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bewog den Eigenthuͤmer, eine genauere Untersuchung dieser Auellen durch mehre Apotheker und das Kollegium medicum anstellen zu laßen. In 14 Pfd. fanden sich im Durchschnitt 6g Gran seste Bestandtheile. Das Resultat der bei dem Kolle⸗ gium medicum unternommenen Untersuchung war in 14 Pfd. Medicinal⸗Gewicht à 16 Unzen: 88 Salz⸗Saͤure, Kalk⸗ und Bitter⸗Erde 3 Gran. Salzsaures Natron. 8 Eisen⸗Oxyd 81 ns⸗ Sia Bitter⸗Erde. Kohlensaure Kalk⸗Erde “ 8* EsgvVxtraktiv⸗Stoff 1““ S Im August 1819 eröͤffnete der Besitzer dem Publikum ein neu angelegtes Bade⸗Haus von 11 Wannen, in denen 2494 Baͤder gegeben wurden. Im folgenden Jahre bauete der Eigenthuͤmer 2o Stuben, 1 Salon und 1 Billard⸗Zim⸗
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mer, vermehrte die Bade⸗Kabinets bis auf 22, die Wannen
bis auf 31, legte ein Touche⸗Regen⸗ Tropf⸗ und Sturz⸗Bad
an, so wie eine Dampf⸗Maschine zu Erwaͤrmung des Waßers, leitete das warme und kalte Brunnen⸗Waßer durch Roͤhren bis in die Bade⸗Kabinets, und stellte zugleich einen Oekonomen zur
Bequemlichkeit der Gaͤste und Bereitung der Ziegen⸗Molken⸗
Kur an. — Im Sommer 1820 wurden 7000 Wannen, und 626 Touche⸗Baͤder gegeben. Nach der gefuͤhrten Liste haben ich dieses Jahr 629 Personen hier gebadet. Alle Zimmer elbst die Garten⸗Haͤuser waren mit Bade⸗Gaͤsten besetzt, unter welchen sich auch eine junge Dame aus den Nord⸗Amerikani⸗ schen Frei⸗Staaten befand. Der Salon ist ringsum mit un⸗ ter Glas gesetzten Attesten von gesund gewordenen Bade⸗Gaͤ⸗ 88 dekorirt, unter welchen sich geheilte Nerven⸗Kraakheiten, aͤhmungen, Gicht, Augen⸗Krankheiten und epileptische Zu⸗ faͤlle besonders auszeichnen. Ein Wannen⸗Bad kostet 4 Gr., ein Touche⸗Bad 6 Gr., ein Zimmer mit 2 Fenstern woͤchent⸗ lich 1 Rthl. und 1 Quart Ziegen⸗Molken 8 Gr. Der Brun⸗ nen setzt bei der Versendung kein Eisen ab. Die Kiste à 24
Koöochem (Reg. Bez. Koblenz). Vor Kurzem wurde hier ein zweckmaͤßig angelegter neuer Kirchhof eingeweiht. Es
Flaschen kostet 3 Rthl.
