der Stadt, naͤmlich in die Metropolie und in das Kloster Ra⸗ dulwoda vertheilt. Die beste Ordnung herrschte in der ganzen Stadt, und die oͤffentliche Ruhe ist nicht einen Augenblick ge⸗
stoͤrt worden.
Sämmtliche Bewohner, sowol Ingeborne als
remde, wurden jedoch entwaffnet; jene mußten ihre Waf⸗
fen einer eigens dazu aufgestellten Kommission, bei welcher der
Spathar Mano und der Beschli Aga den Vorsitz fuͤhren, die⸗ se aber ihren Konsulaten abliefern. Dagegen hat der Tuͤr⸗ kische Befehlshaber bereits mehre Tuͤrken, die sich Ausschwei⸗ fungen erlaubt hatten, aufknuͤpfen oder enthaupten lassen. Gegen Alle, selbst gegen solche Individuen die mit den Rebellen in Verhaͤltnissen gestanden zu haben bezichtiget sind, beobachtet man die groͤßte Milde, sobald sie nur nicht mit den Waffen in der Hand augetroffen werden; dergleichen Personen werden gegen Bürgschaft frei entlassen und koͤnnen ungestoͤrt ihrem Gewerbe nachgehen. Gegen die bewaffneten Hetaristen hingegen wird mit aͤußerster Strenge verfahren. So wurden am 2. Jun. zehn aus der Hypsilantischen Heiligen Schaar in einem Dorfe ergriffen und in ihren schwarzen Uniformen am Ende der Bruͤcke der Stadt, die gegen das Tuͤrkische Lager fuͤhrt, mit dem Tode bestraft. Griechen aus Bukarest, die an der
atten. 1 Die Kaimakams des neu⸗-ernannten Fuͤrsten Kallimachi
waren noch nicht in Bukarest angekommen.
Krajowa ist bereits von den Truppen des Pascha von Widdin besetzt, de ihre Vorposten den Aluta⸗Fluß auf⸗ waͤrts bis in die Naͤhe von Rimnik vorschleben. Svs
Nach Aussage eines Augenzeugen ist Theodor Wladimi⸗ resko bald nach seiner Ankuͤnft in Pitetsch durch Kapitain Jordali uͤberfallen, festgenommen und in Ketten unter starker Bedeckung nach Tergowischt zu Hypsilanti abgefuͤhrt worden.
Paris, 13. Jun. Die Erlaubnis zur Ausfuhr des Getraides aus Frankreich, hat kuͤrzlich durch zjein neues Ge⸗ setz eine groͤßere Ausdehnung erhalten.
Der diesseitige Gesandte am Russisch Kaiserlichen Hofe ist nach Reggio abgegangen, um Sr. Maj. Karl Felix, das Gluͤckwunsch⸗Schreiben unseres Monarchen, zu seiner Thron⸗ Besteigung zu uͤberreichen.
Den Unteroffizieren und Soldaten die sich zu einem laͤn⸗ geren Dienste in der Armee verpflichten, ist außer der des⸗ alsigen aͤußeren Auszeichnung am Arme, (chevron) eine Sold⸗
ulage zugesichert. 928
Der Spanische General Elio ist durch das Militair⸗Ge⸗ richt zu Valencia zum Strange verurtheilt worden; das Jour- nal des Debats haͤlt es aber nicht fuͤr wahrscheinlich, daß der Koͤnig ein solches Urtheil an einem General vollstrecken lassen werde, dem er die Erhaltung seiner Krone mit zu verdanken 2 — 15. Jun. Friedrich der Große und Voltaire haben aber⸗ mals wieder die Buͤhne betreten, und verschaffen dem Theater des Varietés maͤchtigen Zulauf. Das Stuͤck ist voll witziger Einfälle, guten Tones und uͤberhaupt sehr artig. L'auberge du Grand Fré-
deric heißt das Stuͤck. b 3 1
Mittels des Vorhangspiegels wurde vor einigen Tagen der Herzog von Orleans mit seiner Famtlie in einer Loge des Pano- rama dramatique bemerkt. Sogleich begruͤßte ihn die Versamm⸗
Rebellion theilgenommen
lung mit lautem Jubel und wiederholtem Lebe hoch!
