1821 / 55 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 08 May 1821 18:00:01 GMT) scan diff

pferratyen gaoen. Diese, nebst dem berßigen Hunde und den von lilhm verletzten Hunden, wurden sofort getodtet. Winternitz achtete aanfangs seine 1 ½ Zoll lange und 2*. Zoll breite Wunde zwischen dt zen aumen und dem Zeihefinger der rechten Hand wenig, wusch ste mit Branntwein aus, legte spaͤter Qeckstlber⸗Salbe mit Kan⸗ khariden⸗Pulver versetzt auf, und aͤußerte keine Besorgnis, indem er den Hund nicht fuͤr toll hielt. Auf polizeiliche Anordnung un⸗ terwarf er sich, jedoch erst am 23. August, also am siebenten Tage

nach geschehener Verletzung, wo die Wunde etwas schwielig und

beinahe trocken war, der aͤrztlichen Behandlung. Der Arzt schnitt

die Wunde aus, unterhielt die Blutung und wandte die in diesem

alle angezeigten aͤußerlichen und innerlichen Mittel bis zum 20.

Okt. an, wo die Wunde e war. Waͤhrend der Kur ereignete

sich bei dem Patienten nichts, was Verdacht auf unguͤnstige Fol⸗

en haͤtte erregen koͤnnen. Am 28. Okt. stellten sich aber Zufäalle

ei dem Kranken ein, die es nothwendig machten, ihn unter be⸗

sondere Aufsicht zu stellen und die aͤrztliche Behandlung wieder eintreten zu lassen. Er klagte uͤber Muͤdigkeit in den Gliedern, allgemeine Schwaͤche, Mangel des Appetits, Trockenheit im Halse beschwerliches Schlucken besonders fluͤssiger Sachen, Ziehen und

Stechen im Nacken, in den Armen und in der Seite, wo die

Wunde sich befand, und uͤver Schlaflosigkeit. Die Wunde sah bhlutroth aus, der Puls des Kranken war klein und etwas beschleu⸗ nigt, die Gesichtfarbe gelblich, die Zunge weiß, der Blick unstaͤt, das Benehmen niedergeschlagen und aͤngstlich, bei dem Versuche Kaffé zu trinken, bekam der Kranke heftige Kraͤmpfe; Pulver konn⸗

te er muͤhsam und nur trocken hinunter schlucken. Am 29. Okt.

nahm man eine ungewoͤhnliche Lebhaftigkeit an dem Patienten

wahr, die Nacht war schlaflos; den 30. der Blick wild, der Gang

heftig, der Ausdruck „Trinken“” brachte den Kranken in Zorn und

außer sich; er bekam eine eigene Angst, wenn die Luft in seiner

Naͤhe bewegt oder er der Zugluft ausgesetzt wurde. Gegen Abend

trat Irrereden ein; der Kranke sprang oft aus dem Bette, legte

sich auf den Boden, hatte Zuckungen und krampfhaftes Wurgen.

Die Entkraͤftung nahm am 31. zu, das Gesicht siel ein, die Au⸗

gen wurden truͤbe, das Reden beschwerlich,

das Athemholen langsam. Es erfolgte hierauf eine lichte Zwi⸗ schenzeit, wo der Kranke ruhig und bei voͤlligem Bewußtseyn auf

den ihm fuͤhlbaren Tod sich vorbereitete und von dem Arzte ruͤh⸗

rend Abschied nahm. In der Nacht vom 32. Okt. auf den 1. Sept.

folglich acht und siebzig Tage nach dem Bisse starb er an vbolliger Entkraͤftung mit leichten Zuckungen. Nach den hier dar⸗ gestellten Zufaͤllen ist der Verletzte an der Wasserscheu, der Folge

hdes empfangenen Bisses gestorben. Wenn aber auch noch ein Zwei⸗

fel obwaltete, ob der Hund, der den Winternitz verwundete, die Wuthkrankheit wirklich gehabt: so dient dieser Ungluͤcksfall um

so mehr zur Warnung, daß man auch Verlehungen von blos bei⸗ Thieren niemals vernachlaͤssigen,

handlung der Wunde eintreten zu lassen.