macht den Behoͤrden und Bewohnern alle Ehre, daß sie schon
Gebiete der Wißenschaften zu verschaffen, um so ist die Stiftung des General⸗
Blatt No. 32. enthaͤlt die Statuten,
vor Publikation der Allerhoͤchsten Kabinets⸗Ordre vom 27. Aug. d. J. beschloßen hatten, von dem Franz. Gesetze des 23sten Praͤmial, 12ten Jahres der Republik, abzugehen. Die⸗ ses Gesetz befielt naͤmlich, daß bet gemeinschaftlichen Kirch⸗ oͤfen jede Konfeßion einen abgesonderten Platz und selbst einen besonderen Eingang haben muͤße, waͤhrend jetzt hier oh⸗ ne Unterschied der Religion, die Todten in Einer Reihe fort begraben werden, indem wie der hiesige kathol. Pfarrer und der Buͤrgermeister sich ausdruͤckten, der Unterschied der christ⸗ lichen Konfeßionen der bruͤderlichen Eintracht keinen Abbruch thun muͤße, welche das Wesen des Christenthums ausmache. oͤln. Das handeltreibende Publikum hiesiger Ge⸗ gend, wird sett einiger Zeit mit einer außerordentlichen Menge kupferner Scheide⸗Muͤnze uͤberhaͤuft, welche aus dem Nas⸗ sauschen und von Frankfurt a. M. eingefuͤhrt, bisher zu einem Werthe von ½ Stuͤber kursirte. Nach einer angestell⸗ ten Untersuchnng gehen 5 ½ Stuͤck von dieser Muͤnze auf ein kupfernes Bergisches 12 Stuͤber⸗Stuͤck an Gewicht. Die kleinen Kaufleute fuͤhren daruͤber nicht nur laute Klage, sondern verweigern auch haͤusfig die Annahme der fraglichen Muͤnze. — Bei dem Fabrikwesen haben sich besonders die Sammet⸗Fabriken in ihrer Betriebsamkeit gehoben. — Die den Fe iche hiesiger Stadt zugekommenen Unterstuͤtzun⸗ gen, betrugen im Nov. taͤglich 1032 Portionen Suppe, und an Gelde uͤberhaupt 1441 Rthlr.
Koblenz, 25. Dec. Die unter dem Namen der Wie⸗ ner Saͤnger bekannten vier Musiker, welche theils ernste theils komische Gesaͤnge ohne Instrumental⸗Begleitung aus⸗ fuͤhren, und in Paris Fns eg waren, haben sich im hiesi⸗ gen Theater hoͤren laßen. ie sind mit dem Luftspringer Mahier assoctirt, welcher in seinem Fache eine selten gese⸗
ene Virtuositaͤt entwickelt.
b Ninden. Je schwieriger es dem Land⸗Geistlichen, be⸗ sonders dem katholischen wird, 85 bei geringen Stellen, die noͤthigen Mittel zu einer fortschreitenden Ausbildung im erfreulicher Vikars v. Schade zu Hoͤxter, der nach seinem Tode, seine auserlesene Bibliothek den Land⸗ Geistlichen der Dioͤcese zum Gebrauche uͤberlaßen hat. Trier. Uns ist nun, durch Verwendung der hiesigen Regierung, die so lange und so sehnlich gewuͤnschte Wohlthat u Theil geworden, unser Eigenthum gegen Feuer⸗Gefahr ichern zu koͤnnen, indem allen Insaßen unsres Regierungs⸗
ezirkes der Beitritt zu der Koblenzer Feuer⸗Versicherungs⸗ Gesellschaft von jetzt an geoͤffnet ist. Das Regierungs⸗Amts⸗ welche die Grundlage der zu Koblenz seit mehren Jahren bestehenden Anstalt bil⸗ den, und giebt zugleich eine Uebersicht der Beitraͤge welche die Mitglieder der Gesellschaft bisher entrichteten. Aus die⸗ sem amtlichen Nachweise ergiebt sich, daß, nach einem Durch⸗ schnirte von 9 auf einander folgenden Jahren, jaͤhrlich nicht mehr als 48 Kr. 3 Pf. von Hundert Gulden, d. h. etwas uͤber 2 pCt. beigesteuert wurde. Zugleich ersieht man daraus daß uͤber 3 pCt. Beisteuer nie gefodert werden darf, und da zu Ende 1819 der versicherte Kapital⸗Werth 10,320,549 8 war, die Zahl der versicherten Gebaͤude aber 55,195. Zur Erleichterung des Beitrittes hat die Koblenzer Gesellschaft
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den Bewohnern unsers Reg. Bezirkes fuͤr das Jahr einen doppelten Termin (den 1sten Jan. und den isten 9 und zugleich eine eigne mit der Koblenzer Haupt . Kaße in Verbindung stehende Kaße in gestattet.