Der Zug von jungen Leuten, der das Andenken des ungluͤck⸗
lichen l'Allemand feiern wollte, belief sich auf 6 bis 7000. In ei⸗
fug veruͤbt worden.
ner engen Straße kamen 10 bis 15 Gensdarmen so ins Gedraͤnge daß sie sich nicht regen noch ruͤhren konnten. Doch ist kein Un⸗
Die Rede gehet, daß Bonaparte an der Wassersucht leide und keine Heilung zu hoffen sey. (Engl. Nachrichten widersprechen
diesem Geruͤchte.)
London, 12. Jun. Die Kroͤnung wird nun ganz bestimmt am 19. kuͤnftigen Mongagts stattsinden; die Hofzeitung von heute Abend enthaͤlt die desfallsige Proklamation. Westminster⸗Hall, so wie Westminster⸗Abtei, werden ganz mit scharlachrothem Tuche ausgeschlagen. Die Tafel des Koͤniges, an der die Prinzen und die Prinzessinnen speisen, besindet sich auf einer erhoͤhten Plate⸗
Form; der Koͤnig wird unter einem Thronhimmel speisen. Au⸗
Fecn befinden sich noch 6 Tische in der Halle,
an welchen 312. ersonen speisen werden Jeder neue Gang, welcher fuͤr die onigs⸗Tafel bestimmt ist, wird unter Pauken und Trompeten⸗
Schall, und unter Begleitung des Lord Ober, Hoffmarschals und
Lord Ober⸗Constables zu Pferde, so wie einer Menge anderer Of⸗
ficianten, aufgetragen werden. ““
Der Kaͤmpfer oder Champion wird zwischen dem ersten und zweiten Gange, voͤllig geruͤstet, auf einen prächtigen Streitrosse
erscheinen, und Denjenigen, der es wagen sollte, Georg den Vier⸗ ten nicht als rechtmaͤßigen Koͤnig anzuerkennen, zum Kampfe auf
Gastmale im Auftragen der Svpeisen, langer Gang, der mit rothem Tuche belegt wird;
England ꝛc. und Ge Fische, Gemuͤse, Puddings
Leben und Tod herausfodern. Außer der Hauptkuͤche, welche sich in dem angraͤnzenden Ge⸗
Paͤude der Halle befindet, giebt es noch sechs andere, welche mit derselben in Verbindung stehen;
— 3 in jener befinden sich auf 4 Herden 16 Reihen Spieße, woran zu gleicher Zeit 65 Braten in Bewegung gesetzt werden, außer der Menge Roast⸗beef of old fluͤgel. Die andern Kuͤchen sind fuͤr Suppen, — und Pasteten eingerichtet. Die Be⸗ dienten muͤssen einige Tage vorher Probe halten, damit bei dem keine Unordnung entstehe. Abtei fuͤhrt ein 1300 Fuß r m uͤber demselben st eine hohe Bedeckung angebracht; an beiden Seiten bleibt der Gang aber offen, damit die Zuschauer eine Uebersicht der ganzen Prozession hahen können. Die Bedeckung ist jedoch so eingerichtet, aß bei h schlechten Wetter, der ganze Gang in ein Paar Minuten durch Maschinerie vor Regen geschuͤtzt werden kann. Dieienigen Zuschauer, welche Einlass⸗Karten zu hohen Preisen er⸗ stehen, haben zu waͤhlen, ob ste in der Halle oder in der Abtei eyn wollen; denn wo sie einmal sind, muͤssen sie bis zu Ende der
I
Von Westminster⸗Hall bis zu der
11““ eu E — banesen, besetzt; sie waren auf den beiden festesteu unkten
Ein gleiches Loos traf zwei
kann die nung, welche in der Abtei stattfindet, nicht Und so umgekehrt. In der Halle sind verschiedene Zims Garkoͤche, Konditors und Weinhaͤndler vermiethet, wo schauer Erfrischungen erhalten koͤnnen. In den verschieden richtshoͤfen, welche sich in Westminster⸗Hall befinden, z Hause der Lords, in der gemglten Kammer und in den denen Komits⸗Salen des Oberhauses werden am r Tage noch außerdem 2000 Personen gespeist.