Die vorstehende einfache Erzaͤhlung giebt der Redaktion Ver⸗

anlaß, auf die uͤbermaͤßige Zahl der Ungluͤcksfaͤlle dieser Art, aus amtlichen Papieren, auf eine anschauliche Weise aufmerksam zu machen. ““ ““ e b e r s i ch t 11“ de letzten 0 Jahren, im Preußischen, an der Wasserscheu 8 88 verstorbenen Personen. 8“

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Also im Durchscheitte jaͤhrlich 102. 7179 6 Auffallend groß ist die Zahl der Ungluͤcksfaͤlle dieser Art zwei Bezirken: 203 im Westpreußischen, 245 ö 1 Grund dieser Erscheinung mit Bestimmtheit anzugeben, möoͤchte G seyn. Vjelleicht liegt er im Uebermaße der Hunde, vielleicht in der Sorglosigkeit mit der man sie beaufsichtet. Am nachthei⸗ ligsten wirkt sicher der Umstand, daß die Verletzten selbst vom Anfange herein, wie in der vorstehenden Erzaͤhlung, die Sache zu leicht nehmen, und dann eine gewisse Scheu vor aͤrztlicher Be⸗ Peelung. verbunden mit der Schwierigkeit sie schnell genug her⸗ beizuschaffen. Dafuͤr scheint wenigstens der Umstand vnse⸗ EE““ zu sprechen, daß von jenen 245 Brerlauer Ungluͤcksfaͤllen nur 19, und von den 208 Westpreußischen, nur 41 auf die Staͤdte kommen und die uͤbri⸗ en saͤmmtlich dem platten Lande gehoͤren.

(Der Schluß folgt.)

ö“ Wechsel⸗ und Geld⸗Kourse.

1 Hamburg, 1. Mai. Amsterdam kurze S. 106 5 pr Cent 2 Mon. 107 pCt. Geld und Briefe. 3 London 9 . 7. Schill. 6 Den. 2 Mon. 37 Schill. 3 Den. Geld, erste 2 Mon. Briefe mit ½ bis 1 Den. besser bezahlt. Paris

dbeaur 2 Mon. 26 ¾ Schill fehlt. Kopenhagen k. S

EE1I11“ g Kusc.;

pCt. Breslau 6 Wochen 41 Schill. Geld. NV. effectiv 6 Wochen 145 ½ pCt., Prag in effectiv chen 146 pCt., Augsburg 6 Wochen 145 pCt., furt 6 Wochen 146 ¾ pCt., Leipzig z. M. 146 pCt. fe und Geld, im Ganzen wenig Umsatz. St. Petz⸗ 2 Mon. 8 ½ Schill. begehrt, à ꝛ. Louisd'or 11 Mrk. 5 Schill. zu haben und zu las Fegh⸗ Dukaten, neue fehlen; nominel old al marco 104 ¼ Schill. zu haben. Daͤnisch Kour. 126 pCt. Fein Silber 27 Mrk. 11¾ Schl Silber in Sorten 13 Lth. 5 Gr. à 14 Lth. 9 Gr. 2. 12 Schill. sehr begehrt. Preußische Muͤnze 27 „† Schill. zu lassen. Diskonto 5 pC. Preuß. Praͤmien⸗Scheine à 191 Mrk. Briefe,

der Gang wankend,

figen und nicht verabsaͤumen urfe, gleich nach erhaltener Verletzung die geeignete aͤrztliche Be⸗

Mrk. Geld. Norwegische Anleihe à 5 pCt., à 77½ pCt. G. 77 pCt. Nehmer.

Daͤnische Anleihe, erste Abth. à 6 pCt. Zinsen a pCt., desgl. 5 pCt. von 3000 Mrk. 81 ½ . 82 pCt.,; Abth. desgl. 5 pCt. à 80 82 ½ pC. wenig Umsatz.

Oestr. Anl. das Loos v. 100 Fl. à 102 ½8 . 10 Briefe und Geld. 2.