Das Geschichtliche der Koblenzer Brand⸗Versichern. Gesellschaft ist kuͤrzlich dieses. Seit 1806 bestand in Herzogl. Naßauschen Laͤndern eine Brand⸗Assekuranz⸗A. welche sich uͤber den groͤßesten Theil des nunmehrigen Koah zer Reg. Bezirkes rechter Rhein⸗Seite erstreckte, jeden Be sechs Wochen nach dem Ungluͤcke vollstaͤndig verguͤtete, jährlich einmal ausschrieb; eben so bestand eine solche füt Fuͤrstl. Naßauschen Laͤnder, deren Beitraͤge nach jedem Bo Schaden einzeln ausgeschlagen wurden. Mit Anfang
Jahres 1816 wurden diese beiden, fuͤr die nun Preußisch wordenen Landes⸗Theile, in Eine zusammengeschlagen, u einstweiliger Beibehaltung des Herzogl. Naßauschen S tes. Mit dem Jahre 1817 trat Wetzlar, ein Abspliß Aschaffenburger Brand⸗Versicherungs⸗Sovcietaͤt, ebenfalls und seit 1818 allmaͤlig auch die linke Rhein⸗Seite des lenzer Reg. Bezirkes, bis jetzt mit 15,486 Gebaäͤuden 6,252,676 Fl. Kapital⸗Werth.
Es hat sich nach verschiedenen aus der Gegend Kleve hieher gekommenen Nachrichten, dort das Geruͤcht Abtretungen einzelner Landes⸗Theile an benachbarte E ten verbreitet. Wir koͤnnen indeßen aus guter Quelle die sicherung mittheilen, daß dasselbe voͤllig ungegruͤndet ist. “ 1129 9 Wechsel⸗- und Geld⸗Kourse.
Hamburg, 2. Jan. Amsterdam kurze S. à 10½ Cent 2 Monat à 105 ⅞ pCt. fuͤr 2 Mon. Geld bis 105 — London k. S. 37 Schill. 5 Den. 2 Mon. 37 Schi Den. ½⅔ Den. beßer zu machen. — Paris 2 Monat à Schill. zu laßen. — Bordeaux 2 Monat à 26 ½ Schill. fe — Breslau 6 Wochen a 41185 Schill. 2 Monat zum ne ten Kours zu laßen. — Prag in effectiv 6 Wochen 146 — Augsburg 6 Wochen à 145 pCt. 2 Mon. koursm Geld und Briefe. — Frankfurt 6 Wochen à 145 ⅛ pC. Mon. zum notirten Kours zu laßen. — Leipzig z. M.]
pCt. Geld.
Louisd’'or à 11 Mrk. 4⁄ Schill. zu laßen. — Hollaͤnde Dukaten, neue fehlen; nominel à 7½ pCt. Goll marco à 103 ⅜ Schill. zu laßen. — Daͤnisch Grob K. 123 ⅝ pCt. — Hamburger Grob Kour. 123* pC. Fein S 4 27 Mrk. 11 Schill., — Silber in Sorten 13 1Lth. 5 à 14 Lth. 9 Gr. 27 Mrk. 10 ⅞ Schill. begehrt. — Preußt Muͤnze à 27 Mk. 3 Schill. zu laßen.