Se. Maj. wird mit der alten Englischen Krone gekrg diese wird, sobald die Feierlichkeit stattgefunden hat, mit en Krone verwechselt werden, die der Koͤnig alsdann der ganzen Zeremonie auf seinem Haupte tragen wird. „¼ Krone, welche fuͤr den zetzigen Koͤnig verfertigt worden waͤhrt dem Auge eine uͤberaus glaͤnzende Ansicht einen Diamanten. Der Sammet, mit welcher die Krone umg ist von karmoisinrother Farbe, und in der Mitte besindet Perle von außerordentlich großem Werthe — Das Koͤnt ter mit einem Kreuze ist von gediegenem Golde, 2 Fusf lang. Der Knopf am Griffe desselben ist mit Rubinen! nen Diamanten besetzt, und die Spitze bildet eine Lifze sehr reich mit kostvaren Steinen eingefaßt ist; uͤber der findet sich ein Amethyst, 25/000 Pf. Sterl. am Werthe, sem ein Kreuz von Brillanten und in der Mitte ein gy fel⸗DOiamant. 38
Das goldene Salbungs⸗Gefaͤß hat die Gestalt eine mit ausgebreiteten Fluͤgeln; dieser, so wie das Fufge gleichfalls von gediegenem Golde und schoͤn emaillirt. M faͤß enthaͤlt 12 Loth des geheiligten Oels. Der Koͤnigl h ebenfalls von Gold, 4 Fuß 7 ½ Zoll lang und wiegt 3 Pß Der Reichsapfel ist von gediegenem Golde mit einer erhf fassung kostbarer Steine. Das Kreuz ruhet auf eimg Amethyst. — Die goldenen Sporen sind dieselben, um Wilhelm dem Eroberer getragen worden, und haben kein sondern Spitzen. Die Armbaͤnder, welche vermuthliche auch von Wilhelm getragen wurden, waren von schlichten sie sind indessen zur bevorstehenden Feierlichkeit mit der der Distel, dem Klee und der Rose, als dem Enblenb Reiches, emaillirt worden. Das Staats schwert ist sehr 9. fuͤr zwei Haͤnde eingerichtet; die Scheide ist von karmoistt Sammet mit goldenen Schildern, worauf die Koͤnigl.] prangen. ““ 1
Der Kroͤnungs⸗Ring ist von schlichtem Golde mit ein ßen violetten Rubin, auf welchem das goldne St. Georz⸗ eingegraben ist. Das große goldene Salzfaß ist ein M. Towers von London, welcher bekanntlich 5 Thuͤrme hat; nem jeden von diesen befindet sich Salz. 8 .
Den 8. Aug. wird des Koͤnigs Maj., heißt es, die Rat Irland antreten, und gegen Ende Septembers, nach Engle ruͤckkehren. Od sich der Koͤnig dann noch nach Hannovere fen werde, ist bis jetzt noch ungewis. (In Hannover erwam Se. Mazj. schon im Anfange des Septembers.
Bongvarte’'s Memotren sollen vollendet seyn. Genen trand besitze, heißt es, eine Abschrift derselben und Graf tholon die andere; der Verfasser habe aber vorgeschrieben, erst nach seinem Tode in Druck erscheinen sollten.
Seit dem Jahre 1812, haben die Staͤdte Cambridge Ipswich, Woodbridge, Bath, Gloucester, Hertford, AX.
Zeremonie Finaus wer also beim Gastmale gegenwaͤrtig fe⸗
0
ton, welche damals zusammen 126,581 Bewohner zaͤhltn Bevoͤlkerungs⸗Zuwachs von 25,532 Seelen erhalten.
Dresden. Die neuorganisirte oberste Landesbch Markgrafthume Oberlausitz ist vor kurzem installiet, un ein wichtiger Schritt zur zeitgemaͤßen Verwaltung dieß vinz ge⸗than worden.
Hamburg, 19. Jun. Das hiesige Abend⸗Blgt Zufolge unserer mit gestriger Englischer Post erhaltm doner Korrespondenz, deren Quellen wir bisher sehr zuß Gelegenheit hatten, duͤrfte Se. Maj. der Koͤnig von . eine Reise nach Hannover in diesem Jahre nicht men. (S. London.)
Mainz. Unter den 265 Auswanderern nach † welche vor einiger Zeit hier vorbeikamen, befanden sich 6 viduen aus der Schweitz, welche von einem Englischens Rudolph von May, angefuͤhrt wurden.