Berlin, 4. Mai. London 3 Mon. war heut Rthlr. 3 Gr. zu haben, à 2 Gr. zu lassen. Auf 36 2 Mon. fix. 7. Rthlr. 2 ¼ Gr. Briefe, 2 Gr. Geld. burg 2 Mon. à 151 ½ pCt., kurze Sicht 153 ½ pCt. und Geld. Amsterdam 2 Mon. à 145 pCt. se rirt. Paris 2 Mon 83 ½ Briese, ½ Geld. Au 2 Mon. 3 105 ¾ so wie Wien in 20 Kreuz. 2 J 105 8 ausgeboten. Frankfurt a. M. 2 Mon. Briefe, 104 pCt. Geld. St. Petersburg 3 Wochen 27¾ pCt. Briefe, 3 Geld; auf 3 Mon. Zeit 28 ½ Briefe, 2 G. Diskonto 3 pat. Briefe und Geld. Staats⸗ C. Scheine 67 ½˖ Briefe, ½ Geld. Preuß. Pramien⸗ 8 96 pCt. zu haben und lassen Engl. Anleihy⸗ Briefe, Geld. Norwegische Anleihe, der Ham Avista Kours à 150 pC. gerechnet, in großen Apofnts zu haben, à 78 pCt. zu lassen; kleine Apoints 78* Oestr. 5 pCt. Obligationen à 77½ offerirt. ihe in Lassen, à 100 Fl. pr. Kasse ohne Umg

——

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erg. m 16ten April galt in Preuß. Kong nach Berliner Maß, der Scheffl. Waitzen 1 Rthl. Roggen 20 Gr.; Gerste 15 Gr.; Hafer 9 Gr.; de Heu 8 Gr.; Stroh 6 Gr.; hartes Brennholz pr.⸗ 4 Rthl. 5 Gr.; weiches Brennholz 3 Rthl. 8 Gr.

Berlin, 2. Mai. Landfrachtsaͤtze in Preuß. Koumd welchen, nach Angabe der Schaffner, eeg Zentner nach Breslau 2 ¾ und 2 ½ Rth. Danzig 4 Rtt bing 5 Rth. Frankfurt a. d. O. ½ bis 3 Rth. Koͤng 6 Rth. Leipzig 1⅛ bis Rth. Magdeburg 1 bis 13 Jeisenbach Rth. 8

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1 . G ss Koͤnigliche Schauspiele.

Sonnab. 5. Mai. Joseph in Aegypten, musikal. Dram Abtheilungen. Musik von Mehul. (Mad. Feumunn: Ben Sonnt. 6. Mai. Preciosa, Schausp. mit Gesang und in 4 Abtheil., vom Koͤnigl. Schauspieler P. A. Wolff.

In Charlottenburg: Pommersche Intriguen, oder das dichein, Lustsp. in 3 Abtheil., von C. Lebruͤn. Uud: Die Ge nisse, Lustsp. in 1 Aufzuge, vyn Lembert.

Billets zu den Logen und dem Parquet, sind in dem Verkauf⸗Bureau, Letztestraße Nr. 11, alle andere Billets der v.

ont. 7. Mai. Die falsche Prima Donna, in Kraͤl Posse mit Gesang in 3 Abtheilungen, von J. v. Voß.

In Potsdam: Die Lotto⸗Nummern, Singsp. in 1 Musik von Nikolo Isouard. Hierauf: Das Geheimnih Singsp. in 1 Aufzuge. Musik von Solié. Und ein Pase 8 Pas seul, ne- de ö“ Finale: ausgefuͤhrt wn

errn Hoguet, Senger; den Damen Lemiere, Lequine, ¹

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Meteorologische Beobachtungen