Daͤnische Anleihe, erste Abth. à 6 pro Cnt. Zinsen? 88 pro Cnt. desgl. à 5 pC. 81 — 81 ½ pCt. zweite Abth. pCt. à 79 ½ — 61½ pCt. — Norwegische Anleihe à 5 pro G à 76 pCt. — Oesterr. Anl. das Loos von fl. 100 à 109. ohne Umsatz. „Berlin den 5. Jan. London 3 Mon. war heute Rthlr. 1¼ Gr. zu haben, à 1 Gr. aber zu loßen; auf inclusive 3 Mon. fix. à 7 Rthr. Briefe. — Hamburg 2 M à 151¼ pCt. Briefe und Geld; kurze Sicht à eher zu haben als zu laßen. Amsterdam 2 Mon. à Ct. Briefe, 143 ¾ pC. Geld. — Paris 2 Monat à 82 ¼ 9 Briefe, 32 pC. Geld. — Augsburg 2 Mon. à 104* pC. ferirt. — Frankfurt a. M. 2 Monat 1042 pCt. Briefe! Geld. — Wien in 20 Kreuz. 2 Mon. à 1047 pECt. zu ben. — Rubel pr. Petersb. 3 Wochen dato à 28 ⅛ pC. 2 fe, ½ pE. Geld; auf 6 Mon. Zeit à 29 pC. Briefe, 29 Geld. Diskonto à 5 pCt. mehr Briefe als Geld. Staats⸗Schuldscheine 67 ¾ pCt. Briefe und Geld. — Pr Praͤmien⸗Scheine taͤglich nach Erscheinen à 101 pCt. auf Praͤm. à 101 ½ pCt. inclusive 1 pCt. Praͤm. zu haben. Norwegische Anleihe, der Hamb. Avista Kours à 150 Cent gerechnet, in großen Apoints à 77¼ pC. zu haben 76 ½ pCt. zu laßen; kleine Apoints à 77 pC. Geld. — E. Anleihe pr. Kaßa und auf Zeit inclusive 1 Mon. fix. 78 ½ zu machen. — Oesterr. 5 pr. Cnt. Obligationen pr. und auf Zeit inclusive 1 Monat fix. à 75¼ pCt. zu haben. Oestr. Anleihe in Loosen, à 100 Fl., pr. Kaßa 123 ¼ Briefe, 113 pC. Geld; pr. med. und ult, dieses 1132 Briefe, ¾ pCt. Geld; pr. med. Februar à 1135 pC. und ult. Februar à 112 ¾ pC. zu laßen. 6 mi r Sü
81“ Koͤnigliche Schauspiele. Sponnabend, 6. Jan. Donna Diana, Lustsp. in 31 theilungen; nach dem Spanischen; des Don Augustin J reto, von C. A. West
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Abtheil.;; nach dem Franzoͤsischen. Musik von Boyeld Ballets von Telle. (Hr. Roͤkkel, Saͤnger des Staͤndisc Theaters zu Prag: Baron Rudolph, als Gastrolle.) Montag, 8. Jan. Der Geizige, Lustspiel in 5 Abt Hierauf: Das schlechtbewachte Maͤdchen (L. fille mal gard Ballet in 2 Abtheil., von d'Auberval. Fuͤr das hiesige Konl Schauspiel eingerichtet vom Koͤnigl. Solotaͤnzer Hoguet. Am Sonnabend den 135ten Januar wird im Koͤniglich Schauspiel⸗Hause zu Potsdam eine Redoute statt finden, welcher Billets fuͤr die Masken, à 16 Gr. Kourant, Mittwoch den 10. an, bei Herrn Deesen, Kastellan des!
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dachten Schauspielhauses, zu haben sind.
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gruͤnem Bande geschmuͤckt, unrer Vortragung einer Fah⸗
Sonntag, 7. Jan. Klein⸗Rothkaͤppchen, Feen⸗Oper
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Se. Maj. haben den bisherigen Ober⸗Landes⸗Gerichts⸗ h Sack zu Magdeburg zum Direktor des Hof⸗Gerichtes irnsberg zu ernennen; dem vormaligen Kreis⸗Direktor mann, die erledigte Land⸗Rath⸗Stelle des Goldap⸗ Kreises im Reg. Bez. Gumbinnen zu verleihen, und Diplom, durch welches der Adelstand des Justtz⸗Kom⸗ ons⸗Rathes Andreas Christoph Gizycki zu Posen, aner⸗ t wird, zu vollziehen geruhet.
Im Bezirke des K. Kammer⸗Gerichtes die bisherigen Referendarien Krause und Hey, zu Kammer⸗ chts⸗Asseßoren ernannt worden. Im Reg. Bez. Potsdam r bisherige Ober⸗Prediger, Superintendent Wolff, zum Ober⸗ iger in Trebbin ernannt, und dadurch zugleich der Sitz der krintendentur dermalen von Zoßen nach Trebbin verlegt Im Hammschen Ob. Landes⸗Ger. Bez.
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†bisherige Ob. Landes⸗Ger. Referendarius Zimmermann,
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zu Dortmund ernannt worden.