Rothenburg an der Tauber (im Baierschen Nu Das hiesige schon 400 Jahre lang bekannte Heilba in Privat⸗Haͤnden, ist jetzt von der Stadt Rothen kauft, die durch wildes Wasser verunreinigte Qucht faßt, ein neues Badehaus mit Wasser⸗ Dämpf⸗Tolh Tropfbaͤdern eingerichtet und die Umgebung vielfach nert worden. b
Stuttgart, 11. Mai. In der zweiten Kanm der Webersche Antrag auf einen, von der Regierung 90 Buͤcher⸗Nachdruck zu erbittenden Gesetz⸗Entwurf zur &h Hr. Griesinger meinte, daß ein Verbot desselben in A berg politisch nachtheilig waͤre, indem sich die Nachdul die benachbarten kleineren Staaten ziehen und von das Land mit ihren Nachdruͤcken uͤberschwemmen wuͤn Vice⸗Kanzler v. Autenrieth wuͤnschte, daß zugleich mit del bote des Nachdruckes eine Maßregel getroffen wuͤrde, da doch einmal wissenschaftliche Werke zum wahren d nis geworden seyen, den hohen Buͤcher⸗Preisen der Art von geschlossener Gilde vereinigten teutschen Buchh⸗ als Monopolisten Schranken zu setzen vermoͤchte. Dag klaͤrten sich die HH. Weber, Praͤlat v. Abel, Kesster, Praͤlat Schmidt, Uhland, Cotkta von Cottendorf unbegne gen den Buͤcher⸗Nachdruck, den sie nicht sowol als rechtswidrig, als vielmehr als unmoralisch und unwuͤrd zustellen bemuͤht sind. Diese Ansicht theilte Hr. Gmelin d. allein da ohne eine allgemeine Maßregel von ganz „†½ land der Sache noch gar nicht geholfen wuͤrde, so 22 sich gegen ein von Wuͤrtemberg allein zu erlassendes und traͤgt darauf an, die Regierung zu bitten, bei den⸗ des⸗Tage sich dahin zu verwenden, daß dieses allgemen
“ 86 v11“
—gc ist
2
lich zu Stande komme. Eben diese Ansicht wird von getheilt; und als daher von dem Praͤsidenten die Frage,
Regierung um einen Gesetz⸗Entwurf gegen den Nach⸗
beren werden solle, zur Abstimmung gebracht wird, so eaus dem oben angegebenen Grunde 40 Stimmen ge⸗ ‚ waͤhrend eben so vijele Stimmen sie bejahen. Da der Praͤsident zu entscheiden hatte, so erklaͤrte er sich keinung Derjenigen, welche nur in einer allgemeineren il die geeignete Hilfe gegen den Nachdruck erkannten, umte somit gegen den Kommissions⸗Antrag. Es wurde
ie Frage zur Abstimmung gebracht: Ob die Regierung
werden solle, bei dem Bundes⸗Tage wegen einer all⸗ n Gesetzgebung gegen den Buͤcher⸗Nachdruck sich zu en; eine Frage, welche von allen den Stimmen, je fruͤhere Frage verneinten, nunmehr bejahet, dagegen igen der entschiedenen Gegner des Nachdrucks verneint Im uͤbrigen waren immer noch 65 Stimmen gegen den letzten Antrag, und so wurde denn die Kommis⸗ zuftragt, den Entwurf einer Addresse der Kammer vor⸗
es Lehrers und Vorstehers der Koͤnigl. Wuͤrtemberg⸗ aubstummen⸗Lehranstalt, Alle in Gmuͤnd, eben er⸗ Schrift: „Anleitung, taubstumme Kinder im Schrei⸗ en, Rechnen ꝛc. zu unterrichten“ wird ihrer Zweck⸗ it halber, zum Gebrauche empfohlen.
iesbaden. Der Staatsaufwand des Herzogthums fuͤr 1921 (die Civilliste und die Zinsen fuͤr die Staats⸗ nicht gerechnet) wurde von den Standen in der Summe 45,866 Fl. bewilligt.
