich schon in seinem Schranke oder noch in dem der Anderen befindet, wenn er nur weis, daß es ihm zur gehoͤrigen Zeit nicht entgehen kann. Nicht anders verhaͤlt es sich bei der Gesammtheit eines Volkes. Die kursirende Geld⸗Masse wird bald schwaͤ⸗ cher bald staͤrker seyn, je nachdem z. B. viel Rimes⸗ sen oder Tratten abgegeben worden sind. So lange aber die Wohlhabenheit im Ganzen nicht alterir wird, werden auch die Preise nicht schwanken. Die Vorstellung, daß der Geldpreis aller Dinge, sich in Verhaͤltnis zu der Masse der zirkulirenden Zahlungsmittel, bald erweitere bald verenge — gleich⸗ sam wie eine Zeichnung durch den Storchschnabel ist nicht neu. Sie findet sich schon in den Schriften von Loke, Montesquien, Hume und Anderen. Ste⸗ wart neunt sie eine huͤbsche und fuͤr das Raisonne⸗ Idee, hat aber auch ihte Un⸗ treffend gezeigt,“) was sich durch spa⸗
haltbarkeit sehr ig e Erfahrungen voͤllig bestaͤtigt 8 (Die Fotsetzung folgt.)
Herr Gau aus Koͤln, giebt seine sehr merkwuͤr⸗ dige Reise durch Aegypten, Nubien und Palaͤstina, im Kottaschen Verlage heraus.
*) Stewart Inquiry into the economy 2. Buch 28. Kapitel.
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s Sh. 8 Nationalblatte (LXXVI.) wird von einem Ungenannten, gegen Auszehrung und Lun⸗ genkrankheiten, die Aorte (Zuͤrbelbaum, Pinus cembra L.) als die kraftigste Arznei empfolehyhy.
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88 Wechsel⸗ und Geld⸗Kourse. . Hamburg, d. 28. Eb1““ 8
ö6“ Amsterdam kurze S. à 1047 pro Ent. à 1042 pro Cent zum erhoͤheten Kours zu London k. S. 37 Schill. 2 Den. 2 Mon. 11 Den., mit Den. beßer sehr begehrt. 2 Monat à 26 Schill. Geld. — Bordeagux 2 Monat 4 26 Schill. fehlt. — Kopenhagen k. S. à 256 pC. fehlt. Breslau 6 Wochen à 414 Schill., 1. Schill. beßer bezahlt — Prag mn effectiv 6 Wochen 146 pro Cnt. Augsburg 6 Wochen à 14 pCt. — Frankfurt 6 Wochen a 145 ⁄ pro Cent. 2 Monat zum notirten Kours begehrt. — Leipzig z. M. 146 ½⅞ pC. fehlt⸗
Louisd'or à 11 Mrk. laͤnd. Dukaten, neue fehlen; nom Cnt. Gold al marco à 1022 ßen. — Danisch Grob Kour. 124 1 pro Hamburger Grob Kourant 1233 pro Cent. ster vergebens gesucht. Silber in Sorten 13 Lth. 5 Gr. in à 14 Lth. 9 Gr. à 27 Mrk. 92 Schill., Preußische Muͤnze à 27 Mk. 3 Schill. zu laßen.