Im Frankfurter Reg. Bez. ist der Bau⸗Kondukteur Leipold als Bauinspektor Wilhelms Kanal angestellt worden.
als Kourier von St. Petersburg. Heute wird das eiste Stuͤck der diesjaͤhrigen Gesetz⸗Samm⸗
lung ausgegeben, welches enthaͤlt, unter
No. 634. die Allerhoͤchste Kabinets⸗Ordre vom 4. Nov. 1820, die Aufhebung des Unterschiedes zwischen der Wolle von den Schafen der Adlichen und Nicht⸗ Adlichen im Herzogthume Sachsen betreffend; 8 No. 635. die Verordnung uͤber die anderweitige
No. 636. die Dienst⸗Instruktion fuͤr Beide vom 30. Dec. v. J. “ Berlin, den 9. Jan. 1821. 182 K. Preuß. Debit⸗Komtoir fuͤr die Allgem. Gesetz⸗Samml
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u Ueaum b. I““ 1 drid, vom 20. Dec. Leider hat sich in Kadix eine allzu offenkundig bestaͤtigte Mishelligkeit zwischen der un⸗ elbaren Volks⸗Obrigkeit und den Mitgliedern der Volks⸗ nale entsponnen. Jene hat eine Bitt⸗Schrift an Koͤnig gerichtet und Sr. Majestaͤt darin von den da⸗ stattgehabten Volks⸗Bewegungen Rechenschaft abge⸗ welche einzig die Bestrafung der Urheber des Gemez⸗ vom 10. Maͤrz zum Gegenstande hat und die Rich⸗ eerster Instanz einer strafbaren Langmuth gegen die⸗ und des anscheinenden Willens beschuldigt, die ver⸗ eten Verbrecher und alle Diejenigen, die durch ihre Lebens⸗ se sich als Feinde des konstitutionellen Systems zu er⸗ en gegeben haben (worunter selbst mehre oͤffentliche mte) ohne vorhergegangenes Erkenntnis wieder in Frei⸗ zu setzen. Die Mitglieder der Gerichts⸗Tribunale, die sich in r Bittschrift angegriffen sehen, haben in einer anderen gabe an den Koͤnig, jene Behauptungen fuͤr grundlose Ver⸗ ndungen erklaͤrt. . Auch die Studirenden fangen jetzt an sich in die oͤffent⸗ n Angelegenheiten zu mischen. Zu Hueska in Arragonien rten dieselben, eine an einer Haus⸗Thuͤr neben dem Kon⸗ tions⸗Steine hangende eiserne Kette wahrnehmend, die⸗ Zeichen der Knechtschaft wegnehmen zu wollen, deßen
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edoch von Seiten der Orts⸗Obrigkeit uͤberhoben wur⸗
Sogleich versammelten sich die Studirenden, saͤmmtlich
mit den Worten: „die Konstitution oder den Todt i“¹, und ben sich in diesem Aufzuge zu dem Ort⸗Vorsteher. Von die⸗ zund dem General Perina wurden sie jedoch mit dem ver⸗ ten Unwillen empfangen, und er ließ ihnen die Fahne, die ein Signal des Aufruhrs erklaͤrt ward, sofort wegneh⸗ . Vergeblich bemuͤhten sie sich, solche wieder zu erlan⸗ und die Lauterkeit ihrer Absicht darzuthun: der General ihnen nur Vorwuͤrfe zuruͤck, worauf es sogar zu Thaͤt⸗ keiten kam; der General⸗Marsch ward geschlagen, und hartem Kampfe erst endigte sich die Sache durch theil⸗ se Verhaftung der Studenten, deren Ueberrest nach Sar⸗ oßa gestuͤchtet ist. Man erwartet, daß die nahe Ankunft zum General⸗Kapitain der Provinz ernannten Gene⸗ Riegd, dergleichen unangenehmen Vorfaͤllen fuͤr die Zu⸗ ft vorbeugen werde.