drid, 1. Jun. Merino, weit entfernt, ergriffen oder in seyn, hat in Alt⸗Kastilien 4000 Pferde zur Remonti⸗ vner Reiterei ausgeschrieben; er durchstreicht in einzelnen gen von 9 bis 10 Mann das Land. Auf die Nach⸗ her mit 12 Mann zu Cebreros eingetroffen, eilte der An⸗ der mobilen Kolonne dorthin, konnte aber weder von uden noch von der Ortbehoͤrde, die ge ruͤnschte Kunde von
koleiben Merinos und seiner Begleitung erhalten, vielmehr
an nichts von ihm gesehen haben, trotz aller Ermahnun⸗ Drohungen. Der Truppenbefehlshaber begab sich in die hule und erhielt von der dort versammelten Jugend, die Alkaden verweigerte Auskunft, mit dem Zusatze, Merino eLeute seyen in einer Scheune bewirthet worden. Dies Gttun des Alkaden und der Mitglieder des Magi⸗ ur Folge.
Prior des Dominikaner⸗Klosters zu Atocha, am Ende des gelegen, wo der Koͤnig oͤfter seine Andachtuͤbungen haͤlt, ftet, und des Planes zu einer Gegen⸗Revolution beschul⸗
diesjaͤhrigen Geburtstage Sr. Maj. des Koͤnigs d. 30. d. die sonst gewoͤhnliche Illumin ation nicht stattgefunden; versoß still und einfoͤrmig. Lant Nachrichten bis zum t sich Merino von neuem in der Gegend von Burgos mit n und 60 Pferden gezeigt, dem Regimente Katalonien, bsten von o Mann aufgehoben und diese in den Kloster⸗ von Alanza erschießen laßen, mit Ausnahme eines Einzi⸗ die Flucht gelang. — hre Deputirte trugen auf verstaͤrkte Maßregeln gegen und seinen Anhang an, mehre Andere, so wie auch der Ninister, waren dagegen der Meinung, daß dies der Muͤhe erlohne, indem General Empecinado mit 900 Mann „Pferden, unter den Waffen stehe und außerdem auch je Disposition uͤber 4000 Mann habe, sich also im Besitze inlanglichen Macht befinde, um dies antikonstitutionelle Faufzuheben. .
in Französischen Gesandten, Grafen Laval Montmorenecy ist den vom Goldnen Vließe ertheilt worden
Amerika sollen, nach dem Vorschlage der, mit Regulirung
gen Angelegenbeiten beauftragten Komission, drei Sektio⸗ Fortes etablirt werden, naͤmlich eine im noͤrdlichen und
mlichen Theile; jene wird aus den Abgeordneten von
ien mit Einschluß der inneren Provinzen und Guati⸗ lehen. Von den beiden Abtheilungen fuͤr Suͤd⸗Amerika die eine das neue Koͤnigreich Grenada und die Provinzen ⸗Ferma, die andere Peru, Buenos Ayres und Chili in vorlänfig ihren Sitz resp. zu Mexiko, Santa⸗Fe und Lima vis ste etwa einen anderen Versammlungsort fuͤr zweck⸗ rachten sollten.