Daͤnische Anleihe, erste Abth. sen 85 — 86 pro Lnt. Duo à 5 Geld; zweite Abth. à 5 pCt. 738
Norwegische Anleihe à 5 pro Cent — Oesterr. Anleihe das Loos von fl. 10 Höu.“ *8
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Berlin den 1. Dee. London 3 Mon. war heute à 7 Rthlr. 11 Gr.; 7 Rthl. 1 Gr. aber willig zu laßen; auf Zeit incluüsive 2 Mon. fix. A 6 Rthlr. 23 Gr. Geld, wozu sich indes keine Verkaͤufer finden. — Hamburg 2 Mon. à 1511 pL. mehr Geld als Briefe, kurz, ist à 1528 verkauft worden. Amsterdam 2 Monat wird à 145 pEC. gefodert. — Paris 2 Mon. 85 Briefe, 82¾ Geld. — Augsburg 2 Mon. à 104 ½ ohne bedeutenden Umsatz. — Frankfurt a. M. 2 Mo⸗ nat 1041 Briefe, ³ Geld. — Wien in 20 Kreuz. 2 Mon. fehlt à 104 pCt. — Wien in Waͤhrung 2 Mon. pr. Kaßa, à 412 pC. auf Zeit à 42 pC. ganz nomin J. Rubel pr. Petersb. 3 Woch. dito a 29 ¾ à 1 Briefe, auf 3 Monat Zeit à 29 ¾˖ pC. sehr offe⸗ rirt. Diskonto 4,à 3 pC. Geld. Schuldscheine 67½ Briefe, 4 Geld. — Preuß. Praͤ⸗ mien⸗Scheine, pCt. und auf 2 Mon. inclusive 12 pC. Praͤmie zu haben. Anleihe, der Hamb. Kours à 150 pro Cent gerechnet, in großen Apoints à 76 ⅜ yCt. zu laßen, fuͤr kleine 4à 78 pC. Geld. — Engl. Anl. pr. Kaßa und auf Zeit inclusive 1· Mon. fix. 73 „C. mehr Briefe als Geld. — Oesterr. 5 pr. Cnt. Obligationen pr. Kaßa à 751* pC. zu laßen. — Oesterr. Anleihe in Loosen, à 100 Fl., pr. Kaßa 113 Briefe à 112 ½ pC. Geld; pr. ulii- 0 December, Januar und Februar à 115 Briefe, jedoch ohne Umgang. 46
L1111““ Monat laßen. — 36 Schill. Paris
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31 Schill. zu laßen. — Hol⸗ nel à 71¼ pro Schill. zu la⸗ Cent. —
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à 6 pro Cnt. Zin⸗ pro C. 78 pro ECnt.
nach Erscheinen à 102 ¾ pCt. Norwegische
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Fein Silber à 27 Mrk. 10
à 77 pro C.
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taͤglich nach deren Erscheinen à 101
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Kronik des Tages.
Am 2. dieses, abends, sind S. K. H. der Groß⸗ Fuͤrst Nikolaus von Rußland, nach Troppau abgereist. Seine Majestaͤt der Koͤnig haben dem Obersten von Eßen, Fluͤgel⸗Adjutanten Seiner Majestaͤt des Kaisers von Rußland, den Koͤnigl. Preuß. St. Jo⸗ hanniter⸗Orden zu verleihen, und den bei der Haupt⸗ Verwaltung der Staats⸗Schulden angestellten bishe⸗ rigen Geheimen expedirenden Sekretair und Kalku⸗ lator Rolcke II., zum Rechnungs⸗Rathe zu ernennen
Pae haneimbr ssa Beea.—
Dem Oberfoͤrster Behm zu Böotzow ist die durch das Ableben des Oberfoͤrsters Langefeld zu Ruͤdersdorf erle⸗ digte Oberförsterstelle uͤbe nd dagegen die Ober⸗
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Försterstelle zu Bötzow dem auf Wartegeld stehenden Forsi⸗ Inspektor von Esmann, einstweilen und bis zu seinem
Wiedereinruͤcken in eine Forst⸗Inspektorstelle, verliehen
worden. —
Kodlner Reg. Bez. Des Konigs Mazestäͤt haben mittels Kab. Ordre die Vereinigung der beiden landraͤthl. Kreise Siegburg und Uckerath zu verordnen, und die Verwaltung derselben dem Landrathe Scheven zu uͤbertragen geruht.
Angekommen, Seine Excellenz, der wirkliche Geh. Rath und Ober⸗Praͤsident von Buͤlow, von Masdeburg
Abgereist: Der Großherzoglich Mecklenburg-⸗ Schwerinsche Oder⸗Stallmeister von Buͤlow, nach Lubh⸗ Der Kaiserlich Rußische Feldjaͤger Muͤller, als
Kourier nach Troppauu.