Der Kriegs⸗Minister hat der bei seinem Ministerium achirten Kommißion von Generalen aufgegeben, die Re⸗
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einen ihnen zur Pruͤfung vorgelegten Gesetz⸗
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Vorschlag, wegen der Civil⸗Rechte des Militairs, der Kom⸗
mißion zur Organisation der Kortes zu uͤbergeben.
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zum Justiz⸗Kommißarius bei dem Koͤn. Land⸗ und Stadtgerichte
am Friedrich⸗ Angekommen Der Rußisch Kaiserliche Feld⸗Jaͤger Bela ef
Die Provinzial⸗Kaßen⸗Vorsteher haben den Befehl er⸗ 8
halten, die noͤthigen Fonds zur Ergaͤnzung der Munitions⸗ Vorraͤthe und der Reparatur der Waffen, zur Disposition der
Zeug⸗Haus⸗Kommandanten bereit zu halten.
Vom 1. Jan. 1821 ab, wird ein Journal unter dem Titel des „Konstitutionel“ hier erscheinen.
Die Regierung hat beschloßen, alle jetzigen Ambaßadeur⸗Posten aufz nigen Hoͤfen solche durch bevollmaͤchtigte Minister und Ge⸗ schaͤfts-Traͤger zu ersetzen. Von dem bei den auswaͤrtigen Gesandschaften attachirten 45 Personen sollen etwa nur 5 beibehalten werden. Zwei Ernennungen nach dem neuen Sy⸗ steme sind bereits bekannt, naͤmlich die des General Alava zu Paris und des D. Bardaji zu London; diese werden in der Eigenschaft als bevollmaͤchtigte Minister, die beiden Spa⸗ nischen Gesandten an den dortigen Hoͤfen, Marquis von Santa⸗Crux und Herzog von Frias abloͤsen.
Paris. In der Sitzung der Deputirten⸗Kammer vom 27. wurde zufoͤrderst eine Bothschaft des Koͤnigs vorgelesen, wonach der Deputirte Ravez, der bekanntlich unter den vor⸗ geschlagenen Kandidaten die meisten Stimmen hatte, zum Praͤsidenten der Kammer bestaͤtigt ward. Alsdann schritt man zur Wahl der vier Vize⸗Praͤsidenten; die Herren de Bouville, Ohifflet, Blanquart de Boilleut und Bonnet er⸗ hieiten die Mehrheit der Stimmen und wurden sogleich zu Vize⸗Praͤsidentur proklamirt. Zu Sekretairen wurden durch
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bajac, de Wendel und de Kergolay erwaͤhlt. In der Sitzung der Deputirten⸗Kammer am 28. trat der vom Koͤnige bestaͤtigte Praͤsident Ravez sein Amt an und
uͤberall treu zu bleiben, die so nothwendige heilsame Autoritaͤt des Reglements, die Freiheit der Meinungen und die Rechte ei⸗ nes jeden einzelnen Deputirten aufrecht zu erhalten. — linke Seite verlangte den Druck dieser Rede, aber der Präsident selbst erklaͤrte sich dagegen, weil es nicht gebraͤuchlich sey, derglei⸗ chen Aeußerungen die bloß seine Gesinnungen und seine Ge⸗ luͤbde bezeigen sollten, besonders drucken zu laßen. Dann wurden die drei Quaͤstoren der Kammer erwaͤhlt, ingleichen die Kommißion fuͤr die Redaktion der Dank⸗Adreße, die der Petitionen, und der Rechnungs⸗Ablegung.
Am 28. des abends empfing der Koͤnig die große Depu⸗ tation der Pair⸗Kammer, welche ihm nachstehende Dank⸗ Adreße uͤberreichte. „Eurer Majestaͤt Unterthanen, die Pairs
von Frankreich en Fuͤßen des Thre Huldi⸗
Stimmen⸗Mehrheit die Deputirten Mousnier⸗Buißon, Castel⸗
hielt eine kurze Anrede, worin er gelobte seinen Pflichten
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b . Organi-. sation der Gendarmerie, und unter 1 . ie Gendarmerie. —
zur groͤßeren Ersparnis, eben, und nur an we⸗
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