jeder dieser 3 Abtheilungen wird ein Bevollmaͤchtigter nie⸗
t der im Namen des Koͤniges mit der vollziehenden Gewalt
eist und nur durch die freie Wahl Sr. Maj. aus den hoͤ⸗ sassen, namentlich aus den Mitgliedern der Koͤnigl. Fami⸗ Ut werden, von Sr. Maj. aber auch willkuͤrlich zuruͤck⸗ mand versetzt werden kann. Der Bevollmaͤchtigte ist in Verhaͤlt⸗ zen Kortes unverletzlich, und nur Sr. Maj. dem Koͤnige General⸗Kortes allein verantwortlich. Die Minister die⸗ Ümaͤchtigten sind dagegen den Sektionen der Kortes, talt der Konstition verantwortlich. Der Handel zwischen Ünsel und den Amerikanischen Staaten soll so betrachtet ils wuͤrde er im Inneren einer Provinz der Monarchie eranderen gefuͤhrt, wonach die Spanier beider Halbkugeln eenseitig gleicher Vortheile, als die bezuͤglichen Ingebor⸗ sersteuen haben, so wie sie uͤberhaupt gleiche buͤrgerliche genießen und zu allen oͤffentlichen Aemtern, gleich den inen berufen werden koͤnnen. ] vorgeschlagen, daß Neu⸗Spanien und die dazu ge⸗ rovinzen, in dem Zeitraume von 6 Jahren, vom 1. Jan. gerechnet, 200 Mill. Realen, als Beitrag zu Tilgung ärtigen Schuld, nach der Halbinsel senden sollen, und zwar iit, daß davon jahrlich jedesmal am 1. Jan., in den ersten in den beiden letzten aber 40 Mill. abgefuͤhrt werden. 8 eitrag zur Erhaltung der Marine soll von Neu⸗ Spa⸗ hrlich die Summe von 40 Mill. Realen gezahlt, diese sedoch erhoͤht werden, wenn spaͤterhin die Lage Neu⸗ solches erlaubt. wn eitrag der heiden andern Sektionen Amerikas, soll nach den
11““
8 *
EE“ WI
werden. festgestellt
Turin (Aus dem Journal des Debats.) Die u Beur⸗ theilung der Urheber oder Theilnehmer der Maͤrz niedergesetzte Kommission sindet keine andere Schwie⸗ rigkeiten, als die so von der Instrukrion einer Prozedur gegen
so viele, zum Theil abwesende Individuen unzertrennlich sind.
Ihre Arbeit ruͤckt vor und die Resultate werden bald bekannt gemacht werden. Piemont, nachdem es Europa das Beispiel von zwei Souveralns dargeboten, welche si . 8
verhaͤltnismaͤßigen Kraͤften der Provinzen erwogen und
1 andhaft wei⸗ gerten, mit der Revolution einen Vergleich 2ace we, bald ein zweites, nicht minder seltenes liefern, das Beispiel, Verrath und Aufruhr mit den rechten Namen genannt und streng bestraft zu sehen. Der Koͤnig will Gerechtigkeit geübt wissen und seine Absicht wird erfuͤllt werden. Die wichtigen und zahlreichen Aktenstuͤcke, welche alle Faͤden der Piemonte⸗ sischen Revolution kennen lehrten (z. B. die chiffrirten Korre⸗ spondenzen mit dem Auslande), sind erhabenen Personen vor⸗ gelegt worden. Man wird sie fruͤh oder spaͤt bekannt machen; dann werden Verachtung und Schande Diejenigen treffen, welche noch heute glauben, ihre Vorsicht⸗Maßregeln gut ge nug genommen zu haben, um nicht entdeckt zu werden.
„Rom, 2. Jun. Die Paͤpstliche Regierung hat unter dem 25sten v. M., fuͤr die Bewohner der insurgirten⸗ Provinzen Benevent und Ponte⸗Corvo ein Edikt uͤber die Rechtsgiltig⸗ keit der, von den revolutionairen Gerichten, zur Zeit der In⸗ surrektion abgeschlossenen Vertraͤge und sonstigen Rechtesge⸗ schaͤfte erlassen, dessen wesentlichster Inhalt in Folgendem be⸗ steht: 1. Die waͤhrend der Revolution abgeschlossenen Vertraͤge, werden in Rechtskraft erhalten. 2. Die Notare muͤssen die auf die revolutionaire Regierung Bezug habenden Ueberschrif⸗ ten ihrer Protokolle, am Rande korrigiren. 3. Die waͤhrend der Insurrektion ernannten Notare sind ungesetzlich, ihre Ver⸗ handlungen jedoch rechtskraͤftig, nur muͤssen sie solche, wie oben, verbessern. 4. Doch muͤssen die Instrumente keine innerlichen Maͤngel haben. 5. Eigenhaͤndig geschriebene Testamente, wenn der Tod des Testators nicht schon vor diesem Edikte erfolgt ist, sind null. 6. Die Kanzellisten muͤssen ihre Protokolle, gleich den Notaren korrigiren.
Neapel, 31. Mai. Die Konskription fuͤr die Landarmee ist im ganzen Koͤnigreiche Beider Sizilien aufgehoben, und zwar, wie es im Dekrete heißt, weil Se. Maj. ihre geliebten Untertha⸗ nen, dem Ackerbaue, den Gewerben und Kuͤnsten, zu entziehen nicht mehr gesonnen sind.