vom 2. Mai

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hoͤchste Cabinets⸗Ordre vom 3. Mai 1821, fend die Annahme von Staats⸗Schuldschei⸗ en als Pupillen⸗ und Depositalmaͤßige Sicherheit. da in Gemaͤßheit Meiner Verordnung vom 17. Januar [Gesetzsammlung No. 577, fuͤr die gesammte Staats⸗ mithin auch fuͤr die bei weitem den groͤßten Theil der⸗ bildenden Staatsschuldscheine, das gesammte Vermoͤ⸗ nd Eigenthum des Staats, insbesondere die saͤmmtli⸗ Homalnen, Forsten und saͤcularisirten Guͤter im ganzen ge der Monarchie, bloß mit Ausschluß der, welche fuͤr ron⸗Fideicommiß bestimmt sind, zur Sicherheit haften, elmaͤßige Verzinsung derselben aber, durch die der Haupt⸗ ltung der Staats⸗Schulden, unter besonderer Verant⸗ hkeit uͤberwiesenen Revenuͤen jener Hypothek sicher ge⸗ t, so bestimme Ich hiermit, daß zinsbar ausstehende nterzubringende Capitalien der Kirchen, Schulen, mil⸗ btiftungen und aller anderen oͤffentlichen Anstalten, ter Vormundschaft stehenden Personen, wenn ihre Vor⸗

Amtliche

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r oder Curatoren darauf antragen, so wie endlich der Ver⸗

chafts⸗ und Credit⸗Massen, wenn die durch den Cura⸗ besmal von Amtswegen daruͤber schriftlich zu befragen⸗ espektive Erb⸗Interessenten und Creditoren es nach Ankaufe von Staatsschuld⸗ in verwendet werden koͤnnen.

ben so sollen kuͤnftig als Amts⸗Caution uͤberall Staats⸗ dscheine al pari des Nominalwerths angenommen wer⸗ iud der bisher statt gefundene Unterschied:

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die Caution bei Verwaltung von oͤffentlichen oder Pri⸗ „Vermoͤgen, namentlich der Deposital⸗Cassen bestellt 0 ““] E 8*1

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fortfallen. Ich beauftrage Sie, diese Verordnung zur allge⸗ meinen Kenntniß zu bringen, und haben sich die betreffenden Behoͤrden danach zu achten. Berlin, den 3. Mai 1821. (gez.) Friedrich Wilhelm.

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Nachrichten.

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An den Staats⸗Canzler Herrn Fuͤrsten von Hardenberg.

Saͤmmtliche Regierungen werden zugleich beauftragt, vor⸗ stehende Allerhoͤchste Cabinets⸗Ordre, durch die Amtsblaͤtter schleunigst zur allgemeinen Kenntniß zu bringen. vSr Berlin, den 7ten Mai 1821. 9 vn C. F. v. Hardenberg. Seine Majestaͤt der Koͤnig haben dem Foͤrmer⸗Meister Klein und dem Frischmeister Benningh auß dem aͤlteren, bei den Eisen⸗Huͤtten⸗Werken zu Vietz und bei Neustadt⸗Ebers⸗

walde, das Allgemeine Ehren⸗Zeichen zweiter Klasse zu verlei-

Dem Postwaͤrter und Posthalter

+

Schlieprin Garnsee

8

ist das Praͤdikat „Post⸗Kommissarius“ beigelegt worden. 8

m Arnsberger Regierungs⸗Bezirk 118

Prediger Schuͤtte zu Nuͤnderoth, von der Ge⸗ meinde zu Valbert einhellig zum Prediger gewaͤhlt worden.

Im Koͤnigsberger Reg. Bez. sind die in Klein⸗Schoͤnau und Groß⸗Engelau erledigten Pfarr⸗ Stellen, dem Prediger Maͤckelburg aus Allenburg, verliehen worden.

Angekommen: Der Prinz Adolph von Hohenlohe Ingelfingen aus Schlesien. Der Konigl. Großbritannische Kabinets⸗Kourier Mares von St. Petersburg.

Abgereist: Der General⸗Major und Brigade⸗Kommandeur von Borstell nach Frankfurt a d. O. Der Koͤnigl. Großbri⸗ tannische Kabinets⸗Kourier Mares nach London. 5

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Madrid, 18. April. Die Abgesandten von Neu⸗Gre⸗ sind zu Kadix eingetroffen; nach dem, ihnen vorange⸗ nen Berichte des Obersten van Halen aus Santa⸗Fé 26. Januar d. J., laͤßt sich von den beabsichtigten Frie⸗ Unterhandlungen, der beste Erfolg erwarten.