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8 v. 7. Nov. Nach vielen Debatten, hat die vereinigte Regierungs⸗Junta den ausgesprochenen Wuͤnschen des Volkes nachgegeben, und entschieden, daß die Zusammenberufung der Kortes nicht nach den fruͤher befolgten Formen geschehen solle. Man hat vielmehr die von der Spanischen Konstitution aufge⸗ bhnce Wahl⸗Ordnuug angenommen, und ist die Zahl er Deputirten des Koͤnigreiches auf 100 festgesetzt, die 40 Ueberzaͤhlige haben sollen; das Volk hat uͤber diese Entscheidungen laut seine Freude geaͤußert.
Mladrid, vom 14. Nov. Die National⸗Garde von Madrid hat sich nach dem Schluße der Kortes, in corpore zu dem Praͤsidenten begeben, um ihm fuͤr sich und saͤmmtliche Mitglieder deu lebhaftesten Dank fuͤr die bewirkten weisen Maasregeln und die feurige Vertheidigung der Konstitution zu beweisen. — Von allen Seiten gehen Dankaddreßen an die Kortes ein, fuͤr der Majorate und Kloͤster. — Das gelbe Fieber zu Kadix ist gaͤnzlich im Abnehmen. Der Minister des das Dekret der Kortes zur oͤffentlichen t, wonach die unterirdischen und un⸗ esunden Gefaͤngniße, die noch in den Festungnn ꝛc. estehen, aufgehoben sind, den Gefangenen keine Ei⸗ sen angelegt, und die noch vorhandenen Tortur⸗In⸗ . vernichtet werden sollen. — Nach einem
eschluße der Kortes darf kein Deputirter, aus wel⸗ chem Grunde es auch sey, sich ohne Erlaubnis der permanenten Kommißion, aus Madrid entfernen, die sedoch diese Erlaubnis nie uͤber das Viertheil der Ab⸗ geordneten ausdehnen wird.
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die veranlaßte wohlthaͤtige Aufhebung
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EEA11A1A“*“ 5 Der fortdauernde Aufenthalt d im Escurial hat zwar einige unruhige Bewe⸗ gungen in Madrid hervorgebracht, aber doch ist im Ganzen die oͤffenliche Ruhe erhalten worden. Man vernahm hier und da das Geschrei: es lebe Riego, und auf der andern Seite, es lebe der Koͤ⸗ nig! aber die allgemeinere Stimme ist nur fuͤr die Kortes und den konstitutionellen Koͤnig. Man hatte ausgebracht, die Herzoͤge von Infantado und Ale⸗ gon, welche der neuen Ordnung der Dinge nicht guͤnstig seyn sollen, waͤren in Escurial beim Koͤnige; aber dies ist unrichtig. Indeß hat die vom Koͤnige verfuͤgte Entfernung des Don Gasper Vigodes vom der Stelle eines General⸗Kapitains der Provinz Madrid, und die Ersetzung desselben durch den Ge⸗ neral Cavojel Misvergnuͤgen erzeugt. Herr Vigodes hat, da hiebei die konstitutionellen Formen nich beobachtet waren, dem Befehle nicht gehorsamt; die Minister haben ebenfalls dagegen Vorstellungen ge⸗ macht, und es scheint, daß der Koͤnig sich dadurch hat bewegen laßen, den Beschluß zuruͤckzunehmen. * Paris, v. 25. Nov. Zwei Baͤcker vertheilten bei Gele⸗ genheit der Verheurathung ihrer Kinder, 3800 Pfund Brot unter die Armen ihres Stadtviertels. — Durch eine Koͤnigl. Ordonanz vom 22. d. werden die Kam⸗ mern den 19. Dec. zusammenberufen. — Zu Longue⸗ ville wurden zwei junge Leute, die waͤhrend des Got⸗ tesdienstes in der Kirche einen lebhaften und skanda⸗ leusen Wortwechsel fuͤhrten, durch den ploͤtzlichen Um⸗ sturz eines steinernen koloßalen Marienbildes, deßen eiserne Krampen losgelaßen hatten, erschlagen. Der Kaßationshof hat durch ein Reskript vom 22. d. einen Rechtspunkt entschieden,
1 — indem darin aus⸗ gesprochen wird, daß die den Schulgen halber
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