Der Mareschal de Camp D. Filippo Cancellier ist des Amtes eines General⸗Inspektors der Gensd'armerie, mit dem, zur Aufrechthaltung der Ordnung und Sicherheit, unausge⸗ setzte Reisen durch die Provinzen des Reiches verknuͤpft sind enthoben, und an dessen Stelle der Mars chal de Camp, Furst Campana ernannt.
Da, nach hohem Befehle, die Schauspiele nicht zu lange waͤhren duͤrfen, so wurde am Namensfeste Sr. Maj., im Theater St. Carlo, nur der erste Akt einer neuen Oper: il Sacrfezio di Eniro, und das Ballet: Kastor und Pollux, von Taglioni gegeben. 1 Heute, als am Namens⸗ Tage Seiner Majestaͤt, erschien eine, auf verschiedene Art beschraͤnkte Amnestie fuͤr Alle, welche zwischen dem 8. Jul. v. J. und dem 24. Maͤrz d. J., in geheime Gesellschaften getreten sind, oder an den politischen Angelegenheiten Theil genommen haben; und eine Koͤnigliche Deklaration zur Belobung der im Koͤnigreiche stehenden Kaiserlich Oestreichschen Truppen. Ferner wurden an diesem Tage zu Staats⸗Sekretariats⸗Direktoren ernannt: fuͤt. die Sizilianischen Angelegenheiten, Don Mastropulo; fuͤr die Fo⸗ nanzen, Don Giovanni dAndrea; fuͤr 892 und Gnaden⸗ auch geistliche Sachen, Ritter di Giorgio; fuͤ
itter di fuͤr die inneren An⸗ gelegenheiten, Don Vecchioni; fuͤr das Kriegswesen, General⸗ Lieutenant Fardella; fuͤr das Seewesen, Don Palli.
Stockholm. (Fortsetzung der Botschaft Sr. Maj. an das Storthing von Norwegen vom 2. Jun, die Pressfreiheit betreffend.) Dte Vergehen der Art, welche dieser Vorschlag zu hindern und zu bestrafen beabsichtigt, sind, nach der Antwort des Storthings, in den bestehenden Gesetzen bereits vorausgesetzt, und Se. Maj. nimmt dies an. 1 8*
Die uneingeschraͤnkte Freiheit der Presse ist allgemein fuͤr ge⸗ faͤhrlich anerkannt. 1 1 .
Auswaͤrtige und Buͤrger⸗Kriege, Umwaͤlzung des oͤffentlichen Kredits, Herabse zung des Werthes der Staats Papiere, Zerstoͤrung des Familien⸗Gluͤckes, Vernachlaͤssigung aller Arten des Gewer⸗ befleißes, des Handels, der Wissenschaften, der Kuͤnste und Lite⸗ ratur: das sind die Wohlthaten die diese Freiheit verbreitet, das sind die Vortheile die sie den Voͤlkern gewaͤhrt. .
Von dem Augenblicke an, wo Moral und Recht verschwinden, greift die regierende Macht wieder zu ihren Rechten; denn es besteht keine wohl organisirte Gesellschaft, wo die Rechte der Mit⸗ lieder derselben, nicht durch ihre Pflichten im Gleichgewichte er⸗ alten werden. Die Konstitutionen enthalten das eine, und die Gesetzbuͤcher der verschiedenen Voͤlker sprechen das andere aus, in⸗ dem sie fuͤr die Uebertreter Strafen hinzufuͤgen. I
Nach der letzten Erklaͤrung des Storthings betrachten Se. Maj. die Verfuͤgung uͤber die Freiheit der Presse vom 27. Sept. 1799., als in voͤlliger Kraft, und sanktioniren dieselbe, his das Storthing, im Einverstaͤndnisse mit dem Koͤnige, ein Gesetz uͤber die Beschraͤnkung der Prefffreiheit angenommen haben wird, das die noͤthige vrrn dieses wichtigen Theiles der Staats⸗ Gesetze enthaͤlt. 4.
sein. aber in der Zwischenzeit diese Verfuͤgung mehr in Ein⸗ klang mit dem Geiste der Zeit und der Konstitution zu bringen, schlaͤgt der Koͤnig dem Storthing vor, uͤber die Vergehen der Presse, durch eine, in untenstehender Art gehildete Jury, Recht
¹ “ II v1X““