Die Gesetz⸗Kommission hat den Kortes den Entwurf hr zur Pruͤfung uͤbergebenen Straf⸗Artikel, wegen der rwehmungen gegen die Konstitution vorgelegt; der 6te ahin angenommen: jeder Spanier, von welcher Klasse er sey, der muͤndlich oder schriftlich Grundsaͤtze oder Lehren eitet, die unmittelbar auf Vernichtung oder Umwaͤlzung Konstttution des Koͤnigreiches hinzielen, wird nach Maß⸗ der mehr oder minder erschwerenden Umstaͤnde, auf 1 bis ahre nach einer der umliegenden Inseln, unter Aufsicht Gehoͤrden verwiesen; ist der Schuldige Beamter, so ver⸗ er seine Stelle; ist es ein Geistlicher, so werden seine r sequestrirt; gegen alle oͤffentliche Beamte kann die beisung auf 6 Jahre ausgedehnt werden. Sollte ein in

nien wohnender Auslaͤnder sich eines solchen Vergehens

dig machen: so bleibt er ein Jahr lang verhaftet und wird fuͤr immer aus Spanien verwiesen. 88 Der 7te Art. lautet: wer muͤndlich oder schriftlich, durch

re oder Schmaͤhung, zur Nichtbeachtung der Konstitution,

inlassung giebt, zahlt 10 bis 50 Piaster Strafe, und er⸗ t im Unvermoͤgensfalle eine Gefaͤngnisstrafe von wenig⸗ ¹15 Tagen bis hoͤchstens 4 Monaten. Den Beamten doppelt und außerdem geht er seines Am⸗ verlustig

Der General Morillo ist seit drei Tagen hier. r die Urheber des hiesigen Aufstandes vom 14. August

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1r v. J. ist nunmehr das Urtheil gesprochen; der Anfuͤhrer der

Bande, Jaͤger⸗Lieutenant Martinez ist zum Tode, die uͤbri⸗ gen sind zu 6 bis 1o0jaͤhriger Kettenstrafe verurtheilt.

Die wegen des letzten hiesigen Aufstandes beschuldigten Gardes du Korps sind aus ihrem bisherigen Anfeng e dem Kloster St. Basilius, nach dem St. Martins⸗Viertel ge⸗ bracht worden, wo sie noch immer außer Kommunikation ge⸗ setzt bleiben. Die Stadt Alkoy, ohnlaͤngst erst der Schau⸗ Platz der Volkswuth, hat jetzt noch einmal ein Schauspiel dieser Art gegeben. Die getroffene Wahl der Muͤnizipal⸗ Beamten war naͤmlich, wegen dabei vorgekommener Unre⸗ gelmaͤßigkeiten, fuͤr nichtig erklaͤrt und eine neue Wahl an⸗ geordnet worden. Bei dieser wollte ein maͤchtiger und eifri⸗ ger Anhanger des Generals Elio, sich mit aller Gewalt auf der ihm durch seine Raͤnke gewordenen Stelle zu erhalten suchen, und stoͤrte so die oͤffentliche Ruhe auf das Empoͤrendste. Eine Masse Unzufriedener versammelte sich, um die Sache des verabschiedeten Munizipal⸗Beamten zu unterstuͤtzen; der herbeigerufenen Militair⸗Macht widersetzte sich der Haufe mit bewaffneter Hand; die Truppen mußten Feuer geben, von beiden Seiten sielen Todte und Verwundete, und nur dann erst ward die Ruhe muͤhsam wieder hergestellr, als die Gefaͤngnisse mit jenen Unruhestiftern gefuͤllt waren.

Die vomaligen Guerillas⸗Chefs Longas und el Pastor sind, der eine zu Bilbao, der andere zu Villa Franca, ver⸗

haftet, ohne daß ein Grund dazu bekannt geworden ist. Die Stadtbehoͤrde von Valencia hat eine so unschickliche

Petition an den Kongress gelangen lassen, daß dieser be⸗ schloß, sie in oͤffentlicher Sitzung nicht zu verlesen. Martinez de la Rosa sagte bei dieser Gelegenheit: „Wenn es einen Bischof, einen Vornehmen, einen Grande betraͤfe, wuͤrdet

Ihr Euch keinen Augenblick bedenken, fuͤr die Oeffentlichkeit

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